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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2024 - VII ZR 136/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,14327
BGH, 24.04.2024 - VII ZR 136/23 (https://dejure.org/2024,14327)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2024 - VII ZR 136/23 (https://dejure.org/2024,14327)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2024 - VII ZR 136/23 (https://dejure.org/2024,14327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 398 Abs 1 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Gehörsverletzung durch Absehen von erneuter Zeugenvernehmung in Berufungsinstanz

  • IWW

    § 544 Abs. 9 ZPO, § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB, Art. 103 Abs. 1 GG, § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 398 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 398 Abs. 1 ZPO, § 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 398 Abs. 1
    Erneute Vernehmung eines im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen durch das Berufungsgericht bei fehlender oder nur teilweiser Würdigung der Aussage durch das erstinstanzliche Gericht; Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs; Vergütung für erbrachte Leistungen nach ...

  • datenbank.nwb.de

    Gehörsverletzung durch Absehen von erneuter Zeugenvernehmung in Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufungsgericht muss mehrdeutige Zeugenaussage aufklären!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erneute Zeugen-Einvernahme in Berufungsinstanz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erneute Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Notwendigkeit der erneuten Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 930
  • MDR 2024, 928
  • NZBau 2024, 547
  • WM 2024, 1827
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12

    Begriff der Bezugsfertigkeit bei gegenseitiger Bauverpflichtung; Rüge der …

    Auszug aus BGH, 24.04.2024 - VII ZR 136/23
    Das Berufungsgericht hat im Hinblick auf den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs einen im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur zum Teil oder gar nicht gewürdigt hat, diese aber nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist (Festhaltung BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 269/12, BauR 2014, 141).

    Das gilt insbesondere für die erneute Vernehmung von Zeugen, die zwar grundsätzlich gemäß § 398 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Berufungsgerichts steht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 269/12 Rn. 8, BauR 2014, 141).

    Das Berufungsgericht muss einen im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen auch dann erneut vernehmen, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur zum Teil oder gar nicht gewürdigt hat, diese aber nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 269/12 Rn. 8, BauR 2014, 141).

  • BGH, 29.09.2011 - VII ZR 87/11

    Sachmängelhaftung beim Werkvertrag: Abweichung des Werks von der vereinbarten …

    Auszug aus BGH, 24.04.2024 - VII ZR 136/23
    Bestehen allerdings Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil, ist in aller Regel eine erneute Beweisaufnahme geboten (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11 Rn. 16, BauR 2012, 115 = NZBau 2011, 746).

    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen (d.h. seine Glaubwürdigkeit) noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit (d.h. die Glaubhaftigkeit) seiner Aussage betreffen (BGH…, Beschluss vom 2. August 2017 - VII ZR 155/15 Rn. 14, BauR 2017, 2030 = NZBau 2017, 600;… Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12 Rn. 12, BauR 2013, 1726; Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11 Rn. 16, BauR 2012, 115 = NZBau 2011, 746).

  • BGH, 02.08.2017 - VII ZR 155/15

    Berufung im Werklohnprozess: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten …

    Auszug aus BGH, 24.04.2024 - VII ZR 136/23
    Stützt sich das Rechtsmittelgericht lediglich auf Umstände, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit der Aussage betreffen, so kann eine nochmalige Vernehmung unterbleiben (Festhaltung BGH, Beschluss vom 2. August 2017 - VII ZR 155/15, BauR 2017, 2030; Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12, BauR 2013, 1726).

    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen (d.h. seine Glaubwürdigkeit) noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit (d.h. die Glaubhaftigkeit) seiner Aussage betreffen (BGH, Beschluss vom 2. August 2017 - VII ZR 155/15 Rn. 14, BauR 2017, 2030 = NZBau 2017, 600;… Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12 Rn. 12, BauR 2013, 1726;… Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11 Rn. 16, BauR 2012, 115 = NZBau 2011, 746).

  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 165/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Zivilprozess: Übergehen von Beweisangeboten zur …

    Auszug aus BGH, 24.04.2024 - VII ZR 136/23
    Stützt sich das Rechtsmittelgericht lediglich auf Umstände, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit der Aussage betreffen, so kann eine nochmalige Vernehmung unterbleiben (Festhaltung BGH, Beschluss vom 2. August 2017 - VII ZR 155/15, BauR 2017, 2030; Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12, BauR 2013, 1726).

    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen (d.h. seine Glaubwürdigkeit) noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit (d.h. die Glaubhaftigkeit) seiner Aussage betreffen (BGH…, Beschluss vom 2. August 2017 - VII ZR 155/15 Rn. 14, BauR 2017, 2030 = NZBau 2017, 600; Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12 Rn. 12, BauR 2013, 1726;… Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11 Rn. 16, BauR 2012, 115 = NZBau 2011, 746).

  • BGH, 24.07.2024 - VII ZR 229/23

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen …

    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen (d.h. seine Glaubwürdigkeit) noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit (d.h. die Glaubhaftigkeit) seiner Aussage betreffen (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - VII ZR 136/23 Rn. 12 m.w.N., juris).
  • BSG, 18.12.2024 - B 2 U 40/23 B
    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen (dh seine Glaubwürdigkeit) noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit (dh die Glaubhaftigkeit) seiner Aussage betreffen (vgl BGH Beschlüsse vom 24.4.2024 - VII ZR 136/23 - juris RdNr 12; vom 25.10.2022 - VI ZR 382/21 - juris RdNr 9 und vom 28.7.2020 - II ZR 20/20 - juris RdNr 11).
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