Rechtsprechung
| BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bebenhausen, 07.06.1957 - Proz. Liste Nr. 118/57
- BVerwG, 14.10.1959 - VII C 63.59
- BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
Papierfundstellen
- BVerwGE 9, 122
- BVerwGE 9, 222
- BB 1960, 1110
Wird zitiert von ... (48) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
Nach den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 - BVerfGE 7, 377 (406 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]/407) - entwickelten Grundsätzen wird das Grundrecht der freien Berufswahl nicht dadurch verletzt, daß die Zulassung zum Schankgewerbe, das in Händen unzuverlässiger Personen unter gesundheitlichen wie sittlichen Gesichtspunkten erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit in sich birgt, von der Erfüllung bestimmter subjektiver Voraussetzungen abhängig gemacht wird, die eine Gewähr dafür bieten sollen, daß diese Gefahren durch eine einwandfreie Betriebsführung vermieden werden. - BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57
Arzneifertigwaren
Auszug aus BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
Der von der Revision gerügte Verstoß gegen Art. 2 GG entfällt schon deshalb ohne weiteres, weil überall dort, wo eine Norm den freien Zugang oder die freie Ausübung eines Berufes betrifft, die verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen Regelung allein dem Art. 12 Abs. 1 GG zu entnehmen sind, während Art. 2 GG in einem solchen Falle als Prüfungsmaßstab ausscheidet (BVerfGE 9, 73 ff. [77]). - BVerwG, 01.11.1955 - I B 20.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
Es ist ein im Gewerberecht und auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Entscheidungen vom 1. November 1955 - BVerwG I B 20.55 -, 8. Januar 1957 - BVerwG I B 135.56 - und 9. Februar 1957 - BVerwG I B 269.56 - [JR 1957 S. 353]) anerkannter Grundsatz, daß die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, gegen dessen eigene Lauterkeit sonst nichts einzuwenden ist, auch dann verneint werden muß, wenn er Dritten, welche die für diesen Beruf erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, einen Einfluß auf die Führung des Gewerbebetriebes einräumt oder auch nur nicht willens oder nicht in der Lage ist, einen solchen Einfluß auszuschalten (…vgl. hierzu Landmann-Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, 11. Aufl., Anm. 4 d zu § 35 GewO - S. 439;… Rohmer-Eyermann, Kommentar zum Gaststättengesetz, 2. Aufl., Anm. 3 zu § 2 GaststG , S. 34/35). - BVerwG, 08.01.1957 - I B 135.56
Auszug aus BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
Es ist ein im Gewerberecht und auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Entscheidungen vom 1. November 1955 - BVerwG I B 20.55 -, 8. Januar 1957 - BVerwG I B 135.56 - und 9. Februar 1957 - BVerwG I B 269.56 - [JR 1957 S. 353]) anerkannter Grundsatz, daß die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, gegen dessen eigene Lauterkeit sonst nichts einzuwenden ist, auch dann verneint werden muß, wenn er Dritten, welche die für diesen Beruf erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, einen Einfluß auf die Führung des Gewerbebetriebes einräumt oder auch nur nicht willens oder nicht in der Lage ist, einen solchen Einfluß auszuschalten (…vgl. hierzu Landmann-Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, 11. Aufl., Anm. 4 d zu § 35 GewO - S. 439;… Rohmer-Eyermann, Kommentar zum Gaststättengesetz, 2. Aufl., Anm. 3 zu § 2 GaststG , S. 34/35). - BVerwG, 09.02.1957 - I B 269.56
Auszug aus BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
Es ist ein im Gewerberecht und auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Entscheidungen vom 1. November 1955 - BVerwG I B 20.55 -, 8. Januar 1957 - BVerwG I B 135.56 - und 9. Februar 1957 - BVerwG I B 269.56 - [JR 1957 S. 353]) anerkannter Grundsatz, daß die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, gegen dessen eigene Lauterkeit sonst nichts einzuwenden ist, auch dann verneint werden muß, wenn er Dritten, welche die für diesen Beruf erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, einen Einfluß auf die Führung des Gewerbebetriebes einräumt oder auch nur nicht willens oder nicht in der Lage ist, einen solchen Einfluß auszuschalten (…vgl. hierzu Landmann-Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, 11. Aufl., Anm. 4 d zu § 35 GewO - S. 439;… Rohmer-Eyermann, Kommentar zum Gaststättengesetz, 2. Aufl., Anm. 3 zu § 2 GaststG , S. 34/35).
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 6 S 593/04
Gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende …
Werden diese Geschäftsvorgänge ganz oder zu einem gewerberechtlich bedeutsamen Teil durch nach der gesetzlichen Regelung zuständige, aber im Sinne des § 4 Abs. 1 GastG unzuverlässige Personen ausgeführt, ist in entsprechender Anwendung der für den Fall der Einflussnahme einer unzuverlässigen Person auf die Geschäftsführung eines (Einzel-)Gewerbetreibenden entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 09.12.1965, GewArch 1966, 124; Urteil vom 10.01.1996, GewArch 1996, 250; Beschluss vom 14.10.1959, GewArch 1962, 154 = BVerwGE 9, 222; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2003, GewArch 2003, 120; Hess.VGH, Beschluss vom 16.06.1993, GewArch 1993, 415; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.08.1985, GewArch 1986, 58) die GmbH selbst als gewerberechtlich unzuverlässig einzustufen. - VG Ansbach, 16.06.2020 - AN 4 S 20.00894
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden muss auch dann verneint werden, wenn dieser einem unzuverlässigen Dritten maßgeblichen bzw. bestimmenden Einfluss auf die Führung des Gewerbebetriebes einräumt oder auch nur nicht willens oder in der Lage ist, einen solchen Einfluss auszuschalten (BVerwG, U.v. 16.10.1959 - VII C 63.59 - BVerwGE 89, 222;… BayVGH, B.v. 24. Mai 2016 - 22 ZB 16.252 - juris Rn. 15;… Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, 82. EL Oktober 2019, § 35 GewO Rn. 69 m.w.N.). - VG Regensburg, 12.05.2016 - RN 5 K 15.804
Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis
Dies rechtfertigt nämlich den Schluss, dass der Gewerbetreibende selbst nicht willens oder nicht in der Lage ist, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung des Betriebes zu schaffen, also auch in seiner eigenen Person keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bietet (vgl. BVerwGE 9, 222).Nach der Rechtsprechung ist aber auch bei einer Ehe mit einem unzuverlässigen Ehegatten nicht allein dadurch von der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auszugehen, sondern es müssen vielmehr weitere Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, dass der unzuverlässige Hintermann Einfluss auf die Führung des Betriebs nehme (BVerwG U.v. 16.10.1959, GewArch 1962, 154).
- VG Regensburg, 26.11.2015 - RN 5 K 14.2148
Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme …
Dies rechtfertigt nämlich den Schluss, dass der Gewerbetreibende selbst nicht willens oder nicht in der Lage ist, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung des Betriebes zu schaffen, also auch in seiner eigenen Person keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bietet (vgl. BVerwGE 9, 222).Wenn aber nach der Rechtsprechung selbst die Ehe mit einem unzuverlässigen Ehegatten allein nicht zur Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden führt, sondern vielmehr weitere Tatsachen vorliegen müssen, welche den Schluss rechtfertigen, der unzuverlässige Ehegatte nehme Einfluss auf die Führung des Betriebs (BVerwG vom 16.10.1959, GewArch 1962, 154), dann muss dies auch für ein Verwandtschaftsverhältnis gelten.
In der Rechtsprechung und in der Literatur ist es anerkannt, dass eine Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden - hier also der Klägerin als juristischer Person des Privatrechts - auch dann gegeben ist, wenn der Gewerbetreibende einem unzuverlässigen Dritten einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung einräumt oder auch nur nicht willens oder in der Lage ist, einen derartigen Einfluss auszuschalten, wodurch er sich selbst als unzuverlässig erweist (grundlegend: BVerwG vom 16.10.1959, GewArch 1962, 154 = BVerwGE 9, 122;… Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 69 m. w. N. aus Rspr. und Lit.).
- BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 140/90
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
Denn wer einen Gewerbebetrieb führen will und hierbei die Einflußnahme eines Dritten, der selbst nicht die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, nicht ausschalten will oder kann, läßt die begründete Vermutung aufkommen, daß er selbst nicht willens oder in der Lage ist, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie Betriebsführung zu schaffen (BVerwGE 9, 222;… Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 3 Rz 17;… Sandmann/Marschall, aaO, Art. 1 § 3 Anm 6). - VG Regensburg, 26.11.2015 - 5 K 14.2148
Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme …
Dies rechtfertigt nämlich den Schluss, dass der Gewerbetreibende selbst nicht willens oder nicht in der Lage ist, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung des Betriebes zu schaffen, also auch in seiner eigenen Person keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bietet (vgl. BVerwGE 9, 222).Wenn aber nach der Rechtsprechung selbst die Ehe mit einem unzuverlässigen Ehegatten allein nicht zur Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden führt, sondern vielmehr weitere Tatsachen vorliegen müssen, welche den Schluss rechtfertigen, der unzuverlässige Ehegatte nehme Einfluss auf die Führung des Betriebs (BVerwG vom 16.10.1959, GewArch 1962, 154), dann muss dies auch für ein Verwandtschaftsverhältnis gelten.
In der Rechtsprechung und in der Literatur ist es anerkannt, dass eine Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden - hier also der Klägerin als juristischer Person des Privatrechts - auch dann gegeben ist, wenn der Gewerbetreibende einem unzuverlässigen Dritten einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung einräumt oder auch nur nicht willens oder in der Lage ist, einen derartigen Einfluss auszuschalten, wodurch er sich selbst als unzuverlässig erweist (grundlegend: BVerwG vom 16.10.1959, GewArch 1962, 154 = BVerwGE 9, 122;… Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 69 m. w. N. aus Rspr. und Lit.).
- OVG Saarland, 20.03.2025 - 1 B 7/25
Zur Frage der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen maßgeblichen …
Allgemein liegt persönliche Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden vor, wenn er einem unzuverlässigen Dritten einen maßgeblichen Einfluss auf die Betriebsführung einräumt oder auch nur nicht willens oder in der Lage ist, einen derartigen Einfluss auszuschalten[Vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 16.10.1959, BVerwGE 9, 222][Vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 16.10.1959, BVerwGE 9, 222].Nach dem Wortlaut von § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann die Annahme der Unzuverlässigkeit nur auf Tatsachen, nicht auf bloße Vermutungen, gestützt werden[Vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1959, VI C 63.59, BVerwGE 9, 222; OVG Bremen, Beschluss vom 9.10.2012, 2 B 240/12, juris, Rn. 15][Vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1959, VI C 63.59, BVerwGE 9, 222; OVG Bremen, Beschluss vom 9.10.2012, 2 B 240/12, juris, Rn. 15].
Die als solche nicht gänzlich von der Hand zu weisende Mutmaßung, die vorbezeichneten Verhaltensweisen könnten - mit Blick auf das enge persönliches Verhältnis zwischen ihm und der Antragstellerin - auf eine in Wahrheit weiterreichende Position im ... Auktionshaus hindeuten, reicht nicht, die gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO erforderlichen Tatsachenfeststellungen zu ersetzen[Vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 16.10.1959, VI C 63.59, BVerwGE 9, 222][Vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 16.10.1959, VI C 63.59, BVerwGE 9, 222].
- VG Regensburg, 20.04.2020 - RN 5 K 18.484
Gewerbeuntersagung im Immobilien- und Finanzierungsbereich
Dies rechtfertigt nämlich den Schluss, dass der Gewerbetreibende selbst nicht willens oder nicht in der Lage ist, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung des Betriebs zu schaffen, also auch in seiner eigenen Person keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bietet (vgl. BVerwGE 9, 222).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auch dann gegeben ist, wenn der Gewerbetreibende einem unzuverlässigen Dritten einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung einräumt oder auch nur nicht willens oder in der Lage ist, einen derartigen Einfluss auszuschalten, wodurch er sich selbst als unzuverlässig erweist (VG Regensburg, Urteil vom 26.11.2015, RN 5 K 14.2148, S. 16. Grundlegend: BVerwG vom 16.10.1959, GewArch 1962, 154;… Marcks, in Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 69 mvN aus Rspr und Lit.).
- BVerwG, 17.01.1964 - VII B 159.63
Rechtsprechung zu Entziehung einer Schankerlaubnis wegen Verletzung der …
Es stimmt in seinen grundsätzlichen Ausführungen auch mit der einschlägigen Rechtsprechung des entscheidenden Senats, namentlich mit den in dem Berufungsurteil aufgeführten Entscheidungen überein, in denen sich der Senat mit der Frage befaßt hat, unter welchen Voraussetzungen eine nach dem Gaststättengesetz vom 28. April 1930 (RGBl. I S. 146) - GaststG - erteilte Erlaubnis nach § 12 dieses Gesetzes zurückgenommen werden kann (BVerwGE 1, 157; 9, 222 [BVerwG 14.10.1959 - IV C 420/58]; 10, 338) [BVerwG 27.05.1960 - VII C 7/59]. - OVG Bremen, 09.10.2012 - 2 B 240/12
OVG weist Beschwerde des Stubu zurück - bestimmender Einfluss; …
Dies rechtfertigt nämlich den Schluss, dass der Gewerbetreibende selbst nicht willens oder nicht in der Lage ist, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung des Betriebes zu schaffen, also auch in seiner eigenen Person keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bietet (vgl. BVerwGE 9, 222). - BVerwG, 10.01.1996 - 1 B 202.95
Gewerberecht: Fehlende Zuverlässigkeit wegen möglicher Einflussnahme auf die …
- BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78
Anspruch auf Korrektur von erteilten Häftlingshilfebescheinigungen und …
- BGH, 14.12.1976 - VI ZR 251/73
Polizeiverwaltung - Haftung der Stadt - Unerlaubte Handlung - …
- VGH Bayern, 24.05.2016 - 22 ZB 16.252
Versagung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
- BGH, 06.07.1972 - VII ZR 138/71
Begriff der Leistung von Diensten
- BVerwG, 08.03.1962 - I B 155.61
Rechtsmittel
- OVG Niedersachsen, 16.02.2018 - 7 LA 109/17
Gewerbeuntersagung wegen Zahlungsrückständen beim Finanzamt nach Steuerschätzung; …
- BVerwG, 31.01.1964 - VII B 162.63
Entziehung der Gewerbeerlaubnis einer Gaststätte wegen Vorliegens einer Vielzahl …
- VGH Bayern, 16.05.2022 - 22 ZB 21.2390
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
- VG Regensburg, 12.12.2019 - RN 5 K 17.140
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung
- VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360
Wiedergestattung der Gewerbeausübung
- BGH, 21.05.1981 - III ZR 167/79
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen einer …
- VG Stuttgart, 18.02.2004 - 10 K 3066/03
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
- VG Frankfurt/Oder, 09.09.2008 - 4 L 278/08
Unzuverlässigkeit einer angestellten Apothekerin aufgrund der festgestellten …
- BVerwG, 12.03.1965 - VII C 175.63
Entziehung der Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen wegen sittlicher …
- VG Regensburg, 01.09.2025 - RN 5 S 25.1289
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, Strohmannverhältnis, kein bestimmender …
- BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 190.60
Rechtsmittel
- VG Bremen, 19.02.2015 - 5 K 258/13
Betrieb der Diskothek Stubu nicht durch Betreibergesellschaft mit Geschäftsführer …
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.1995 - 14 S 781/94
Widerruf einer Reisegewerbekarte
- VGH Bayern, 07.01.2003 - 22 CS 02.2819
Gewerbeuntersagung wegen "Strohmannverhältnisses". Unzuverlässigkeit des …
- BVerwG, 24.02.1989 - 1 B 160.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 09.12.1965 - I C 57.64
Gewerbeuntersagung wegen Beschäftigung des Ehegatten im Betrieb - Untersagung der …
- VG Stuttgart, 21.07.2011 - 4 K 2033/11
Gewerbeuntersagung - Juristische Person; Unzuverlässigkeit; Geschäftsführer; …
- VG Köln, 19.05.2016 - 1 K 65/16
Untersagung der selbständigen Ausübung eines Schankwirtschaftsgewerbes aufgrund …
- BVerwG, 16.06.1970 - I B 44.70
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Ansbach, 06.08.2021 - AN 4 K 20.00895
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
- BVerwG, 23.02.1962 - VII C 62.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.11.1988 - 1 B 139.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- VG Saarlouis, 16.04.2008 - 10 K 50/07
Widerruf (der Anerkennung einer Begutachtungsstelle für Fahreignung)
- BVerwG, 29.05.1964 - VII B 84.64
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2001 - 20 A 5282/99
- BVerwG, 27.01.1965 - VII B 186.64
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rücknahme von erteilten Genehmigungen für den …
- BVerwG, 17.03.1960 - VII CB 34.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.06.1963 - VII B 65.63
Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden bei Einflussnahme seines unzuverlässigen …
- BVerwG, 21.08.1961 - VII B 83.61
Entziehung der Schankerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit der Erlaubnisinhaberin und …
- BVerwG, 20.06.1961 - VII CB 64.59
Rechtsmittel
- VG Trier, 17.12.2024 - 1 K 1013/24
Zulassung eines Viehhandelsunternehmens und eines Transportunternehmens; …
- BVerwG, 02.12.1959 - VII B 103.59
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BVerwG, 14.10.1959 - VII C 63.59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bebenhausen, 07.06.1957 - Proz. Liste Nr. 118/57
- BVerwG, 14.10.1959 - VII C 63.59
- BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
Wird zitiert von ... (2)
- VG Augsburg, 13.09.2012 - Au 5 K 12.533
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH; Erweiterte Gewerbeuntersagung …
Sind nämlich unzuverlässige Dritte für den Gewerbetreibenden bzw. deren Vertreter mit maßgeblichem Einfluss auf die Geschäftsführung tätig, so liegt hierin eine Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden selbst, wenn er diese Personen nicht an weiterer Tätigkeit hindert (vgl. BVerwG vom 14.10.1959 Az. VII C 63.59 ;… Ennuschat in Tettinger/Wank/Ennuschat a.a.O., RdNr. 85 zu § 35). - VG Köln, 19.05.2016 - 1 K 65/16
Untersagung der selbständigen Ausübung eines Schankwirtschaftsgewerbes aufgrund …
Rn. 39 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1959 - VII C 63.59 -, BVerwGE 9, 222.
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