Rechtsprechung
| BGH, 04.12.1986 - VII ZR 197/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übernahme der Höchstpreisgarantie durch einen Architekten - Umwandlung eines älteren Gebäudes in eine Wohnanlage - Erwerb des Anspruchs gegen den Architekten auf Grund einer Abtretung durch die Bauherrengemeinschaft - Nachweis der Überschreitung der vereinbarten Summe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631, § 305
Übernahme einer Höchstpreisgarentie durch einen Architekten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Architektenvertrag: Höchstpreisgarantie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 337
- MDR 1987, 398
- BauR 1987, 225
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.05.1960 - III ZR 85/59
Auszug aus BGH, 04.12.1986 - VII ZR 197/85
Dabei wird es berücksichtigen müssen, daß ein Garantievertrag in dem von der Klägerin gewünschten Sinne dann anzunehmen ist, wenn der Beklagte mit der Zusage, daß die von ihm angegebenen Baukosten nicht überschritten werden würden, zumindest stillschweigend auch erklärt hat, daß er bei einer Überschreitung der Höchstpreisgrenze den Mehrbetrag selbst tragen werde (BGH NJW 1960, 1567; Senatsurteil vom 24. Juni 1971 - VII ZR 254/69 = BauR 1971, 270, 272 - insoweit in NJW 1971, 1840 nicht abgedruckt; vgl. a. Senatsurteil vom 28. Februar 1974 - VII ZR 240/71 = BauR 1974, 347).Sollte dagegen der Beklagte eine von seinem Verschulden unabhängige Gewähr für die Einhaltung des Höchstpreises nicht übernommen haben, wird das Berufungsgericht zu prüfen haben, ob und welche der sonst im Urteil BGH NJW 1960, 1567 erörterten Haftungsgründe in Betracht kommen.
- BGH, 13.07.1970 - VII ZR 189/68
Haftung des Architekten für eine Kostenüberschreitung
Auszug aus BGH, 04.12.1986 - VII ZR 197/85
Hat der Beklagte lediglich eine fehlerhafte Kostenschätzung abgegeben und hat er das zu vertreten, so wird das Berufungsgericht bei der Frage, ob die Bauherren hierdurch einen Schaden erlitten haben, die Grundsätze beachten müssen, die der Senat in seinem Urteil NJW 1970, 2018 entwickelt hat (vgl. a. Senatsurteil vom 16. Juni 1977 - VII ZR 2/76 = BauR 1979, 74). - BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78
Vergabe durch Baubetreuer namens der Erwerber bei umfangreichem Vorhaben
Auszug aus BGH, 04.12.1986 - VII ZR 197/85
Die Klägerin konnte als Vertreterin der künftigen Bauherrengemeinschaft handeln (BGHZ 76, 86, 90; Senatsurteil vom 16. Juni 1983 - VII ZR 115/81 = ZfBR 1983, 220 = BauR 1983, 457); sie hat das auch getan.
- BGH, 24.06.1971 - VII ZR 254/69
Beginn der Verjährung bei fristloser Kündigung des Architektenvertrages
Auszug aus BGH, 04.12.1986 - VII ZR 197/85
Dabei wird es berücksichtigen müssen, daß ein Garantievertrag in dem von der Klägerin gewünschten Sinne dann anzunehmen ist, wenn der Beklagte mit der Zusage, daß die von ihm angegebenen Baukosten nicht überschritten werden würden, zumindest stillschweigend auch erklärt hat, daß er bei einer Überschreitung der Höchstpreisgrenze den Mehrbetrag selbst tragen werde (BGH NJW 1960, 1567; Senatsurteil vom 24. Juni 1971 - VII ZR 254/69 = BauR 1971, 270, 272 - insoweit in NJW 1971, 1840 nicht abgedruckt; vgl. a. Senatsurteil vom 28. Februar 1974 - VII ZR 240/71 = BauR 1974, 347). - BGH, 16.06.1977 - VII ZR 2/76
Ersatzanspruch des Bauherrn gegen einen Architekten wegen entstandener Mehrkosten …
Auszug aus BGH, 04.12.1986 - VII ZR 197/85
Hat der Beklagte lediglich eine fehlerhafte Kostenschätzung abgegeben und hat er das zu vertreten, so wird das Berufungsgericht bei der Frage, ob die Bauherren hierdurch einen Schaden erlitten haben, die Grundsätze beachten müssen, die der Senat in seinem Urteil NJW 1970, 2018 entwickelt hat (vgl. a. Senatsurteil vom 16. Juni 1977 - VII ZR 2/76 = BauR 1979, 74). - BGH, 28.02.1974 - VII ZR 240/71
Festpreisvereinbarung als selbständiges Garantieversprechen
Auszug aus BGH, 04.12.1986 - VII ZR 197/85
Dabei wird es berücksichtigen müssen, daß ein Garantievertrag in dem von der Klägerin gewünschten Sinne dann anzunehmen ist, wenn der Beklagte mit der Zusage, daß die von ihm angegebenen Baukosten nicht überschritten werden würden, zumindest stillschweigend auch erklärt hat, daß er bei einer Überschreitung der Höchstpreisgrenze den Mehrbetrag selbst tragen werde (BGH NJW 1960, 1567; Senatsurteil vom 24. Juni 1971 - VII ZR 254/69 = BauR 1971, 270, 272 - insoweit in NJW 1971, 1840 nicht abgedruckt; vgl. a. Senatsurteil vom 28. Februar 1974 - VII ZR 240/71 = BauR 1974, 347). - BGH, 16.06.1983 - VII ZR 115/81
Baubetreuer: Vollmacht
Auszug aus BGH, 04.12.1986 - VII ZR 197/85
Die Klägerin konnte als Vertreterin der künftigen Bauherrengemeinschaft handeln (BGHZ 76, 86, 90; Senatsurteil vom 16. Juni 1983 - VII ZR 115/81 = ZfBR 1983, 220 = BauR 1983, 457); sie hat das auch getan. - BGH, 07.02.1957 - VII ZR 266/56
Auszug aus BGH, 04.12.1986 - VII ZR 197/85
Auf das Senatsurteil vom 7. Februar 1957 (VII ZR 266/56 = VersR 1957, 298 = Schäfer/Finnern Z 3.01 Bl. 70) wird sich der Beklagte entgegen seiner in diesem Rechtsstreit geäußerten Ansicht dabei keinesfalls berufen können.
- OLG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 U 134/06
Begründung der Sowiesokosten
Erforderlich wäre insofern, dass zwischen den Parteien Einigkeit bestanden hat, dass bei Überschreitung der Höchstpreisgrenze der Bauunternehmer den Mehrbetrag selbst zu tragen hat (vgl. BGH NJW-RR 1987, 337). - OLG Hamm, 15.03.2013 - 12 U 152/12
Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten wegen …
Es bedarf hierzu eines erkennbaren Willens, im Rahmen einer persönlichen Verpflichtung für die Einhaltung des Baukostenbetrages in jedem Fall persönlich einzustehen (vgl. BGH BauR 1987, 225, juris Tz. 17 f.; OLG Hamm BauR 2012, 530, juris Tz. 24; OLG Koblenz NZBau 2002, 231, juris Tz. 19;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rdnr. 2281).Rn. 24 a. Im Falle einer Baukostenüberschreitung kommt ein solcher Anspruch in Betracht, wenn schuldhaft durch eine fehlerhafte Kostenschätzung oder eine unvollständige oder unterbliebene Aufklärung ein Schaden verursacht worden ist (vgl. BGH BauR 1987, 225, juris Tz. 18).
- BGH, 22.11.2012 - VII ZR 200/10
Architektenvertrag: Preiskontrolle für Vereinbarung einer Baukostengarantie mit …
Die selbständige Garantieerklärung verschaffte dem Kläger hingegen unabhängig von einem bei ihm durch die Baukostenüberschreitung eingetretenen Schaden und unabhängig von einem Verschulden der Beklagten einen Anspruch auf Zahlung der Mehrkosten (siehe BGH, Urteile vom 24. Juni 1971 - VII ZR 254/69, BauR 1971, 270; vom 4. Dezember 1986 - VII ZR 197/85, BauR 1987, 227 = NJW-RR 1987, 337 unter 3;… Werner/Pastor, aaO, Rn. 2282;… Groscurth in: Neuenfeld/Baden/Dohna/Groscurth, Handbuch des Architektenrechts, Stand: Januar 2010, Teil II: Der Architektenvertrag, Rn. 266;… Ihle in: Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 6. Aufl., Rn. 1814, 2132;… Krause-Allenstein in: Kniffka, Bauvertragsrecht 2012, § 639 BGB Rn. 9;… Drossart in: Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 2. Aufl., § 633 BGB Rn. 44;… siehe auch Koeble in: Kniffka/Koeble, aaO, 12. Teil Rn. 458).
- OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00
Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten bei Kostenüberschreitung
Merkmal der Garantiehaftung eines Architekten, wie sie die Beklagten einfordern, ist nämlich über eine Kostenzusage hinaus die - zumindest stillschweigende - Erklärung, bei Nichteinhaltung der Preisgrenze den Mehrbetrag selbst zu tragen {BGH, BauR 1987, 225, 226).Dabei ist der Gebäudewert, wenn er mit den Aufwendungen des Bauherrn verglichen werden muss, nach dem Sachwertverfahren (§ 21 WertV ) zu ermitteln, wenn es wie hier - um ein Haus geht, bei dem die Eigennutzung im Vordergrund steht (BGH, NJW 1970, 2018, 2019; BGH, BauR 1979, 74, 75; BGH, BauR 1987, 225, 227).
- OLG Naumburg, 11.04.2001 - 2 U 100/99
Überschreitung des Architektenhonorars wegen Kostenüberschreitung
Sie setzt vielmehr eine ausdrückliche Zusicherung des Architekten voraus, dass die Baukosten einen bestimmten Betrag nicht überschreiten werden und er andernfalls bei Überschreitung der Höchstgrenze den Mehrbetrag persönlich übernehmen werde (vgl. BGH BauR 1987, 225). - OLG Hamm, 16.01.1995 - 17 U 94/91
Schriftlichen Honorarvereinbarung und Vereinbarungen über die zugrunde liegenden …
Eine Bausummengarantie verpflichtet den Architekten, die Bausumme einzuhalten sowie die Kosten einer Überschreitung ohne Rücksicht auf sein Verschulden selbst zu tragen (… BGH Urt. v. 5.5.1960 - III ZR 85/59 ; Urt. v. 4.12.1986 - VII ZR 197/85 = ZfBR 1987, 70, 71). - OLG Celle, 30.01.2002 - 7 U 89/97
Bausummenüberschreitung: Haftet der Architekt?
Eine Haftung des Beklagten aus dem Gesichtspunkt der Bausummengarantie unter der im Sinne eines Garantievertrages die Zusage eines Architekten zu verstehen ist, dass er im Falle einer Überschreitung der garantierten Höchst kosten den Mehrbetrag selbst tragen werde (dazu BGH in NJW-RR 1987, 337), ist zu verneinen. - OLG Bamberg, 10.07.2023 - 12 U 24/23
Einvernehmliche Planungsänderung macht Baukostengarantie gegenstandslos!
In § 8 Abs. 3 PBV wird ausdrücklich von einer "selbständigen" Garantie gesprochen, d.h. der Architekt haftet auch für unvorhersehbare Geschehensabläufe (BGH BauR 1987, 225).
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