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Rechtsprechung
   BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2262
BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84 (https://dejure.org/1984,2262)
BFH, Entscheidung vom 17.07.1984 - VII S 9/84 (https://dejure.org/1984,2262)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 1984 - VII S 9/84 (https://dejure.org/1984,2262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an einen Haftungsbescheid - Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer wegen Nichabführung der Lohnsteuer vom Lohn der Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84
    Denn die Haftung nach § 69 AO 1977 greift nicht nur ein, wenn die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis überhaupt nicht, sondern auch, wenn sie nicht rechtzeitig, d. h. bei der einbehaltenen Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteueranmeldungszeitraums (§ 41 a Abs. 1 Satz 1 EStG), erfüllt werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1982 VII R 96/79, BFHE 135, 416, BStBl II 1982, 521).

    Reichen die zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung der vollen vereinbarten Löhne (einschließlich Lohnsteueranteil) nicht aus, so darf der Arbeitgeber oder der verantwortliche Geschäftsführer die Löhne nur gekürzt als Vorschuß oder Teilbetrag auszahlen, und er muß aus den dann übrigbleibenden Mitteln die entsprechende Lohnsteuer an das FA abführen (BFHE 135, 416, 420, BStBl II 1982, 521; Beschluß des erkennenden Senats vom 12. Juli 1983 VII B 19/83, BFHE 138, 424, BStBl II 1983, 655; ebenso bis zum 31. Dezember 1974 ausdrücklich vorgeschrieben in § 30 Abs. 3 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung - LStDV -).

    An dieser für die frühere Rechtslage (§ 109 der Reichsabgabenordnung - AO -) entwickelten Beurteilung des Vertreterverschuldens bei der Abführung der Lohnsteuer ist grundsätzlich auch für die seit dem 1. Januar 1977 geltende Rechtslage festzuhalten, wenn auch die Haftung nach § 69 AO 1977 eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung voraussetzt, während bei § 109 AO ein leicht fahrlässiges Verhalten als ausreichend angesehen wurde (vgl. BFHE 135, 416, BStBl II 1982, 521, m.w.N.).

  • BFH, 26.03.1981 - VII R 3/79
    Auszug aus BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84
    Dieses Erfordernis dient vor allem der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit sowie der Abgrenzung der Entscheidungswirkungen einschließlich der Bestandskraft der Verwaltungsakte und des einer Vollstreckung oder Vollziehung zugrunde zu legenden Entscheidungsinhalts (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163, m.w.N.).

    Für den Betroffenen besteht damit Klarheit, was von ihm in welcher Höhe verlangt wird, was er tun soll und was Gegenstand einer etwaigen Vollziehung des Bescheids sein würde, so daß damit auch der oben angeführte Zweck des Bestimmtheitserfordernisses (BFHE 133, 163) gewahrt ist.

    Die in § 121 AO 1977 vorgeschriebene Begründung des Verwaltungsakts ist im wesentlichen ein Ausfluß des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs und hat mit den formellen Anforderungen, die an den Inhalt eines Bescheids zu stellen sind, nichts zu tun (vgl. BFHE 133, 163).

  • BFH, 12.07.1983 - VII B 19/83

    Lohnsteuer - GmbH - Haftung - Bankmittel

    Auszug aus BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84
    Reichen die zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung der vollen vereinbarten Löhne (einschließlich Lohnsteueranteil) nicht aus, so darf der Arbeitgeber oder der verantwortliche Geschäftsführer die Löhne nur gekürzt als Vorschuß oder Teilbetrag auszahlen, und er muß aus den dann übrigbleibenden Mitteln die entsprechende Lohnsteuer an das FA abführen (BFHE 135, 416, 420, BStBl II 1982, 521; Beschluß des erkennenden Senats vom 12. Juli 1983 VII B 19/83, BFHE 138, 424, BStBl II 1983, 655; ebenso bis zum 31. Dezember 1974 ausdrücklich vorgeschrieben in § 30 Abs. 3 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung - LStDV -).

    Er durfte nicht einer Vereinbarung mit einer Bank seine Zustimmung geben, die einseitig den Fiskus schlechter stellt als die Arbeitnehmer (vgl. Beschluß des erkennenden Senats in BFHE 138, 424, BStBl II 1983, 655).

  • BFH, 03.02.1981 - VII R 86/78

    Ermessensentscheidung - Verwaltung

    Auszug aus BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84
    Eine nicht begründete Ermessensentscheidung der Verwaltung ist zwar im Regelfall rechtsfehlerhaft, weil sie nicht i. S. des § 102 FGO auf Ermessensfehler oder Ermessensüberschreitungen hin gerichtlich überprüft werden kann (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493).
  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84
    Die Verwaltung braucht dann die die Ermessensausübung bestimmenden Erwägungen nicht ausdrücklich in den Verwaltungsakt aufzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508).
  • BFH, 21.11.1973 - I S 8/73

    Berücksichtigung der beschränkten Überprüfungsmöglichkeit des angefochtenen …

    Auszug aus BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84
    Das bedeutet, daß bei vermutlichem Durcherkennen des BFH die Erfolgsaussichten des Revisionsverfahrens zu prüfen sind, bei vermutlicher Zurückweisung die Erfolgsaussichten des dann fortgesetzten Klageverfahrens (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. November 1973 I S 8/73, BFHE 110, 498, BStBl II 1974, 114, und vom 22. Oktober 1971 II S 8/71, BFHE 103, 312, 314; Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 69 Anm. 10 am Ende).
  • BFH, 11.05.1962 - VI 195/60 U

    Persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter …

    Auszug aus BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84
    Denn die ordnungsmäßige Beachtung der gesetzlichen Vorschriften muß von jedem kaufmännischen Leiter eines Gewerbebetriebs verlangt werden (BFH-Urteile vom 19. Februar 1953 IV 319/U, BFHE 57, 412, BStBl III 1953, 161, und vom 11. Mai 1962 VI 195/60 U, BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342).
  • BFH, 20.05.1980 - VI R 169/77

    Lohnsteuerhaftungsbescheid - Arbeitgeber - Angabe der Steuerschulden - …

    Auszug aus BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84
    § 119 Abs. 1 AO 1977 schreibt vor, daß ein Verwaltungsakt - dazu zählen auch Haftungsbescheide (§§ 118, 191 Abs. 1 AO 1977) - inhaltlich "hinreichend" bestimmt sein muß, ohne für alle in Betracht kommenden Fälle anzugeben, wo die Grenze des "Hinreichenden" im Einzelfall zu ziehen ist (BFH-Urteil vom 20. Mai 1980 VI R 169/77, BFHE 130, 461, BStBl II 1980, 669).
  • BFH, 22.10.1971 - II S 8/71
    Auszug aus BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84
    Das bedeutet, daß bei vermutlichem Durcherkennen des BFH die Erfolgsaussichten des Revisionsverfahrens zu prüfen sind, bei vermutlicher Zurückweisung die Erfolgsaussichten des dann fortgesetzten Klageverfahrens (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. November 1973 I S 8/73, BFHE 110, 498, BStBl II 1974, 114, und vom 22. Oktober 1971 II S 8/71, BFHE 103, 312, 314; Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 69 Anm. 10 am Ende).
  • BFH, 19.02.1953 - IV 319/52 U

    Abführung einbehaltener Steuern und Währungsnotopfern - Haftungsvoraussetzungen …

    Auszug aus BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84
    Denn die ordnungsmäßige Beachtung der gesetzlichen Vorschriften muß von jedem kaufmännischen Leiter eines Gewerbebetriebs verlangt werden (BFH-Urteile vom 19. Februar 1953 IV 319/U, BFHE 57, 412, BStBl III 1953, 161, und vom 11. Mai 1962 VI 195/60 U, BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342).
  • BFH, 23.09.2009 - VII R 43/08

    Insolvenzanfechtung der Zahlung der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des …

    Davon geht die Rechtsprechung, ohne insoweit Begründungsbedarf zu sehen, seit jeher aus (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Februar 1994 II R 7/91, BFHE 173, 306, BStBl II 1995, 300, am Ende; Beschlüsse vom 17. Juli 1984 VII S 9/84, BFH/NV 1986, 583;… vom 2. August 1988 VII B 111/87, BFH/NV 1989, 152).
  • BFH, 26.11.1996 - IX R 77/95

    Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO gilt eine Tatsache nicht als bekannt, die der …

    Eine Verletzung der Form ist auch das Unterlassen der Begründung (Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 121 AO, Tz. 13, § 127 AO, Tz. 6); sie macht den Verwaltungsakt nicht nichtig (BFH-Beschluß vom 17. Juli 1984 VII S 9/84, BFH/NV 1986, 583).
  • FG Hessen, 02.09.2005 - 12 K 286/00

    Lohnsteuerhaftung; Geschäftsführer; GmbH; Insolvenzverfahren - Lohnsteuerhaftung …

    Denn abgesehen davon, dass der BFH diese Abzugsbeträge lediglich "wirtschaftlich gesehen" als fremde Geldmittel beurteilt hat (Beschluss vom 17.7.1984 VII S 9/84, BFH/NV 1986, 583), ist seine Ansicht bezüglich einer wirtschaftlichen Zuordnung der Lohnsteuer als Gehalts- und Lohnteile der Arbeitnehmer immer nur im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage zum Tragen gekommen, ob der Arbeitgeber oder Geschäftsführer berechtigt ist, die einbehaltenen Steuern eigenmächtig im Interesse des Betriebes zu anderen Zwecken als zum Abzug an das Finanzamt zu verwenden (BFH in BStBl II 1972, 364 und in BFH/NV 1986, 583; vgl. ferner Beermann, BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuerhaftung nach § 69 AO , Finanz-Rundschau -FR- 1992, 262, 265 f.).

    Hieraus folgt, dass die Lohnsteuer zwar nicht vorrangig vor anderen betrieblichen Verpflichtungen, aber gleichrangig mit den ausgezahlten Nettolöhnen zu entrichten ist (BFH in BFH/NV 1986, 583).

    Hierzu hat der BFH wiederholt (z.B. Beschluss in BFH/NV 1986, 583;… Urteil vom 12.7.1988 VII R 108-109/87, BFH/NV 1988, 764;… weitere Nachweise bei Rüsken in Klein, AO , 8. Aufl. 2003, § 69 Rdnr. 28) zu Recht entschieden, dass auch das natürliche Bestreben des Unternehmers oder Geschäftsführers, zunächst die für den Fortbestand des Betriebs unumgänglichen Verpflichtungen zu befriedigen, und der hohe Rang, der der Erhaltung des Betriebs und seiner Arbeitsplätze nach der bestehenden Rechts- und Sozialordnung zukommt, es nicht rechtfertigten, die Abführung der auf die ausgezahlten Löhne entfallenden Lohnsteuer an das Finanzamt zurückzustellen.

  • BFH, 27.11.2019 - XI R 56/17

    Haftungsbescheid: Zur Ermessensergänzung und Teilrücknahme im finanzgerichtlichen …

    In Anlehnung an die für schriftliche Steuerbescheide getroffene Regelung (§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO) muss auch für Haftungsbescheide verlangt werden, dass sie die festgesetzte Steuer (Haftungsschuld) nach Art und Betrag bezeichnen und die Person des Haftungsschuldners benennen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 17.07.1984 - VII S 9/84, BFH/NV 1986, 583, unter 2.a;… Nacke, a.a.O., Rz 9.17; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2007 - VII B 98/06

    Antrag auf Eröffnung Insolvenzverfahren; Ermessen der Finanzbehörde

    Ausnahmsweise ist eine Begründung somit in den Fällen entbehrlich, in denen die Gründe offensichtlich sind, so dass sich eine weitere Begründung als entbehrliche Formalität darstellen würde (…Senatsentscheidungen vom 1. März 1999 VII B 292/98, BFH/NV 1999, 1182; vom 17. Juli 1984 VII S 9/84, BFH/NV 1986, 583, und in BFH/NV 1993, 215).
  • BFH, 08.08.1991 - V R 19/88

    Umfang der Haftung des Leistungsempfängers (§ 18 Abs. 8 UStG, § 55 UStDV); i. d. …

    Die ordnungsgemäße Beachtung der gesetzlichen Vorschriften muß von jedem (kaufmännischen) Leiter eines Gewerbebetriebs verlangt werden (BFH-Beschluß vom 17. Juli 1984 VII S 9/84, BFH/NV 1986, 583).
  • BFH, 06.03.1990 - VII R 63/87

    Maßgeblichkeit der Nettolöhne bei der Berechnung der Haftungssumme noch …

    Der Kläger hätte bei Auszahlung der Löhne nicht darauf vertrauen dürfen, daß noch Außenstände eingehen bzw. durch Beteiligungen Dritter der GmbH weitere Geldmittel zur Verfügung gestellt würden, die die Zahlung der einbehaltenen Lohnsteuer ermöglicht hätten (Hinweis auf BFH-Beschluß vom 17. Juli 1984 VII S 9/84, BFH / NV 1986, 583).

    Denn abgesehen davon, daß das FA nicht gehindert ist, seine titulierten Ansprüche im Vollstreckungsverfahren durchzusetzen, gilt auch hier, daß der Kläger in jedem Fall nun einmal das Haftungsrisiko, wie ausgeführt, übernommen hatte und auch dafür einstehen muß (vgl. auch Beschluß des BFH vom 17. Juli 1984 VII S 9/84, BFH / NV 1986, 583).

  • BFH, 12.04.1988 - VII R 131/85

    Umsatzsteuerrückstand - Veranlagung einer Gesellschaft - Geschäftsführerhaftung - …

    Die Haftung nach § 69 AO 1977 greift also nicht nur ein, wenn die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis überhaupt nicht, sondern auch, wenn sie nicht rechtzeitig erfüllt werden (vgl. Beschluß des BFH vom 17. Juli 1984 VII S 9/84, BFH/NV 1986, 583, 585 mit Hinweisen).
  • FG Köln, 17.01.2014 - 13 V 3359/13

    Besonderheiten bei AdV von Ermessensverwaltungsakten im Rahmen des …

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung (vergleiche z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juli 1984 VII S 9/84, BFH/NV 1986, 583), wonach eine nicht begründete Ermessensentscheidung der Verwaltung im Regelfall rechtsfehlerhaft ist, weil sie nicht im Sinne des § 102 FGO auf Ermessensfehler oder Ermessensüberschreitungen gerichtlich überprüft werden kann.
  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 4 K 181/13

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer zweiten Außenprüfung

    Denn ein Verwaltungsakt, der ohne oder mit unzureichender Begründung erlassen wird, ist in aller Regel wirksam (BFH-Beschluss vom 17. Juli 1984 VII S 9/84, BFH/NV 1986, 583;… BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 31/93, BFH/NV 1995, 576).
  • BFH, 12.07.1988 - VII R 108/87

    Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer einer GmbH wegen nicht abgeführter …

  • FG Münster, 09.03.2021 - 6 K 1900/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsbehelfsfrist …

  • BFH, 11.03.1986 - VII R 124/81

    Haftung des Generalbevollmächtigten eines Unternehmens für Steuerschulden des …

  • BFH, 09.01.1990 - VII B 56/89

    Inanspruchnahme aus einem steuerlichen Haftungsbescheid - Zweckwidrige Verwendung …

  • BFH, 12.07.1988 - VII R 3/85

    Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Lohnsteuerbeträge und Nebenleistungen …

  • FG München, 27.06.2017 - 2 K 2990/16

    Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer

  • FG Nürnberg, 26.03.1996 - II 250/95
  • BFH, 19.01.1988 - VII B 166/87

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

  • FG München, 24.08.2017 - 2 K 1767/16

    Streit um Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer

  • FG Saarland, 19.03.2003 - 2 K 320/98

    Haftung des formell bestellten Geschäftsführers einer GmbH für deren …

  • BFH, 17.09.1987 - VII R 101/84

    Pflicht zur Abführung der einbehaltenen Lohnsteuern - Abführung der Steuern im …

  • BFH, 21.10.1986 - VII R 144/83

    Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Lohnsteuern …

  • FG Baden-Württemberg, 04.10.1994 - 6 V 22/94

    Abgabenordnung; Haftungsbescheid

  • BFH, 11.11.1986 - VII R 3/82

    Steuerliche Bewertung der Nichtabführung von Steuerabzugsbeträgen - Verpflichtung …

  • FG Nürnberg, 27.06.2000 - II 80/00

    Haftung für Umsatzsteuer bei zweifelhafter Ansässigkeit

  • FG Hessen, 14.11.1997 - 2 V 4096/97

    Arrestanordnung zur Sicherung von Lohnsteueransprüchen; Illegale …

  • FG Nürnberg, 26.03.1996 - II 9/96
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