Rechtsprechung
| BFH, 21.02.2007 - VII R 51/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 b; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 126a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Zulässigkeit einer Entscheidung gemäß § 126a FGO nach Ergehen eines Gerichtsbescheids; Steuerhinterziehung auf Dauer bei Vorsteuer-Erstattung aus Scheinrechnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 06.04.2004 - 3 K 418/01
- BFH, 21.02.2007 - VII R 51/04
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 06.12.1978 - I R 9/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verspätete Verfahrensrüge - …
Auszug aus BFH, 21.02.2007 - VII R 51/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, um eine Verfahrensrüge nachzuschieben, ist nach ständiger Rechtsprechung nicht möglich (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Dezember 1978 I R 9/78, BFHE 126, 383, BStBl II 1979, 184). - BVerfG, 18.01.1978 - 1 BvR 1080/77
Auszug aus BFH, 21.02.2007 - VII R 51/04
Eine Entscheidung nach § 126a FGO ist auch noch nach Ergehen eines Gerichtsbescheides zulässig (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1978 1 BvR 1080/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1978, 117).
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07
Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus …
Somit ist insbesondere eine nachvollziehbar vom FG begründete Würdigung einer Einlassung des Steuerpflichtigen als Schutzbehauptung nicht revisibel (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2007 VII R 51/04, BFH/NV 2007, 1161). - BFH, 21.10.2010 - IV R 6/08
Nachforderungszinsen - kein Betriebsausgabenabzug - Entscheidung nach § 126a FGO …
Eine Entscheidung nach § 126a FGO ist jedoch auch nach Erlass eines Gerichtsbescheides zulässig, wenn --wie vorliegend-- die Beteiligten hierzu gehört worden sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Februar 2007 VII R 51/04, BFH/NV 2007, 1161, m.w.N.). - BFH, 29.10.2012 - I S 11/12
Begründetheit einer Anhörungsrüge
In solchen Fällen wird keine verfristete Prozesshandlung nachgeholt, sondern nur ein nicht rechtzeitig vorgebrachter Revisionszulassungsgrund nachgeschoben (s. zur Revisionsbegründung Senatsurteil vom 6. Dezember 1978 I R 9/78, BFHE 126, 383, BStBl II 1979, 184; BFH-Beschluss vom 21. Februar 2007 VII R 51/04, BFH/NV 2007, 1161;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 45; so bereits Urteil des Reichsgerichts vom 24. März 1928 V 420/27, RGZ 121, 5 zum Zivilprozessrecht). - BFH, 18.08.2015 - VII R 60/13
Kein Anspruch auf auflagenfreie Ausnahmegenehmigung zum Vertrieb von Brenngeräten
Trotz des Antrags auf mündliche Verhandlung ist der Senat an einer Entscheidung im Verfahren nach § 126a FGO nicht gehindert (Senatsentscheidung vom 21. Februar 2007 VII R 51/04, BFH/NV 2007, 1161). - BFH, 18.08.2015 - VII R 61/13
Kein Anspruch auf auflagenfreie Ausnahmegenehmigung zum Vertrieb von Brenngeräten
Trotz des Antrags auf mündliche Verhandlung ist der Senat an einer Entscheidung im Verfahren nach § 126a FGO nicht gehindert (Senatsentscheidung vom 21. Februar 2007 VII R 51/04, BFH/NV 2007, 1161).
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