Rechtsprechung
| BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06 (1) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter Ausfuhrerstattung
- Judicialis
BGB § 195 a.F.; ; BGB § 199 Abs. 4; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1; ; VO Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 1; ; VO Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung einer einem Wirtschaftsteilnehmer gewährten Ausfuhrerstattung; Verjährungsfrist für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht; Befugnis der deutschen Zollverwaltung zur Rückforderung zu Unrecht ...
- datenbank.nwb.de
Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit oder das Verhältnismäßigkeitsprinzip: Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter Ausfuhrerstattung nach 6 Jahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung einer einem Wirtschaftsteilnehmer gewährten Ausfuhrerstattung; Verjährungsfrist für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht; Befugnis der deutschen Zollverwaltung zur Rückforderung zu Unrecht ...
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EGV 2988/95 Art 3
Ausfuhrerstattung; Frist; Rückforderung; Verjährung
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 169/03
- FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 174/03
- FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 181/03
- BFH, 27.03.2007 - VII R 22/06
- BFH, 27.03.2007 - VII R 23/06
- BFH, 27.03.2007 - VII R 24/06
- EuGH, 30.07.2007 - C-278/07
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07
- EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
- BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06 (1)
- BFH, 07.07.2009 - VII R 22/06
- BFH, 07.07.2009 - VII R 24/06
- FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 228/09
- FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 230/09
- EuGH, 05.05.2010 - C-202/10
- FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 228/09
- FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 230/09
- EuGH, 08.06.2010 - C-201/10
- EuGH, 05.05.2011 - C-201/10
- FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 80/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07
Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr; …
Auszug aus BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
In der 30-jährigen Regelverjährung des § 195 BGB a.F. komme nämlich ein allgemeiner Rechtsgedanke zum Ausdruck (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 3 C 37.07, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 2009, 445).Den durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz eingeführten Verjährungsvorschriften lässt sich auch nicht die gesetzgeberische Wertung entnehmen, dass eine 30-jährige Verjährungsfrist für vermögensrechtliche Ansprüche unangemessen lang und der Rechtssicherheit oder dem Rechtsfrieden abträglich sei (vgl. BVerwG-Urteil in DVBl 2009, 445).
- EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u.a. - Verordnung (EG, Euratom) …
Auszug aus BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
Der Senat hat mit Beschluss vom 27. März 2007 eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeholt, welcher mit Urteil vom 29. Januar 2009 C-278/07 bis C-280/07 Folgendes entschieden hat:. - BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05
Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen …
Auszug aus BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
Das Rechtsinstitut der Verjährung kann nach der Rechtsprechung der deutschen Gerichte auch im öffentlichen Recht jedenfalls auf vermögensrechtliche Ansprüche grundsätzlich angewandt werden (vgl. statt aller Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Urteil vom 24. Januar 2007 3 A 2/05, BVerwGE 128, 99).
- BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89
Verjährung von Erstattungsansprüchen
Auszug aus BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
Verjährungsregelungen, die hier unter diesem Gesichtspunkt in Betracht zu ziehen sind, bestehen in einzelnen zum öffentlichen Recht gehörenden Gesetzen (für das Sozialrecht: Bundessozialgericht, Urteil vom 1. August 1991 6 RKa 9/89, BSGE 69, 158), insbesondere bekanntlich in der AO für das Steuerrecht. - EuGH, 24.06.2004 - C-278/02
Handlbauer
Auszug aus BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
Der EuGH hat, wie bereits erwähnt, in dieser Entscheidung an der seinem Urteil vom 24. Juni 2004 C-278/02 ("Handlbauer", Slg. 2004, I-6171) zugrunde liegenden Auffassung trotz der dagegen u.a. in den Vorabentscheidungsersuchen des Senats vorgetragenen Bedenken festgehalten, Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 2988/95 betreffe nicht nur verwaltungsrechtliche Sanktionen. - BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01
Rückforderung von Ausfuhrerstattung
Auszug aus BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
Der erkennende Senat hat die dem folgende Ansicht des Urteils des FG Hamburg in seinem Urteil vom 7. Mai 2002 VII R 5/01 (BFH/NV 2002, 1189) bereits beiläufig als zutreffend bezeichnet.
- LAG Düsseldorf, 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07
Diskriminierungsfreie Berechnung der Kündigungsfrist anhand der …
a) Es ist eine kryptologische Herausforderung zu ergründen, was der EuGH meint, wenn er schweigt (vgl. BFH 07.07.2009 - VII R 23/06 - Juris Rn. 32). - FG Hamburg, 09.09.2010 - 4 K 77/09
Ausfuhrerstattung: Verjährung von Zinsen auf zu Unrecht gewährte …
Der erkennende Senat übersieht nicht, dass der Bundesfinanzhof im Hinblick auf geäußerte Bedenken, die Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. sei mit allgemeinen höherrangigen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts - scil. insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes - nicht vereinbar (…vgl. Schlussantrag der Generalanwältin Sharpston vom 25.08.2008, C-278/07, Rz. 71; FG Hamburg, Urteil vom 23.06.2009, 4 K 80/09, juris; vgl. in diesem Zusammenhang auch das Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg vom 12.02.2010, 4 K 228/09, ZfZ Beilage 2010, Nr. 3, 36), die Auffassung vertreten hat, dass es nicht gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit oder das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoße, eine aufgrund einer dem Ausführer zuzurechnenden Unregelmäßigkeit zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung noch nach einer Frist von sechs Jahren zurückzufordern, die in § 195 BGB a.F. festgelegte Verjährungsfrist könne nämlich richterrechtlich auf ein angemessenes und mit dem Rechtsfrieden vereinbares Maß verkürzt werden (vgl. BFH Urteil vom 07.07.2009, VII R 23/06, a.a.O).
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Rechtsprechung
| BFH, 27.03.2007 - VII R 23/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
BGB § 195
- rechtsportal.de
EGV 2988/95 Art. 3; BGB § 195
Rückforderung von Ausfuhrerstattung; Verjährung - datenbank.nwb.de
Vorlage an den EuGH: Verjährung des Anspruchs auf Rückforderung von Ausfuhrerstattung (Az. des EuGH: C-279/07)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verjährung der Rückforderung vorschussweiser gewährter Ausfuhrerstattung; Rückwirkende Anwendung des Art. 3 Verordnung 2988/95/EG über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (VO 2988/95/EG); Rückforderung von Geldbeträgen wegen einer vor ...
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 169/03
- FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 174/03
- FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 181/03
- BFH, 27.03.2007 - VII R 23/06
- BFH, 27.03.2007 - VII R 22/06
- BFH, 27.03.2007 - VII R 24/06
- EuGH, 30.07.2007 - C-278/07
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07
- EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
- BFH, 07.07.2009 - VII R 22/06
- BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
- BFH, 07.07.2009 - VII R 24/06
- FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 228/09
- FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 230/09
- EuGH, 05.05.2010 - C-202/10
- FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 228/09
- FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 230/09
- EuGH, 08.06.2010 - C-201/10
- EuGH, 05.05.2011 - C-201/10
- FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 80/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- EuGH, 24.06.2004 - C-278/02
Handlbauer
Auszug aus BFH, 27.03.2007 - VII R 23/06
Die vom Senat zu treffende Entscheidung erfordert die Beantwortung von Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts, welche dem Senat durch die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), insbesondere auch das Urteil vom 24. Juni 2004 Rs. C-278/02 ("Handlbauer" - EuGHE 2004, I-6171), nicht ausreichend geklärt scheinen.Nach Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 beträgt die Verjährungsfrist für die Verfolgung einer Unregelmäßigkeit --wozu nach dem Urteil des EuGH in EuGHE 2004, I-6171 auch das Verlangen der Rückerstattung eines rechtswidrig gezahlten Geldbetrages gemäß Art. 4 Abs. 1 VO Nr. 2988/95 gehören soll-- vier Jahre ab Begehung der die Verfolgung auslösenden Tat.
Wenn der Senat bei seiner eben entwickelten Fragestellung gleichwohl von der Anwendbarkeit des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 auch auf die Rückforderung von Ausfuhrerstattungen ausgeht, so beruht dies ausschließlich auf dem Urteil des EuGH in EuGHE 2004, I-6171, das in diesem Sinne allgemein verstanden worden ist.
- EuG, 13.03.2003 - T-125/01
José Martí Peix / Kommission
Auszug aus BFH, 27.03.2007 - VII R 23/06
Die Frage, ob die Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 der Rückforderung von Geldbeträgen entgegensteht, die infolge einer vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift begangenen Unregelmäßigkeit erlangt worden sind und deren Rückforderung die bis zum Inkrafttreten der Verordnung anzuwendenden Verjährungsvorschriften nicht entgegenstanden, wird durch das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. März 2003 T-125/01 (EuGHE 2003, II-865) nicht beantwortet.Denn aus dem vom EuGH dort im Anschluss an das Urteil des Gerichts erster Instanz in EuGHE 2003, II-865 erwähnten Umstand, dass nach Art. 1 Abs. 2 VO Nr. 2988/95 der Regelungsbereich der Verordnung schuldhaft und schuldlos begangene Verstöße gegen Gemeinschaftsregelungen umfasst, kann nach Überzeugung des beschließenden Senats nicht ohne weiteres geschlossen werden, Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 müsse ebenfalls nicht nur für Sanktionen, die eine vorsätzliche oder durch Fahrlässigkeit verursachte Unregelmäßigkeit voraussetzen (vgl. Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 1), sondern auch für verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Art. 4) gelten, bei denen das nicht notwendigerweise der Fall ist.
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 27.03.2007 - VII R 23/06
Ein dahin gehendes Verständnis der VO Nr. 2988/95 erscheint dem Senat jedoch nicht klar und eindeutig geboten im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs in seinem Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 --C.I.L.F.I.T.-- (EuGHE 1982, 3415). - EuGH, 23.02.2006 - C-201/04
Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder …
Auszug aus BFH, 27.03.2007 - VII R 23/06
Sie hat vielmehr nicht anders als z.B. Art. 221 Abs. 3 des Zollkodex, welchem der EuGH in dem Urteil vom 23. Februar 2006 Rs. C-201/04 (EuGHE 2006, I-2049) zu Recht materiell-rechtliche Wirkung zugemessen hat, zur Folge, dass der Rückforderungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann.
- FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 80/11
Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen zu Unrecht gewährter …
Das beklagte Hauptzollamt legte gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg Revision beim Bundesfinanzhof ein, der das Verfahren aussetzte, um dem Europäischen Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen (Beschluss vom 27.03.2007, VII R 23/06):.Mit Urteil vom 07.07.2009 (VII R 23/06) hob daraufhin der Bundesfinanzhof das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 21.04.2005 (IV 174/03) mit der Begründung auf, dass der Rückzahlungsanspruch bei Erlass des angefochtenen Bescheides nicht verjährt gewesen sei, weil die Vorschrift des § 195 BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung analog anzuwenden sei, und verwies die Sache an das Finanzgericht Hamburg zurück, um zu klären, ob unter Berücksichtigung der Verteilung der Feststellungslast die für eine Rückforderung der Ausfuhrerstattung erforderlichen Voraussetzungen vorlägen, insbesondere die Ausfuhrwaren nicht in den freien Verkehr Jordaniens überführt worden seien.
Entgegen der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs (vgl. u. a. Urteil vom 07.07.2009, VII R 23/06) kann die in § 195 BGB a. F. vorgesehene 30-jährige Verjährungsfrist auch nicht in Ausübung einer richterlichen Notkompetenz auf ein mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbares Maß verkürzt werden, so dass der vom beklagten Hauptzollamt geltend gemachte Anspruch bei Erlass des angefochtenen Bescheides noch nicht verjährt wäre.
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