Rechtsprechung
| BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Judicialis
FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § 131 Abs. 1 Satz 1; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; ; StBerG § 46 Abs. 3 Nr. 2; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 5
- Wolters Kluwer
Steuerberater - Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 60 Abs. 3; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 14.09.1999 - 13 K 1382/99
- BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Wird zitiert von ... (60) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Dieser erstreckt sich sowohl auf die Berufsausübung als auch auf die Berufswahl (vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Urteil vom 11. Juni 1958 1 BvR 596/56, BVerfGE 7, 377).Greift der Gesetzgeber in die Freiheit der Berufswahl durch Aufstellung subjektiver Voraussetzungen für die Weiterführung des Berufs ein, so gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit in dem Sinne, dass die Voraussetzungen zu dem angestrebten Zweck der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen dürfen (BVerfGE 7, 377, Leitsatz 6 c).
Subjektive Voraussetzungen in diesem Sinne sind solche, die mit der persönlichen Qualifikation zu tun haben (BVerfGE 7, 377, 406).
- BFH, 11.11.1994 - VII B 129/94
Bestehen einer gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls
Auszug aus BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Es obliegt dem Steuerberater, im Einzelnen substantiiert die Umstände vorzutragen, die zur Widerlegung der Vermutung führen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441).Abgesehen davon, dass die bloße Behauptung einer Tatsache noch nicht der sich aus der Darlegungslast ergebenden Substantiierungsverpflichtung gerecht wird, lässt sich eine Gefährdung von Auftraggeberinteressen durch den Verzicht auf Treuhandgeschäfte jedenfalls nicht ausschließen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (…vgl. Senatsurteile vom 4. April 2000 VII R 24/99, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt, …und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624; Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 441).
- BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Es kommt dabei auf die rechtliche Zurechnung der Erfüllung der Voraussetzungen an (BVerfG-Beschluss vom 16. Juni 1959 1 BvR 71/57, BVerfGE 9, 338, 345; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 8. März 1983 1 BvR 1078/80, BVerfGE 63, 266, 287).
- BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57
Hebammenaltersgrenze
Auszug aus BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Es kommt dabei auf die rechtliche Zurechnung der Erfüllung der Voraussetzungen an (BVerfG-Beschluss vom 16. Juni 1959 1 BvR 71/57, BVerfGE 9, 338, 345; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 8. März 1983 1 BvR 1078/80, BVerfGE 63, 266, 287). - BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62
Berufsbilder
Auszug aus BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Die Berufsaufgaben des Steuerberaters dienen der Steuerrechtspflege, einem wichtigen Gemeinschaftsgut (BVerfG-Beschluss vom 15. Februar 1967 1 BvR 569, 589/62, BVerfGE 21, 173, 179). - BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94
1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins …
Auszug aus BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. August 1995 VII R 63/94 (BFHE 178, 504, BStBl II 1995, 909) ausgeführt hat, ist die durch die genannten Tatbestände begründete gesetzliche Vermutung, dass der Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist, widerlegbar. - BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92
Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters
Auszug aus BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Gleichfalls trifft den Steuerberater auch die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass die Bestellung (ausnahmsweise) nicht zu widerrufen ist, weil die Interessen der Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet sind (vgl. Senatsurteile vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203;… vom 15. November 1994 VII R 48/94, BFH/NV 1995, 736;… vom 4. April 1995 VII R 74/94, BFH/NV 1995, 1019, und Senatsbeschluss vom 19. November 1998 VII B 196/98, BFH/NV 1999, 522). - BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
Auszug aus BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Abgesehen davon, dass die bloße Behauptung einer Tatsache noch nicht der sich aus der Darlegungslast ergebenden Substantiierungsverpflichtung gerecht wird, lässt sich eine Gefährdung von Auftraggeberinteressen durch den Verzicht auf Treuhandgeschäfte jedenfalls nicht ausschließen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (vgl. Senatsurteile vom 4. April 2000 VII R 24/99, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt, …und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624;… Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 441). - BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80
Ermessensentscheidung - Verwaltung - Sachlage - Rechtslage - Gerichtliche …
Auszug aus BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Deren Interessen werden aber durch zerrüttete Vermögensverhältnisse des Steuerberaters potentiell gefährdet, weil die Gefahr besteht, dass der Steuerberater das Vertrauen seiner Auftraggeber missbraucht oder deren Interessen sonst durch den bestehenden oder vermuteten Vermögensverfall beeinträchtigt werden (vgl. schon Senatsurteile vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170, und vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740). - BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91
Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung …
Auszug aus BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Abgesehen davon, dass die bloße Behauptung einer Tatsache noch nicht der sich aus der Darlegungslast ergebenden Substantiierungsverpflichtung gerecht wird, lässt sich eine Gefährdung von Auftraggeberinteressen durch den Verzicht auf Treuhandgeschäfte jedenfalls nicht ausschließen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (…vgl. Senatsurteile vom 4. April 2000 VII R 24/99, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt, und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624;… Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 441). - BFH, 19.11.1998 - VII B 196/98
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- BFH, 04.04.1995 - VII R 74/94
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Widerlegung …
- BFH, 12.12.1991 - VII R 81/90
Widerruf der Bestellung als Steuerberater/Steuerbevollmächtigter bei Eröffnung …
- BFH, 17.11.1987 - VII R 120/86
Steuerberater - Konkurs - Widerruf der Bestellung zum Steuerberater - Gefährdung …
- BFH, 15.11.1994 - VII R 48/94
Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater bei Vermögensverfall des …
- BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77
Mündliche Verhandlung - Konkurseröffnung - Außergerichtliches …
- BFH, 04.12.2007 - VII R 64/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Überschuldung
Deshalb ist bei der vorzunehmenden Gesamtabwägung zu Ungunsten des Steuerberaters zu berücksichtigen, dass er in der Vergangenheit die den Mandanten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer oder die vom Entgelt seiner Mitarbeiter einbehaltene Lohnsteuer nicht fristgerecht abgeführt hat (vgl. Senatsurteile in HFR 2000, 741 und vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69; Senatsbeschluss in BFHE 204, 563, BStBl II 2004, 1016).Der erkennende Senat hat im Übrigen wiederholt ausgeführt und hält auch im Streitfall daran fest, dass § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG mit der nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierten Berufsfreiheit in Einklang steht, (Senatsurteile in BFH/NV 2001, 69, und vom 13. November 2001 VII R 14/01, BFHE 198, 266, BStBl II 2002, 62;… Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 159/02, BFH/NV 2004, 91).
- FG Baden-Württemberg, 04.12.2006 - 13 K 274/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Abgabe der eidestattlichen …
Die gesetzliche Vermutung, dass ein Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist, wenn er in das vom Insolvenzgericht oder Vollstreckungsgericht zu führende Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, kann dieser auch während des Fortbestehens der Eintragung widerlegen durch den Nachweis, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse gleichwohl geordnet sind und er in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BFH, Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69 ).Die Verletzung steuerlicher Pflichten aber ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein Indiz für die Gefährdung von Auftraggeberinteressen (vgl. BFH, Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, a.a.O.).
Gegenüber dem Allgemeininteresse, diese Gefährdung von Auftraggeberinteressen zu vermeiden, muss das Interesse des betroffenen Steuerberaters an der Fortführung seines Berufs zurücktreten (vgl. BFH, Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, a.a.O.;… Beschluss vom 13. Oktober 2005 VII B 155/04, BFH/NV 2006, 371 ).
- BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02
NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung; …
c) Hinsichtlich der vom Kläger gestellten Rechtsfrage, ob die Bestimmung des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG "verfassungskonform und mit EG-/EU-Recht in Übereinklang steht", ist deren grundsätzliche Bedeutung nicht ausreichend dargelegt, weil der Kläger nicht darauf eingeht, inwieweit die Frage unter Beachtung der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69; vom 12. November 1991 VII R 81/90, BFHE 166, 304, BStBl II 1992, 309), nach der die Vorschrift mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist, noch klärungsbedürftig ist.
- BFH, 24.01.2006 - VII B 141/05
Steuerberater: Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall
Die Frage, ob § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG mit der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG im Einklang steht, wird vom beschließenden Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht und ist somit nicht klärungsbedürftig (Senatsurteile vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69; vom 13. November 2001 VII R 14/01, BFHE 198, 266, BStBl II 2002, 62;… Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 91).Jedoch sind die vorgenannten Regelungen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit vereinbar und stehen daher im Einklang mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Senatsurteil in BFH/NV 2001, 69, m.w.N.).
Wenn das FG insoweit zu Lasten des Klägers berücksichtigt hat, dass er einbehaltene Lohnsteuern sowie Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt hat, entspricht dies der Rechtsprechung des beschließenden Senats, wonach bei der vom Tatrichter vorzunehmenden Gesamtwürdigung auch das Gesamtverhalten des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters in der Vergangenheit herangezogen werden kann (vgl. Senatsurteile vom 6. Juni 2000 VII R 68/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2000, 741; in BFH/NV 2001, 69;… Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 90).
- FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 107/06
Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater wegen Eröffnung eines …
Daraus ist zu schließen, dass der Kläger die Interessen seiner Mandanten ebenfalls missachten würde, wenn ihn seine schlechten finanziellen Verhältnisse dazu zwingen würden (BFH-Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69).In solchen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Betroffene unter Missachtung vertraglicher Vereinbarungen auch Mandanteninteressen verletzt, so groß, dass von einer konkreten Gefährdung der Auftraggeberinteressen auszugehen ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99 a.a.O.).
Gegenüber dem Allgemeininteresse, diese Gefährdung von Auftraggeberinteressen zu vermeiden, muss das Interesse des betroffenen Steuerberaters an der Fortführung seines Berufs zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69-71), wenn nicht ausnahmsweise die Gefährdung von Mandanteninteressen ausgeschlossen werden kann.
- BFH, 11.02.2002 - VII B 193/01
NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
Dazu wäre es erforderlich gewesen, dem aus dem BFH-Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99 (BFH/NV 2001, 69) entnommenen Rechtssatz einen Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung so gegenüberzustellen, dass daraus die Abweichung ersichtlich wird.In diesem Urteil hat er aber trotz eines nicht beseitigten Vermögensverfalls --wie vom FG richtig erkannt-- den Nachweis nicht ausgeschlossen, dass dadurch Interessen der Auftraggeber des Steuerberaters nicht gefährdet werden (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2001, 69).
Die zukünftig etwa abstrakt bestehende Möglichkeit, dass der Druck der Überschuldung zu Unregelmäßigkeiten des Steuerberaters führen kann, reicht alleine nicht aus, falls sich aus der Geschäftsführung des Steuerberaters in der Vergangenheit (…z.B. verspätete Abgabe von Steuererklärungen in eigenen Angelegenheiten, Nichtabführung vereinnahmter Steuern, vgl. dazu Senatsurteile vom 4. April 2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141; in HFR 2000, 741, und in BFH/NV 2001, 69) keine konkreten Anhaltspunkte für solche Unregelmäßigkeiten auch in der Zukunft ergeben oder auf Grund der Art der Schulden (…z.B. hohe Steuerschulden, vgl. dazu Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992) nicht auszuschließen ist, dass der Steuerberater die Interessen seiner Auftraggeber gegenüber den Finanzbehörden nicht unabhängig vertreten kann.
- BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02
Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen Widerruf der Bestellung als …
Diese im Allgemeininteresse der Bundesrepublik Deutschland gebotene Regelung verstößt weder gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (BFH-Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69) noch gegen die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit.Dabei ist die Regelung des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit vereinbar, denn die Ordnung seiner Vermögensverhältnisse liegt allein im Verantwortungsbereich des Steuerberaters und kann von ihm so gestaltet werden, dass sie mit den Anforderungen, die sein beruflicher Status an ihn stellt, übereinstimmt (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 69).
- FG Hessen, 15.02.2005 - 13 K 1698/04
Widerruf; Bestellung; Steuerberater; Vermögensverfall; Berufsfreiheit; …
Der Steuerberater hat jedoch die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass die Interessen seiner Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet werden (BFH-Urteil vom 04.07.2000, VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).In diesem Sinne ist die Voraussetzung, an die § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG die Weiterführung des Berufs des Steuerberaters knüpft, eine solche subjektiver Art. Ihre Erfüllung steht allein im Verantwortungsbereich des betroffenen Steuerberaters (BFH-Urteil vom 4. Juli 2000, BFH/NV 2001, 69 mit zahlreichen Nachweisen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
Die Regelung des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG ist somit mit den Prinzip der Verhältnismäßigkeit vereinbar und steht im Einklang mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (BFH-Urteil vom 30. Juli 2000, BFH/NV 2001, 69, 70).
- FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater in Folge Vermögensverfalls
Rn. 20 Die gesetzliche Vermutung, dass ein Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist, wenn er in das vom Insolvenzgericht oder Vollstreckungsgericht zu führende Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, kann dieser auch während des Fortbestehens der Eintragung widerlegen durch den Nachweis, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse gleichwohl geordnet sind und er in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1995, 909; Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69).Weiter ist eine konkrete Gefährdung der Auftraggeberinteressen nicht auszuschließen, wenn der Steuerberater die von den Arbeitslöhnen seiner Mitarbeiter einbehaltene Lohnsteuer nicht abgeführt hat (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2000, 1141, und in BFH/NV 2001, 69).
Dabei ist es unerheblich, dass Auftraggeberinteressen durch festgestellte geschäftliche Unregelmäßigkeiten tatsächlich bisher nicht verletzt worden sind, da es nur auf die (potentielle) Gefährdung solcher Interessen ankommt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 69/70 r.Sp.).
- FG Niedersachsen, 27.11.2008 - 6 K 416/07
Voraussetzungen für einen Widerruf der Bestellung zum Steuerberater; Vermutung …
Die Vermutung ist zwar widerlegbar ( BFH-Urteile vom 22. August 1995 VII R 63/94, BStBl II 1995, 909; vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69), z.B. bei Annahme und Bestätigung eines Insolvenzplans während des Insolvenzverfahrens (… BFH-Beschluss vom 14. März 2007 BII B 175/06, BFH/NV 2007, 1716).Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (…vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 VII B 257/01, BFH/NV 2002, 1498; BFH-Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69) ist auch bei bestehenden Umsatzsteuerschulden des Betroffenen davon auszugehen, dass die Interessen seiner Auftraggeber gefährdet sind, weil der Betroffene auch im Falle nicht abgeführter Umsatzsteuern Gelder, die ihm wirtschaftlich nicht zustehen, für eigene Zwecke verbraucht hat.
In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Betroffene unter Missachtung vertraglicher Vereinbarungen auch Mandanteninteressen verletzt, so groß, dass von einer konkreten Gefährdung der Auftraggeberinteressen auszugehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69 m.w.N.).
- FG Baden-Württemberg, 04.09.2002 - 13 K 216/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Fehlens einer …
- FG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - 13 K 34/03
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall aufgrund einer …
- BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung …
- BFH, 12.07.2002 - VII B 257/01
Verletzung des Rechts auf Gehör; Erörterungspflicht; Widerruf der Bestellung als …
- BFH, 10.04.2006 - VII B 232/05
Widerruf der Bestellung als Steuerberater, grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 09.05.2003 - IV B 13/03
Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen Widerrufs der Bestellung als Stb. bei …
- BFH, 20.07.2004 - VII B 45/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall
- BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02
Vertretungszwang für Einlegung einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines …
- BFH, 13.10.2005 - VII B 155/04
Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfall
- BFH, 30.03.2004 - VII R 56/03
Vermögensverfall: Versagung der Wiederbestellung als Steuerberater
- BFH, 09.04.2002 - VII B 287/01
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; sofortige Vollziehung
- FG Niedersachsen, 26.01.2005 - 6 K 63/01
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Bestellung als Steuerberater wegen …
- BFH, 23.01.2004 - VII B 126/03
Wiederbestellung als Steuerberater
- FG Nürnberg, 14.01.2005 - VII 141/03
Absehen vom Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Aufhebung des …
- FG Hamburg, 27.08.2003 - V 234/02
Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfall
- FG Köln, 10.05.2006 - 11 K 1050/06
Zulassung einer ausländischen Gesellschaft zur inländischen Steuerberatung
- FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06
Voraussetzungen eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Kurzfristige …
- FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00
Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater; …
- FG Niedersachsen, 07.03.2013 - 6 K 344/12
Gefährdung von Auftraggeberinteressen bei Unzuverlässigkeit eines Steuerberaters …
- FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 6 K 234/11
Entfallen der Gefährdung von Auftraggeberinteressen durch die Eröffnung des …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2007 - 12 K 450/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater: Gefährdung der Mandanteninteressen - …
- FG Nürnberg, 26.11.2004 - VII 90/04
Steuerliche Behandlung von Zinsen aus Gesellschafterdarlehen gegenüber einer …
- FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall; Nachweis der …
- BFH, 11.06.2004 - VII B 166/03
Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls
- BFH, 11.01.2007 - VII B 43/06
Ordnungsgemäße Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen …
- FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 6 K 433/07
Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Vereinbarung zur …
- BFH, 19.05.2005 - VII B 194/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
- BFH, 16.08.2002 - VII B 211/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten …
- BFH, 04.11.2008 - VII B 150/08
Widerruf der Bestellung als Steuerbevollmächtigter - Annahme des …
- BFH, 11.06.2004 - VII B 272/03
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall
- FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - kein …
- BFH, 19.02.2003 - VII B 45/02
Verlegung des Orts der Niederlassung, Beteiligtenwechsel der Steuerberaterkammer?
- FG Münster, 24.11.2023 - 4 K 2336/16
Abzug von Aufwendungen als Betriebsausgaben bei der Ermittlung der Einkünfte
- BFH, 30.09.2008 - VII B 152/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 23.09.2004 - VII B 143/04
Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls
- FG Nürnberg, 28.11.2002 - VII 335/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall
- BFH, 13.11.2002 - VII B 206/02
Eröffnung des Konkursverfahrens als Indiz für den Vermögensverfall - Widerruf der …
- FG Hamburg, 08.03.2006 - V 94/05
Steuerberatungsrecht: Einfluss der Erwartung des Eintritts geordneter …
- FG Niedersachsen, 11.01.2007 - 6 K 425/06
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater aufgrund …
- FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 179/05
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall
- FG Niedersachsen, 17.06.2004 - 6 K 768/03
Widerrug einer Bestellung als Steuerberater; Vorliegen eines "Vermögensverfalls"; …
- FG Niedersachsen, 17.02.2005 - 6 K 918/04
Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater bei Vermögensverfall; Vermutung des …
- FG Niedersachsen, 29.01.2004 - 6 K 278/02
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung eines Steuerberaters; Vorliegen und …
- FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 6 K 635/02
Möglichkeit des Widerrufs der Bestellung als Steuerbevollmächtigte; …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.02.2003 - 2 K 2424/02
Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater; Widerrufsgrund des …
- FG Niedersachsen, 27.06.2013 - 6 K 47/13
Verschuldensabhängigkeit des Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater wegen …
- FG Nürnberg, 25.07.2002 - VII 347/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09
Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters bei Vorliegen des Vermögensverfalls; …
- FG Niedersachsen, 22.07.2003 - 6 V 636/02
Zulässigkeit eines Einspruchs gegen einen Widerruf der Bestellung als …
- FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 325/09
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen vermuteten Vermögensverfalls; …
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