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Rechtsprechung
   BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4278
BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04 (https://dejure.org/2005,4278)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2005 - VII R 31/04 (https://dejure.org/2005,4278)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - VII R 31/04 (https://dejure.org/2005,4278)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VO (EWG) Nr. 719/91 Art. 10; VO (EWG) Nr. 2454/93 (ZKDVO) a. F. Art. 454 Abs. 3; ZPO § 240

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 719/91 Art. 10; ; VO (EWG) Nr. 2454/93 (ZKDVO) a.F. Art. 454 Abs. 3; ; ZPO § 240

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Zollverwaltung für die Festsetzung der Eingangsabgaben im TIR-Verfahren - Ungewissheit hinsichtlich des Ortes der Zuwiderhandlung und eine dementsprechend zu Unrecht angenommene Erhebungszuständigkeit des Mitgliedstaats - Durchführung eines ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    VO (EWG) Nr. 719/91 Art. 10; VO (EWG) Nr. 2454/93 ZPO
    Zuständigkeit für die Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im Versandverfahren Carnet TIR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TIR-Verfahren: Zuständigkeit für die Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen; Entstehung einer Eingangsabgabenschuld durch Entziehen von Zigaretten aus der zollamtlichen Überwachung; Unterbrechung des Verfahrens bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zigarettenschmuggel und der Tatort

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit für die Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im Versandverfahren Carnet TIR

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 2144/87 Art 2 Abs 1 Buchst c, VO (EWG) Nr 1031/88 Art 4, VO (EWG) Nr 719/91 Art 10, TabStG § 21, UStG § 21
    Erledigung; Nacherhebung; Versandverfahren; Zuständigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 304
  • BB 2006, 146
  • BB 2006, 636
  • DB 2006, 141
  • DB 2006, 142
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 23.03.2000 - C-310/98

    Met-Trans und Sagpol - Freier Warenverkehr - Externes Versandverfahren - …

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04
    Die streitige Zuständigkeit des Hauptzollamts W hängt daher davon ab, ob in einem Fall, in dem --wie vom FG vorliegend angenommen-- der Ort der Zuwiderhandlung später, d.h. nach dem Ablauf der insoweit vorgeschriebenen Frist, nachgewiesen wird, die bereits wirksam gewordene Zuständigkeitsfiktion des Art. 10 Abs. 3 Unterabs. 1 VO Nr. 719/91 gleichwohl fortgilt oder ob diese Fiktion durch die spätere Feststellung des Ortes der Zuwiderhandlung entkräftet werden kann mit der Folge, dass dann die Zuständigkeitsvorschrift des Art. 10 Abs. 2 VO Nr. 719/91 wieder auflebt (so offenbar: EuGH-Urteil vom 23. März 2000 Rs. C-310/98 und C-406/98, EuGHE 2000, I-1797 Rz. 37).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH und --ihr folgend-- des erkennenden Senats zu der fast wörtlich übereinstimmenden (Nachfolge-)Vorschrift des Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZKDVO) der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 253/1) in der Fassung vor In-Kraft-Treten der Verordnung (EG) Nr. 2787/2000 der Kommission vom 15. Dezember 2000 (ABlEG Nr. L 330/1) besagt diese Ausgleichsregelung, dass eine zu Unrecht angenommene Ungewissheit hinsichtlich des Ortes der Zuwiderhandlung und eine dementsprechend zu Unrecht angenommene Erhebungszuständigkeit des Mitgliedstaats, der die Zuwiderhandlung festgestellt hat, nicht zu der Rechtsfolge führt, dass dessen Abgabenfestsetzung als rechtswidrig aufzuheben ist (EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797;… Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 322;… Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen).

    Diese Ausgleichsregelung bildet einen Mechanismus zur administrativ vereinfachten Erhebung der Zölle und anderen Abgaben für diejenigen Fälle, in denen die Ungewissheit bezüglich des Ortes, an dem gegen die Zollvorschriften verstoßen wurde, zum völligen Verlust der geschuldeten Beträge führen könnte (EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 37).

    Mit dieser Ausgleichsregelung wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass die Mitgliedstaaten ein einheitliches Zollgebiet darstellen und dass die Bestimmung des für die Abgabenerhebung zuständigen Mitgliedstaats eine gemeinschaftsinterne Frage ist, die die Verpflichtung des Abgabenschuldners, die Abgaben zu entrichten, nicht berührt (EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 38).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tatsachen, die den Ort der Zuwiderhandlung belegen, erst später bekannt geworden sind oder ob diese Tatsachen --wie vom FG im Streitfall angenommen-- im Zeitpunkt der Abgabenerhebung durch die Behörden des eigentlich unzuständigen Mitgliedstaats bereits bekannt waren, jedoch von diesen unzutreffend gewürdigt worden sind (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 39;… Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322;… Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, a.a.O.).

    cc) Es mag zwar der Sinn und Zweck des sog. Ausgleichsmechanismus sein, einer aufgrund der Ungewissheit über die Behördenzuständigkeit drohenden Verjährung der zu erhebenden Abgaben entgegenzuwirken (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 37).

    Anderenfalls würde der Zweck dieser Vorschrift, in Fällen der Ungewissheit hinsichtlich des Ortes der Zuwiderhandlung eine vereinfachte Erhebung der Zölle und anderen Abgaben zu schaffen und den Verlust der geschuldeten Beträge aus Verjährungsgründen zu verhindern (EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 37), weitgehend verfehlt.

  • BFH, 18.07.2000 - VII R 108/97

    TIR-Verfahren

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH und --ihr folgend-- des erkennenden Senats zu der fast wörtlich übereinstimmenden (Nachfolge-)Vorschrift des Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZKDVO) der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 253/1) in der Fassung vor In-Kraft-Treten der Verordnung (EG) Nr. 2787/2000 der Kommission vom 15. Dezember 2000 (ABlEG Nr. L 330/1) besagt diese Ausgleichsregelung, dass eine zu Unrecht angenommene Ungewissheit hinsichtlich des Ortes der Zuwiderhandlung und eine dementsprechend zu Unrecht angenommene Erhebungszuständigkeit des Mitgliedstaats, der die Zuwiderhandlung festgestellt hat, nicht zu der Rechtsfolge führt, dass dessen Abgabenfestsetzung als rechtswidrig aufzuheben ist (EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797; Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 322;… Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tatsachen, die den Ort der Zuwiderhandlung belegen, erst später bekannt geworden sind oder ob diese Tatsachen --wie vom FG im Streitfall angenommen-- im Zeitpunkt der Abgabenerhebung durch die Behörden des eigentlich unzuständigen Mitgliedstaats bereits bekannt waren, jedoch von diesen unzutreffend gewürdigt worden sind (…vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 39; Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322;… Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, a.a.O.).

  • BFH, 16.11.2005 - VII B 299/04

    NZB - grundsätzliche Bedeutung; Zuständigkeit für Abgabenerhebung bei …

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH und --ihr folgend-- des erkennenden Senats zu der fast wörtlich übereinstimmenden (Nachfolge-)Vorschrift des Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZKDVO) der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 253/1) in der Fassung vor In-Kraft-Treten der Verordnung (EG) Nr. 2787/2000 der Kommission vom 15. Dezember 2000 (ABlEG Nr. L 330/1) besagt diese Ausgleichsregelung, dass eine zu Unrecht angenommene Ungewissheit hinsichtlich des Ortes der Zuwiderhandlung und eine dementsprechend zu Unrecht angenommene Erhebungszuständigkeit des Mitgliedstaats, der die Zuwiderhandlung festgestellt hat, nicht zu der Rechtsfolge führt, dass dessen Abgabenfestsetzung als rechtswidrig aufzuheben ist (EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797;… Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 322; Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tatsachen, die den Ort der Zuwiderhandlung belegen, erst später bekannt geworden sind oder ob diese Tatsachen --wie vom FG im Streitfall angenommen-- im Zeitpunkt der Abgabenerhebung durch die Behörden des eigentlich unzuständigen Mitgliedstaats bereits bekannt waren, jedoch von diesen unzutreffend gewürdigt worden sind (…vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 39;… Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322; Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, a.a.O.).

  • BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97

    TIR-Verfahren

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH und --ihr folgend-- des erkennenden Senats zu der fast wörtlich übereinstimmenden (Nachfolge-)Vorschrift des Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZKDVO) der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 253/1) in der Fassung vor In-Kraft-Treten der Verordnung (EG) Nr. 2787/2000 der Kommission vom 15. Dezember 2000 (ABlEG Nr. L 330/1) besagt diese Ausgleichsregelung, dass eine zu Unrecht angenommene Ungewissheit hinsichtlich des Ortes der Zuwiderhandlung und eine dementsprechend zu Unrecht angenommene Erhebungszuständigkeit des Mitgliedstaats, der die Zuwiderhandlung festgestellt hat, nicht zu der Rechtsfolge führt, dass dessen Abgabenfestsetzung als rechtswidrig aufzuheben ist (EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797;… Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 322;… Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tatsachen, die den Ort der Zuwiderhandlung belegen, erst später bekannt geworden sind oder ob diese Tatsachen --wie vom FG im Streitfall angenommen-- im Zeitpunkt der Abgabenerhebung durch die Behörden des eigentlich unzuständigen Mitgliedstaats bereits bekannt waren, jedoch von diesen unzutreffend gewürdigt worden sind (…vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 39; Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322;… Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79

    Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als …

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04
    Dies entspricht im Übrigen auch dem im deutschen Verfahrensrecht geltenden Grundsatz, wonach die Aufhebung eines Verwaltungsakts nicht deshalb beansprucht werden kann, weil er unter Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. § 127 der Abgabenordnung --AO 1977--, § 46 des Verwaltungsverfahrensgesetzes); der Verwaltungsakt ist zwar in Fällen dieser Art rechtswidrig, jedoch ist der Kläger dadurch nicht in seinen Rechten verletzt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1982 6 C 60.79, BVerwGE 65, 287).
  • BFH, 08.05.1990 - VII R 130/87

    Anforderungen an die richtige Bezeichnung eines Zollguts in der zugehörigen …

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04
    Täter der Entziehungshandlung ist nicht nur derjenige, der die Entziehungshandlung selbst ausführt, sondern auch, wer die Tatherrschaft innehat und wie ein mittelbarer Täter bewirkt oder veranlasst, dass die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird (Senatsurteil vom 8. Mai 1990 VII R 130-131/87, BFHE 161, 266, 270, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04
    Diese Rechtsprechung des Senats ist zwar noch zu § 57 des Zollgesetzes ergangen, der durch Art. 2 Abs. 1 Buchst. c ZollschuldVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 ZollschuldnerVO abgelöst worden ist; das Gemeinschaftsrecht verwendet aber insoweit die gleichen Begriffe wie das nationale Zollrecht, so dass die dazu ergangene Rechtsprechung auch für das im maßgebenden Zeitpunkt anwendbare Gemeinschaftsrecht von Bedeutung ist (Senatsbeschluss vom 13. Juli 2000 VII B 78/00, BFH/NV 2001, 74).
  • BFH, 05.06.2002 - VII B 181/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04
    dd) Der Senatsbeschluss vom 5. Juni 2002 VII B 181/01 (BFH/NV 2002, 1325), auf den das FG seine Auffassung meint stützen zu können, betraf eine Vorschrift des gemeinschaftlichen Versandverfahrens, die keine mit Art. 10 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 VO Nr. 719/91 vergleichbare Ausgleichsregelung enthielt.
  • BFH, 07.12.1999 - I B 113/99

    Verfahrensunterbrechung; vorläufiger Insolvenzverwalter

    Auszug aus BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04
    In einem solchen Fall tritt nach § 240 Satz 2 ZPO die Unterbrechung des Verfahrens nur ein, wenn gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative, § 22 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht, also nicht, wenn --wie im Streitfall-- gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet wird, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (…Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 74 Rz. 36;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, Zivilprozessordnung, 63. Aufl., § 240 Rz. 2;… Zöller/ Greger, Zivilprozessordnung, 25. Aufl., § 240 Rn. 5; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1999 I B 113/99, BFH/NV 2000, 734).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 6 U 248/05

    Durchgriffshaftung zu Lasten von GmbH-Gesellschaftern einer …

    Bei der Bestimmung der Haftungsgrundlage im einzelnen kann die nach wie vor ungeklärte Frage auf sich beruhen, inwieweit die von der Rechtsprechung nunmehr entwickelte Durchgriffshaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs auf die Haftung wegen qualifizierter materieller Unterkapitalisierung zurückwirkt (…dazu: Baumbach/ Hueck/Fastrich, GmbHG, 18. Aufl. 2006, § 13 Rdnr. 16 a.E.;… Goette ZIP 2005, S. 1481/1487; Philipp/Weber DB 2006, S. 142 ff.).
  • BFH, 09.12.2005 - VII B 102/04

    Versandverfahren TIR, Zuwiderhandlungen

    In diesem Fall findet vielmehr ein interner Ausgleich zwischen den Mitgliedstaaten gemäß Art. 10 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 VO Nr. 719/91 statt (vgl. EuGH-Urteil vom 23. März 2000 Rs. C-310/98 und C-406/98, EuGHE 2000, I-1797;… Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 322; vom 6. Dezember 2005 VII R 31/04, DB 2006, 141).
  • FG Hamburg, 15.02.2006 - IV 76/04

    Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung bei Unterlassung der Gestellung von …

    Hieraus ergibt sich, dass eine örtliche Unzuständigkeit, die sich erst nach Ablauf der dreimonatigen Frist des § 379 Abs. 2 ZK-DVO herausstellt, nicht zur Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Bescheide führt (vgl. auch BFH, Urteil vom 6.12.2005, VII R 31/04).
  • FG München, 19.02.2009 - 14 K 3764/06

    Zuständigkeit für Abgabenerhebung im gemeinsamen Versandverfahren

    Hinsichtlich der Frage, ob die Zuständigkeit der deutschen Zollbehörden für die Abgabenfestsetzung gegenüber der Klägerin gegeben war, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem das HZA diese Abgaben festgesetzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 2005 VII R 31/04, ZfZ 2006, 127).
  • FG München, 20.07.2006 - 14 K 518/04

    Zuständigkeit für die Abgabenerhebung im Versandverfahren

    Dies entspricht im Übrigen auch dem im deutschen Verfahrensrecht geltenden Grundsatz, wonach die Aufhebung eines Verwaltungsakts nicht deshalb beansprucht werden kann, weil er unter Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. § 127 der Abgabenordnung - AO -, § 46 des Verwaltungsverfahrensgesetzes); der Verwaltungsakt wäre in Fällen dieser Art. zwar rechtswidrig, jedoch ist der Kläger dadurch nicht in seinen Rechten verletzt (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 2005 VII R 31/04, ZfZ 2006, 127).
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