Rechtsprechung
| BGH, 09.03.2006 - VII ZB 8/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer "Ausnahmebeschwerde" an den Bundesgerichtshof durch einen nicht beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt; Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum Bundesgerichtshof
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum Bundesgerichtshof - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - "Ausnahmebeschwerde" zum BGH ist nicht statthaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.08.2004 - 14 O 130/04
- KG, 14.11.2005 - 24 U 127/04
- BGH, 09.03.2006 - VII ZB 8/06
- VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 33 A/06
Papierfundstellen
- BauR 2006, 1019
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 09.03.2006 - VII ZB 8/06
Eine außerordentliche Beschwerde zum Bundesgerichtshof kommt nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz nicht mehr in Betracht (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - XII ZB 35/04, NJW 2005, 143 und Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133). - BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98
Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen …
Auszug aus BGH, 09.03.2006 - VII ZB 8/06
Zudem wurden die Grundsätze der außerordentlichen Beschwerde zum Beschlussverfahren entwickelt und sind auf das Urteilsverfahren nicht übertragbar (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - VIII ZR 190/98, NJW 1999, 290). - BGH, 20.10.2004 - XII ZB 35/04
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung einer …
Auszug aus BGH, 09.03.2006 - VII ZB 8/06
Eine außerordentliche Beschwerde zum Bundesgerichtshof kommt nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz nicht mehr in Betracht (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - XII ZB 35/04, NJW 2005, 143 und Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133).
- BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07
Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten
Die Gegenvorstellung ist jedenfalls in diesen Fällen das geeignete Mittel, eine außerordentliche Beschwerde kommt nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 ff.; Beschluss vom 9. März 2006 - VII ZB 8/06, BauR 2006, 1019). - VGH Baden-Württemberg, 17.11.2008 - A 2 S 2867/08
Außerordentliche Beschwerde; greifbare Gesetzeswidrigkeit; Anhörungsrüge
Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27.7.2001 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung geändert, da der Gesetzgeber mit § 321 a ZPO nunmehr eine Abhilfemöglichkeit für Verfahren vorgesehen habe, in denen eine Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung bislang nicht möglich gewesen sei (…Beschl. v. 7.3.2002 - IX ZB 11/02 - aaO; Beschl. v. 9.3.2006 - VII ZB 8/06 - BauR 2006, 1019). - BGH, 06.05.2008 - X ZB 2/08
Unzulässigkeit einer "Rechtsbeschwerde (außerordentliche Beschwerde)" an den BGH …
Lässt dieses Gericht - wie hier - eine gesetzlich nicht ausdrücklich bestimmte Rechtsbeschwerde nicht zu, endet der Instanzenzug beim Oberlandesgericht (st. Rechtsp., vgl. BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 9.3.2006 - VII ZB 8/06, BauR 2006, 1019). - KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im Verfahren über …
Der BGH hat die außerordentliche Beschwerde im Zivilprozess seither für unzulässig gehalten (BGH, NJW 2002, 1577; BauR 2006, 1019; NJW-RR 2006, 1184, 1185).
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