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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2008 - VII ZR 204/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3440
BGH, 13.03.2008 - VII ZR 204/06 (https://dejure.org/2008,3440)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2008 - VII ZR 204/06 (https://dejure.org/2008,3440)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2008 - VII ZR 204/06 (https://dejure.org/2008,3440)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    ZPO § 139 Abs. 4; ; ZPO § 139 Abs. 5; ; ZPO § 282 Abs. 1; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zum Hinweis auf einen aus der Sicht einer Partei nicht entscheidungserheblichen Umstand durch ein Gericht i.R.d. Erfüllung der gerichtlichen prozessualen Fürsorgepflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 139 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hinweispflicht und rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 973
  • NZBau 2008, 445
  • BauR 2008, 1029
  • ZfBR 2008, 472
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05

    Anforderungen an den Zeitpunkt eines gerichtlichen Hinweises

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - VII ZR 204/06
    Kann eine sofortige Äußerung nach den konkreten Umständen und den Anforderungen des § 282 Abs. 1 ZPO nicht erwartet werden, darf die mündliche Verhandlung nicht ohne weiteres geschlossen werden (BGH, Beschluss vom 18. September 2006 - II ZR 10/05, WM 2006, 2328; Urteil vom 8. Februar 1999 - II ZR 261/97, WM 1999, 1379).
  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - VII ZR 204/06
    Kann eine sofortige Äußerung nach den konkreten Umständen und den Anforderungen des § 282 Abs. 1 ZPO nicht erwartet werden, darf die mündliche Verhandlung nicht ohne weiteres geschlossen werden (BGH, Beschluss vom 18. September 2006 - II ZR 10/05, WM 2006, 2328; Urteil vom 8. Februar 1999 - II ZR 261/97, WM 1999, 1379).
  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer …

    Damit hat er in der gegebenen Situation zugleich einen unzulässigen verfahrensrechtlichen Vorteil gegenüber einer bemittelten Partei beansprucht, die auf einen kurzfristig erteilten gerichtlichen Hinweis zur Unschlüssigkeit ihrer Rechtsverteidigung ein Verhandeln nicht säumnisunschädlich hätte verweigern dürfen, sondern - wie hier zugunsten des Beklagten geschehen - etwa durch Einräumung eines Schriftsatznachlasses gemäß § 139 Abs. 5 ZPO lediglich noch Gelegenheit zur Reaktion hätte erhalten müssen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2013 - VII ZR 192/11, NJW-RR 2013, 1358 Rn. 7; vom 13. März 2008 - VII ZR 204/06, NJW-RR 2008, 973 Rn. 9; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 18.08.2026 - 24 U 134/25

    Teilschussrechnung kann Schlussrechnung ersetzen!

    Eine Partei hat nach den §§ 525 Satz 1, 139 Abs. 5 ZPO auf Antrag eine Stellungnahmefrist zu im Verhandlungstermin erteilten Hinweisen zu erhalten, wenn sie sich hierauf im Termin nicht sachgerecht äußern kann und die Hinweise ihrerseits neu oder überraschend sind, so dass eine sofortige Reaktion nicht zumutbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VI ZR 1304/20; BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - VII ZR 35/08; BGH, Beschluss vom 16. April 2008 - XII ZB 192/06; BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - VII ZR 204/06; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Mai 2025 - 2 U 38/24; OLG Celle, Beschluss vom 9. Oktober 2023 - 20 U 6/23).
  • OLG Hamm, 08.09.2026 - 24 U 134/25

    Abnahmeverlangen, Abnahmeverweigerung, Schlussrechnung, Teilschlussrechnung, …

    Rn. 154 Eine Partei hat nach den §§ 525 Satz 1, 139 Abs. 5 ZPO auf Antrag eine Stellungnahmefrist zu im Verhandlungstermin erteilten Hinweisen zu erhalten, wenn sie sich hierauf im Termin nicht sachgerecht äußern kann und die Hinweise ihrerseits neu oder überraschend sind, so dass eine sofortige Reaktion nicht zumutbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VI ZR 1304/20 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - VII ZR 35/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 16. April 2008 - XII ZB 192/06 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - VII ZR 204/06 - zitiert nach juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Mai 2025 - 2 U 38/24 - zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 9. Oktober 2023 - 20 U 6/23 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 28 U 237/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses …

    Vielmehr muss das Gericht auf Antrag der betreffenden Partei gemäß § 139 Abs. 5, § 296a ZPO eine Frist bestimmen, innerhalb derer die Partei die Stellungnahme in einem Schriftsatz nachbringen kann (BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - VII ZR 204/06, NJW-RR 2008, 973, Tz. 9, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2022 - 15 U 59/21

    Gewehr Haenel CR 223 verletzt Patent von Heckler & Koch

    Rn. 122 Die Beklagten weisen zwar zu Recht darauf hin, dass ihnen der Schriftsatz der Klägerin vom 07.10.2021 außerhalb der Frist gem. § 132 ZPO zugestellt worden ist und ein Gericht dem Gegner auch ohne ausdrücklichen Antrag auf Einräumung eines Schriftsatzrechts Gelegenheit zur Stellungnahme geben oder die mündliche Verhandlung vertagen muss, wenn offensichtlich ist, dass sich die Partei in der mündlichen Verhandlung nicht abschließend erklären kann (BGH NJW 2018, 2022; BGH NJW 2018, 2723; BGH NJW-RR 2008, 973) bzw. wenn die die Vertagung oder den Schriftsatznachlass beantragende Partei von dem Gericht oder der Gegenseite mit einer Tatsachen- oder einer Rechtsfrage konfrontiert wird, mit der sie sich nicht "aus dem Stand" auseinander zu setzen vermag, zu der sie sachlich fundiert vielmehr nur dann Stellung nehmen kann, wenn sie angemessene Zeit für Überlegung und Vorbereitung hat, die anders, etwa durch eine Unterbrechung der mündlichen Verhandlung, nicht in ausreichender Weise zur Verfügung gestellt werden kann (BGH GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug I).
  • BGH, 17.06.2009 - XII ZB 75/07

    Stellung des potenziell biologischen Vaters i.R.e. Beitritts zur beklagten Partei …

    Ferner ist die richterliche Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO als Ausfluss der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts zu werten, bei deren Verletzung der Anspruch auf rechtliches Gehör tangiert sein kann (vgl. etwa BGH Beschluss vom 13. März 2008 - VII ZR 204/06 - NJW-RR 2008, 973).
  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 235/06

    Zurückverweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die …

    Zwar kann das rechtliche Gehör einer Partei verletzt werden, wenn das Gericht einen sachlich gebotenen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung erteilt und diese schließt, ohne Gelegenheit zur Ergänzung des Vortrages zu bieten (…BGH, Beschl. v. 18. September 2006 - II ZR 10/05, WM 2006, 2328, 2329 Rn. 6; v. 13. März 2008 - VII ZR 204/06, NJW-RR 2008, 973 Rn. 9;… v. 18. Dezember 2008 - VII ZR 200/06, NZBau 2009, 244 Rn. 7; vgl. auch BGHZ 127, 254, 260) .
  • BGH, 18.12.2008 - VII ZR 200/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Unterlässt das Gericht die derart gebotenen prozessualen Reaktionen und verkennt es dabei, dass die Partei sich offensichtlich in der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend hat erklären können, so verletzt es deren Anspruch aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 13. März 2008 - VII ZR 204/06, BauR 2008, 1029 = NZBau 2008, 445 = ZfBR 2008, 472; BGH, Beschluss vom 18. September 2006 - II ZR 10/05, NJW-RR 2007, 412; Urteil vom 8. Februar 1999 - II ZR 261/97, NJW 1999, 2123).
  • BGH, 10.07.2008 - VII ZR 210/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Hinweispflichten des …

    Jedenfalls ist der Beklagten zu 2 keine ausreichende Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - VII ZR 204/06, BauR 2008, 1029 = NZBau 2008, 445 = ZfBR 2008, 472).
  • KG, 03.03.2009 - 7 U 132/08

    Hinweispflicht des Gerichts: Grenzen bei Unschlüssigkeit des Parteivortrags

    Das Landgericht hat - anders als in dem vom BGH im Beschluss vom 13. März 2008 (NJW-RR 2008, 973) entschiedenen Fall - seine Entscheidung nicht auf einen von den Parteien offensichtlich für unbedeutend gehaltenen Gesichtspunkt gestützt.
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