Rechtsprechung
| BFH, 23.04.2014 - VII R 41/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt - Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch das FG und Verzicht auf eigene Beweisaufnahme
- openjur.de
Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt; Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch das FG und Verzicht auf eigene Beweisaufnahme
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, AO § 71, AO § 374, BranntwMonG § 136 Abs 3 Nr 1, AO § 69
Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt - Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch das FG und Verzicht auf eigene Beweisaufnahme - rechtsinformationen.bund.de
Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt - Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch das FG und Verzicht auf eigene Beweisaufnahme
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 71 AO, § 374 AO, § 136 Abs 3 Nr 1 BranntwMonG
Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt - Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch das FG und Verzicht auf eigene Beweisaufnahme - IWW
- Betriebs-Berater
Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt - Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch das FG und Verzicht auf eigene Beweisaufnahme
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 69; AO § 71; AO § 374; FGO § 76
Zur Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch das FG und zur Haftung des Steuerhehlers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertbarkeit der Feststellungen einer strafrechtlichen Verurteilung im Besteuerungsverfahren; Haftung eines Steuerhehlers für durch Schwarzbrennen hinterzogene Abgaben
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schwarzbrenner - und die Haftung des Steuerhehlers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die strafgerichtlichen Feststellungen - und das finanzgerichtliche Urteil
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verwertbarkeit der Feststellungen einer strafrechtlichen Verurteilung im Besteuerungsverfahren; Haftung eines Steuerhehlers für durch Schwarzbrennen hinterzogene Abgaben
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Finanzgericht kann sich u. U. die in einem rechtskräftigen Strafurteil des Landgerichts getroffenen Feststellungen zu eigen machen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt - Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch das FG und Verzicht auf eigene Beweisaufnahme
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 17.10.2012 - 2 K 1520/10
- BFH, 23.04.2014 - VII R 41/12
Papierfundstellen
- BFHE 245, 493
- BB 2014, 1878
- BStBl II 2015, 117
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (6)
- BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03
Vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren
Auszug aus BFH, 23.04.2014 - VII R 41/12
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Tatsachen, auf die es ankommt, bereits im Strafverfahren rechtskräftig festgestellt worden sind, die Beteiligten die im Strafurteil getroffenen Feststellungen als zutreffend anerkennen bzw. keine substantiierten Einwendungen dagegen erheben und für das Gericht kein Grund besteht, gleichwohl eine weitere Aufklärung vorzunehmen (Senatsurteile vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2004, 162;… vom 12. Januar 1988 VII R 74/84, BFH/NV 1988, 692, und vom 22. Februar 1972 VII R 80/69, BFHE 105, 220, BStBl II 1972, 544). - BFH, 26.08.1992 - VII R 50/91
Anwendung der Grundsätze zu § 69 AO (1977) bei Verwirklichung von § 71 AO (1977)
Auszug aus BFH, 23.04.2014 - VII R 41/12
Den Grundsatz der anteiligen Haftung hat der erkennende Senat bei Anwendung des § 71 AO bisher nur auf die Fälle der steuerrechtlichen Haftung gesetzlicher Vertreter angewandt, in denen der Geschäftsführer einer GmbH infolge einer begangenen Steuerhinterziehung neben dem Haftungstatbestand des § 69 AO zugleich den Haftungstatbestand des § 71 AO verwirklicht hat (Senatsentscheidungen vom 26. August 1992 VII R 50/91, BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8;… vom 2. März 1992 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526, …und vom 16. März 1993 VII R 89/90, BFH/NV 1994, 359). - BFH, 12.01.1988 - VII R 74/84
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids - Haftung einer Buchhalterin für die …
Auszug aus BFH, 23.04.2014 - VII R 41/12
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Tatsachen, auf die es ankommt, bereits im Strafverfahren rechtskräftig festgestellt worden sind, die Beteiligten die im Strafurteil getroffenen Feststellungen als zutreffend anerkennen bzw. keine substantiierten Einwendungen dagegen erheben und für das Gericht kein Grund besteht, gleichwohl eine weitere Aufklärung vorzunehmen (Senatsurteile vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2004, 162; vom 12. Januar 1988 VII R 74/84, BFH/NV 1988, 692, und vom 22. Februar 1972 VII R 80/69, BFHE 105, 220, BStBl II 1972, 544).
- BFH, 02.03.1993 - VII R 90/90
Zur Verwaltung vorhandener Mittel bei GmbH-Geschäftsführerhaftung
Auszug aus BFH, 23.04.2014 - VII R 41/12
Den Grundsatz der anteiligen Haftung hat der erkennende Senat bei Anwendung des § 71 AO bisher nur auf die Fälle der steuerrechtlichen Haftung gesetzlicher Vertreter angewandt, in denen der Geschäftsführer einer GmbH infolge einer begangenen Steuerhinterziehung neben dem Haftungstatbestand des § 69 AO zugleich den Haftungstatbestand des § 71 AO verwirklicht hat (Senatsentscheidungen vom 26. August 1992 VII R 50/91, BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8; vom 2. März 1992 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526, …und vom 16. März 1993 VII R 89/90, BFH/NV 1994, 359). - BFH, 16.03.1993 - VII R 89/90
GmbH-Geschäftsführer als Haftender (§ 69 AO )
Auszug aus BFH, 23.04.2014 - VII R 41/12
Den Grundsatz der anteiligen Haftung hat der erkennende Senat bei Anwendung des § 71 AO bisher nur auf die Fälle der steuerrechtlichen Haftung gesetzlicher Vertreter angewandt, in denen der Geschäftsführer einer GmbH infolge einer begangenen Steuerhinterziehung neben dem Haftungstatbestand des § 69 AO zugleich den Haftungstatbestand des § 71 AO verwirklicht hat (Senatsentscheidungen vom 26. August 1992 VII R 50/91, BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8;… vom 2. März 1992 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526, und vom 16. März 1993 VII R 89/90, BFH/NV 1994, 359). - BFH, 22.02.1972 - VII R 80/69
Ermessensentscheidungen - Gerichtliche Nachprüfung - Feststellungen des …
Auszug aus BFH, 23.04.2014 - VII R 41/12
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Tatsachen, auf die es ankommt, bereits im Strafverfahren rechtskräftig festgestellt worden sind, die Beteiligten die im Strafurteil getroffenen Feststellungen als zutreffend anerkennen bzw. keine substantiierten Einwendungen dagegen erheben und für das Gericht kein Grund besteht, gleichwohl eine weitere Aufklärung vorzunehmen (Senatsurteile vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2004, 162;… vom 12. Januar 1988 VII R 74/84, BFH/NV 1988, 692, und vom 22. Februar 1972 VII R 80/69, BFHE 105, 220, BStBl II 1972, 544).
- BFH, 19.03.2019 - VII R 27/17
Rechtsprechungsänderung zum Zuständigkeitswechsel bei Abrechnungsbescheiden
Dabei stehen die Art und Weise der Beweiserhebung und die Auswahl der Beweismittel grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. auch Senatsurteil vom 23. April 2014 VII R 41/12, BFHE 245, 493, BStBl II 2015, 117). - FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12
Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen …
Rn. 168 a) Bei einer Haftungsinanspruchnahme wegen vorsätzlicher Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung ist nach der Rechtsprechung des BFH, dem der Senat folgt, (auch) die Höhe der Inanspruchnahme "vorgeprägt": Wer Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung leistet, haftet für die verkürzte Steuer in voller Höhe, wenn der Vorsatz des Gehilfen darauf gerichtet ist, den Tätern die Vorteile ihrer Tat auf Dauer zu sichern (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 29. August 2001 - VII B 54/01, ZfZ 2002, 55;… Beschluss vom 11. Februar 2002 - VII B 323/00, BFH/NV 2002, 891; Urteil vom 21. Januar 2004 - XI R 3/03, BStBl. II 2004, 919;… Beschluss vom 13. August 2007 - VII B 345/06, BFH/NV 2008, 23;… Urteil vom 5. August 2010 - V R 13/09, BFH/NV 2011, 81; Urteil vom 23. April 2014 - VII R 41/12, BFH/NV 2014, 1459;… Jatzke, in: Gosch, AO-FGO, § 71 AO Rz. 14;… Boeker, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO-FGO, § 71 Rz. 30 und 31, jeweils m. w. N.). - BFH, 15.06.2021 - VII B 18/21
AdV wegen unterlassener Anhörung und Verstoß gegen Offenlegung der …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Tatsachen, auf die es ankommt, bereits im Strafverfahren rechtskräftig festgestellt worden sind und keine substantiierten Einwendungen dagegen erhoben werden (Senatsurteil vom 23.04.2014 - VII R 41/12, BFHE 245, 493, BStBl II 2015, 117, Rz 7).
- FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15
Haftung: Haftung des Steuerberaters nach § 71 AO wegen Beihilfe zur …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Tatsachen, auf die es ankommt, bereits im Strafverfahren rechtskräftig festgestellt worden sind, die Beteiligten die im Strafurteil getroffenen Feststellungen als zutreffend anerkennen bzw. keine substantiierten Einwendungen dagegen erheben und für das Gericht kein Grund besteht, gleichwohl eine weitere Aufklärung vorzunehmen (BFH v. 23.04.2014 VII R 41/12, BFHE 245, 493, BStBl II 2015, 117, m.w.N.).Dies gilt grundsätzlich auch für die Haftung nach § 71 AO, wenn der Geschäftsführer einer GmbH infolge einer begangenen Steuerhinterziehung neben dem Haftungstatbestand des § 69 AO zugleich den Haftungstatbestand des § 71 AO verwirklicht hat (BFH v. 23.04.2014 VII R 41/12, BFH/NV 2014, 1459; FG München v. 25.11.2014 2 K 40/12, juris).
- BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21
Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben …
Rn. 7 Eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) setzt nach ständiger Rechtsprechung Ausführungen des Beschwerdeführers dazu voraus, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13.01.2006 - VIII B 7/04, BFH/NV 2006, 914; BFH-Urteil vom 23.04.2014 - VII R 41/12, BFHE 245, 493, BStBl II 2015, 117). - FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2021 - 9 V 9046/21
Haftung nach § 71 AO, Berücksichtigung des Gebotes der Umsatzsteuerneutralität, …
Rn. 50 Gegen die wesentlichen Feststellungen zum Sachverhalt sowie gegen die wesentlichen Rechtsausführungen des LG C… im vorgenannten Urteil (z. B. dass es sich bei den streitgegenständlichen Rechnungen, die dem Vorsteuerabzug seitens der B… AG zugrunde gelegen haben, um sog. "Scheinrechnungen" gehandelt hat, denen kein tatsächlicher Leistungsaustausch zugrunde gelegen hat sowie dass der Antragsteller die streitgegenständlichen Steuerverkürzungen "vorsätzlich" begangen hat) hat der Antragsteller im hiesigen Antragsverfahren keine inhaltlichen Einwendungen erhoben, sodass die diesbezügliche Bezugnahme des FG auf die Erkenntnisse zum Sachverhalt und Rechtsausführungen des LG C… zulässig ist (vgl. dazu allgemein nur BFH-Urteil vom 23. April 2014 - VII R 41/12, BStBl II 2015, 117 m. w. N.).Rn. 53 Die Haftung nach § 71 AO umfasst nach dem Wortlaut der Haftungsnorm die verkürzten Steuern bzw. die zu Unrecht gewährten Steuervorteile einschließlich der Nachzahlungszinsen in voller Höhe (vgl. dazu allgemein: BFH-Urteil vom 23. April 2014 - VII R 41/12, BStBl II 2015, 117;… Jatzke, in: Gosch, AO/FGO, § 71 AO Rz. 14, Boeker, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 71 AO Rz. 20;… Loose, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 71 AO Rz. 17, jeweils m. w. N.).
- FG Düsseldorf, 14.07.2026 - 4 K 1531/25 Rn. 35 Der Senat macht sich insoweit die tatsächlichen Feststellungen des LG zu eigen (vgl. zur Übernahme strafrechtlicher Feststellungen durch das Finanzgericht BFH…, Urteil vom 21. April 2026 VII R 18/24, juris, Rn. 19; BFH, Urteil vom 23. April 2014 VII R 41/12, Entscheidungen des BFH - BFHE - 245, 493, Rn. 7 m.w.N.).
- BFH, 02.09.2016 - IX B 66/16
Pflicht zur Beiziehung von Akten, Verletzung der Sachaufklärungspflicht, …
Dabei steht die Art und Weise der Beweiserhebung und die Auswahl der Beweismittel grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2014 VII R 41/12, BFHE 245, 493, BStBl II 2015, 117). - FG Münster, 24.01.2023 - 7 V 2136/22
Aufhebung der Vollziehung eines Haftungsbescheids gegen Täter einer …
Mit der Haftung des Straftäters soll der beim Fiskus eingetretene Vermögensschaden ausgeglichen und damit Ersatz für den Ausfall der Hauptforderung geschaffen werden (BFH-Urteil vom 23.04.2014 VII R 41/12, BFHE 245, 493, BStBl II 2015, 117). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2021 - 3 V 40/20
Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides - Zur Offenlegung der …
Das Finanzgericht kann sich jedoch nach ständiger Rechtsprechung des BFH (…Urt. vom 02.12.2003, VII R 17/03, DStRE 2004, 417, 419; Urt. vom 23.04.2014, VII R 41/12, DStRE 2014, 1143, 144; beide m. w. N.) die tatsächlichen Feststellungen, die Beweiswürdigung und die rechtliche Beurteilung des Strafverfahrens zu eigen machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung diese Feststellungen zutreffend sind. - BFH, 14.02.2024 - VIII B 108/22
Kostentragung durch den Beigeladenen
- FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2019 - 9 K 9159/15
Haftungsinanspruchnahme der alleinigen gesetzlichen Vertreterin einer …
- FG Nürnberg, 14.07.2022 - 6 K 174/20
Erledigung der Hauptsache in Steuersache
- FG Münster, 19.06.2015 - 14 K 3865/12
Steuerliche Bewertung der Veräußerung eines wiederholt über bestimmte …
- FG Nürnberg, 04.06.2019 - 1 K 908/18
Minderung der Gewinne durch festgesetzten Gewerbesteuernachforderungen
- FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12
Haftung als faktischer Geschäftsführer und Steuerhinterzieher
- FG Sachsen-Anhalt, 15.12.2017 - 5 K 703/11
Zulässigkeit der Heranziehung von Feststellungen eines Zivilgerichts als …
- VG Schleswig, 02.09.2024 - 4 B 23/24
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen Heranziehung als Haftungsschuldner
- FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 9 K 9006/22
Unzulässigkeit der Klage wegen Nichteinhaltung der Klagefrist - Anbringung der …
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