Rechtsprechung
| BFH, 31.08.1995 - VII R 98/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
StBerG § 50 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Steuerberater-Geschäftsführer - Niederlassung im "Nahbereich"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBerG § 50 Abs. 1 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 50 Abs. 1 Satz 2 StBerG
Steuerberatung; berufliche Niederlassung des Steuerberater-Geschäftsführers innerhalb des Nahbereichs des Sitzes der Gesellschaft
Papierfundstellen
- BFHE 178, 510
- BB 1996, 98
- BStBl II 1997, 629
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- VG Hannover, 25.08.1993 - 5 A 3374/91
Auszug aus BFH, 31.08.1995 - VII R 98/94
Insofern folgt das Berufsrecht der Steuerberater nicht der strengen Betrachtungsweise, die für das Berufsrecht der Wirtschafts- und Buchprüfer vertreten wird (vgl. dazu Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 25. August 1993 5 A 3374/91, Wirtschaftsprüferkammer-Mitteilungen 1/1994, 65).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 4 A 2856/18
Ausnahme für eine weitere Beratungsstelle ohne Leitung durch einen anderen …
Rn. 42 Vgl. BFH, Urteil vom 31.8.1995 - VII R 98/94 -, BFHE 178, 510 = juris, Rn. 23 f., bezogen auf § 34 Abs. 2 Satz 2 und § 50 Abs. 1 Satz 2 StBerG a. F.; BGH, Urteil vom 9.11.2000 - I ZR 185/98 -, juris, Rn. 32; BVerfG, Beschluss vom 17.12.2001 - 1 BvR 381/01 -, juris, Rn. 10 ff.; diese Rechtsprechung im Ausgangspunkt sachlich nachzeichnend die Änderung des § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG durch das 7. StBerÄndG vom 24.6.2000, BGBl. I 2000 S. 874, 879, siehe dazu BT-Drs.Rn. 59 vgl. BFH, Urteil vom 31.8.1995 - VII R 98/94 -, BFHE 178, 510 = juris, Rn. 23 f.,.
Rn. 78 Vgl. BFH, Urteil vom 31.8.1995 - VII R 98/94 -, BFHE 178, 510 = juris, Rn. 23 f.
Rn. 80 Vgl. BFH, Urteil vom 31.8.1995 - VII R 98/94 -, BFHE 178, 510 = juris, Rn. 24.
- BVerwG, 01.02.2024 - 8 C 1.23
Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis bei …
Indem der Gesetzgeber gemäß § 52 Abs. 1 StBerG die sinngemäße Geltung der Berufspflichten des Steuerberaters auch für Berufsausübungsgesellschaften angeordnet hat, geht er erkennbar davon aus, dass eine Doppelinhaberschaft und -leitung zweier Steuerberatungsstellen mit dem Berufsbild des Steuerberaters vereinbar ist und die Erfüllung der Berufspflichten nicht per se gefährdet (vgl. BFH, Urteil vom 31. August 1995 - VII R 98/94 - BFHE 178, 510 ).Keine andere Beurteilung erfordert die Weiterentwicklung der Möglichkeiten digitaler Kommunikation (vgl. hierzu schon BFH, Urteil vom 31. August 1995 - VII R 98/94 - BFHE 178, 510 ).
Zum Nahbereich zählen jedenfalls Orte in einem luftlinienmäßigen Umkreis von etwa 50 km, wobei weitere Umstände des Einzelfalls eine andere Beurteilung zulassen können (vgl. BFH, Urteil vom 31. August 1995 - VII R 98/94 - BFHE 178, 510 ; BGH, Urteil vom 9. November 2000 - I ZR 185/98 - MDR 2001, 600).
- BGH, 09.11.2000 - I ZR 185/98
Beratungsstelle im Nahbereich
Das Berufungsgericht ist insoweit im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFHE 178, 510, 514 ff., 518) zutreffend davon ausgegangen, daß zum Nahbereich einer weiteren Beratungsstelle grundsätzlich ein luftlinienmäßiger Umkreis von etwa 50 km zu rechnen ist.Die Regelung des § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG beruht auf der Erwägung des Gesetzgebers, daß die gleichzeitige Leitung einer Hauptniederlassung und einer auswärtigen Beratungsstelle die gewissenhafte Berufsausübung des Steuerberaters gefährdet (vgl. BFHE 178, 510, 516).
- BGH, 12.06.2025 - 6 StR 233/24
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Treuhänders einer GmbH, …
Rn. 50 Die Regelung des § 34 Abs. 2 StBerG beruht auf der Erwägung des Gesetzgebers, dass die gleichzeitige Leitung einer Hauptniederlassung und einer auswärtigen Beratungsstelle die gewissenhafte Berufsausübung des Steuerberaters gefährdet (vgl. BFH, Urteil vom 31. August 1995 - VII R 98/94, BFHE 178, 510, 516). - FG München, 23.03.2015 - 4 K 91/14
Berufsrecht; berufliche Niederlassung eines Steuerberaters
Eine Luftlinienentfernung von ca. 50 Kilometern kann im Allgemeinen noch zum Nahbereich gerechnet werden (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 31. August 1995 VII R 98/94, BFHE 178, 510, BStBl II 1997, 629).Der Steuerberater soll schließlich während der üblichen Bürozeiten jederzeit innerhalb einer angemessenen und vernünftigen Zeitspanne für die Mandanten und für die Erledigung von Bürogeschäften erreichbar sein, und zwar nicht nur mit Hilfe der modernen Kommunikationsmittel, sondern im Bedarfsfall auch persönlich für ein Gespräch unter vier Augen (vgl. BFH Urteil vom 31. August 1995 VII R 98/94, BFHE 178, 510, BStBl II 1997, 629;… Kuhls Kommentar zum StBerG 3. Auflage 2012 § 50 Rdn. 10).
- BVerfG, 17.12.2001 - 1 BvR 381/01
Umfang der Kanzleipflicht von Steuerberatern; Person des Leiters einer weiteren …
Sie beruhe auf der Erwägung des Gesetzgebers, dass die gleichzeitige Leitung einer Hauptniederlassung und einer auswärtigen Beratungsstelle die gewissenhafte Berufsausübung eines Steuerberaters gefährde (vgl. BFHE 178, 510 ). - OLG Nürnberg, 26.05.2009 - 3 U 178/09
Wettbewerbsverstoß: Anwerbung freier Mitarbeiter außerhalb des Nahbereichs durch …
Aus der von der Klägerin wiederholt zitierten Entscheidung des BFH vom 31. August 1995 - VII R 98/94 ergibt sich ein anderer Hintergrund der gesetzlichen Nahbereichsregelung (vgl. Randziffer 24 - zitiert nach juris):. - FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - 12 K 12052/10
Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft erfordert Ansässigkeit …
Dabei kann im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt hinreichender Erreichbarkeit ein gewisses Modifizieren dieser Entfernungsgrenze geboten erscheinen (vgl. hierzu: BFH, Urteil vom 31.08.1995 - VII R 98/94, Bundessteuerblatt [BStBl.] 1997, 629 [632 f]). - BFH, 07.07.1987 - VII R 97/84
Anforderungen an die steuerrechtliche Zwangsvollstreckung - Rechtmäßigkeit der …
Anmerkung: Wie vorstehende Entscheidung auch Urteil vom 7. Juli 1987 VII R 98/94. - FG Niedersachsen, 20.10.2005 - 6 K 67/05
Anforderungen an die Tätigkeit des Geschäftsführers zur verantwortlichen Führung …
Insoweit muss sichergestellt sein, dass der Steuerberater für das kurzfristig notwendig werdende persönliche Gespräch mit dem Mandanten in angemessener Zeit zur Beratungsstelle der Gesellschaft gelangen kann (BFH-Urteil vom 31. August 1995 VII R 98/94, BStBl II 1997, 629). - LG Nürnberg-Fürth, 14.01.2009 - 4 HKO 6496/08
Unlauterer Wettbewerb: Angebot einer selbstständigen Tätigkeit als freier …
- FG Niedersachsen, 11.12.2003 - 6 K 723/01
Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft; Maßgebliche Gestaltung …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.03.1999 - 3 K 2176/97
Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgabe; Gebot der Trennung …
- OVG Niedersachsen, 12.11.1998 - 8 L 5350/97
Nahbereich des Kehrbezirks;; Kehrbezirk; Nahbereich; Residenzpflicht …
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