Rechtsprechung
| BFH, 20.04.2004 - VII R 36/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage an EuGH : Qualität von Erstattungserzeugnissen
- datenbank.nwb.de
Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung: Rückforderung der Ausfuhrerstattung für qualitätsbeeinträchtigte Waren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aussetzung des Revisionsverfahrens wegen Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Ausschluß des Vorliegens einer gesunden und handelsüblichen Qualität aufgrund des Verdachts, dass die Ware einem gemeinschaftsrechtlich ...
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 13.09.2002 - IV 256/99
- BFH, 20.04.2004 - VII R 36/03
- EuGH, 01.12.2005 - C-309/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
Vereinigtes Königreich / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Landwirtschaft - …
Auszug aus BFH, 20.04.2004 - VII R 36/03
Auch hat er die Angemessenheit von vorsorglichen Maßnahmen bestätigt, die nach seiner Auffassung aufgrund des damit angestrebten Schutzes der menschlichen Gesundheit vor einer BSE-Infektion gerechtfertigt sind (vgl. EuGH-Entscheidungen vom 12. Juli 1996 Rs. C-180/96 R, EuGHE 1996, I-3903; vom 5. Mai 1998 Rs. C-180/96, EuGHE 1998, I-2265; vom 12. Juli 2001 Rs. C-365/99, EuGHE 2001, I-5645; vom 22. Mai 2003 Rs. C-393/01, EuGHE 2003, I-5405, 5456, und zuletzt vom 29. Januar 2004 Rs. C-286/02). - EuGH, 12.07.1996 - C-180/96
Vereinigtes Königreich / Kommission
Auszug aus BFH, 20.04.2004 - VII R 36/03
Auch hat er die Angemessenheit von vorsorglichen Maßnahmen bestätigt, die nach seiner Auffassung aufgrund des damit angestrebten Schutzes der menschlichen Gesundheit vor einer BSE-Infektion gerechtfertigt sind (vgl. EuGH-Entscheidungen vom 12. Juli 1996 Rs. C-180/96 R, EuGHE 1996, I-3903; vom 5. Mai 1998 Rs. C-180/96, EuGHE 1998, I-2265; vom 12. Juli 2001 Rs. C-365/99, EuGHE 2001, I-5645; vom 22. Mai 2003 Rs. C-393/01, EuGHE 2003, I-5405, 5456, und zuletzt vom 29. Januar 2004 Rs. C-286/02). - EuGH, 22.05.2003 - C-393/01
Frankreich / Kommission - "Landwirtschaft - Tierseuchenrecht - …
Auszug aus BFH, 20.04.2004 - VII R 36/03
Auch hat er die Angemessenheit von vorsorglichen Maßnahmen bestätigt, die nach seiner Auffassung aufgrund des damit angestrebten Schutzes der menschlichen Gesundheit vor einer BSE-Infektion gerechtfertigt sind (vgl. EuGH-Entscheidungen vom 12. Juli 1996 Rs. C-180/96 R, EuGHE 1996, I-3903; vom 5. Mai 1998 Rs. C-180/96, EuGHE 1998, I-2265; vom 12. Juli 2001 Rs. C-365/99, EuGHE 2001, I-5645; vom 22. Mai 2003 Rs. C-393/01, EuGHE 2003, I-5405, 5456, und zuletzt vom 29. Januar 2004 Rs. C-286/02).
- BFH, 15.05.2003 - VII B 246/02
Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch
Auszug aus BFH, 20.04.2004 - VII R 36/03
Die insoweit erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden sind vom Senat jeweils mit Beschluss vom 15. Mai 2003 VII B 246/02, VII B 247/02, VII B 248/02, VII B 249/02 und VII B 250/02 als unzulässig verworfen worden. - EuGH, 09.10.1973 - 12/73
Muras / Hauptzollamt Hamburg Jonas
Auszug aus BFH, 20.04.2004 - VII R 36/03
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist das Kriterium der handelsüblichen Qualität bereits dann nicht erfüllt, wenn die Ware nicht unter normalen Bedingungen vermarktet werden kann (Urteil des EuGH vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73, EuGHE 1973, 963). - EuGH, 12.07.2001 - C-365/99
Portugal / Kommission - "Landwirtschaft - Tierseuchenrecht - …
Auszug aus BFH, 20.04.2004 - VII R 36/03
Auch hat er die Angemessenheit von vorsorglichen Maßnahmen bestätigt, die nach seiner Auffassung aufgrund des damit angestrebten Schutzes der menschlichen Gesundheit vor einer BSE-Infektion gerechtfertigt sind (vgl. EuGH-Entscheidungen vom 12. Juli 1996 Rs. C-180/96 R, EuGHE 1996, I-3903; vom 5. Mai 1998 Rs. C-180/96, EuGHE 1998, I-2265; vom 12. Juli 2001 Rs. C-365/99, EuGHE 2001, I-5645; vom 22. Mai 2003 Rs. C-393/01, EuGHE 2003, I-5405, 5456, und zuletzt vom 29. Januar 2004 Rs. C-286/02).
- BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04
Vorlage an EuGH : Handelsübliche Qualität einer Erstattungsware - hier: …
Sowohl aus dem Wortlaut des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 2 VO Nr. 3665/87 als auch aus Abs. 3 der Erwägungsgründe der VO Nr. 2945/94 ergibt sich, dass diese Sanktion nur zu verhängen ist, wenn der Ausführer eine höhere als die ihm zustehende Erstattung mit falschen Angaben beantragt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2004 VII R 36/03, BFH/NV 2004, 1427; Senatsurteil vom 26. Februar 2004 VII R 32/03, BFHE 204, 527).Der Senat hat auch diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 1427, Aktenzeichen des EuGH: Rs. C-309/04).
Ungeachtet der noch nicht geklärten Bedeutung der in einem nationalen Zahlungsantrag gemachten Angaben (vgl. den Vorlagebeschluss des Senats vom 30. Juli 2003 VII R 61/02, BFHE 203, 235, Aktenzeichen des EuGH: Rs. C-385/03) neigt der Senat --wie bereits in dem Beschluss in BFH/NV 2004, 1427 ausgeführt-- zu der Auffassung, dass in der handelsüblichen Qualität ein warenbezogenes Merkmal zu sehen ist, dessen Vorliegen bei jeder Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung vom Antragsteller zumindest konkludent erklärt wird.
- BFH, 13.01.2005 - VII R 2/04 Sowohl aus dem Wortlaut des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 2 VO Nr. 3665/87 als auch aus Abs. 3 der Erwägungsgründe der VO Nr. 2945/94 ergibt sich, dass diese Sanktion nur zu verhängen ist, wenn der Ausführer eine höhere als die ihm zustehende Erstattung mit falschen Angaben beantragt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2004 VII R 36/03, BFH/NV 2004, 1427; Senatsurteil vom 26. Februar 2004 VII R 32/03, BFHE 204, 527).
Der Senat hat auch diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 1427, Aktenzeichen des EuGH: Rs. C-309/04).
Ungeachtet der noch nicht geklärten Bedeutung der in einem nationalen Zahlungsantrag gemachten Angaben (vgl. den Vorlagebeschluss des Senats vom 30. Juli 2003 VII R 61/02, BFHE 203, 235, Aktenzeichen des EuGH: Rs. C-385/03) neigt der Senat --wie bereits in dem Beschluss in BFH/NV 2004, 1427 ausgeführt-- zu der Auffassung, dass in der handelsüblichen Qualität ein warenbezogenes Merkmal zu sehen ist, dessen Vorliegen bei jeder Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung vom Antragsteller zumindest konkludent erklärt wird.
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