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Rechtsprechung
   BFH, 11.03.1986 - VII R 124/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,15157
BFH, 11.03.1986 - VII R 124/81 (https://dejure.org/1986,15157)
BFH, Entscheidung vom 11.03.1986 - VII R 124/81 (https://dejure.org/1986,15157)
BFH, Entscheidung vom 11. März 1986 - VII R 124/81 (https://dejure.org/1986,15157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Generalbevollmächtigten eines Unternehmens für Steuerschulden des Unternehmens - Pflichten eines Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten - Pflichten eines gesetzlichen Vertreters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.05.1969 - I R 8/68

    Bevollmächtigter - Verfügungsberechtigter - Steuerliche Pflichten - …

    Auszug aus BFH, 11.03.1986 - VII R 124/81
    Ob die Vollmacht tatsächlich besteht, ob sie im Innenverhältnis Einschränkungen unterliegt und ob sie im Streitfall durch N wirksam erteilt worden war und erteilt werden konnte, ist für die Haftung ohne Bedeutung, da § 108 AO allein auf das Auftreten nach außen abstellt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Mai 1969 I R 8/68, BFHE 96, 39, BStBl II 1969, 539).

    Der Kläger kann sich deshalb, insbesondere auch wegen seines ständigen Auftretens in dieser Eigenschaft, gegenüber dem FA nicht auf die mangelnde Befugnis zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten berufen (vgl. BFHE 96, 39, BStBl II 1969, 539;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 108 AO Tz. 2).

  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus BFH, 11.03.1986 - VII R 124/81
    Einer Aufnahme der die Ermessensausübung bestimmenden Erwägungen in den Haftungsbescheid oder in die Einspruchsentscheidung bedurfte es im Streitfall nicht (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508).
  • BFH, 17.10.1980 - VI R 136/77

    Einspruchsentscheidung - Haftungsbescheid - Herabsetzung des Haftungsbetrages

    Auszug aus BFH, 11.03.1986 - VII R 124/81
    Diese von der Arbeitgeberin und primär Haftenden vor dem Ergehen der Einspruchsentscheidung gegen den Kläger geleisteten Zahlungen auf die Steuerschuld sind auf die Haftungsschuld des Klägers anzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1980 VII R 136/77, BFHE 131, 449, BStBl II 1981, 138).
  • BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84

    Inhaltliche Anforderungen an einen Haftungsbescheid - Haftungsbescheid gegen …

    Auszug aus BFH, 11.03.1986 - VII R 124/81
    Wenn das angefochtene Urteil der Haftung nach den §§ 108, 103, 109 AO gegenüber der vom FA angenommenen Gesellschafterhaftung nach § 113 AO i.V.m. §§ 718, 421 BGB den Vorzug gab, so betraf dies die Begründung des Haftungsbescheids, die dessen inhaltliche Bestimmtheit und formelle Wirksamkeit nicht berührt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163, und Beschluß vom 17. Juli 1984 VII S 9/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 69, Rechtsspruch 7).
  • BFH, 26.03.1981 - VII R 3/79
    Auszug aus BFH, 11.03.1986 - VII R 124/81
    Wenn das angefochtene Urteil der Haftung nach den §§ 108, 103, 109 AO gegenüber der vom FA angenommenen Gesellschafterhaftung nach § 113 AO i.V.m. §§ 718, 421 BGB den Vorzug gab, so betraf dies die Begründung des Haftungsbescheids, die dessen inhaltliche Bestimmtheit und formelle Wirksamkeit nicht berührt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163, und Beschluß vom 17. Juli 1984 VII S 9/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 69, Rechtsspruch 7).
  • BFH, 09.01.2013 - VII B 67/12

    Generalbevollmächtigter kann als Verfügungsberechtigter Haftungsschuldner sein

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann eine Verfügungsberechtigung i.S. des § 35 AO auch durch die Erteilung einer Generalvollmacht erteilt werden (zum Auftreten als Generalbevollmächtigter eines ausländischen Unternehmens vgl. Senatsurteil vom 11. März 1986 VII R 124/81, BFH/NV 1987, 69).
  • LG Hamburg, 05.03.2025 - 330 O 3/21

    Gesamtschuldnerausgleich bei steuerlicher Gesamtschuld aus Cum/Ex-Transaktionen

    Zu den Verfügungsberechtigten zählen danach insbesondere Alleingesellschafter einer GmbH nach dem Ausscheiden des bisherigen Geschäftsführers (vgl. BFH 27.11.1990 - VII R 20/89, BStBl. II 1991, 284), faktische Geschäftsführer (…BFH 10.5.1989 - I R 121/85, BFH/NV 1990, 7; FG Hamburg 29.3.2017 - 3 K 183/15 , EFG 2017, 1225 ) und Generalbevollmächtigte (BFH 11.3.1986 - VII R 124/81, BFH/NV 1987, 69).
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