Rechtsprechung
| BFH, 18.01.2000 - VII R 21/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 55 Abs. 1; ; FGO § 155; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 240; ; ZPO § 249 Abs. 2; ; GKG § 8 Abs. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Ausfuhren von Gerste - Futtermittelerstattung - Konkursverfahren - Verfahrensunterbrechung - Urteilszustellung - Vertretungszwang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Postulationsfähigkeit; Urteilszustellung an Konkursverwalter
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.06.1995 - VIII ZR 224/94
Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des …
Auszug aus BFH, 18.01.2000 - VII R 21/99
Die damals vorgenommenen Zustellungen bewirkten zwar, dass trotz der infolge des Konkurses eingetretenen Unterbrechung des vom Konkursverwalter nicht aufgenommenen Verfahrens (§ 155 FGO i.V.m. § 240 der Zivilprozeßordnung --ZPO--) ein Urteil existent wurde, welches der Kläger als von ihm betroffener Gemeinschuldner hätte anfechten können (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. Juni 1995 VIII ZR 224/94, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 2563). - BGH, 29.03.1990 - III ZB 39/89
Auswirkungen eines Berufsverbots; Zustellung eines Urteils
Auszug aus BFH, 18.01.2000 - VII R 21/99
Diese Möglichkeit war dem Kläger eröffnet, ohne dass er die Aufhebung des Konkursverfahrens hätte abwarten oder eine Frist hätte einhalten müssen; denn die Frist des § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO ist durch die damaligen Zustellungen nicht in Lauf gesetzt worden, weil diese entsprechend § 155 FGO i.V.m. § 249 Abs. 2 ZPO unwirksam waren (BGH-Beschluss vom 29. März 1990 III ZB 39/89, BGHZ 111, 104). - BFH, 26.06.1997 - VII B 50/97
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde
Auszug aus BFH, 18.01.2000 - VII R 21/99
Ob der Kläger dabei gemäß § 55 Abs. 1 FGO über den nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG bestehenden Vertretungszwang schriftlich hätte belehrt werden müssen (…vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 55 Rdnr. 18), was nicht geschehen ist, bedarf keiner Entscheidung; denn selbst wenn --über den Wortlaut des § 55 Abs. 1 Satz 1 FGO hinausgehend-- über den vor dem BFH bestehenden Vertretungszwang zu belehren sein sollte, würde das Unterbleiben einer solchen Belehrung nicht dazu führen, dass eine entgegen Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG ohne einen postulationsfähigen Vertreter eingelegte Revision deshalb zulässig wäre (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Juni 1997 VII B 50/97, BFH/NV 1998, 73).
- BFH, 15.01.2010 - VII B 199/09
Mangel in der Vertretung infolge mündlicher Verhandlung nach Insolvenzeröffnung
Dieser Verfahrensfehler stellt einen absoluten Revisionsgrund dar, der ohne weitere Prüfung zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG führt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 1995 VIII ZR 224/94, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 2563;… Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. September 1985 V R 129/79, BFH/NV 1987, 515; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2000 VII R 21/99, BFH/NV 2000, 1101;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 3).
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