Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - VII-Verg 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis dann, wenn keine reale Chance auf den Zuschlag besteht (zwingend auszuschließendes Angebot) - bejaht für den Fall, dass dann ein neues Angebot abgegeben werden kann
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - öffentliche Auftraggeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Unfallversicherungsträger als öffentlicher Auftraggeber
Verfahrensgang
- VK Düsseldorf, 11.03.2005 - VK-57/04
- OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - VII-Verg 22/05
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04
Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05
Allerdings hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Fall bloßer Rechtsaufsicht über einen anderen Sozialversicherungsträger, nämlich einer Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung (AOK Bayern), eine Staatsnähe durch Aufsichtsbefugnisse und -möglichkeiten verneint und diese Ansicht in Abgrenzung zu den Verhältnissen bei einer Landesversicherungsanstalt bestätigt (NZBau 2004, 623, 624, 625f; 2005, 173 ff, 175; vgl. Dreher, NZBau 2005, 297, 299 f): Die bloße Rechtsaufsicht sei keine Aufsicht im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.Im Falle einer Fachaufsicht ist eine staatliche Beherrschung im Sinne der vorgenannten EuGH- Rechtsprechung nach allgemeiner Ansicht gegeben (vgl. Werner a.a.O. § 98 Rdn. 363 m.w.N., ebenso, mit Hinweis auf die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: BayObLG NZBau 2004, 623, 624).
- OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02
Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05
Eine staatliche Stelle übt die Aufsicht über die Leitung einer juristischen Person aus, wenn nach den bestehenden Regelungen bei einer Wertung in ihrer Gesamtheit tatsächlich eine Aufsicht durch die staatliche Stelle in einem Ausmaß besteht, das es dieser ermöglicht, die Entscheidungen der juristischen Person auch in Bezug auf deren Aufträge zu beeinflussen (vgl. EuGH…, Urt. vom 1.2.2001, Rs C-237/99, NZBau 2001, 215, 217, Tz. 47, 48, 58; Senat, NZBau 2003, 400, 403). - EuGH, 12.12.2002 - C-470/99
Universale-Bau u.a. - "Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Begriff …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05
(2) In seinem Urteil zur Baukoordinationsrichtlinie 93/37 vom 12.12.2002 C 470/99 Universale-Bau-AG (VergabeR 2003, 141, 152/153), das für die den Bereich der Liefer- und Dienstaufträge gleichermaßen Bedeutung hat, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, die Richtlinie sei dahin auszulegen, dass ein öffentlicher Auftraggeber, der im Rahmen eines Nichtoffenen Verfahrens im Voraus Regeln für die Gewichtung der Kriterien für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, aufgestellt hat, verpflichtet ist, diese Regeln in der Auftragsbekanntmachung oder in den Ausschreibungsunterlagen anzugeben (vgl. hierzu auch Senat, VergabeR 2004, 100, 103/104).
- EuGH, 01.02.2001 - C-237/99
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05
Eine staatliche Stelle übt die Aufsicht über die Leitung einer juristischen Person aus, wenn nach den bestehenden Regelungen bei einer Wertung in ihrer Gesamtheit tatsächlich eine Aufsicht durch die staatliche Stelle in einem Ausmaß besteht, das es dieser ermöglicht, die Entscheidungen der juristischen Person auch in Bezug auf deren Aufträge zu beeinflussen (vgl. EuGH, Urt. vom 1.2.2001, Rs C-237/99, NZBau 2001, 215, 217, Tz. 47, 48, 58; Senat, NZBau 2003, 400, 403). - OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04
Zulässigkeit von Wahlpositionen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05
In einem solchen Fall schadet das tatsächlich abgegebene Angebot der Antragsbefugnis nicht, da die Antragstellerin bei einem Erfolg in der Sache ohnehin zu einem völlig neuen Angebot zuzulassen ist (vgl. Senat, VergabeR 2004, 517, 518; KG VergabeR 2004, 762, 764 f.). - OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - Verg 56/02
Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05
aa) Der Teilnahmeantrag der Antragstellerin zu Los 1 ist allerdings nicht wertbar, weil ihm für die Eignungsprüfung geforderten Angaben und Erklärungen nicht beigefügt waren (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A; dazu, dass Eignungsnachweise nicht dem Begriff der ,,Angaben und Erklärungen" i.S.v. § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a, VOL/A unterfallen: Senat, Beschluss. v. 25.11.2002, Verg 56/02, Beschlussabdruck S 4 f. m. w. N.). - KG, 15.04.2004 - 2 Verg 22/03
Vergabeverfahren: Schaden des Antragstellers bei schwerwiegenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05
In einem solchen Fall schadet das tatsächlich abgegebene Angebot der Antragsbefugnis nicht, da die Antragstellerin bei einem Erfolg in der Sache ohnehin zu einem völlig neuen Angebot zuzulassen ist (vgl. Senat, VergabeR 2004, 517, 518; KG VergabeR 2004, 762, 764 f.). - OLG Düsseldorf, 29.10.2003 - Verg 43/03
Muss Gewichtung der Eignungskriterien angegeben werden?
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05
(2) In seinem Urteil zur Baukoordinationsrichtlinie 93/37 vom 12.12.2002 C 470/99 Universale-Bau-AG (VergabeR 2003, 141, 152/153), das für die den Bereich der Liefer- und Dienstaufträge gleichermaßen Bedeutung hat, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, die Richtlinie sei dahin auszulegen, dass ein öffentlicher Auftraggeber, der im Rahmen eines Nichtoffenen Verfahrens im Voraus Regeln für die Gewichtung der Kriterien für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, aufgestellt hat, verpflichtet ist, diese Regeln in der Auftragsbekanntmachung oder in den Ausschreibungsunterlagen anzugeben (vgl. hierzu auch Senat, VergabeR 2004, 100, 103/104). - BayObLG, 21.10.2004 - Verg 17/04
Landesversicherungsanstalt als öffentliche Auftraggeberin - zwingender Ausschluss …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05
Allerdings hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Fall bloßer Rechtsaufsicht über einen anderen Sozialversicherungsträger, nämlich einer Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung (AOK Bayern), eine Staatsnähe durch Aufsichtsbefugnisse und -möglichkeiten verneint und diese Ansicht in Abgrenzung zu den Verhältnissen bei einer Landesversicherungsanstalt bestätigt (NZBau 2004, 623, 624, 625f; 2005, 173 ff, 175; vgl. Dreher, NZBau 2005, 297, 299 f): Die bloße Rechtsaufsicht sei keine Aufsicht im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.
- OLG Düsseldorf, 07.11.2018 - Verg 39/18
Anforderungen an die Rüge eines Vergaberechtsverstoßes
- OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06
Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen
Diese Merkmale sind durch die bisherige Rechtsprechung des EuGH noch nicht derart geklärt, dass sie ohne eine erneute Vorlage an den Gerichtshof hinreichend sicher auf gesetzliche Krankenkassen angewendet werden können (zu der kontroversen Diskussion in Deutschland siehe nur BayObLG Beschluss vom 24.05.2004, Verg 006/04 = VergR 2004, 629 = NZS 2005, 26; s. aber auch BayObLG Beschluss vom 21.10.2004, Verg 17/04 = NZBau 2005, 173 für eine Landesversicherungsanstalt; Beschluss des Senats vom 06.07.2005 , VII-Verg 22/05 für den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung; zur Literatur s. Koenig/Busch, NZS 2003, 461; Gaßner/Braun NZS 2005, 28; Jaeger, ZWeR 2005, 31; Byok/Jansen, NVwZ 2005, 53; Dreher NZBau 2005, 297; Boldt NJW 2005, 3757; Heßhaus, VergabeR 2007, 333;… Otting, in Bechtold, GWB, 4. Aufl., § 98 Rdnrn. 37/38; zur Rechtsaufsicht s. auch Werner in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2 Aufl., § 98 GWB Rdnrn. 364 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 30/06
Auschluss des Angebots vom Vergabeverfahren wegen Umwandlung der Bieter-GmbH
Dies hat der Senat in Bezug auf die Antragsgegnerin mit dem den Verfahrensbeteiligten ersichtlich bekannten Beschluss vom 6.7.2005 (VII-Verg 22/05) entschieden.
- BayObLG, 26.05.2023 - Verg 2/23
Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eigenerklärung
Rn. 75 b) Eigenerklärungen, die nicht richtig sind, sind als Nachweis der Eignung ungeeignet (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 7. November 2018, Verg 39/18, juris Rn. 50; Beschluss vom 6. Juli 2005, Verg 22/05, juris Rn. 53;… Hausmann/Schiefner in Röwekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, § 48 VgV Rn. 8;… Mager in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 2, VgV § 48 Rn. 29;… Wagner-Cardenal in Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV, UVgO, 3. Aufl. 2022, VgV § 48 Rn. 23). - VK Sachsen, 10.10.2008 - 1/SVK/051-08
Unzumutbarkeit der Nennung der Nachunternehmer?
So seien nach den Worten des OLG Düsseldorf als Nachweis auch selbst hergestellte Urkunden oder Eigenerklärungen zugelassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2005 - Verg 22/05).In einem solchen Fall schadet der tatsächlich abgegebene Teilnahmeantrag der Antragsbefugnis nicht, da die Antragstellerin bei einem Erfolg in der Sache ohnehin zu einem völlig neuen Teilnahmeantrag zuzulassen ist (vgl. OLG Düsseldorf, 06.07.2005, Verg 22/05, vgl. auch BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).
Bei der Wahl von Eigenbelegen seien - ebenfalls mangels näherer Bestimmung - selbst hergestellte Urkunden und Eigenerklärungen zugelassen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2005 - Verg 22/05.
- LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07
Krankenversicherung - direkte Abrechnung mit Personenbeförderungsunternehmen - …
Bei der gegenteiligen Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes handele es sich um einen "Ausreißer" (vgl. demgegenüber OLG Düsseldorf, Beschl. vom 6.7.2005, - VII Verg 22/05 -).Einer Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Auffassungen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 6.7.2005 - VII Verg 22/05 und vom 21.7.2006 - VII Verg 13/06) und des BayObLG (Beschluss vom 24.5.2004 Verg 6/04) bedarf es nicht.
- OLG Düsseldorf, 02.06.2021 - Verg 48/20
Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer EU-weite Ausschreibung eines …
Um ein taugliches Beweismittel und damit geeigneter "Beleg" zu sein, müssen Eigenerklärungen richtig und vollständig sein (…Senatsbeschlüsse vom 7. November 2018, VII-Verg 39/18 - juris, Rn. 51, und vom 6. Juli 2005, VII-Verg 22/05 - juris, Rn. 53). - VK Schleswig-Holstein, 18.12.2007 - VK-SH 25/07
Anforderungen an Eignungsnachweise
Zwar ist umstritten, ob die Eignungsnachweise in Form von Eigenerklärungen abgegeben werden dürfen (bejahend etwa OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.11.2005 - Az.: Verg 22/05; verneinend etwa VK Baden-Württemberg, B. v. 23.03.2006 - Az.: 1 VK 6/06, wonach der Begriff "Nachweis" eine Bestätigung von dritter Stelle erfordert).Das Wort "Nachweis" gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 ist im Sinne von "Beleg" zu verstehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2005 - Az.: Verg 22/05).
Vor allem müssen Eigenerklärungen auch tatsächlich die Voraussetzungen eines "Nachweises" erfüllen, d. h., sie müssen richtig, vollständig und aus sich heraus verständlich sein (OLG Düsseldorf, B. v. 13.11.2005 - Az.: Verg 22/05).
- VK Düsseldorf, 31.10.2007 - VK-31/07
Entscheidung über Vergabeverfahren der AOK: Vergabekammern der Länder zuständig!
Auch durch Rechtsaufsicht kann sehr wohl eine Einflussnahme bis auf die Beschaffungspraxis erfolgen, wenn die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben überprüft wird (so im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2005, Az.: VII - Verg 22/05, jedoch keine tragende Begründung, da Antragsgegner ein gesetzlicher Unfallversicherer war, der auch der Fachaufsicht unterliegt). - SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07
Rechtsweg bei Streitigkeiten um Rabattverträge nach § 130a SGB 5
Eine Auseinandersetzung mit den insoweit unterschiedlichen Auffassungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 06.07.2005 - VII Verg 22/05 und vom 21.07.2006 - VII Verg 13/06) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 24.05.2004 - Verg 6/04) bedarf es daher nicht (…so auch LSG Baden-Württemberg, aaO). - SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07
Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das …
- VK Bund, 13.06.2007 - VK 2-51/07
Bauleistungen zur Sicherung eines Seitenkanals
- OLG Karlsruhe, 09.10.2012 - 15 Verg 12/11
Linienbündel Lampertheim - Vergabenachprüfungsverfahren: Verletzung der …
- VK Sachsen, 19.05.2009 - 1/SVK/008-09
Mindestbedingungen sind bindend - auch für den Auftraggeber!
- VK Düsseldorf, 30.10.2006 - VK-44/06
Wer ist der richtige Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren?
- VK Bund, 21.08.2013 - VK 1-67/13
Rahmenvereinbarung: Leistung ist klar und vollständig zu beschreiben!
- VK Arnsberg, 21.02.2006 - VK 29/05
Vergabe von Bauaufträgen auf 25 Jahre
- VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10
Beschaffung von in einem besonders gesicherten Verfahren hergestellten …
- VK Düsseldorf, 31.08.2006 - VK-38/06
Gesetzliche (Orts-)Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber!
- VK Schleswig-Holstein, 23.07.2007 - VK-SH 14/07
Schlüssige Darlegung eines möglichen Schadenseintritts als …
- VK Bund, 15.11.2024 - VK 2-93/24
Testgerät ist Angebotsbestandteil!
- VK Sachsen, 12.03.2010 - 1/SVK/056-09
Keine Rügepflicht bei de-facto-Vergabe
- VK Arnsberg, 10.03.2008 - VK 5/08
fehlende zweite Unterschrift im Protokoll der Eröffnungsverhandlung
- VK Brandenburg, 13.12.2006 - 1 VK 53/06
Keine Rüge: Antrag unzulässig
- VK Arnsberg, 07.03.2008 - VK 6/08
fehlende zweite Unterschrift im Protokoll der Eröffnungsverhandlung
- VK Arnsberg, 30.11.2009 - VK 32/09
Ausschluss aller Angebote wegen fehlender Erklärung
- VK Sachsen, 22.02.2007 - 1/SVK/110-06
Zuschlagsverbot bei gleichwertigen Mängeln der Angebote
- VK Bremen, 22.06.2012 - VK 1/12
Ausschreibung von Leistungen zur Datenverarbeitung
- VK Bund, 21.05.2007 - VK 1-32/07
Vergabe eines Auftrags
- VK Arnsberg, 09.03.2006 - VK 3/06
Antragsbefugnis bei durch Insolvenz entfallener Eignung mangels schlüssig …
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Rechtsprechung
| OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattungsfähigkeit von Auslagen (Fahrtkosten eines Parteivertreters bei Einschaltung eines Rechtsanwalts)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online
Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten einer Partei
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Erstattung von Reisekosten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Erstattung der Reisekosten der Partei zur Akteneinsicht im Vergabeverfahren! (IBR 2006, 1410)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZBau 2006, 472 (Ls.)
- ZfBR 2006, 301 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04
Rahmensatzgebühr
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05
Auch wenn dieser Wert nicht mit dem üblichen Mittelwert von 1, 5 übereinstimmt, ist er bei der Gebührenbestimmung als Kappungsgrenze zugrunde zulegen (OLG Jena vom 2.2.2005 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 679/681).Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).
Abzustellen bei der Einstufung als schwierig ist auf den Durchschnittsanwalt; es darf nicht danach gefragt werden, ob die Sache für einen Vergabespezialisten schwierig war oder nicht (…BayObLG aaO; OLG Jena vom 2.2.2005 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 679/682).
Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 VV eröffneten Gebührenrahmens bedarf daher der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).
- BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04
Anwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05
Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).Der Ansatz einer 2, 5 fachen Gebühr ist in der Rechtsprechung bisher gebilligt worden bei einem komplexen Auftrag mit hohem Auftragswert und einer langfristigen gegenseitigen Bindung in einem PPP-Modell (BayObLG vom 16.2.2005 Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406) sowie einem Auftrag für IT-Leistungen für den Aufbau von 26 flächendeckend arbeitenden Leitstellen für Rettungsdienste mit hohem Auftragswert und langfristiger Bindung (OLG München vom 14.9.2005 Verg 15/05).
Soweit der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.2.2005 Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406) dahingehend verstanden worden ist, dass auch bei durchschnittlichen Fällen bei Durchführen einer mündlichen Verhandlung die Ansetzung des Höchstsatzes regelmäßig gerechtfertigt sei, teilt der Senat diese Auffassung nicht (Senatsbeschluss vom 11.1.2006 Verg 21/05).
- OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04
Festlegung der angemessenen Rechtsanwaltsgebühr
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05
Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 VV eröffneten Gebührenrahmens bedarf daher der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).
Es wird aber nicht als unbillig angesehen, wenn bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ein Satz von 2, 0 verlangt wird (OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 1 Verg 4/05).
- OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - Verg 98/04
Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05
Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 VV eröffneten Gebührenrahmens bedarf daher der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).
Allein die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in einem durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Verfahren kann trotz des größeren zeitlichen Aufwandes für den Rechtsanwalt den Höchstsatz nicht begründen, weil sonst die vom Gesetzgeber intendierte flexible Handhabung stark beschnitten und eingeengt würde (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Naumburg vom 23.8.2005 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 1 Verg 6/05).
- OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05
"Kläranlage"; Festsetzung der Anwaltsgebühren und Gegenstandswert im …
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05
Allein die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in einem durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Verfahren kann trotz des größeren zeitlichen Aufwandes für den Rechtsanwalt den Höchstsatz nicht begründen, weil sonst die vom Gesetzgeber intendierte flexible Handhabung stark beschnitten und eingeengt würde (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Naumburg vom 23.8.2005 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 1 Verg 6/05).Es wird aber nicht als unbillig angesehen, wenn bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ein Satz von 2, 0 verlangt wird (OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 1 Verg 4/05).
- OLG München, 11.01.2006 - Verg 21/05
Anwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren; Angemessenheit des Höchstsatzes
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05
Soweit der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.2.2005 Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406) dahingehend verstanden worden ist, dass auch bei durchschnittlichen Fällen bei Durchführen einer mündlichen Verhandlung die Ansetzung des Höchstsatzes regelmäßig gerechtfertigt sei, teilt der Senat diese Auffassung nicht (Senatsbeschluss vom 11.1.2006 Verg 21/05). - OLG München, 14.09.2005 - Verg 15/05
Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer nach Maßgabe der …
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05
Der Ansatz einer 2, 5 fachen Gebühr ist in der Rechtsprechung bisher gebilligt worden bei einem komplexen Auftrag mit hohem Auftragswert und einer langfristigen gegenseitigen Bindung in einem PPP-Modell (BayObLG vom 16.2.2005 Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406) sowie einem Auftrag für IT-Leistungen für den Aufbau von 26 flächendeckend arbeitenden Leitstellen für Rettungsdienste mit hohem Auftragswert und langfristiger Bindung (OLG München vom 14.9.2005 Verg 15/05). - BayObLG, 20.01.2003 - Verg 28/02
Reisemehrkosten des auswärtigen Anwalts im Vergabeverfahren
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05
Maßgeblich ist dabei die Sichtweise einer verständigen Partei, die bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (sog. Verbilligungsgrundsatz, vgl. BayObLG vom 20.1.2003 Verg 28/02 m.w.N.). - OLG Naumburg, 30.08.2005 - 1 Verg 6/05
Bestimmung der Auftragssumme und des Gebührensatzes des Rechtsanwalts
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05
Allein die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in einem durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Verfahren kann trotz des größeren zeitlichen Aufwandes für den Rechtsanwalt den Höchstsatz nicht begründen, weil sonst die vom Gesetzgeber intendierte flexible Handhabung stark beschnitten und eingeengt würde (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Naumburg vom 23.8.2005 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 1 Verg 6/05).
- OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06
Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im …
Diese überwiegend vertretene Auffassung (…vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist. - OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06
Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im …
Diese überwiegend vertretene Auffassung (…vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist. - OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 85/05
Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung der Vergabekammer
Dem ist vom OLG Naumburg (Beschl. v. 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und Beschl. v. 30.8.2005 - 1 Verg 4/05) sowie vom OLG München (Beschl. v. 23.1.2006 - Verg 22/05) zugestimmt worden.
- OLG München, 25.01.2010 - Verg 11/09
Vergabe- und Vergabenachprüfungsverfahren: Festsetzungsfähige Aufwendungen für …
Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Bearbeitung eines Nachprüfungsverfahrens oft unter einem enormen Zeitdruck steht und erhebliche organisatorische Anforderungen an eine Anwaltskanzlei stellt (OLG München vom 23.1.2006 - Verg 22/05).Die Höchstgrenze von 1, 3 kann deshalb nur bei überdurchschnittlich schwierigen und umfangreichen Nachprüfungsverfahren gerechtfertigt sein (OLG München vom 23.1.2006 - Verg 22/05).
- OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - Verg 19/05
Zur Kostenfestsetzung nach einem Verfahren vor der Vergabekammer - Reisekosten …
Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren allerdings "umfangreich oder schwierig", so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 VV in vielen Fällen keine Rolle spielt (vgl. BayObLG, Beschl. v. 16.2.2005, Verg 028/04; Rojahn, VergabeR 2004, 454, 456; OLG München, Beschl. v. 23.1.2006, Verg 22/05, Umdruck 6). - VK Sachsen-Anhalt, 10.08.2006 - VK 2 LVwA LSA-07/06
Vergütung für Vergabenachprüfungsverfahren
Die Anwesenheit der Mandantin ist dann nicht erforderlich, wenn ein im Vergaberecht erfahrener Anwalt in der Lage ist, die in einem Vergabeverfahren nötigen bzw. hilfreichen Unterlagen ausfindig zu machen (OLG München, Beschluss vom 23.01.2006, Verg 22/05).
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