Rechtsprechung
| BFH, 24.04.1990 - VII R 55/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung von Quotakosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 09.02.1984 - 7/83
Ospig / Hauptzollamt Bremen-Ost
Auszug aus BFH, 24.04.1990 - VII R 55/89
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - (Urteil vom 9. Februar 1984 Rs. 7/83, EuGHE 1984, 609) gehörten für den Erwerb von Exportkontingenten entstehende Quotakosten nicht zum Zollwert, wenn der Käufer sie entweder einem vom Verkäufer unabhängigen Dritten oder dem Verkäufer selbst bezahle, sofern dieser die Quoten sich bei einem Dritten beschafft und die Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt habe.Ein fiktiver Betrag für die eigenen Exportquoten des Verkäufers ist nicht zu berücksichtigen, denn der Preis der Ware, damit der Zollwert, darf - wie das FG richtig entschieden hat - nicht künstlich vermindert werden (vgl. die Ausführungen der EG-Kommission in der Rechtssache 7/83, EuGHE 1984, 609, 615).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 24.04.1990 - VII R 55/89
Es ist somit - zumal die Entscheidung in einer Aussetzungssache ergeht - nicht veranlaßt, den EuGH um eine entsprechende Vorabentscheidung zu ersuchen (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430). - BFH, 22.07.1986 - VII R 10/82
Ein Abrechnungsbescheid kann nicht mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung …
Auszug aus BFH, 24.04.1990 - VII R 55/89
Soweit in dem Bescheid vom Oktober 1987 die Festsetzungen vom Juli 1987 erwähnt sind, handelt es sich allenfalls um eine nicht anfechtbare wiederholende Verfügung (Senat, Urteil vom 22. Juli 1986 VII R 10/82, BFHE 147, 117, 119, BStBl II 1986, 776).
- BFH, 03.02.1987 - VII B 129/86
Keine Verpflichtung des Finanzgerichts zur Vorlage an den Europäischen …
Auszug aus BFH, 24.04.1990 - VII R 55/89
Zu einer Anrufung des EuGH war das FG schon deshalb nicht verpflichtet, weil es nicht letztinstanzlich entschieden hat (Senat, Beschluß vom 3. Februar 1987 VII B 129/86, BFHE 148, 489, BStBl II 1987, 305). - EuGH, 28.03.1990 - 219/88
Malt / Hauptzollamt Düsseldorf
Auszug aus BFH, 24.04.1990 - VII R 55/89
Die mit dem Erwerb von zur Ausfuhr berechtigenden Quoten im Rahmen von Exportkontingenten verbundenen Kosten sind nicht Bestandteil des Warenpreises, werden also nicht bei der Zollwertfeststellung berücksichtigt, wenn sie vom Käufer an einen vom Verkäufer unabhängigen Dritten oder, sofern der Verkäufer, der über keine Quoten verfügt, solche von dritter Seite erworben hat, an den Verkäufer gezahlt werden (EuGHE 1984, 609, 619; vgl. auch das auf Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 26. Mai 1988 VII R 87/86, BFHE 153, 469, ergangene, noch nicht veröffentlichte EuGH-Urteil vom 28. März 1990 Rs. C-219/88, Abs. 13 - Echtheitsbescheinigungen -). - BFH, 26.05.1988 - VII R 87/86
Zollwertrechtliche Behandlung von Aufwendungen für Echtheitsbescheinigungen
Auszug aus BFH, 24.04.1990 - VII R 55/89
Die mit dem Erwerb von zur Ausfuhr berechtigenden Quoten im Rahmen von Exportkontingenten verbundenen Kosten sind nicht Bestandteil des Warenpreises, werden also nicht bei der Zollwertfeststellung berücksichtigt, wenn sie vom Käufer an einen vom Verkäufer unabhängigen Dritten oder, sofern der Verkäufer, der über keine Quoten verfügt, solche von dritter Seite erworben hat, an den Verkäufer gezahlt werden (EuGHE 1984, 609, 619; vgl. auch das auf Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 26. Mai 1988 VII R 87/86, BFHE 153, 469, ergangene, noch nicht veröffentlichte EuGH-Urteil vom 28. März 1990 Rs. C-219/88, Abs. 13 - Echtheitsbescheinigungen -).
- BFH, 16.03.1995 - VII S 39/92
Rechtsnatur des Leistungsgebots - Differenzierung zwischen Zahlungsaufforderung …
Im Verfahren über das Leistungsgebot ist indessen der Antragsteller jedenfalls mit Einwendungen über die materielle Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheids (Steuerfestsetzung) und damit auch über Grund und Höhe der Steuer gemäß dem Rechtsgedanken des § 256 AO 1977 ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1990 VII R 55/89, BFH/NV 1991, 350).Dem entspricht es, daß die Überprüfung der materiellen Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheids dem Verfahren über die Anfechtung des Haftungsbescheids vorbehalten bleibt; im Verfahren über die Anfechtung des Leistungsgebots sind nach dem auch hier maßgeblichen Rechtsgedanken des § 256 AO 1977 nur Einwendungen zulässig, die sich gegen die Zulässigkeit des Leistungsgebots selbst, nicht aber gegen den zugrundeliegenden Verwaltungsakt richten (BFH/NV 1991, 350;… Kühn/Hofmann, a.a.O., § 254 AO 1977 Anm. 4 und § 219 AO 1977 Anm. 4;… Beermann in Hübsch mann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 254 AO 1977 Rz. 32).
- BFH, 01.03.2010 - XI B 34/09
Keine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn der Gläubiger …
Als solcher kann es nach Einführung des einheitlichen außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens ab dem 1. Januar 1996 nicht mehr mit der Beschwerde, sondern mit dem Einspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) angefochten werden, aber nur mit Gründen, die sich gegen seine Zulässigkeit richten, nicht mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1990 VII R 55/89, BFH/NV 1991, 350;… vgl. auch Klein/Brockmeyer, AO, 10. Aufl., § 254 Rz 4; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 254 AO Rz 31, jeweils m.w.N.). - FG München, 10.07.2012 - 14 K 594/12
Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts
Diese sind nach § 256 AO ausgeschlossen, da diese Vorschrift bestimmt, dass Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen sind (vgl. auch BFH-Urteil vom 24. April 1990 VII R 55/89, BFH/NV 1991, 350).
- EuGH, 09.08.1994 - C-340/93
Thierschmidt / Hauptzollamt Essen
Erstens seien die Kosten für Eigenquoten nach der vom Bundesfinanzhof im Urteil vom 24. April 1990 (Az. VII R 55/89, ZfZ 1990, S. 357) vertretenen Auslegung von Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1224/80 in den Zollwert einzubeziehen, weil sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kaufgeschäft stuenden und kein Entgelt für anderweit erworbene Berechtigungen seien. - FG Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 11 K 235/93
Steuerfreiheit eines im Zusammenhang mit einer unfallbedingten Umschulung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 29.04.1997 - 2 K 110/93 Gegen das Leistungsgebot war als außergerichtlicher Rechtsbehelf im Sinne des § 44 FGO im Streitjahr 1985 die Beschwerde gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1990 VII R 55/89 , BFH/NV 1991, 350).
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1994 - C-340/93
Klaus Thierschmidt GmbH gegen Hauptzollamt Essen. - Zollwert der Waren - …
Der Bundesfinanzhof hat meines Erachtens zu Recht in seinem Urteil vom 24. April 1990 (VII R 55/89) folgendes festgestellt: "Nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. a ZWVO 1980 ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer ... entrichtet oder zu entrichten hat; dieser Preis schließt alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft vom Käufer an den Verkäufer ... tatsächlich entrichtet werden oder zu entrichten sind. - FG Baden-Württemberg, 21.02.2000 - 9 K 145/99
Aufforderung zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und Ladung zur …
Die den Verfügungen vom 5. November 1998 zeitlich nachfolgenden mündlichen Ladungen des Bekl vom 17. Dezember 1998 zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über ein vorzulegendes Vermögensverzeichnis am 21. Januar 1999 sind allenfalls nur eine bloße Wiederholung jener hoheitlichen Anordnungen vom 5. November 1998 und mangels einer eigenständigen Regelung nicht anfechtbar (vgl BFH-Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1997, 542; Finanzgericht Köln Urteil vom 10. November 1995 12 K 2176/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG 1996, 306 sowie auch Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO , 3. Aufl., § 284 Rdnr 51a, ferner allgemein zur sog. wiederholenden Verfügung z. B. BFH-Urteile vom 12. Januar 1983 IV R 211/82, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1983, 360; vom 24. April 1990 VII R 55/89, BFH/NV 1991, 350; vom 16. Juli 1992 VII R 59/91, BFH/NV 1993, 146 und aus der Literatur z. B. Tipke/Kruse. - FG Baden-Württemberg, 21.12.1998 - 9 K 288/97
Ermessensfehler beim Verlangen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; …
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