Rechtsprechung
| BGH, 10.11.2011 - VII ZB 55/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zwangsvollstreckung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Vorpfändung eines Steuererstattungsanspruchs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 845 ZPO, § 46 Abs 6 AO
Zwangsvollstreckung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Vorpfändung eines Steuererstattungsanspruchs - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bedeutung der vom Gerichtsvollzieher bewirkten Zustellung des eine Vorpfändung enthaltenden Schreibens für den Zeitpunkt des Erlasses der Vorpfändung eines Steuerersttattungsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 46 Abs. 6
Bedeutung der vom Gerichtsvollzieher bewirkten Zustellung des eine Vorpfändung enthaltenden Schreibens für den Zeitpunkt des Erlasses der Vorpfändung eines Steuerersttattungsanspruchs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorpfändung eines Steuererstattungsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorpfändung eines Steuererstattungsanspruchs
- schrittmacher-kanzlei.de (Kurzinformation)
Pfändung von Steuererstattungsansprüchen
Verfahrensgang
- AG Essen, 14.06.2010 - 30 M 26/07
- LG Essen, 23.08.2010 - 7 T 329/10
- BGH, 10.11.2011 - VII ZB 55/10
Papierfundstellen
- MDR 2012, 54
- WM 2011, 2333
- DB 2012, 228
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BFH, 24.07.1990 - VII R 62/89
Pfändung - Veranlagungszeitraum - Zustellung
Auszug aus BGH, 10.11.2011 - VII ZB 55/10
Die entsprechenden Steuererstattungsansprüche entstehen dementsprechend mit Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums (BFH, BFHE 161, 412, 414; OLG Koblenz, ZVI 2004, 614).Entsprechendes gilt bei behördlichen Pfändungsverfügungen (vgl. BFH, BFHE 161, 412, 416).
- BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 217/04
Rechtskraft der Ursprungsentscheidung nach Zurückweisung der …
Auszug aus BGH, 10.11.2011 - VII ZB 55/10
Dabei hat es richtig hervorgehoben, dass bei gerichtlichen Pfändungsbeschlüssen nicht der Zeitpunkt der Zustellung maßgebend ist, sondern der Zeitpunkt, zu dem der unterschriebene Beschluss aus dem internen Geschäftsgang des Gerichts herausgelangt ist, das Gericht sich also des Beschlusses entäußert hat (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 217/04, BGHZ 164, 347, 354). - BGH, 08.05.2001 - IX ZR 9/99
Bestimmtheit und Rangwahrung der Vorpfändung
Auszug aus BGH, 10.11.2011 - VII ZB 55/10
Denn die Vorpfändung wirkt wie eine Beschlagnahme der betroffenen Forderung (BGH, Urteil vom 30. März 1983 - VIII ZR 7/82, BGHZ 87, 166, 168) und begründet den Rang des Pfändungspfandrechts, das durch eine Pfändung innerhalb eines Monats seit Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbots entsteht (§ 845 Abs. 2 i.V.m. §§ 804, 930 Abs. 1 ZPO; BGH, Urteil vom 8. Mai 2001 - IX ZR 9/99, NJW 2001, 2976).
- OLG Köln, 12.12.1990 - 2 W 201/90
Entfallen des Rechtsschutzinteresses für eine Erinnerung und eine Beschwerde bei …
Auszug aus BGH, 10.11.2011 - VII ZB 55/10
Rn. 12 4. Ob der Schuldner nach bestandskräftiger Pfändung der Forderung noch ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Erinnerung hat, mit der er die Unwirksamkeit der Vorpfändung mit dem Ziel geltend macht, sich auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses auf die Unwirksamkeit der Pfändung berufen zu können (vgl. OLG Köln, Rpfleger 1991, 261;… Musielak/Becker, ZPO, 8. Aufl., § 845 Rn. 11;… Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 811;… MünchKommZPO/Smid, 3. Aufl., § 845 Rn. 23), muss der Senat nach allem nicht entscheiden. - BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 7/82
Anfechtungsankündigung
Auszug aus BGH, 10.11.2011 - VII ZB 55/10
Denn die Vorpfändung wirkt wie eine Beschlagnahme der betroffenen Forderung (BGH, Urteil vom 30. März 1983 - VIII ZR 7/82, BGHZ 87, 166, 168) und begründet den Rang des Pfändungspfandrechts, das durch eine Pfändung innerhalb eines Monats seit Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbots entsteht (§ 845 Abs. 2 i.V.m. §§ 804, 930 Abs. 1 ZPO; BGH, Urteil vom 8. Mai 2001 - IX ZR 9/99, NJW 2001, 2976). - OLG Koblenz, 19.02.2004 - 12 W 36/04
Voraussetzungen der Pfändung eines Steuererstattungsanspruchs
Auszug aus BGH, 10.11.2011 - VII ZB 55/10
Die entsprechenden Steuererstattungsansprüche entstehen dementsprechend mit Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums (BFH, BFHE 161, 412, 414; OLG Koblenz, ZVI 2004, 614). - LG Essen, 23.08.2010 - 7 T 329/10
Anwendbarkeit des § 46 Abgabenordnung ( AO ) auf eine Vorpfändung; "Erlass" einer …
Auszug aus BGH, 10.11.2011 - VII ZB 55/10
Rn. 6 Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in Rpfleger 2011, 95 veröffentlicht ist, bejaht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung des Schuldners und sieht die Vorpfändung als mit der Zustellung an das Finanzamt wirksam geworden an.
- BGH, 09.06.2016 - V ZB 37/15
Zwangsvollstreckung: Erstreckung der Pfändung des Kaufpreisanspruchs auf den …
Die Vorpfändung wirkt wie eine Beschlagnahme der betroffenen Forderung (BGH, Urteil vom 30. März 1983 - VIII ZR 7/82, BGHZ 87, 166, 168) und begründet den Rang des Pfändungspfandrechts, das durch eine Pfändung innerhalb eines Monats seit Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbots entsteht (§ 845 Abs. 2 i.V.m. §§ 804, 930 Abs. 1 ZPO; BGH, Urteil vom 8. Mai 2001 - IX ZR 9/99, NJW 2001, 2976; Beschluss vom 10. November 2011 - VII ZB 55/10, MDR 2012, 54 Rn. 9). - LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11
Angemessene Ausbildungsvergütung
Rn. 42 a. Will eine bedürftige Partei gegen eine ergangene Entscheidung ein Rechtsmittel einlegen, so ist grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung (§§ 233 ff. ZPO) zu gewähren, sofern sie innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch angebracht hat und vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muss (vgl. BGH v. 16.11.2010 - VII ZB 55/10, NJW 2011, 230; ferner BGH v. 13.1. 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424; BGH v. 10.11.2008 - IV ZB 38/08, NJW-RR 2009, 563).Voraussetzung ist allerdings ein vollständiger Prozesskostenhilfeantrag (§ 117 Abs. 1, 2 ZPO) unter Vorlage auch der vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Belegen (BGH v. 16.11.2010, a.a.O.; BGH v. 13.2. 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942).
- LAG Hamm, 14.11.2024 - 13 SLa 540/24
Urlaubsabgeltung; Geltendmachung vor Fälligkeit durch Klageerhebung
Rn. 39 aa) Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung kann nach Aufgabe der Surrogatstheorie durch das Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG, Urteile vom 09. August 2011 - 9 AZR 365/10, NZA 2011, 1421; vom 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10, NZA 2012, 750; vom 19. Juni 2012 - 9 AZR 625/10 - DB 2012, 228) als reiner Geldanspruch grundsätzlich sowohl tarifvertraglichen, als auch arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen unterliegen.
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