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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,171
BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70 (https://dejure.org/1971,171)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1971 - VII C 42.70 (https://dejure.org/1971,171)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1971 - VII C 42.70 (https://dejure.org/1971,171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht - Voraussetzungen der notwendigen Beiladung - Parkverbot zur Förderung der Leichtigkeit des Verkehrs - Erlass eines Parkverbots auf Grund von Völkerrecht - Zulässigkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 116
  • NJW 1971, 1419
  • MDR 1971, 516
  • DÖV 1971, 458
  • JR 1971, 387
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
    Deshalb unterliegt auch die Frage, ob überhaupt eine Regel des Völkerrechts bestehe und ob sie eine allgemeine Regel dieses Rechts sei, der ausschließlichen Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 15, 25 [33]).

    Auf die subjektive Meinung des Gerichts komme es deshalb nicht an, weil sonst die Gefahr bestünde, daß die Gerichte über die Existenz einer bestimmten - nicht evidenten - Regel des Völkerrechts und ihrer Tragweite divergierend entscheiden könnten; gerade das wolle Art. 100 Abs. 2 GG im Interesse der Rechtssicherheit soweit wie möglich verhindern (…a.a.O. S. 317; auch BVerfGE 15, 25 [33]).

    Er besagt, daß die Regeln des Völkerrechts gleiche Rechtswirkungen haben wie innerstaatliches Recht und - soweit es ihr Inhalt zuläßt - auch subjektive Rechte und Pflichten für den einzelnen erzeugen (vgl. BVerfGE 15, 25 [33]).

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
    Diese Frage unterliegt, wie der Senat bereits im Urteil vom 9. Juni 1967 - BVerwG VII C 18.66 - (BVerwGE 27, 181 [186]) ausgeführt hat, im vollen Umfange verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung.

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 9. Juni 1967 (a.a.O. S. 188/189).

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
    Aus der Entscheidung BVerfGE 23, 288 [318] ergibt sich nichts Gegenteiliges.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Beschluß vom 14. Mai 1968 - 2 BvR 544/63 - (BVerfGE 23, 289 [316]) mit dieser Frage befaßt und ausgeführt, eine Vorlage sei bereits dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gelte, auf ernstzunehmende Zweifel stoße und nicht erst dann, wenn das Gericht selbst Zweifel habe.

  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO, …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
    Das Unterbleiben der Beiladung bedeutet daher einen wesentlichen, zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führenden Verfahrensmangel, weil das Revisionsgericht die notwendige Beiladung, wie § 142 VwGO ergibt, nicht nachholen kann (vgl. BVerwGE 16 23; 18, 124).
  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 166.66

    Sieg der Parkscheibe

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
    Das Parkverbot hat weder die Freihaltung einer bestimmten Verkehrsfläche von parkenden Fahrzeugen zum Ziel, um damit insbesondere die Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, noch dient es der Ordnung des ruhenden Verkehrs durch zeitliche Begrenzung der Parkdauer (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 20. Juni 1969 - BVerwG VII C 166.66 - [BVerwGE 32, 204]).
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
    Das Unterbleiben der Beiladung bedeutet daher einen wesentlichen, zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führenden Verfahrensmangel, weil das Revisionsgericht die notwendige Beiladung, wie § 142 VwGO ergibt, nicht nachholen kann (vgl. BVerwGE 16 23; 18, 124).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …

    Eine nähere Erörterung dessen ist - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deswegen unterblieben, weil daraus Schwierigkeiten jedenfalls für die Praxis nicht zu erwarten waren und auch nicht entstanden sind; in diesem Zusammenhang irrt der Verwaltungsgerichtshof auch insoweit, als er annimmt, das Bundesverwaltungsgericht sei nur mit Fällen befaßt gewesen, in denen die Klagen abgewiesen wurden; eine Klageabweisung war denn auch bereits bei der Entscheidung in BVerwGE 27, 181, mit der sich das Berufungsgericht insbesondere auseinandersetzt, nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens (vgl. weiter z.B. BVerwGE 37, 116).
  • BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20

    Teilbarkeit eines Verwaltungsaktes

    Rn. 28 d) Denselben Begründungsmangel weist die Beschwerde auf, soweit die Klägerin eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 - (Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9), vom 22. Januar 1971 - 7 C 42.70 - (BVerwGE 37, 116) und vom 8. September 1972 - 7 C 8.71 - (Buchholz 442.15 § 4 StVO Nr. 11) daraus herleiten will, dass das Berufungsgericht in seinem Beschluss zugrunde gelegt habe, Besucher der kirchlichen Einrichtungen dürften den ... zum Parken nutzen (dort B.4.).
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge …

    Darum bedeuten die angefochtenen Verkehrsbeschränkungen, soweit durch sie der öffentliche Personennahverkehr gefördert wird, keine Privilegierung dieses Verkehrszweiges, die nach dem Urteil des Senatsvom 22. Januar 1971 - BVerwG 7 C 42.70 - (BVerwGE 37, 116 [119]) als Eigenzweck durch § 45 Abs. 1 StVO nicht gedeckt wäre; sie sind vielmehr Teil der notwendigen und wirksamen Verkehrsberuhigung.
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