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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2017 - VII ZB 14/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41132
BGH, 28.09.2017 - VII ZB 14/16 (https://dejure.org/2017,41132)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2017 - VII ZB 14/16 (https://dejure.org/2017,41132)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2017 - VII ZB 14/16 (https://dejure.org/2017,41132)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zwangsvollstreckung: Klarstellender Beschluss zur Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändbaren Betrags von Arbeitseinkommen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 850c Abs 1 S 2 ZPO, § 850c Abs 4 ZPO
    Zwangsvollstreckung: Klarstellender Beschluss zur Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändbaren Betrags von Arbeitseinkommen

  • IWW

    § 850c Abs. 4 ZPO, § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 850c Abs. 1 ZPO, § 850c Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG, § 577 Abs. 4 Satz 1, § 572 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Antrag des Gläubigers auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens; Erhöhung des unpfändbaren Anteils des Schuldners bei dessen tatsächlicher Leistung auf Grund einer gesetzlichen ...

  • ra.de
  • www.bremer-inkasso.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850c Abs. 1 S. 2; ZPO § 850c Abs. 4
    Antrag des Gläubigers auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens; Erhöhung des unpfändbaren Anteils des Schuldners bei dessen tatsächlicher Leistung auf Grund einer gesetzlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsvollstreckung: Klarstellender Beschluss zur Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändbaren Betrags von Arbeitseinkommen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckung: Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändbaren Betrags

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antrag des Gläubigers auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Klarstellender Beschluss zur Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändbaren Betrags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3591
  • MDR 2017, 1446
  • FamRZ 2017, 2037
  • Rpfleger 2018, 159
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.2006 - VII ZB 93/05

    BGH erklärt Erhöhung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1.Juli 2005 …

    Auszug aus BGH, 28.09.2017 - VII ZB 14/16
    Dieses hat dann eine klarstellende Entscheidung zu treffen, die den Blankettbeschluss ergänzt und konkrete Berechnungskriterien für den Drittschuldner aufzeigt (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006 - VII ZB 93/05, BGHZ 166, 48 Rn. 14;… Musielak/Voit/Becker, ZPO, 14. Aufl., § 850c Rn. 9;… Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl., Rn. 1057;… BeckOK ZPO/Riedel, Stand: 1. Juli 2017, § 850c Rn. 13b;… Schuschke/Walker/Kessal-Wulf/Lorenz, ZPO, 6. Aufl., § 850c Rn. 9;… Mock in Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, 7. Aufl., § 850c ZPO Rn. 20a;… PG/Ahrens, ZPO, 9. Aufl., § 850c Rn. 26).

    Funktionell ist der Rechtspfleger bei dem Vollstreckungsgericht zuständig, § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006 - VII ZB 93/05, BGHZ 166, 48 Rn. 15-18).

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12

    Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen

    Auszug aus BGH, 28.09.2017 - VII ZB 14/16
    Vielmehr ergibt sich bereits aus § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO, dass sich der unpfändbare Anteil des Arbeitseinkommens des Schuldners nur erhöht, wenn der Schuldner tatsächlich auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt leistet (vgl. BAG, NJW 2013, 3532 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 28.03.2007 - VII ZB 94/06

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Berechnung des pfändungsfreien …

    Auszug aus BGH, 28.09.2017 - VII ZB 14/16
    Eine entsprechende Anwendung des § 850c Abs. 4 ZPO kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil der Umstand, dass der Unterhaltsberechtigte keinen Unterhalt erhält, nicht mit der Situation vergleichbar ist, in der er ein eigenes Einkommen erzielt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 94/06, NJW-RR 2007, 938 Rn. 16).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 202/06

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für Pfändungsschutz hinsichtlich des …

    Auszug aus BGH, 28.09.2017 - VII ZB 14/16
    Das Vollstreckungsgericht kann dabei auf Antrag eines Beteiligten auch eine Feststellung über die zu berücksichtigenden unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Hilfe eines klarstellenden Beschlusses treffen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 21. Februar 2008 - IX ZR 202/06, NJW-RR 2008, 1578 Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 4 S 1008/24

    Ruhegehalt; Versorgungsfestsetzungsbescheid; Pfändungs- und …

    Ein klarstellender Beschluss des Vollstreckungsgerichts zur Ergänzung eines als Blankettbeschluss ergangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sichert den Drittschuldner erst mit Rechtskraft ab (Weiterentwicklung von BGH, Beschluss vom 28.09.2017 - VII ZB 14/16 -).

    Erst der klarstellende Beschluss des Landgerichts L. sichere den Drittschuldner ab, dessen Zahlung zur Erfüllung im Verhältnis zum Gläubiger und Schuldner führe, wenn er sich an diesen Beschluss halte (unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 28.09.2017 - VII ZB 14/16 -, juris).

    Erforderlich ist daher, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung besteht und diese vom Schuldner auch tatsächlich erfüllt wird (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 01.10.2014 - 3 ZB 12.461 -, Juris Rn. 6 m.w.N. aus der Rechtsprechung von BAG und BGH, damals noch zu § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28.09.2017 - VII ZB 14/16 -, Juris Rn. 6).

    Das Vollstreckungsgericht kann dabei auf Antrag eines Beteiligten auch eine Feststellung über die zu berücksichtigenden unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Hilfe eines klarstellenden Beschlusses treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.09.2017 - VII ZB 14/16 -, Juris Rn. 8 m.w.N.).

    Ein klarstellender Beschluss sichert den Drittschuldner ab, dessen Zahlung zur Erfüllung im Verhältnis zu Gläubiger und Schuldner führt, wenn er sich an den Beschluss hält (BGH, Beschluss vom 28.09.2017 - VII ZB 14/16 -, Juris Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2025 - 8 ME 51/25

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungs-, Einziehungs- und Überweisungsverfügung bei …

    Richtig ist zwar (so Beschlussabdruck - BA -, S. 5), dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein amtsgerichtlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, mit dem Arbeitseinkommen oder Renten gepfändet werden, grundsätzlich im Wege eines sog. Blankettbeschlusses ergehen darf (…vgl. etwa BGH, Beschl. v. 5.4.2005 - VII ZB 15/05 -, juris Rn. 15 [zur Pfändung einer Berufsunfähigkeitsrente];… Beschl. v. 20.12.2005 - VII ZB 62/05 -, juris Rn. 9 [zur Pfändung einer Unfallrente];… Beschl. v. 24.1.2006 - VII ZB 93/05 -, juris Rn. 13, 14 [zur Pfändung von Arbeitseinkommen];… Beschl. v. 21.2.2008 - IX ZR 202/06 -, juris Rn. 13 [zur Pfändung von Arbeitseinkommen]; Beschl. v. 28.9.2017 - VII ZB 14/16 -, juris Rn. 8 [zur Pfändung von Arbeitseinkommen]).

    Bei einem Blankettbeschluss handelt es sich um einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der die Bestimmung des pfändungsfreien Teils der jeweiligen Forderung nicht selbst regelt, sondern dies dem betreffenden Drittschuldner auferlegt; insofern ist nach der zivilgerichtlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung ausreichend, aber auch erforderlich, dass im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf die vom Drittschuldner zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen zum Pfändungsschutz - insbesondere die Vorschrift des § 850c ZPO bzw. die zu dieser Vorschrift in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung bekanntgemachte Tabelle - hingewiesen wird, damit der Drittschuldner die unpfändbaren Beträge ermitteln kann (…vgl. BHG, Beschl. v. 5.4.2005 - VII ZB 15/05 - , juris Rn. 8, 12, 15;… Beschl. v. 24.1.2006 - VII ZB 93/05 -, juris Rn. 13;… Beschl. v. 21.2.2008 - IX ZR 202/06 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 28.9.2017 - VII ZB 14/16 -, juris Rn. 8).

  • AG Prenzlau, 23.12.2019 - 6 M 2803/19
    (JurBüro 2019, 288 ; BGH vom 28.09.2019 zum Az. VII ZB 14/16).
  • AG Brake, 22.03.2021 - 6 M 13/21
    Die Gläubigerseite kann einen klarstellenden Beschluss des Vollstreckungsgerichts verlangen, dass der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung des pfändbaren Betrages nach § 850c Abs. 1 ZPO nicht zu berücksichtigen ist, wenn der Schuldner an den Unterhaltsberechtigten keinen Unterhalt leistet ( BGH , Beschl. v. 28.09.2017 - VII ZB 14/16).
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