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| BFH, 04.08.2006 - VII E 4/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Kostentragung bei Zurücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.09.1969 - III B 18/69
Klage - Rücknahme in vollen Umfang - Kostenentscheidung - Kosten des Verfahrens
Auszug aus BFH, 04.08.2006 - VII E 4/06
§ 137 Satz 2 FGO, wonach die Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind, diesem auferlegt werden können, ist in diesem Fall nicht anwendbar (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 25. November 1997 X R 117/97, BFH/NV 1998, 622; vom 19. September 1969 III B 18/69, BFHE 97, 233, BStBl II 1970, 92). - BFH, 22.11.1994 - VII B 164/93
Zulässigkeit von Erledigungserklärungen in der Rechtsmittelinstanz
Auszug aus BFH, 04.08.2006 - VII E 4/06
In diesem Fall hätte der Senat nämlich die Erledigungserklärung nicht berücksichtigen können, sondern er hätte die Nichtzulassungsbeschwerde des Kostenschuldners wegen Nichtbeachtung des Vertretungszwanges als unzulässig verwerfen und dem Kostenschuldner nach § 135 Abs. 2 FGO die Kosten des Verfahrens auferlegen müssen, weil die Sachentscheidungsvoraussetzungen des jeweiligen Verfahrens in jedem Fall vorrangig zu prüfen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. November 1994 VII B 164/93, BFH/NV 1995, 422;… vom 22. September 1989 V B 20/89, BFH/NV 1991, 54;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 138 Rz 18b, jeweils m.w.N.). - BFH, 22.09.1989 - V B 20/89
Anfechtbarkeit eines der Nichtzulassungsbeschwerde stattgebenden Beschlusses
Auszug aus BFH, 04.08.2006 - VII E 4/06
In diesem Fall hätte der Senat nämlich die Erledigungserklärung nicht berücksichtigen können, sondern er hätte die Nichtzulassungsbeschwerde des Kostenschuldners wegen Nichtbeachtung des Vertretungszwanges als unzulässig verwerfen und dem Kostenschuldner nach § 135 Abs. 2 FGO die Kosten des Verfahrens auferlegen müssen, weil die Sachentscheidungsvoraussetzungen des jeweiligen Verfahrens in jedem Fall vorrangig zu prüfen sind (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. November 1994 VII B 164/93, BFH/NV 1995, 422; vom 22. September 1989 V B 20/89, BFH/NV 1991, 54;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 138 Rz 18b, jeweils m.w.N.). - BFH, 25.11.1997 - VII E 16/97
Erinnerung gegen eine Kostenrechnung
Auszug aus BFH, 04.08.2006 - VII E 4/06
§ 137 Satz 2 FGO, wonach die Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind, diesem auferlegt werden können, ist in diesem Fall nicht anwendbar (vgl. BFH-Entscheidungen vom 25. November 1997 X R 117/97, BFH/NV 1998, 622; vom 19. September 1969 III B 18/69, BFHE 97, 233, BStBl II 1970, 92). - BFH, 25.11.1997 - X R 117/97
Antrag auf Kostenerstattung durch einen der Beteiligten als Voraussetzung für …
Auszug aus BFH, 04.08.2006 - VII E 4/06
§ 137 Satz 2 FGO, wonach die Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind, diesem auferlegt werden können, ist in diesem Fall nicht anwendbar (vgl. BFH-Entscheidungen vom 25. November 1997 X R 117/97, BFH/NV 1998, 622; vom 19. September 1969 III B 18/69, BFHE 97, 233, BStBl II 1970, 92).
- BFH, 28.11.2007 - X S 9/07
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - Wirksamkeit einer …
§ 137 Satz 2 FGO, wonach Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind, diesem auferlegt werden können, ist in diesem Fall nicht anwendbar (…Senatsbeschluss vom 25. November 1997 X R 117/97, BFH/NV 1998, 622; BFH-Beschluss vom 4. August 2006 VII E 4/06, juris).
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