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| BGH, 05.04.1962 - VII ZR 202/60 |
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Kurzfassungen/Presse
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Anwendung der Kündigungsvorschriften auf VHV Eigenhändlerverträge Kündigungsfrist bei VHV
Papierfundstellen
- NJW 1962, 1107
- MDR 1962, 563
- DB 1962, 635
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60
Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)
Auszug aus BGH, 05.04.1962 - VII ZR 202/60
Das Berufungsgericht hat die Beklagte in beschränktem Umfang zur Auskunfterteilung /erurteilt, zur weiteren Verhandlung und Entscheidung über den"Hauptanspruch" die Sache an das Landgericht zurückverwiesen und im übrigen die Berufung der Klägerin zurückgewiesen" Das Urteil ist offen bar dahin zu verstehen, daß damit auch der Antrag der Klägerin, die Beklagten zu 2) und 3) zur Leistung des Offen barungseides zu verurteilen, abgewiesen worden ist" Die Revision rügt, daß das Urteil insoweit der Begründung entbehre" Das trifft nicht zu" Das Berufungsgericht hat sich mit diesem Punkt befaßt (BU S"9)" Es versteht das Berufungsvorbringen der Klägerin dahin, sie beanstande, an der von der Beklagten zu 1) erteilten Auskunft nur, daß sie allein die Zeit bis zur Kündigung umfasse" Gegen diesen Ausgangspunkt des Berufungsgerichts ist verfahrensrechtlich nichts einzuwenden; die von der Revision als übergangen be~ zeichneten Beweismittel waren nicht im Berufungsrechtzuge benannt {BGHZ 35, 103, 106)" Der Ansicht des Oberlandesgerichts, die zeitliche Erweiterung der Auskunft sei mit der - auch erhobenen - Auskunftsklage zu verfolgen, nicht aber mit einem Antrag auf Leistung des Offenbarungseides, ist auzustimmen" Zum Ausgleichsanspruch hat das Berufungsgericht aus geführt, die Vorschrift des § 89 b HBG sei auf die Klägerin als Eigenhändlerin auch nicht entsprechend anzuweden" Die dafür in der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen lägen hier nicht vor" Die Klägerin habe selbst nicht behauptet, daß sie ihren Kundenstamm bei Auflösung des Vertragsverhältnisses auf Grund einer Vereinbarung der Parteien der Beklagten habe ausliefern müssen" 1" Der erkennende Senat hält in der Präge des Ausgleichsanspruchs von Eigenhändlern an den Grundsätzen fest, die er in seinem Erteil vom 16" Februar 1961 - BGHZ 34, 282 cntofckolt. - BGH, 16.02.1961 - VII ZR 239/59
Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers
Auszug aus BGH, 05.04.1962 - VII ZR 202/60
Das Berufungsgericht hat die Beklagte in beschränktem Umfang zur Auskunfterteilung /erurteilt, zur weiteren Verhandlung und Entscheidung über den"Hauptanspruch" die Sache an das Landgericht zurückverwiesen und im übrigen die Berufung der Klägerin zurückgewiesen" Das Urteil ist offen bar dahin zu verstehen, daß damit auch der Antrag der Klägerin, die Beklagten zu 2) und 3) zur Leistung des Offen barungseides zu verurteilen, abgewiesen worden ist" Die Revision rügt, daß das Urteil insoweit der Begründung entbehre" Das trifft nicht zu" Das Berufungsgericht hat sich mit diesem Punkt befaßt (BU S"9)" Es versteht das Berufungsvorbringen der Klägerin dahin, sie beanstande, an der von der Beklagten zu 1) erteilten Auskunft nur, daß sie allein die Zeit bis zur Kündigung umfasse" Gegen diesen Ausgangspunkt des Berufungsgerichts ist verfahrensrechtlich nichts einzuwenden; die von der Revision als übergangen be~ zeichneten Beweismittel waren nicht im Berufungsrechtzuge benannt {BGHZ 35, 103, 106)" Der Ansicht des Oberlandesgerichts, die zeitliche Erweiterung der Auskunft sei mit der - auch erhobenen - Auskunftsklage zu verfolgen, nicht aber mit einem Antrag auf Leistung des Offenbarungseides, ist auzustimmen" Zum Ausgleichsanspruch hat das Berufungsgericht aus geführt, die Vorschrift des § 89 b HBG sei auf die Klägerin als Eigenhändlerin auch nicht entsprechend anzuweden" Die dafür in der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen lägen hier nicht vor" Die Klägerin habe selbst nicht behauptet, daß sie ihren Kundenstamm bei Auflösung des Vertragsverhältnisses auf Grund einer Vereinbarung der Parteien der Beklagten habe ausliefern müssen" 1" Der erkennende Senat hält in der Präge des Ausgleichsanspruchs von Eigenhändlern an den Grundsätzen fest, die er in seinem Erteil vom 16" Februar 1961 - BGHZ 34, 282 cntofckolt. - BGH, 16.02.1961 - VII ZR 244/59
AA des VH, Sogwirkung der Marke, Analogievoraussetzung 2, Verpflichtung zur …
Auszug aus BGH, 05.04.1962 - VII ZR 202/60
hat (vvgl ".-auch das weite re hUrfe-il -.-.vom:isel;höh'4g'4')' e VII ZR 244/59)«. - BGH, 24.03.1960 - VII ZR 207/59
AA des VH, Streitwert, Kundenschutz, Kündigung, Auslegung, Auskunftsanspruch des …
Auszug aus BGH, 05.04.1962 - VII ZR 202/60
hältnis zwischen einem Fabrikanten und einem Eigenhändler, das mit einem Alleinverkaufsrecht verbunden ist,-' eine in der Regel auf längere Dauer berechnete Interessenverknüpfung" Diese ist derjenigen zwischen Unternehmer und Handelsvertreter in manchen Beziehungen ähnlich" Es ist daher angezeigt, auf sie einzelne Vorschriften des Handelsvertreterrechts entsprechend anzuwenden, so weit Grund und Zweck der Vorschriften das rechtfertigen (RG in JW 1929 1291; BC-HZ 29, 83, 86; DM Nr. 2 zu § 86 a HGB; vgl" auch das Urteil, des erkennenden Senats vom 24" März I960 VII ZR 207/59)" In der in JW 1929, 1291 abgedruckten Entscheidung hat das Reichsgericht für einen solchen Fall den damaligen § 92 HGB entsprechend angewandt".
- BGH, 09.10.2002 - VIII ZR 95/01
Anwendung des Handelsvertreterrechts auf einen Vertragshändlervertrag
Das bei Feststellung dieser Voraussetzungen zwischen der Klägerin und der RC bzw. der Beklagten seit 1994 (siehe "Jahresvereinbarungen 1994" vom 24. Juni 1994) bestehende Vertragshändlerverhältnis durfte in entsprechender Anwendung des § 89 Abs. 1 Satz 2 HGB nach einer Vertragsdauer von mehr als fünf Jahren nur mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1962 - VII ZR 202/60, NJW 1962, 1107 unter 1; BGH, Urteil vom 23. Februar 1966 - VIII ZR 30/64, DB 1966, 577;… siehe auch Brüggemann in Staub, Großkommentar-HGB, 4. Aufl., Vor § 84 Rdnr. 22, Hopt, Handelsvertreterrecht, 2. Aufl., § 84 Rdnr. 11; Schwytz BB 1997, 2385 ff). - BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 157/92
Zeitliche Begrenzung für die fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages
Die Bestimmung des § 626 Abs. 2 BGB wird vielmehr durch die auf einen - wie hier - einem Handelsvertreterverhältnis ähnlichen Vertragshändlervertrag entsprechend anwendbare Spezialvorschrift des § 89 a HGB verdrängt (BGH Urteil vom 5. April 1962 - VII ZR 202/60 = NJW 1962, 1107 unter 1.; vgl. auch Senatsurteil vom 19. Dezember 1966 - VIII ZR 138/64 = NJW 1967, 825 unter II. 1.;… aus dem Schrifttum z. B. Schröder, Recht der Handelsvertreter, 5. Aufl., § 84 Rdnr. 20 a;… Staub/Brüggemann, Großkommentar zum HGB, 4. Aufl, Rdnr. 23 vor § 84). - BGH, 04.04.1979 - VIII ZR 199/78
Einheitliches Kaufgesetz und Vertragshändlervertrag internationale Zuständigkeit
Bei ihm handelt es sich um einen Vertragstyp eigener Art, der eine auf eine längere Zeit berechnete - agenturvertragsähnliche - Interessenverbindung zwischen Lieferant und Händler zum Inhalt hat (Senatsurteil vom 29. April 1958 - VIII ZR 189/57 = NJW 1958, 1138; BGH Urteil vom 5. April 1962 - VII ZR 202/60 = NJW 1962, 1107; Peter Ulmer, Der Vertragshändler 1969, 243 ff m.w. Nachw) und von den in seiner Ausführung abgeschlossenen einzelnen und rechtlich selbständigen Kaufverträgen zu trennen ist, auch wenn der Inhalt dieser Einzelverträge durch den Vertragshändlervertrag weitgehend vorgegeben ist (…Senatsurteil vom 29. April 1958 a.a.O.; BGH Urteil vom 23. April 1968 - VI ZR 217/65 = NJW 1968, 2286, 2287 [BGH 23.04.1968 - VI ZR 217/65]; vgl. dazu auch Senatsurteil vom 6. November 1967 - VIII ZR 175/65 = BB 1968, 61, 62).
- OLG Köln, 03.02.2012 - 19 U 113/11
Anspruch auf Zahlung von entgangenem Gewinn
Rn. 14 Eine analoge Anwendung der Kündigungsfrist des § 89 Abs. 1 HGB kommt nur in Betracht, wenn sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Vertragshändler und dem Hersteller/Lieferanten nicht in einer bloßen Käufer-Verkäufer-Beziehung nach Art einer Lieferkette erschöpft, sondern der Vertragshändler auf Grund der vertraglichen Abmachungen und damit übernommener handelsvertreterrechtlicher Pflichten nach dem Gesamtbild seiner Bindungen und Verpflichtungen so in die Absatzorganisation des Herstellers/Lieferanten eingliedert ist, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang einem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat (…vgl. BGH vom 09.10.2002 - VIII ZR 95/01 - Rn. 10, 12; vom 05.04.1962 - VII ZR 202/60 - Rn. 19 f.;… OLG Köln vom 29.01.2010 - 19 U 134/09 - Rn. 7; jeweils zitiert nach juris;… Stumpf/ Jaletzke/Schultze, Der Vertragshändlervertrag, 3. Auflage, Rn. 625). - BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 138/64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof haben wiederholt ausgesprochen, daß auf das Rechtsverhältnis zwischen einem Hersteller (Fabrikanten) und einem Eigenhändler, dem ein Alleinverkaufsrecht eingeräumt worden ist, die Kündigungsvorschriften des Rechts der Handelsvertreter (§ 92 a.F., § 89 a n.F. HGB) entsprechend angewendet werden können (RG Warn-R 1929 Nr. 52; DR 1942, 1226; BGH Urt. v. 5. April 1962 - VII ZR 202/60 - m. Nachw. = LM Nr. 1 zu § 89 HGB = NJW 1962, 1107 = Warn 1962 Nr. 87; Urt. des erkennenden Senats vom 9. Februar 1966 - VIII ZR 137/64 - S. 9). - BGH, 23.02.1966 - VIII ZR 30/64
Wirksamkeit eines Kaufvertrages über Mauerkondensatoren in Form eines …
Schadenersatzansprüche gegen die Klägerin können dem Beklagten auch aus § 89 a Abs. 2 HGB zustehen, denn es ist anerkannt, daß die Kündigungsvorschriften der §§ 89, 89 a HGB auch auf das Rechtsverhältnis zwischen einem Fabrikanten und einem Eigenhändler, dem ein Alleinvertretungsrecht eingeräumt ist, angewendet werden können (BGH Urt. v. 5. April 1962 - VII ZR 202/60 - LM HGB § 89 Nr. 1). - BGH, 09.02.1966 - VIII ZR 137/64
Möglichkeit der Lösung von einer Vereinbarung über die Anwendung deutschen Rechts …
Auf das Rechtsverhältnis zwischen einem Fabrikanten und einem Eigenhändler, dem ein Alleinverkaufsrecht eingeräumt ist, können allerdings die Kündigungsvorschriften der §§ 89, 89 a HGB entsprechend angewendet werden (BGH Urt.v. 5. April 1962 - VII ZR 102/60 m. Nachw. - LM Nr. 1 zu § 89 HGB = NJW 1962, 1107 = BGH Warn 1962 Nr. 87). - BGH, 21.05.1964 - VII ZR 23/63
Rechtsmittel
Daraus folgt, daß vorliegend die französischen Devisenvorschriften zu beachten sind (vgl. auch Urt. d. Sen. MdR 1962, 563).
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