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Rechtsprechung
   BFH, 21.05.1999 - VII R 25/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1979
BFH, 21.05.1999 - VII R 25/97 (https://dejure.org/1999,1979)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1999 - VII R 25/97 (https://dejure.org/1999,1979)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - VII R 25/97 (https://dejure.org/1999,1979)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; AO 1977 § ... 161; ; SchaumwZwStG (i.d.F. von Art. 4 Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz) § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1; ; SchaumwZwStG (i.d.F. von Art. 4 Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz) § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2; ; SchaumwZwStG (i.d.F. von Art. 4 Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz) § 7 Abs. 1; ; SchaumwZwStG (i.d.F. von Art. 4 Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz) §§ 26 ff.; ; Richtlinie 92/12/EWG (Systemrichtlinie) Art. 6 Abs. 1 und 2; ; Richtlinie 92/12/EWG (Systemrichtlinie) Art. 14 Abs. 3; ; Richtlinie 92/83/EWG (Strukturrichtlinie Alkohol) Art. 7 Abs. 1; ; Richtlinie 92/83/EWG (Strukturrichtlinie Alkohol) Art. 8; ; Richtlinie 92/83/EWG (Strukturrichtlinie Alkohol) Art. 9; ; Richtlinie 92/84/EWG (Steuersatzrichtlinie Alkohol) Art. 5

  • Wolters Kluwer

    Schaumweinbesteuerung - Verfassungsmäßigkeit - Weinsteuer - Alkoholsteuer

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schaumweinbesteuerung: Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- und Verfassungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    SchaumwZwStG § 1 Abs 2, SchaumwZwStG § 2, GG Art 3
    Gleichbehandlung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Perlwein; Schaumwein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 223
  • BB 1999, 1803
  • BB 2000, 75
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 28.07.1992 - VII R 84/91

    Üblichkeit der Aufmachung eines Schaumweins

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 25/97
    Wie der Senat wiederholt zu dem bis zum 31. Dezember 1992 geltenden SchaumwStG i.d.F. des Gesetzes vom 4. Juni 1971 (BGBl 1, 745) mit seinen im wesentlichen gleichen Besteuerungsgegenständen (…zur Übernahme der Kernelemente des bisherigen Besteuerungsmerkmals der "handelsüblichen Aufmachung" in das SchaumwZwStG vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 9. Februar 1993 VII R 90/92, BFH/NV 1994, 58, 59 a.E.) entschieden hat, steht der nationalen Schaumweinbesteuerung weder das Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung (Art. 30 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EGV--; ab 1. Mai 1999 Art. 28 EGV) noch das Diskriminierungsverbot gemäß Art. 95 Abs. 1 EGV (ab 1. Mai 1999 Art. 90 Abs. 1 EGV) entgegen (BFH-Urteil vom 28. Juli 1992 VII R 84, 85/91, BFHE 169, 266, m.w.N.).

    Daß ein "Unterdruckprodukt" dieser Art allein durch seine handelsübliche Aufmachung als Schaumwein (Ersatz-)Steuergegenstand sein kann, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung zum früheren SchaumwStG bestätigt und damit die Erwägung des Gesetzgebers, daß eine mit der Nichtbesteuerung als Schaumwein verbundene ungerechtfertigte steuerliche Bevorzugung solcher (Substituti- ons)-Erzeugnisse beseitigt werden solle, gebilligt (BFH in BFHE 169, 266;… BFH/NV 1994, 58;… BFH-Urteil vom 17. Februar 1994 VII R 92/93, BFH/NV 1994, 905).

  • BFH, 09.02.1993 - VII R 90/92

    Festsetzung von Schaumweinsteuer und Einfuhrumsatzsteuer für erfolgte …

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 25/97
    Wie der Senat wiederholt zu dem bis zum 31. Dezember 1992 geltenden SchaumwStG i.d.F. des Gesetzes vom 4. Juni 1971 (BGBl 1, 745) mit seinen im wesentlichen gleichen Besteuerungsgegenständen (zur Übernahme der Kernelemente des bisherigen Besteuerungsmerkmals der "handelsüblichen Aufmachung" in das SchaumwZwStG vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 9. Februar 1993 VII R 90/92, BFH/NV 1994, 58, 59 a.E.) entschieden hat, steht der nationalen Schaumweinbesteuerung weder das Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung (Art. 30 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EGV--; ab 1. Mai 1999 Art. 28 EGV) noch das Diskriminierungsverbot gemäß Art. 95 Abs. 1 EGV (ab 1. Mai 1999 Art. 90 Abs. 1 EGV) entgegen (BFH-Urteil vom 28. Juli 1992 VII R 84, 85/91, BFHE 169, 266, m.w.N.).

    Daß ein "Unterdruckprodukt" dieser Art allein durch seine handelsübliche Aufmachung als Schaumwein (Ersatz-)Steuergegenstand sein kann, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung zum früheren SchaumwStG bestätigt und damit die Erwägung des Gesetzgebers, daß eine mit der Nichtbesteuerung als Schaumwein verbundene ungerechtfertigte steuerliche Bevorzugung solcher (Substituti- ons)-Erzeugnisse beseitigt werden solle, gebilligt (BFH in BFHE 169, 266; BFH/NV 1994, 58;… BFH-Urteil vom 17. Februar 1994 VII R 92/93, BFH/NV 1994, 905).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 25/97
    Der Gleichheitssatz ist dagegen nicht verletzt, solange z.B. finanzpolitische, volkswirtschaftliche, sozialpolitische oder steuertechnische Erwägungen die verschiedene Behandlung motivieren, wobei es ausreicht, wenn einer der genannten Gründe die verschiedene Behandlung trägt (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. August 1996 VII R 14/95, BFHE 181, 243, 249, unter Bezugnahme auf den BVerfG-Beschluß vom 6. Dezember 1983 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, 354, m.w.N.).
  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Konkursausnahme

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 25/97
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot kann nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1993 1 BvL 34/81, BVerfGE 89, 132, 141 f.).
  • BFH, 27.08.1996 - VII R 14/95

    Befreiung von der Mineralölsteuer - Gesetzlicher Ausschluß - Herstellerprivileg

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 25/97
    Der Gleichheitssatz ist dagegen nicht verletzt, solange z.B. finanzpolitische, volkswirtschaftliche, sozialpolitische oder steuertechnische Erwägungen die verschiedene Behandlung motivieren, wobei es ausreicht, wenn einer der genannten Gründe die verschiedene Behandlung trägt (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. August 1996 VII R 14/95, BFHE 181, 243, 249, unter Bezugnahme auf den BVerfG-Beschluß vom 6. Dezember 1983 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, 354, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.1984 - VII R 60/83
    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 25/97
    Wie der Senat bereits an anderer Stelle unter Berufung auf die Rechtsprechung des BVerfG ausgeführt hat (Urteil vom 26. Juni 1984 VII R 60/83, BFHE 141, 369, 381), läßt sich dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG keine Regel entnehmen, nach der es dem Gesetzgeber untersagt wäre, allein mit dem Ziel, den Finanzbedarf des Staates zu decken, eine bestimmte Steuer einzuführen, sofern die Steuer im übrigen den Anforderungen der Verfassung entspricht.
  • BFH, 17.02.1994 - VII R 92/93
    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 25/97
    Daß ein "Unterdruckprodukt" dieser Art allein durch seine handelsübliche Aufmachung als Schaumwein (Ersatz-)Steuergegenstand sein kann, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung zum früheren SchaumwStG bestätigt und damit die Erwägung des Gesetzgebers, daß eine mit der Nichtbesteuerung als Schaumwein verbundene ungerechtfertigte steuerliche Bevorzugung solcher (Substituti- ons)-Erzeugnisse beseitigt werden solle, gebilligt (BFH in BFHE 169, 266;… BFH/NV 1994, 58; BFH-Urteil vom 17. Februar 1994 VII R 92/93, BFH/NV 1994, 905).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 25/97
    e) Nach alldem erscheint dem Senat die Vereinbarkeit der im Streitfall zur Anwendung kommenden Vorschriften des nationalen SchaumwZwStG mit dem Gemeinschaftsrecht im Ausmaß ihrer Entscheidungserheblichkeit klar und eindeutig, so daß er sich in Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415) nicht zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 Abs. 3 EGV in der ab 1. Mai 1999 geltenden Fassung des Vertrages von Amsterdam für verpflichtet hält.
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für …

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 25/97
    Damit beruft sie sich augenscheinlich auf den auch vom BVerfG vertretenen Ansatz, wonach die Systemwidrigkeit einer Besteuerung, d.h. die Verletzung der "vom Gesetz selbst statuierten Sachgesetzlichkeit", einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz indiziere (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. November 1972 1 BvR 338/68, BVerfGE 34, 103, 115).
  • BFH, 15.02.1995 - VII B 100/94

    Schaumwein - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 25/97
    Ferner hat der Senat eingehend begründet, daß die deutsche Schaumweinbesteuerung keine i.S. des Art. 95 Abs. 2 EGV (jetzt Art. 90 Abs. 2 EGV) unzulässige Schutzwirkung zugunsten des bei der Schaumweinherstellung verwendeten Stillweins deutscher Herkunft entfaltet (BFH-Beschluß vom 15. Februar 1995 VII B 100/94, BFH/NV 1995, 829;… zustimmend Jatzke, a.a.O., S. 280 ff., 285).
  • BFH, 06.11.1990 - VII R 31/88

    Fehlmenge bei der Bestandsaufnahme

  • BFH, 17.02.2000 - I R 108/98

    Förderung des Skatspiels gemeinnützig?

    Eine sachwidrige Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte, die gegen das Gebot des Art. 3 des Grundgesetzes (GG) verstoßen könnte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. Mai 1999, VII R 25/97, BFHE 189, 223, BFH/NV 1999, 1568; Senatsurteile in BFHE 176, 229, BStBl II 1995, 499;… in BFH/NV 1995, 1045; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81, 20/82, BVerfGE 74, 182, BStBl II 1987, 240), ist - auch aufgrund des Vortrags des Klägers - nicht erkennbar.
  • FG Köln, 16.11.2005 - 11 K 3095/04

    Renn-, Wett- und Lotteriegesetz

    Bei der Lotteriesteuer handelt es sich nicht um die Einführung einer neuen, bisher nicht erhobenen Steuer, deren Verfassungsgemäßheit möglicherweise unter Anlegung eines strengeren Maßstabes zu beurteilen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 21.5.1999 VII R 25/97, BFH/NV 1999, 1568).
  • BFH, 05.08.2002 - VII R 105/99

    Europarecht - Gemeinschaftsrecht - Vereinbarkeit - Deutsche Bierbesteuerung - …

    Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) war daher nicht verpflichtet, einen höheren Steuersatz als Null einzuführen und konnte folglich von der Einführung einer Weinsteuer ganz absehen, denn dem Gesetzgeber stand es frei zu entscheiden, auf welche Art und Weise er dem Mindeststeuersatz Null umsetzungstechnisch im nationalen Recht Geltung verleihen wollte (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1999 VII R 25/97, BFHE 189, 223 --Schaumweinbesteuerung--).
  • BFH, 04.02.2002 - VII B 63/01

    Kfz-Steuer; Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung nicht schadstoffarmer Kfz

    Wie jedoch der beschließende Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerfG bereits u.a. in seinem Urteil vom 21. Mai 1999 VII R 25/97 (BFHE 189, 223) ausgeführt hat, hat der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Steuergesetzen eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die, wie ausgeführt, umso größer ist, wenn der Steuertatbestand nicht an mehr oder weniger unveränderliche persönliche Eigenheiten oder unausweichliche Gegebenheiten der Lebenssituation des Steuerpflichtigen, sondern an von diesem gestaltbare Verhältnisse anknüpft.
  • BFH, 17.02.2000 - I R 109/98

    Förderung des Skatspiels - Gemeinnützigkeit - Gewerbesteuer - Steuerbefreiung

    Eine sachwidrige Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte, die gegen das Gebot des Art. 3 des Grundgesetzes (GG) verstoßen könnte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. Mai 1999, VII R 25/97, BFHE 189, 223, BFH/NV 1999, 1568; Senatsurteile in BFHE 176, 229, BStBl II 1995, 499;… in BFH/NV 1995, 1045; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81, 20/82, BVerfGE 74, 182, BStBl II 1987, 240), ist - auch aufgrund des Vortrags des Klägers - nicht erkennbar.
  • FG Hamburg, 13.10.1999 - IV 184/94

    Besteuerung von Bier und Wein; Erhebung einer Mindestverbrauchsteuer; Allgemeines …

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  • FG Hamburg, 05.06.2002 - IV 230/99

    Entrichtung von Tabaksteuer / Diebstahl von Lagergut

    Angesichts der vorstehenden Erörterungen kann auch aus der Vorschrift des § 161 AO , die ohnehin keinen Steuerentstehungstatbestand, sondern eine widerlegbare Vermutung für das Entstehen einer Verbrauchsteuer enthält (vgl. BFH, Urteil vom 21.5.1999 - VII R 25/97 -, juris), nicht abgeleitet werden, die Bestimmung des Art. 205 Abs. 1 Unterabsatz 2 ZK stehe mit dem Sinn und Zweck der Tabaksteuer nicht im Einklang.
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