Rechtsprechung
| BGH, 04.11.1976 - VII ZR 74/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksame Abtretung von Forderungen aus einem Sanitärinstallationsauftrag - Schreiben des Staatshochbauamts als deklaratorisches Anerkenntnis der Schlussrechnung - Voraussetzungen der Unbeachtlichkeit der Zulassung der Revision - Auslegung eines Schreibens des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Teilweise Anerkenntnis eines Vergütungsanspruches
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1977, 539
- BauR 1977, 138
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.03.1974 - VII ZR 65/72
Honorar nach den Gebührensätze der GOA
Auszug aus BGH, 04.11.1976 - VII ZR 74/75
Die Frage, ob bestimmte Handlungen oder Erklärungen als deklaratorisches Anerkenntnis zu beurteilen sind, ist zwar im wesentlichen durch Auslegung, also vom Tatrichter zu beantworten und läßt für die revisionsrechtliche Nachprüfung nur einen entsprechend geringen Raum (Senatsurteil vom 13. März 1974 - VII ZR 65/72 = WM 1974, 410, 411 mit Nachw.).Der Anerkennende darf sich dann regelmäßig nur noch auf solche Umstände oder Rechtsbehelfe berufen, von denen er zur Zeit der Abgabe des Anerkenntnisses nichts wußte und mit denen er auch nicht rechnete (Senatsurteile vom 29. Februar 1968 - VII ZR 98/65 = LM BGB § 781 Nr. 5 mit Nachw. und WM 1974, 410, 411;… RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 781 BGB Anm. 8, 9 mit weiteren Nachw.).
- BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68
Teilweise Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 04.11.1976 - VII ZR 74/75
Diese grundsätzlich statthafte Beschränkung der Zulassung ergibt sich zweifelsfrei aus den Entscheidungsgründen; in die Urteilsformel brauchte sie nicht aufgenommen zu werden (BGHZ 48, 134, 136; 53, 152, 155). - BGH, 29.02.1968 - VII ZR 98/65
Wirksamkeit eines Anerkenntnisses - Bewertung eines Schriftstücks als …
Auszug aus BGH, 04.11.1976 - VII ZR 74/75
Der Anerkennende darf sich dann regelmäßig nur noch auf solche Umstände oder Rechtsbehelfe berufen, von denen er zur Zeit der Abgabe des Anerkenntnisses nichts wußte und mit denen er auch nicht rechnete (Senatsurteile vom 29. Februar 1968 - VII ZR 98/65 = LM BGB § 781 Nr. 5 mit Nachw. und WM 1974, 410, 411;… RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 781 BGB Anm. 8, 9 mit weiteren Nachw.).
- BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64
Beschränkung der Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 04.11.1976 - VII ZR 74/75
Diese grundsätzlich statthafte Beschränkung der Zulassung ergibt sich zweifelsfrei aus den Entscheidungsgründen; in die Urteilsformel brauchte sie nicht aufgenommen zu werden (BGHZ 48, 134, 136; 53, 152, 155). - BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50
Unwirksame Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 04.11.1976 - VII ZR 74/75
Dennoch ist nicht von vornherein auszuschließen, daß der Würdigung, die jenes Schreiben des Staatshochbauamts durch das Berufungsgericht erfahren hat, eine grundsätzliche, in rechtlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht allgemeine Bedeutung (BGHZ 2, 396, 397) zukommt. - BGH, 16.04.1962 - VII ZR 47/61
Auszug aus BGH, 04.11.1976 - VII ZR 74/75
Maßgebend ist hier allein, inwieweit das Land mit dem Schreiben des Staatshochbauamts zum Ausdruck gebracht hat, daß es sich seiner Rechte begeben wolle (Senatsurteile vom 16. April 1962 - VII ZR 47/61 = WM 1962, 742 und LM BGB § 781 Nr. 5). - BGH, 17.11.1969 - VII ZR 83/67
Auszug aus BGH, 04.11.1976 - VII ZR 74/75
Dabei braucht nicht untersucht zu werden, ob das Anerkenntnis dogmatisch als Einwendungsverzicht (Senatsurteil NJW 1970, 321 mit Nachw.) oder als kausaler Feststellungsvertrag einzuordnen ist (z.B. Marburger, Betrieb 1973, 2125, 2127;… Staudinger/Müller, a.a.O. Anm. 4 c sowie das von Stoffen, a.a.O. Anm. 7 außerdem mitgeteilte Schrifttum). - BGH, 17.04.1973 - VI ZR 32/72
Anforderungen an die rechtswirksame Zulassung der Revision - Verbindlichkeit …
Auszug aus BGH, 04.11.1976 - VII ZR 74/75
Für die von dieser Neuregelung nicht erfaßten Fälle - und dazu gehört auch der vorliegende - hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Zulassung der Revision dann als unbeachtlich betrachtet, wenn die Zulassung offensichtlich gegen das Gesetz verstieß, die Rechtssache insbesondere eine grundsätzliche Bedeutung nicht haben konnte (BGH NJW 1973, 1239 Mit Nachw.).
- LG Berlin II, 13.02.2024 - 67 S 186/23
Anspruch auf Rückzahlung der Kaution; Wirksamkeit mietvertraglicher …
Denn nach den Auslegungsparametern der §§ 133, 157 BGB kann mit dem Amtsgericht weder die schriftliche Beauftragung vom 3. April 2017 noch das Schreiben des die Kläger vertretenden Berliner Mietvereins vom 24. Oktober 2017 als Anerkenntnis im Sinne einer neu begründeten selbstständigen Verpflichtung oder jedenfalls eines endgültigen Ausschluss sämtlicher auch unbekannter Einwendungen ausgelegt werden (…vgl. BGH, Urt. v. 11. Juni 1986 - VIII ZR 153/85,NJW-RR 1987, 43, juris Tz. 22; Urt. v. 4. November 1976 - VII ZR 74/75, WM 1976, 1339, juris Tz. 28). - BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78
Rechtsnatur und rechtliche Folgen der Schlusszahlung
Die gesetzlich angeordnete Rechnungsprüfung (durch Landesrechnungshof oder Bundesrechnungshof) nimmt den Behörden nicht die Befugnis zum Abschluß eines Vergleiches oder zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses (im Anschluß an das Senatsurteil vom 4. November 1976 -- VII ZR 74/75).Der Senat hat aber bereits in seinem Urteil vom 4. November 1976 - VII ZR 74/75 = BauR 1977, 138 - klargestellt, daß auch die öffentliche Hand (dort: ein Staatshochbauamt) ein deklaratorisches Anerkenntnis abgeben kann mit der Folge, daß alle Einwendungen abgeschnitten werden, die damals bekannt waren oder mit denen gerechnet werden mußte.
- OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08
Rechtsnatur der Vorgabe neuer Fertigstellungsfristen nach verzögerter Vergabe
Der Anerkennende darf sich regelmäßig nur noch auf solche Umstände oder Rechtsbehelfe berufen, von denen er zur Zeit der Abgabe des Anerkenntnisses nichts wusste oder mit denen er nicht rechnete (BGH BauR 1977, 138 f. - juris-Rdnr. 28).
- OLG Düsseldorf, 22.08.2014 - 22 U 7/14
Pauschalpreis nach Leistungserbringung vereinbart: Rückzahlungsanspruch …
Zudem erfassen die Wirkungen eines deklaratorischen Anerkenntnisses jedenfalls nur solche Einwendungen, die der Auftraggeber - insbesondere bei Annahme einer konkludenten Erklärung durch die Schlusszahlung - kannte bzw. zumindest kennen musste (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.1976, VII ZR 74/75, BauR 1977, 138, dort Rn 28;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage -, Rn 2539/2549 ff. mwN).1.7.30/1.7.60/1.7.70 (siehe oben) - konkrete Tatsachen- und Urkundenkenntnis im Hinblick auf die Einzelheiten und auch Flächen der Bodenverbesserung durch Dorosol/Kalk hatte (vgl. OLG Düssseldorf…, Urteil vom 19.07.2011, a.a.O., BGH, Urteil vom 04.11.1976, a.a.O.;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2539/2549 ff. mwN).
- OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 6 U 187/12
Gesetzliche Prozessstandschaft der Länder
Dies ergibt sich insbesondere nicht aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des BGH vom 4. November 1976 (Az. VII ZR 74/75), das sich zwar mit einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis, nicht aber mit den Rechtsfolgen eines gemeinsamen Aufmaßes befasst. - OLG Zweibrücken, 18.03.2002 - 7 U 18/01
Behinderung des Bauablaufs durch mangelhafte Planung: Beweislast-Umkehr?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.12.1993 - VIII ZR 173/92
Unwirksamkeit der Abtretung von Werklohnforderungen wegen vorheriger …
Für einen solchen Verzicht könnten, was allerdings Auslegungsfrage ist, ihre der Klägerin gegenüber im August 1985 abgegebenen Zahlungszusagen sprechen (vgl. dazu Senatsurteil vom 23. Juni 1971 - VIII ZR 40/70 = DB 1971, 1347 sowie BGH, Urteile vom 25. Mai 1973 - V ZR 13/71 = NJW 1973, 2019 [BGH 25.05.1973 - V ZR 13/71] und 4. November 1976 - VII ZR 74/75 = DB 1977, 539).
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