Rechtsprechung
| BFH, 09.08.2011 - VII R 2/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Vereinbarkeit einer in Vollzeit ausgeübten Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater mit dem Beruf des Steuerberaters
- openjur.de
Vereinbarkeit einer in Vollzeit ausgeübten Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater mit dem Beruf des Steuerberaters
- Bundesfinanzhof
StBerG § 40 Abs 3 Nr 2, StBerG § 48 Abs 2, StBerG § 57 Abs 4 Nr 2, StBerG § 58 S 2 Nr 5a
Vereinbarkeit einer in Vollzeit ausgeübten Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater mit dem Beruf des Steuerberaters - rechtsinformationen.bund.de
Vereinbarkeit einer in Vollzeit ausgeübten Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater mit dem Beruf des Steuerberaters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 40 Abs 3 Nr 2 StBerG, § 48 Abs 2 StBerG, § 57 Abs 4 Nr 2 StBerG, § 58 S 2 Nr 5a StBerG
Vereinbarkeit einer in Vollzeit ausgeübten Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater mit dem Beruf des Steuerberaters - IWW
- Betriebs-Berater
Tätigkeit eines vollzeitbeschäftigten Syndikus-Steuerberaters mit Beruf des Steuerberaters vereinbar
- Betriebs-Berater
Tätigkeit eines vollzeitbeschäftigten Syndikus-Steuerberaters mit Beruf des Steuerberaters vereinbar
- ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit der Tätigkeit als sog. Syndikus-Steuerberater mit dem Beruf des Steuerberaters
- datenbank.nwb.de
Vereinbarkeit einer in Vollzeit ausgeübten Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater mit dem Beruf des Steuerberaters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
In Vollzeit ausgeübte Tätigkeit als angestellter Syndikus-Steuerberater ist mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar
- lto.de (Kurzinformation)
Syndikus-Steuerberater darf auch Vollzeit als Steuerberater tätig sein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bestellung eines "Feierabend-Steuerberaters"
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vereinbarkeit der Tätigkeit als sog. Syndikus-Steuerberater mit dem Beruf des Steuerberaters
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Tätigkeit als "Feierabend-Steuerberater" ausreichend
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 40 StBerG
Syndikus-Steuerberater in Vollzeit: Freistellungserklärung überflüssig - Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 40 StBerG
Syndikus-Steuerberater in Vollzeit: Freistellungserklärung überflüssig - Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
In Vollzeit ausgeübte Tätigkeit als angestellter Syndikus-Steuerberater ist mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar
- haufe.de (Kurzinformation)
Syndikus-Steuerberater: Beruf darf als Nebentätigkeit ausgeübt werden
- juve.de (Kurzinformation)
Berufsrecht: Mehr Freiheit für Syndikus-Steuerberater
- pwc.de (Kurzinformation)
Vorstandstätigkeit für Bank mit Beruf des Steuerberaters unvereinbar
Besprechungen u.ä.
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 2 K 1529/10
- BFH, 09.08.2011 - VII R 2/11
Papierfundstellen
- BFHE 234, 480
- NJW 2012, 479
- DB 2011, 2545
- AnwBl 2011, 955
- AnwBl Online 2011, 221
- BStBl II 2012, 51
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97
Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts …
Auszug aus BFH, 09.08.2011 - VII R 2/11
Rn. 11 Ob die vom BGH zum Syndikus-Rechtsanwalt vertretene sog. Doppelberufstheorie (vgl. BGH-Urteil vom 25. Februar 1999 IX ZR 384/97, BGHZ 141, 69) auf den Syndikus-Steuerberater zu übertragen ist, kann offenbleiben, denn das FG hat dies zwar angenommen, aber zu Recht darauf abgestellt, dass vom noch nicht als Steuerberater bestellten Kläger lediglich der Wille zu einer selbständigen beruflichen Tätigkeit als Steuerberater verlangt werden kann. - BFH, 17.05.2011 - VII R 47/10
Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank mit …
Auszug aus BFH, 09.08.2011 - VII R 2/11
Rn. 10 1. Nach der vom FG sinngemäß in Bezug genommenen Tätigkeitsbeschreibung übt der Kläger ausschließlich Aufgaben i.S. des § 33 StBerG bei der X-AG aus, weshalb die Voraussetzungen des § 58 Satz 2 Nr. 5a Satz 1 StBerG erfüllt sind (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 2011 VII R 47/10, BFHE 234, 379; BFH/NV 2011, 1621). - BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 83/08
Vereinbarkeit eines Hauptberufs mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 …
Auszug aus BFH, 09.08.2011 - VII R 2/11
Rn. 16 Das Berufsbild des Steuerberaters unterscheidet sich maßgeblich von dem des Rechtsanwalts (…vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juni 2006 VII B 13/06, BFH/NV 2006, 1888, m.w.N.), welches nach dem Urteil des BGH vom 9. November 2009 AnwZ (B) 83/08 (Neue Juristische Wochenschrift 2010, 1381) von diesem allerdings verlangt, jederzeit und ohne Beschränkung durch ein Angestelltenverhältnis Gerichtstermine wahrnehmen, eilige Schriftsätze fertigen sowie Telefongespräche und alle sonstigen nicht aufschiebbaren Tätigkeiten erledigen zu können. - BFH, 13.06.2006 - VII B 13/06
Unvereinbarkeit des Steuerberaterberufs mit Angestelltentätigkeit; …
Auszug aus BFH, 09.08.2011 - VII R 2/11
Rn. 16 Das Berufsbild des Steuerberaters unterscheidet sich maßgeblich von dem des Rechtsanwalts (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juni 2006 VII B 13/06, BFH/NV 2006, 1888, m.w.N.), welches nach dem Urteil des BGH vom 9. November 2009 AnwZ (B) 83/08 (Neue Juristische Wochenschrift 2010, 1381) von diesem allerdings verlangt, jederzeit und ohne Beschränkung durch ein Angestelltenverhältnis Gerichtstermine wahrnehmen, eilige Schriftsätze fertigen sowie Telefongespräche und alle sonstigen nicht aufschiebbaren Tätigkeiten erledigen zu können. - FG Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 2 K 1529/10
Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikus-Steuerberater
Auszug aus BFH, 09.08.2011 - VII R 2/11
Rn. 4 Die hiergegen erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 744 veröffentlichten Urteil als unbegründet abgewiesen.
- FG Niedersachsen, 09.10.2020 - 14 K 21/19
Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 30% der Betriebseinnahmen bei …
Gemäß § 58 Satz 2 Nr. 5a Satz 1 StBerG nimmt ein Syndikussteuerberater im Rahmen des Angestelltenverhältnisses ausschließlich Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG wahr (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 2011 VII R 47/10, BStBl II 2012, 49; BFH-Urteil vom 9. August 2011 VII R 2/11, BStBl II 2012, 51). - FG Münster, 29.11.2018 - 3 K 3014/16
Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist kein …
Nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts sei ein erworbenes schuldrechtliches Nutzungsrecht am begünstigten Betriebsvermögen bei den Nutzungsberechtigten als Erwerb begünstigten Betriebsvermögens dann zu erfassen, wenn der Nutzungsberechtigte auf Grund der konkreten Ausgestaltung des Nutzungsrechts - in aller Regel des Nießbrauchsrechts - Mitunternehmer der Gesellschaft sei, an deren Gesellschaftsanteil das Nießbrauchsrecht bestehe (vgl. BFH-Urteil vom 01.09.2011 II R 67/09 BStBl. II 2012, 51). - LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2018 - L 22 R 171/17
Befreiung Versicherungspflicht - Gesetzliche Rentenversicherung - Steuerberater - …
Eine solche Beschäftigung ist mit dem Beruf des Steuerberaters selbst dann vereinbar, wenn durch die in Vollzeit ausgeübte Angestelltentätigkeit die selbständige Steuerberatertätigkeit nur als Nebenberuf ausgeübt werden kann (Bundesfinanzhof - BFH, Urteil vom 09. August 2011 - VII R 2/11, Rdrn.9, 14, 15, zitiert nach juris).
- VG Aachen, 10.11.2016 - 5 K 794/14
Steuerberater; "Gewerbliche Tätigkeit"; Ausnahmegenehmigung; Vorstand; …
Rn. 52 vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 9. August 2011 - VII R 2/11 -, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG Rhld.-Pf.), Beschluss vom 12. März 2014 - 6 A 11196/13 -, juris.Rn. 68 vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 8 C 26.11 -, a.a.O.; BFH, Urteil vom 9. August 2011 - VII R 2/11 -, a.a.O. (so auch Gesetzesmaterialien BT-Drucksache S. 32 zu § 58 zu Nummer 5a).
- VG Ansbach, 13.12.2011 - AN 4 K 11.01041
Die Aufnahme einer Geschäftsführertätigkeit durch den Syndikus-Steuerberater …
Die hier vertretene Rechtsauffassung wird auch nicht durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. August 2011 (Az. VII R 2/11; juris) in Frage gestellt, auf das sich die Klägerseite beruft.Dies steht auch wiederum nicht in Widerspruch zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. August 2011 (a.a.O.), da, wie oben ausgeführt, in dieser Entscheidung ausschließlich klargestellt wird, dass die Pflicht zur eigenverantwortlichen und unabhängigen Berufsausübung eines selbständigen Steuerberaters nicht dadurch verletzt wird, dass dieser als angestellter Syndikus zeitlichen Bindungen aus seinem Arbeitsvertrag unterliegt; im Gegensatz hierzu geht es vorliegend nämlich nicht um die zeitlichen Bindungen des Klägers als angestellter Geschäftsführer, sondern vielmehr um seine Verpflichtung als Organ der… GmbH zum wirtschaftlichen Streben nach Gewinn für dieses Unternehmen (vgl. auch unter 2.1).
- FG Baden-Württemberg, 29.10.2014 - 2 K 3426/11
Berufsrecht der Steuerberater: Verwendung des Zusatzes "Zertifizierter …
So habe der BFH in seiner "Syndikus-Entscheidung" (Urteil vom 9. August 2011 VII R 2/11, BStBl II 2012, 51) erst kürzlich darauf hingewiesen, dass die Kriterien des Anwaltsberufs auf das Berufsrecht der Steuerberater nicht ohne weiteres übertragbar seien. - AGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2021 - 1 AGH 9/21 Dem steht auch die klägerseitig genannte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 09.08.2011 - VII R 2/11 -) nicht entgegen.
- SG Berlin, 09.01.2017 - S 32 R 3964/14
Befreiung eines Steuerberaters von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht …
Eine solche Beschäftigung ist mit dem Beruf des Steuerberaters selbst dann vereinbar, wenn durch die in Vollzeit ausgeübte Angestelltentätigkeit die selbständige Steuerberatertätigkeit nur als Nebenberuf ausgeübt werden kann (Bundesfinanzhof - BFH, Urteil vom 09. August 2011 - VII R 2/11, Rdrn.9, 14, 15, zitiert nach juris). - SG Aachen, 12.11.2020 - S 2 R 484/19 Eine solche Beschäftigung ist mit dem Beruf des Steuerberaters selbst dann vereinbar, wenn durch die in Vollzeit ausgeübte Angestelltentätigkeit die selbständige Steuerberatertätigkeit nur als Nebenberuf ausgeübt werden kann (BFH, Urteil vom 09.08.2011, VII R 2/11, juris).
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