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Rechtsprechung
   BFH, 21.11.2000 - VII R 8/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7922
BFH, 21.11.2000 - VII R 8/00 (https://dejure.org/2000,7922)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2000 - VII R 8/00 (https://dejure.org/2000,7922)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2000 - VII R 8/00 (https://dejure.org/2000,7922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Judicialis

    AO 1977 § 71; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 370; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 102; ; ZG § 12 Abs. 1; ; AZO § 20 Abs. 1 Nr. 8; ; StGB § 13

  • Wolters Kluwer

    Abfertigung eines Pferdes - Abfertigung zum freien Verkehr - Zollamt - Barzahlung von Eingangsabgaben - Steuerhinterziehung - Haftungsbescheid für Eingangsabgaben - Nachprüfbares Verwaltungsermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1
    Steuerhinterziehung gem. § 370 AO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 71, AO 1977 § 370 Abs 1
    Beihilfe; Ermessen; Nacherhebung; Steuerhinterziehung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00

    Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive …

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - VII R 8/00
    Denn jedenfalls würde die Begehung einer oder die Teilnahme an einer Steuerhinterziehung in der in § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 geregelten Form durch Unterlassen gemäß § 13 StGB voraussetzen, dass der Täter rechtlich dafür einzustehen hat, dass der missbilligte Erfolg nicht eintritt (vgl. BGH-Urteil vom 25. Juli 2000 1 StR 162/00, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 3013;… Kohlmann, a.a.O., § 370 Rdnr. 13.4).
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim …

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - VII R 8/00
    Hinzu kommen müssten vielmehr konkrete Umstände, aus denen sich eine Tatherrschaft oder ein aktiver Tatbeitrag in Bezug auf die unrichtige Anmeldung des Rechnungspreises für das betreffende Pferd ergeben (vgl. dazu BGH-Beschluss vom 6. Oktober 1989 3 StR 80/89, HFR 1990, 582;… Kohlmann, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., B Rdnr. 106).
  • BFH, 15.06.1999 - VII R 66/98

    Lohnsteuerhilfeverein und Vermietungseinkünfte

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - VII R 8/00
    Es besteht kein Anlass, diese Kosten nach § 139 Abs. 4 FGO aus Gründen der Billigkeit dem HZA aufzuerlegen, nachdem die Beigeladenen das Verfahren nicht entscheidend durch eigenständige Anträge oder in anderer selbständiger Weise gefördert haben (vgl. Senatsurteil vom 15. Juni 1999 VII R 66/98, BFHE 188, 513, BStBl II 1999, 623).
  • BGH, 14.02.1990 - 3 StR 317/89

    Voraussetzungen für ein pflichtwidriges Unterlassen im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. …

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - VII R 8/00
    Die Steuerhinterziehung beschränkt sich nicht auf die Personen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (vgl. Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 14. Februar 1990 3 StR 317/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR--, 1991, 177;… Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 370 AO 1977 Rz. 123).
  • RG, 12.04.1937 - 3 D 970/36

    Kann sich ein Schiffsoffizier dadurch der Beihilfe zur Zollhinterziehung schuldig …

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - VII R 8/00
    Eine gesetzliche Garantenpflicht zur Verhinderung von Steuerhinterziehung, wie sie z.B. das Reichsgericht (RG) in dem von ihm entschiedenen Fall eines Schiffsoffiziers angenommen hat, dem es kraft Gesetzes oblag, Straftaten der Mannschaft zu verhindern (vgl. z.B. RG-Urteil vom 12. April 1937 3 D 970/36, RGSt 71, 176;… Kohlmann, a.a.O., B Rdnr. 93 ff.), hatte der Kläger jedenfalls nicht.
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …

    In Fällen der Beihilfe durch Unterlassen kann es nach der Rechtsprechung ausreichen, dass die Tatvollendung durch das Einschreiten erschwert oder abgeschwächt worden oder für den Handelnden riskanter geworden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397 mwN;… vgl. auch Ransiek aaO sowie BFH, Urteil vom 21. November 2000 - VII R 8/00, HFR 2001, 543).
  • BFH, 21.04.2026 - VII R 18/24

    Keine Durchbrechung der Akzessorietät im Haftungsrecht im Falle der Teilnahme an …

    Rn. 43 (1) Der erkennende Senat hat die aufgeworfene Frage bislang offenlassen können (Senatsurteil vom 21.11.2000 - VII R 8/00, BFH/NV 2001, 570, unter II.4. der Gründe).

    Rn. 44 (2) In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum wird die Frage teilweise bejaht (FG Nürnberg, Urteil vom 01.04.2008 - II 127/2005, DStR Entscheidungsdienst --DStRE-- 2008, 1292, unter 6.c der Gründe; Hessisches FG, Urteil vom 25.08.1999 - 7 K 2815/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 295, aus anderen Gründen aufgehoben durch Senatsurteil vom 21.11.2000 - VII R 8/00, BFH/NV 2001, 570; Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 191 AO Rz 245;… Koenig/Kratzsch, Abgabenordnung, 6. Aufl., § 191 Rz 119, unter Verweis auf die Vorentscheidung des vorliegenden Verfahrens).

    Rn. 62 (6) Entgegen der Auffassung der Vorinstanz (und ebenso des Hessischen FG, Urteil vom 25.08.1999 - 7 K 2815/96, EFG 2000, 295, aus anderen Gründen aufgehoben durch Senatsurteil vom 21.11.2000 - VII R 8/00, BFH/NV 2001, 570) ist auch nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber eine "durchgängige haftungsrechtliche Gleichstellung" von Täterschaft und Teilnahme vorausgesetzt hat.

  • BFH, 15.07.2003 - VII B 142/03

    NZB: Vollmacht gegenüber Zollbehörden

    Dahinstehen kann ebenfalls, ob sich dem Schlussbericht des ZFA C ausreichende Feststellungen für die Annahme des HZA entnehmen ließen, dass im Streitfall eine Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) durch die Anmeldung eines unzutreffenden Zollwertes begangen wurde (vgl. hierzu Senatsurteil vom 21. November 2000 VII R 8/00, BFH/NV 2001, 570, 571) und deshalb eine Verjährungsfrist von zehn Jahren gilt (Art. 221 Abs. 3 Satz 2 ZK a.F. i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO 1977) sowie ob das HZA zu Recht die Pensionskosten von 1 050 DM dem angenommenen Kaufpreis von 5 000 DM hinzugerechnet hat.
  • BFH, 26.09.2012 - VII B 61/12

    Abgabeschuldnerschaft trotz unredlichen Verhaltens eines bevollmächtigten …

    Aus den nämlichen Gründen sei die Zulassung der Revision im Übrigen zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, Letzteres, weil das Urteil des FG von dem Urteil des beschließenden Senats vom 21. November 2000 VII R 8/00 (BFH/NV 2001, 570) abweiche.
  • BayObLG, 28.03.2001 - 4St RR 29/01

    Pflichtwidrige Nichtangabe von steuerlich erheblichen Tatsachen in der …

    Allerdings kann Mittäter einer Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch sein, wer selbst weder Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger in bezug auf die hinterzogenen Steuern ist (…vgl. z.B. BGHR § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO Mittäter 3; BGH wistra 1986, 263; BFH vom 21.11.2000 VII R 8/00).
  • FG Hamburg, 25.07.2024 - 4 K 57/20

    Haftung für Einfuhrabgaben bei Beihilfe zum gewerbsmäßigen Schmuggel - …

    Entgegen der Auffassung der Klägerin gilt § 191 Abs. 5 Satz 2 AO auch nicht allein für die täterschaftliche Begehung der Steuerhinterziehung, sondern vielmehr für jede Begehungsform, also - wie im Fall der Klägerin - auch für die Beihilfe (ebenso FG Nürnberg, Urteil vom 1. April 2008, II 127/2005, in: juris; vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 25. August 1999, 7 K 2815/96, in: juris;… Boeker, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand: 279. EL Mai 2024, § 191 AO Rn. 245;… wohl auch Loose, a.a.O., § 191 AO Rn. 23;… a.A.: Jatzke, in: Gosch, AO/FGO, Stand: 183. EL Mai 2024, § 191 AO Rn. 49;… Rüsken, in: Klein, AO, 17. Aufl. 2023, § 191 Rn. 172; offen gelassen von BFH, Urteil vom 21. November 2000, VII R 8/00, in: juris).
  • FG Saarland, 04.06.2009 - 2 K 2119/05

    Nacherhebung von Eingangsabgaben in Höhe der Differenz zwischen dem Präferenzzoll …

    Der mittelbare Täter veranlasst mit Tatherrschaft und Täterwillen einen anderen, für ihn die zur Verwirklichung des Tatbestandes notwendigen Handlungen vorzunehmen (BFH vom 21. November 2000 VII R 8/00, BFH/NV 2001, 570 ).
  • FG Nürnberg, 01.04.2008 - II 127/05

    Umfang der Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gem. § 71 AO bei Erlass …

    Diese Vorschrift gilt nicht nur, wie der Kläger meint, allein für die täterschaftliche Begehung der Steuerhinterziehung (…so z.B. Jatzke in Beermann/Gosch, AO-/FGO-Kommentar, § 191 Rz. 49, Rüsken in Klein, AO-Kommentar, 9. Aufl. 2006, § 191 Rz. 107), sondern für jede Begehungsform der Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO, also auch für die Beihilfe zur Steuerhinterziehung (…vgl. Kruse, in Tipke/Kruse, a.a.O., § 191 AO Tz. 23;… Dumke in Schwarz, AO-Kommentar, § 191 Rz. 55;… Halaczinsky in Koch/Scholz, AO-Kommentar, 5. Aufl. 1996, § 191 Rz. 23; vgl. auch BFH-Urteil vom 21.11.2000 VII R 8/00, BFH/NV 2001, 570).
  • FG Niedersachsen, 12.07.2004 - 1 K 325/01

    Zurechnung von Vermögen im Steuerrecht; Rechtmäßigkeit eines …

    Sie setzt aktives Handeln voraus, nämlich - wie der Bundesfinanzhof (BFH) es ausdrückt - das Machen unrichtiger oder unvollständiger Angaben (BFH-Urteil vom 21. November 2000 VII R 8/00, BFH/NV 2001, 570).
  • FG Nürnberg, 01.04.2008 - II 27/05

    Haftung wegen Beihilfe zu der Steuerhinterziehung eines verstorbenen …

    Diese Vorschrift gilt nicht nur, wie der Kläger meint, allein für die täterschaftliche Begehung der Steuerhinterziehung (…so z.B. Jatzke in Beermann/Gosch, AO-/FGO-Kommentar, § 191 Rz. 49, Rüsken in Klein, AO-Kommentar, 9. Aufl. 2006, § 191 Rz. 107), sondern für jede Begehungsform der Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO, also auch für die Beihilfe zur Steuerhinterziehung (…vgl. Kruse, in Tipke/Kruse, a.a.O., § 191 AO Tz. 23;… Dumke in Schwarz, AO-Kommentar, § 191 Rz. 55;… Halaczinsky in Koch/Scholz, AO-Kommentar, 5. Aufl. 1996, § 191 Rz. 23; vgl. auch BFH-Urteil vom 21.11.2000 VII R 8/00, BFH/NV 2001, 570).
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