Rechtsprechung
| BGH, 14.05.1992 - VII ZB 12/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Postulationsfähigkeit eines in den alten Bundesländern zugelassenen Rechtsanwalts - Zweigstelle eines Rechtsanwalts in den neuen Bundesländern ausreichend zur Begründung der Postulationsfähigkeit - Genehmigungspflichtigkeit der Zulassung eines Rechtsanwaltes durch das ...
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.05.1991 - XII ZB 43/91
Anwaltszwang für Beschwerde zum BGH
Auszug aus BGH, 14.05.1992 - VII ZB 12/91
Legt die Partei, wie hier geschehen, die sofortige Beschwerde beim Bezirksgericht ein, muß sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, der im Beitrittsgebiet eine Kanzlei unterhält (Einigungsvertrag Artikel 8 i.V.m. Anlage I Kapitel III Abschnitt III Nr. 5 b Satz 2 i.V.m. den §§ 78 Abs. 1, 573 Abs. 2, 569 Abs. 2 ZPO; BGH, Beschluß vom 15. Mai 1991 - XII ZB 43/91 = NJW 1991, 2492 = WM 1991, 1483).Dieser Ansicht entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluß vom 15. Mai 1991, aaO).
- BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89
Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät
Auszug aus BGH, 14.05.1992 - VII ZB 12/91
Da ein Rechtsanwalt sowohl nach der BRAO als auch nach dem Rechtsanwaltsgesetz, von den gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmen abgesehen, nur eine Kanzlei errichten darf (BGHZ 108, 290, 294), ist das Büro des Prozeßbevollmächtigten der Beklagten in Halle keine Kanzlei im Rechtssinne, so daß er vor dem Bezirksgericht Halle nicht postulationsfähig ist. - BGH, 20.03.1992 - V ZB 7/92
Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht bei bloßer Eintragung in …
Auszug aus BGH, 14.05.1992 - VII ZB 12/91
Danach ist ein in den alten Bundesländern zugelassener Rechtsanwalt, der im Beitrittsgebiet keine Kanzlei (§ 27 Abs. 2 BRAO), sondern nur ein Zweigbüro unterhält, das ihm vor dem Beitritt im Beitrittsgebiet genehmigt worden ist, vor den Bezirksgerichten nicht postulationsfähig (BGH, Beschluß vom 20. März 1992 - V ZB 7/92, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Bergerfurth, DtZ 1990, 350, 351; Koch/Bach, AnwBl 1990, 596, 597; Bezirksgericht Dresden, Senat für Handelssachen, Urteil vom 1. November 1991 - 3 U 34/91, nicht veröffentlicht, nur in Juris dokumentiert). - BezG Dresden, 01.11.1991 - 3 U 34/91
Auszug aus BGH, 14.05.1992 - VII ZB 12/91
Danach ist ein in den alten Bundesländern zugelassener Rechtsanwalt, der im Beitrittsgebiet keine Kanzlei (§ 27 Abs. 2 BRAO), sondern nur ein Zweigbüro unterhält, das ihm vor dem Beitritt im Beitrittsgebiet genehmigt worden ist, vor den Bezirksgerichten nicht postulationsfähig (BGH, Beschluß vom 20. März 1992 - V ZB 7/92, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Bergerfurth, DtZ 1990, 350, 351; Koch/Bach, AnwBl 1990, 596, 597; Bezirksgericht Dresden, Senat für Handelssachen, Urteil vom 1. November 1991 - 3 U 34/91, nicht veröffentlicht, nur in Juris dokumentiert).
- BGH, 24.09.1992 - VII ZR 11/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Postulationsfähigkeit eines …
Auf die vom Berufungsgericht für entscheidend gehaltene Registrierung beim Bezirksgericht kommt es insoweit nicht an (BGH Beschluß vom 20. März 1992 - V ZB 7/92 = NJW 1992, 1512, 1513, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, m.w.N.; ebenso Senat Beschluß vom 14. Mai 1992 - VII ZB 12/91, nicht veröffentlicht, in Juris dokumentiert).
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