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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 13.01.2015

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.05.2015 - VII-Verg 38/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,63270
OLG Düsseldorf, 13.05.2015 - VII-Verg 38/14 (https://dejure.org/2015,63270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.2015 - VII-Verg 38/14 (https://dejure.org/2015,63270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - VII-Verg 38/14 (https://dejure.org/2015,63270)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GWB § 99 Abs. 1 ; GWB § 99 Abs. 4
    Anforderungen an die Vergabe von Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 ff. SGB XII

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterlassung eines Vergabeverfahrens kann nicht begehrt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Vergabe von Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 ff. SGB XII

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • VK Düsseldorf, 17.11.2014 - VK-1/14
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2015 - Verg 38/14
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17. November 2014, VK - 1/2014 - L, wird zurückgewiesen.

    Rn. 25 Rn. 26 1. den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17.11.2014 - VK - 1/2014 - L - aufzuheben, soweit dem Nachprüfungsantrag nicht stattgegeben wurde und dieser nicht erledigt ist, das Vergabeverfahren der Antragsgegnerin über Leistungen des Einsatzes von Integrationshelfern an Düsseldorfer Schulen mit Kindern mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe aufzuheben, und die Antragsgegnerin zu verpflichten, die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens über Leistungen des Einsatzes von Integrationshelfern an Düsseldorfer Schulen für Kinder mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu unterlassen;.

    Rn. 27 Rn. 28 2. hilfsweise - für den Fall, dass der Antrag zu 1. nicht oder nicht in vollem Umfang Erfolg haben sollte - den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17.11.2014 - VK - 1/2014 - L - aufzuheben, soweit dem Nachprüfungsantrag nicht stattgegeben wurde und dieser nicht erledigt ist, das Vergabeverfahren der Antragsgegnerin über Leistungen des Einsatzes von Integrationshelfern an Düsseldorfer Schulen für Kinder mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe aufzuheben, und die Antragsgegnerin für den Fall, dass sie an dem Beschaffungsvorhaben festhält, zu verpflichten ein neues Vergabeverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts durchzuführen.

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04

    Vergabeverfahren bei Auswahlverfahren nach den § 93 ff BSHG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2015 - Verg 38/14
    Rn. 43 Der Senat hat schon im Beschluss vom 08.09.2004 (VII-Verg 35/04, juris, dort Rn. 17ff) mit ausführlicher Begründung entschieden, dass ungeachtet der sozialrechtlichen Vorschriften, die seinerzeitige Entscheidung betraf die entsprechenden Vorgängervorschriften des BSHG, in Fällen wie dem vorliegenden von einem entgeltlichen Dienstleistungsauftrag auszugehen ist, weil dem Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers für seine Dienstleistung eine Vergütung gewährt wird.
  • OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07

    Dienstleistung oder Dienstleistungskonzession?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2015 - Verg 38/14
    Diese Auffassung wird durch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 07.12.2007 "Schuldnerberatungsstellen", 1 Verg 4/07, juris, Rn. 36ff) geteilt.
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2009 - Verg 35/09

    Kostenerstattung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2015 - Verg 38/14
    Rn. 39 Ein Nachprüfungsantrag kann jedoch jederzeit und unabhängig von einer Zustimmung des Antragsgegners zurückgenommen werden, solange und soweit noch keine formell bestandskräftige oder rechtskräftige sachliche Entscheidung über den Nachprüfungsantrag ergangen ist, so dass auch noch eine Rücknahme in der Beschwerdeinstanz möglich ist (Senat, Beschluss vom 09.11.2009, VII-Verg 35/09, juris, Rn. 10f m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 12 B 1390/04

    Anspruch auf Unterlassung einer mit Ausschließlichkeitszusage erfolgenden Vergabe …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2015 - Verg 38/14
    Rn. 46 Das OVG NRW hat demgegenüber im Beschluss vom 20.06.2004 (…5 L 756/04, nrwe.de, Rn. 29ff, bes. Rn. 32ff, 42ff, 66ff, siehe auch: Jaritz/Eichler, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., 2014, § 75, insbes. Rn. 81ff u.. 122 m.w.N.) als auch im Beschluss vom 27.09.2004 (12 B 1390/04, nrwe.de, Rn. 15) eine gegenteilige Auffassung vertreten.
  • VG Münster, 22.06.2004 - 5 L 756/04

    Vergabeverfahren des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe gestoppt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2015 - Verg 38/14
    Rn. 46 Das OVG NRW hat demgegenüber im Beschluss vom 20.06.2004 (5 L 756/04, nrwe.de, Rn. 29ff, bes. Rn. 32ff, 42ff, 66ff, siehe auch: Jaritz/Eichler, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., 2014, § 75, insbes. Rn. 81ff u.. 122 m.w.N.) als auch im Beschluss vom 27.09.2004 (…12 B 1390/04, nrwe.de, Rn. 15) eine gegenteilige Auffassung vertreten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2022 - L 12 SO 227/19

    SGB XII: Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer …

    Die vom Kläger zu 2) gegen den Beschluss eingelegte sofortige Beschwerde wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf durch Beschluss vom 13.05.2015 zurück (Az.: VII Verg 38/14).

    Das Recht der Beklagten auf Selbstverwaltung (dazu d.), der Grundsatz des Anwendungsvorrangs des europäischen Gemeinschaftsrechts (dazu e.) und die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.05.2015 im Nachprüfungsverfahren VII Verg 38/14 (dazu f.) stehen diesem Ergebnis nicht entgegen.

    Rn. 72 Soweit das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 13.05.2015 (VII Verg 38/14, Rn. 34 f., juris) unter Hinweis auf eine synallagmatische Verbindung zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer eine Entgeltlichkeit und damit einen öffentlichen Auftrag im Sinne des Vergaberechts angenommen hat, folgt der Senat dem nicht.

    Rn. 77 f. Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.05.2015 (Az.: VII Verg 38/14), der im Nachprüfungsverfahren zur ersten Ausschreibung verkündet wurde, steht dem voranstehenden Ergebnis nicht entgegen.

  • VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16

    Angaben des Auftraggebers für die Kalkulation von Rabattverträgen

    Wenn jedoch ein Antragsteller - wie hier - das Unterlassen der Durchführung eines Vergabeverfahrens begehrt, fehlt es ihr an einer solchen Verletzung in eigenen Rechten (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. Mai 2015, VII-Verg 38/14 "Eingliederungshilfen", Beschlussumdruck S.8; so auch schon Beschl. v. 17. Januar 2011 und 11. Mai 2011, VII-Verg 3/11 "Grippeschutzimpfung", vorhergehend: 3. VK Bund, Beschl. v. 2. Dezember 2010, VK 3 - 120/10; ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 07. Oktober 2010 - Verg W 12/10).
  • VK Bund, 23.12.2015 - VK 1-110/15

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

    Wenn sie wie hier das Unterlassen der Durchführung eines Vergabeverfahrens begehrt, fehlt es ihr an einer solchen Verletzung in ihren Rechten (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Mai 2015, VII-Verg 38/14).

    Wenn die ASt letztlich fordert, jegliche wettbewerbliche Ausschreibung pregabalinhaltiger Arzneimittel, die nur im Wege von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V möglich ist und letztlich immer die Gefahr der Substitution mit sich bringt, zu untersagen, kann dies jedoch - wie schon oben unter 1. gesehen - nicht Gegenstand oder gar Ergebnis eines Nachprüfungsverfahrens sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Mai 2015, VII- Verg 38/14).

  • VK Bund, 21.12.2015 - VK 1-106/15

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

    Denn gemäß §§ 104 Abs. 2, 107 Abs. 2, 97 Abs. 7 GWB kann zwar das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren, nicht aber das (gänzliche) Unterlassen der Durchführung eines Vergabeverfahrens begehrt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Mai 2015, VII-Verg 38/14).
  • VG München, 22.07.2021 - M 18 E 21.2712

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für vorläufige Untersagung der Vergabe von …

    Die Beurteilung dieser Frage obliegt jedoch dem Verwaltungsgericht als sachnäherer Instanz und kann nicht zum Gegenstand eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren gemacht werden (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 13.5.2015 - VII-Verg 38/14 - juris Rn. 30; OLG Brandenburg, B.v. 3.11.2011 - Verg W 4/11 - juris;… VG Münster, U.v. 18.8.2004 - 9 L 970/04 - juris Rn. 8; Schweigler, JAmt 2019, 292 f.).
  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 12 CE 21.2141

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Begehren auf Unterlassung der …

    Die Abwendung der Durchführung eines Vergabeverfahrens an sich, ist kein Rechtsschutzziel, welches in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren zulässiger Weise verfolgt werden könnte (OLG Düsseldorf, B.v. 13.5.2015 - VII-Verg 38/14 - juris, Rn. 30; OLG Brandenburg, B.v. 3.11.2011 - Verg W 4/11 - juris;… VG Münster, U.v. 18.8.2004 - 9 L 970/04 - juris, Rn. 8).
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   OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - VII-Verg 38/14   

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OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - VII-Verg 38/14 (https://dejure.org/2015,82811)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.2015 - VII-Verg 38/14 (https://dejure.org/2015,82811)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - VII-Verg 38/14 (https://dejure.org/2015,82811)
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