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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2006 - VII ZB 8/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6079
BGH, 09.03.2006 - VII ZB 8/06 (https://dejure.org/2006,6079)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2006 - VII ZB 8/06 (https://dejure.org/2006,6079)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2006 - VII ZB 8/06 (https://dejure.org/2006,6079)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 321 a; ; ZPO § 514 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer "Ausnahmebeschwerde" an den Bundesgerichtshof durch einen nicht beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt; Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum Bundesgerichtshof

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574
    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum Bundesgerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - "Ausnahmebeschwerde" zum BGH ist nicht statthaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1019
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - VII ZB 8/06
    Eine außerordentliche Beschwerde zum Bundesgerichtshof kommt nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz nicht mehr in Betracht (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - XII ZB 35/04, NJW 2005, 143 und Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133).
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen …

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - VII ZB 8/06
    Zudem wurden die Grundsätze der außerordentlichen Beschwerde zum Beschlussverfahren entwickelt und sind auf das Urteilsverfahren nicht übertragbar (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - VIII ZR 190/98, NJW 1999, 290).
  • BGH, 20.10.2004 - XII ZB 35/04

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung einer …

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - VII ZB 8/06
    Eine außerordentliche Beschwerde zum Bundesgerichtshof kommt nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz nicht mehr in Betracht (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - XII ZB 35/04, NJW 2005, 143 und Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

    Die Gegenvorstellung ist jedenfalls in diesen Fällen das geeignete Mittel, eine außerordentliche Beschwerde kommt nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 ff.; Beschluss vom 9. März 2006 - VII ZB 8/06, BauR 2006, 1019).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2008 - A 2 S 2867/08

    Außerordentliche Beschwerde; greifbare Gesetzeswidrigkeit; Anhörungsrüge

    Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27.7.2001 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung geändert, da der Gesetzgeber mit § 321 a ZPO nunmehr eine Abhilfemöglichkeit für Verfahren vorgesehen habe, in denen eine Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung bislang nicht möglich gewesen sei (…Beschl. v. 7.3.2002 - IX ZB 11/02 - aaO; Beschl. v. 9.3.2006 - VII ZB 8/06 - BauR 2006, 1019).
  • BGH, 06.05.2008 - X ZB 2/08

    Unzulässigkeit einer "Rechtsbeschwerde (außerordentliche Beschwerde)" an den BGH …

    Lässt dieses Gericht - wie hier - eine gesetzlich nicht ausdrücklich bestimmte Rechtsbeschwerde nicht zu, endet der Instanzenzug beim Oberlandesgericht (st. Rechtsp., vgl. BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 9.3.2006 - VII ZB 8/06, BauR 2006, 1019).
  • KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im Verfahren über …

    Der BGH hat die außerordentliche Beschwerde im Zivilprozess seither für unzulässig gehalten (BGH, NJW 2002, 1577; BauR 2006, 1019; NJW-RR 2006, 1184, 1185).
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