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Rechtsprechung
   BFH, 24.09.1991 - VII R 137/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6165
BFH, 24.09.1991 - VII R 137/87 (https://dejure.org/1991,6165)
BFH, Entscheidung vom 24.09.1991 - VII R 137/87 (https://dejure.org/1991,6165)
BFH, Entscheidung vom 24. September 1991 - VII R 137/87 (https://dejure.org/1991,6165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerpflichtiger trägt Gefahr des Verlusts eines Steuererstattungsbetrages durch Überweisung des Finanzamtes auf ein Konto eines anderen Inhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 37 AO
    Abgabenordnung; Angabe einer falschen Kontonummer im Erstattungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.11.1987 - VII R 171/84

    Der Steuerpflichtige hat bei Angabe eines falschen Kontos die Verlustgefahr für …

    Auszug aus BFH, 24.09.1991 - VII R 137/87
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 10. November 1987 VII R 171/84 (BFHE 151, 123, BStBl II 1988, 41) entschieden, daß der Steuerpflichtige - abweichend von dem Regelfall, wonach den Schuldner die Verlustgefahr bei der Geldübermittlung trifft (§ 270 Abs. 1 BGB) - die Gefahr des Verlustes für einen Steuererstattungsbetrag trägt, den das FA auf ein Konto überwiesen hat, das vom Steuerpflichtigen in der Steuererklärung als das seine bezeichnet, in Wirklichkeit aber von der Bank einer anderen Person zugeteilt worden ist.

    Er hält an dieser Rechtsauffassung fest und verweist zur näheren Begründung auf sein Urteil in BFHE 151, 123, BStBl II 1988, 41, 43.

  • OLG Köln, 08.05.1990 - 22 U 299/89

    Sorgfaltspflichtverletzung; Namensabgleich zwischen dem Überweisungsempfänger und …

    Auszug aus BFH, 24.09.1991 - VII R 137/87
    Dem FA kann deshalb - entgegen der Vorentscheidung - nicht zum Vorwurf gemacht werden, daß es für die Erstattung an die Klägerin diesen Überweisungsweg gewählt hat (vgl. auch Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 8. Mai 1990 22 U 299/89, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 2261, 2262).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der …

    Auf die von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in Ausnahmefällen herangezogenen Grundsätze von Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt, dass der Steuerpflichtige etwa mit der Angabe einer unzutreffenden Kontonummer einen zurechenbaren Anschein für die Überweisung setzt (dazu BFH, Urteile vom 24. September 1991 - VII R 137/87 Rn. 9 f.;… vom 8. Januar 1991 - VII R 18/90 Rn. 14, BFHE 163, 505, 508 …und vom 10. November 1987 - VII R 171/84 Rn. 7 ff., 11, BFHE 151, 123, 125 ff.;… Beschluss vom 12. Juli 1994 - VII B 79/94 Rn. 8), kommt es nicht mehr an.
  • FG Düsseldorf, 14.03.1997 - 18 K 3978/93

    Anspruch des Finanzamtes auf Rückerstattung der erstatteten Umsatzsteuer ; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 1019/97

    Umsatzsteuererstattung; Kontoangabe; Erfüllungswirkung; Abrechnungsbescheid zur …

    Nach dieser Rechtsprechung kann ein erstattungsberechtigter Steuerpflichtiger in entsprechender Anwendung des § 270 Abs. 3 BGB und des § 170 BGB sowie nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht erneut Zahlung des Erstattungsanspruche verlangen, wenn er das FA zur Zahlung auf ein von ihm fehlerhaft benanntes Konto eines Dritten veranlaßt hat und er den Betrag deshalb nicht erhält (BFH-Urteile BFHE 151, 123, BStBl II 1988, 41 , und vom 24. September 1991 VII R 137/87, BFH/NV 1992, 505;… BFH-Beschluss vom 12. Juli 1994 VII B 79/94, BFH/NV 1995, 179).
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