Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1992 - VII ZR 85/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Teilurteil - Zurückbehaltungsrecht - Leistungsverweigerungsrecht - Leistungsverweigerung - Baumangel - Sachmangel - Mangel - Druckfunktion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 320; ZPO § 301
Kein Teilurteil bei rechtsfehlerhaft festgestelltem Zurückbehaltungsrecht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zulässigkeit von Teilurteil-Leistungsverweigerungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wieviel Werklohn darf der Bauherr bei Mängeln zurückbehalten? (IBR 1992, 177)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1632
- MDR 1992, 708
- WM 1992, 761
- DB 1992, 1823
- BauR 1992, 401
- ZfBR 1992, 129
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.1982 - VII ZR 96/81
Sicherheitseinbehalt - Leistungsverweigerungsrecht
Auszug aus BGH, 16.01.1992 - VII ZR 85/90
a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats bezweckt das Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB über die Sicherung des Anspruches hinaus, Druck auf den Auftragnehmer auszuüben, die ihm obliegende Nachbesserung umgehend zu erbringen (Urteil vom 8. Juli 1982 - VII ZR 96/81 = NJW 1982, 2494 m.w.N. = BauR 1982, 579 = ZfBR 1982, 253).Der Senat hat des öfteren das Zwei- bis Dreifache der voraussichtlichen Nachbesserungskosten als angemessen bezeichnet (Urteile vom 8. Juli 1982 aaO. und vom 10. November 1983 - VII ZR 373/82 = NJW 1984, 725, 727 = BauR 1984, 166 = ZfBR 1984, 35).
Wenn das Berufungsgericht den Sicherheitseinbehalt hier aus Rechtsgründen überhaupt berücksichtigen durfte (vgl. hierzu Senatsurteil vom 8. Juli 1982 - VII ZR 96/81 aaO.), so hat es ihn zwar in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise als geeignetes Druckmittel angesehen, die Klägerin zur Nachbesserung dieser Mängel anzuhalten.
- BGH, 10.11.1983 - VII ZR 373/82
Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung bei am Sondereigentum auftretenden …
- BGH, 26.03.2015 - VII ZR 92/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines vom Besteller gestellten Bauvertrages: …
Der von Revision angeführte Vergleich mit §§ 320, 641 Abs. 3 BGB lässt außerdem unberücksichtigt, dass das Leistungsverweigerungsrecht gerade über die Sicherung des Anspruchs hinaus bezweckt, Druck auf den Unternehmer zur Nachbesserung auszuüben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - VII ZR 85/90; BauR 1992, 401, 402). - BGH, 14.01.1993 - VII ZR 185/91
Verzugsbeginn, Schadensumfang und Mitverschulden bei Zahlungsverzug - Prozessuale …
Diese Feststellungen wird das Berufungsgericht nachzuholen haben, wobei es auch die Funktion des Leistungsverweigerungsrechts aus § 320 BGB als Druckmittel zu berücksichtigen haben wird (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 1992 - VII ZR 85/90 = ZfBR 1992, 129, 130 = BauR 1992, 401, 402 = WM 1992, 761, 762). - OLG Bremen, 02.10.2019 - 1 W 23/19
Zu den Voraussetzungen des Erlasses einer auf Herausgabe gerichteten …
Das Zurückbehaltungsrecht dient vielmehr anerkanntermaßen nicht nur der Sicherung des Anspruchs, sondern auch dazu, auf den Schuldner Druck auszuüben, dass dieser seine Verbindlichkeit erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 13.7.1954 - V ZR 9/53, BeckRS 1954, 31200523, beck-online; Urteil vom 16.01.1992 - VII ZR 85/90, juris Rn. 12; Urteil vom 08.06.2004 - X ZR 173/01, NJW 2004, 3484, 3485;… Urteil vom 26. März 2015 - VII ZR 92/14, juris Rn. 58, BGHZ 204, 346-364;… Urteil vom 26.10.2016 - VIII ZR 211/15, juris Rn. 23).
- OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01
Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer …
Hierzu war sie gemäß § 273 BGB berechtigt, denn die Mangelbeseitigungskosten beliefen sich nach dem oben Gesagten zumindest auf 89.933,98 EUR brutto und der Vertragspartner der Klägerin war ihr gegenüber berechtigt, jedenfalls das Zwei- bis Dreifache dieses Betrags als "Druckzuschlag" im Wege des Leistungsverweigerungsrechts gem. § 320 BGB nicht auszuzahlen (BGH, NJW 1992, 1632, 1633; vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, RN. - LG Karlsruhe, 17.02.2021 - 6 O 15/21
Einstweilige Verfügung gegen einen Bauträger einer Eigentumswohnanlage: …
Rn. 57 (f) Schließlich ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung der Parteien zu beachten, dass das Zurückbehaltungsrecht - hier: Herausgabe der Eigentumswohnung Zug um Zug gegen Zahlung der Kaufpreisraten - anerkanntermaßen nicht nur der Sicherung des Anspruchs, sondern auch dazu dient, auf den Schuldner Druck auszuüben, dass dieser seine Verbindlichkeit erfüllt (…vgl. BGH, Urteile vom 26.03.2015 - VII ZR 92/14 -, BGHZ 204, 346, juris Rn. 58; vom 16.01.1992 - VII ZR 85/90 -, BauR 1992, 401). - LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12
Kostenpflichtige Überlassung von Datenmaterial zu Zwecken der …
Diese Voraussetzungen sind erfüllt, weil das Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf den gesamte Klageforderung geltend gemacht wird und deshalb keine Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.1992 - VII ZR 85/90, NJW 1992, 1632). - OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99
Unwirksamkeit des formularmäßigen Verzichts des Bauunternehmers auf den Anspruch …
Vergeblich berufen sich die Beklagten auf die Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - VII ZR 85/90 = NJW 1992, 1632 unter II 2 a), nach der dem Auftraggeber gegenüber dem Zahlungsanspruch des Unternehmers gemäß § 320 BGB ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des Zwei- bis Dreifachen der Mängelbeseitigungskosten zustehen kann.Durch die genannte Rechtsprechung soll dem Auftraggeber die Möglichkeit gegeben werden, nachhaltig Druck auf den Auftragnehmer auszuüben, die Nachbesserung zügig durch zuführen (BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 aaO).
- OLG Hamm, 30.10.1995 - 17 U 83/94
Verweisung auf Sicherheit vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
(…BGH, aaO.; Urt. v. 16.1.1992 - VII ZR 85/90 = BauR 1992, 401 ). - KG, 18.11.2002 - 24 U 249/01
Zulässigkeit eines Teilurteils; Vorzeitige Fälligkeit des Sicherheitseinbehalts
Ist wegen einer Gegenforderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht, kann ein Teilurteil über den Klageanspruch nur unter Berücksichtigung der Druckfunktion des Gegenrechts ergehen (BGH NJW 1992, 1632 f. = MDR 1992, 708). - OLG Köln, 09.11.1999 - 24 U 77/98 Bei dieser Ausgangslage hält der Senat den Einbehalt von mehr als dem Doppelten der Minderung für nicht zulässig, zumal auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofs das Zwei- bis Dreifache als angemessen anzusehen ist und insoweit die Besonderheiten des Einzelfalls eine Rolle spielen (BGH NJW 1992, 1632, 1633).
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1997 - 2 E 12965/97
Verweisung auf den Rechtsweg der Arbeitsgerichtsbarkeit; Kriterien für die …
- OLG Brandenburg, 20.05.1999 - 12 U 131/98
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