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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42758
OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18 (https://dejure.org/2020,42758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2020 - Verg 38/18 (https://dejure.org/2020,42758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2020 - Verg 38/18 (https://dejure.org/2020,42758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen! (VPR 2021, 76)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen! (IBR 2021, 196)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (27)

  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21, und Beschluss vom 20.01.2016 - 11 Verg 11/15, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).

    Rn. 55 Soweit die Antragsgegnerin sich für die Notwendigkeit der Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte München (Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08) und Brandenburg (Beschluss vom 21.05.2012 - Verg W 1/12) beruft, rechtfertigen diese keine abweichende Beurteilung.

    Das Oberlandesgericht München hatte über eine der bis dahin umfangreichsten Ausschreibungen im Rahmen des bayerischen Schienenpersonennahverkehrs zu befinden, die eine Vielzahl vergaberechtlicher Fragestellungen aufwarf (Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 14).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Rn. 48 Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Der Schwerpunkt des Nachprüfungsverfahrens lag auf Fragen der Preisprüfung nach § 60 VgV, zu deren Beantwortung die Antragsgegnerin - wie die Vergabekammer zutreffend angenommen hat - selbstständig und ohne anwaltliche Hilfe in der Lage sein musste, weil es sich um eine genuine Aufgabe einer Vergabestelle handelt, die in jedem Vergabeverfahren zu leisten ist, wenn die Aufgreifschwelle erreicht wird (vgl. zu den notwendigen Sach- und Rechtskenntnissen im originären Aufgabenbereich des öffentlichen Auftraggebers Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5).

    Rn. 59 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und auch anderer Vergabesenate kann der Gesichtspunkt prozessualer Waffengleichheit ergänzend in die Prüfung der Notwendigkeit der Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten einfließen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 6; OLG München, Beschluss vom 24.01.2012 - Verg 16/11, zitiert nach juris, Tz. 31).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Rn. 48 Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5; Beschluss vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18; Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).

    Dazu können die sachliche und personelle Ausstattung des Beteiligten gehören, also beispielsweise, ob er über eine Rechtsabteilung oder andere Mitarbeiter verfügt, von denen erwartet werden kann, dass sie gerade oder auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können, oder ob allein der kaufmännisch gebildete Geschäftsinhaber sich des Falls annehmen muss (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).

  • OLG Brandenburg, 21.05.2012 - Verg W 1/12

    Wann ist die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Rn. 55 Soweit die Antragsgegnerin sich für die Notwendigkeit der Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte München (Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08) und Brandenburg (Beschluss vom 21.05.2012 - Verg W 1/12) beruft, rechtfertigen diese keine abweichende Beurteilung.

    Das Oberlandesgericht Brandenburg hat eine Einzelfallentscheidung für ein umfangreiches Vergabeverfahren mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung getroffen (vgl. Beschluss vom 21.05.2012 - Verg W 1/12, zitiert nach juris, Tz. 16).

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Das gilt umso mehr, als das Verständnis der Norm durch die vergaberechtliche Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16, zitiert nach juris, Tz. 20 ff. = NZBau 2017, 230 ff.; nachfolgend z.B. Senatsbeschluss vom 02.08.2017 - VII-Verg 17/17, zitiert nach juris, Tz. 41 ff.), die der Antragsgegnerin bei Durchführung des Nachprüfungsverfahrens bereits bekannt sein musste, hinreichend geklärt ist.

    Beide Gerichte hatten in den genannten Verfahren - vor der klärenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2017 - X ZB 10/16 - über anders gelagerte Einzelfälle zu entscheiden.

  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17

    Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Rn. 48 Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21, und Beschluss vom 20.01.2016 - 11 Verg 11/15, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Der Grundsatz prozessualer Waffengleichheit ist ein grundrechtsgleiches Recht aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG (BVerfG, Beschluss vom 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17, zitiert nach juris, Tz. 12 ff.).
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Ausgehend vom Angebotspreis der Antragstellerin, welcher Ausgangspunkt für die Gebührenfestsetzung der Vergabekammer sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, zitiert nach juris, Tz. 14) und von der Antragsgegnerin im Schriftsatz vom 18.02.2020 mitgeteilt worden ist, ergibt sich aus den Gebührentabellen der Vergabekammern des Bundes von 2016 wie auch von 2019 übereinstimmend eine Basisgebühr von 12.650,- EUR.
  • OLG Frankfurt, 06.03.2013 - 11 Verg 7/12

    Vergaberecht: Auskömmlichkeit von Angeboten; Ausschluss nicth wirtschaftlicher …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Und zur allgemeinen Orientierung geeignete Rechtsprechung lag bereits bei Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens in ausreichendem Umfang vor (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 08.06.2016 - VII-Verg 57/17, zitiert nach juris, Tz. 14 ff., und vom 28.09.2006 - VII-Verg 49/06, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.03.2013 - 11 Verg 7/12, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2011 - Verg W 18/10, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Verg W 18/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auskömmlichkeitsprüfung zur Überprüfung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
    Und zur allgemeinen Orientierung geeignete Rechtsprechung lag bereits bei Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens in ausreichendem Umfang vor (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 08.06.2016 - VII-Verg 57/17, zitiert nach juris, Tz. 14 ff., und vom 28.09.2006 - VII-Verg 49/06, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.03.2013 - 11 Verg 7/12, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2011 - Verg W 18/10, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.).
  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - Verg 5/16

    Alarmierungsnetz - Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung …

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2006 - Verg 49/06

    Relative bieterschützende Wirkung von § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A

  • OLG München, 24.01.2012 - Verg 16/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts …

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

  • BVerwG, 21.08.2018 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst; …

  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 C 19.01

    Heranziehung zum Wehrdienst; Einberufungsbescheid; Abhilfebescheid; Kosten des …

  • VK Bund, 07.05.2018 - VK 2-38/18

    Preisprüfung nach § 60 VgV bzgl. Abrechnungsmanagement; Kostentragung trotz …

  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 23.14

    Begünstigung; Dienstunfähigkeit; früherer Berufssoldat; Heranziehung zur …

  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - 4 B 1479/14

    Anspruch eines Interessenten für die Veranstaltung eines Wochenmarkts auf …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - 2 A 104/12

    Nachbarschutz gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …

  • BVerwG, 18.11.2016 - 1 WB 32.16

    Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten nach Abhilfeentscheidung

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 CE 16.1333

    Zur Kostenregelung zulasten eines Beteiligten im vorläufigen …

  • OLG Naumburg, 21.03.2013 - 2 Verg 1/13

    Anwaltskosten - Kostenerstattung im Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit …

  • OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15

    Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten auf Seiten der Vergabestelle - …

  • BVerwG, 05.03.1998 - 6 B 11.98

    Einstellung des Verfahrens wegen Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16.03.2020 - VII-Verg 38/18).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 50/21

    Erfordernis eines Vergabeverfahrens für Postdienstleistungen an einen …

    Rn. 59 Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH…, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 61 - Polizeianzüge; Senatsbeschlüsse vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34 und vom 15. Mai 2018, VII-Verg 58/17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 Verg 6/08, ZfBR 2008, 724, 725).

  • OLG Bremen, 14.12.2021 - 2 Verg 1/21

    Anforderungen an mehrfache Dringlichkeitsvergaben von Corona-Schnelltests - …

    Gegen eine Erforderlichkeit kann auch sprechen, dass lediglich auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen auf Grundlage geklärter Rechtsgrundsätze in Rede stehen, deren Beantwortung genuine Aufgabe einer jeden Vergabestelle ist (vgl. OLG München…, Beschluss vom 11. Juni 2008 - Verg 6/08 -, Rn. 13, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 19. März 2019 - 13 Verg 7/18 -, Rn. 118, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2020 - Verg 38/18 -, Rn. 40, juris).
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