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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.05.2016 - VII-Verg 50/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20274
OLG Düsseldorf, 11.05.2016 - VII-Verg 50/15 (https://dejure.org/2016,20274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.2016 - VII-Verg 50/15 (https://dejure.org/2016,20274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - VII-Verg 50/15 (https://dejure.org/2016,20274)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Ausschließung eines Angebots wegen unrichtiger Angabe der Sozialversicherungsbeiträge in der Kalkulation im Rahmen der Beteiligung an einer Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen

  • rechtsportal.de

    VOL/A § 13 Abs. 3
    Aufhebung der Ausschließung eines Angebots wegen unrichtiger Angabe der Sozialversicherungsbeiträge in der Kalkulation im Rahmen der Beteiligung an einer Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Ausschließung eines Angebots wegen unrichtiger Angabe der Sozialversicherungsbeiträge in der Kalkulation im Rahmen der Beteiligung an einer Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angaben zur Preiskalkulation unklar: Aufklärung vor Ausschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angaben zur Preiskalkulation unklar: Aufklärung vor Ausschluss! (VPR 2016, 224)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angaben zur Preiskalkulation unklar: Aufklärung vor Ausschluss! (IBR 2016, 540)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 829
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2016 - Verg 50/15
    Ohnehin ist der dahingehende Vortrag der Beigeladenen ins Blaue hinein angebracht worden und infolgedessen prozessual unbeachtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 26.September 2006 - X ZB 14/06, Rn. 39).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 35/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Vorlage nachgeforderter …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2016 - Verg 50/15
    Gemäß der Intention der VOL/A (ebenso der VOB/A), Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen nach Möglichkeit zu vermeiden, darf der öffentliche Auftraggeber Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel jedenfalls wegen widersprüchlicher oder unvollständiger Angaben (Erklärungen oder Nachweise) an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne das von einem Ausschluss bedrohte Bieterunternehmen zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit oder Unvollständigkeit nachvollziehbar auszuräumen (so auch bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VII-Verg 35/15, BA 9).
  • VK Rheinland, 10.09.2015 - VK VOL 12/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2016 - Verg 50/15
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln vom 10. September 2015 (VK VOL 12/2015) aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 42/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Soweit der Senat für den Fall offensichtlich widersprüchlicher oder unvollständiger Erklärungen oder Nachweise im Rahmen des § 15 Abs. 5 VgV eine Aufklärung durch den Auftraggeber gefordert hat, um einen Angebotsausschluss aus rein formalen Gründen zu vermeiden (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.05.2016, VII-Verg 50/15, juris Rn. 26;… Beschluss v. 21.10.2015, VII-Verg 35/15, juris Rn. 34), lag diesen Entscheidungen ein anderer Sachverhalt zu Grunde, der nicht auf den vorliegenden Fall zu übertragen ist.
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - Verg 48/18

    Ausschluss eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Leistungen der …

    Ist der den formalen Anforderungen des Auftraggebers nicht entsprechenden Unterlage hingegen - ggf. durch Auslegung - ein eindeutiger Erklärungsinhalt zu entnehmen, fehlt die Unterlage nicht, sondern ist das Angebot vollständig (…OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.03.2016, VII-Verg 52/15, juris Rn. 35-37 - unzureichende Signatur;… Beschluss v. 05.04.2006, VII-Verg 3/06, juris Rn. 29 - handschriftliche Erklärung statt Eintragung im Formblatt; Beschluss v. 11.05.2016, VII-Verg 50/15, juris Rn. 24-26 - Eintragung kalkulationsrelevanter Angaben an falscher Stelle des Formblatts).

    Rn. 58 Vor dem Ausschluss eines Angebots von der Wertung hat der öffentliche Auftraggeber zunächst im Weg der Auslegung gemäß den §§ 133, 157 BGB den Erklärungsgehalt des Angebots zu ermitteln und ggf. - in den Grenzen des Nachverhandlungsverbots, § 15 Abs. 5 Satz 2 VgV (…vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.03.2016, VII-Verg 48/15, juris Rn. 20) - von dem Bieter Aufklärung über das Angebot zu verlangen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.05.2016, VII-Verg 50/15, juris Rn. 26 mwN).

  • VK Bund, 17.02.2017 - VK 2-14/17

    Angebotsauslegung und -aufklärung vorrangig vor Ausschluss wegen …

    Gemäß der Intention der VOB/A, Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen nach Möglichkeit zu vermeiden, darf der öffentliche Auftraggeber Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel, etwa wegen widersprüchlicher Angaben, an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne den von einem Ausschluss bedrohten Bieter zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufzufordern und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 35/15; vom 11. Mai 2016, VII-Verg 50/15; OLG Schleswig, Beschluss vom 11. Mai 2016, 54 Verg 3/16).
  • VK Bund, 18.04.2018 - VK 2-32/18

    Widersprüchlichkeit des Angebots; Aufklärung des Angebotsinhalts vor Ausschluss

    Gemäß der Intention, Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen nach Möglichkeit zu vermeiden, darf der öffentliche Auftraggeber Angebote, die wegen widersprüchlicher Angaben an sich ausschlusswürdig bzw. -bedürftig sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne den von einem Ausschluss seines Angebots bedrohten Bieter zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (so grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 35/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Mai 2016 - Verg 50/15; vgl. a. OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. April 2017, 6 U 170/16 zur "Nachforderung" der Aufhebung einer Sperrvermerkserklärung auf der Urkalkulation durch den Bieter, um einen formalen Mangel zu beseitigen).

    In diesem Fall ist der ASt Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (OLG Düsseldorf vom 21. Oktober 2015 sowie vom 11. Mai 2016, a.a.O.; vgl. ferner Beschluss vom 2. August 2017, VII-Verg 17/17; Beschluss vom 28. November 2016, VII-Verg 20/16;; vgl. auch KG, Beschluss vom 7. August 2015, Verg 1/15).

  • VK Brandenburg, 17.07.2019 - VK 7/19

    Wann dürfen Angebote berichtigt oder ergänzt werden?

    Gemäß der Intention von VgV (und VOB - vgl. VK Bund, Beschluss vom 18. April 2018 - VK 2-32/18), Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen möglichst zu vermeiden, darf der öffentliche Auftraggeber Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel jedenfalls wegen widersprüchlicher oder unvollständiger Angaben (Erklärungen oder Nachweise) an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne den von einem Ausschluss bedrohten Bieter zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebotes aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit oder Unvollständigkeit nachvollziehbar auszuräumen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Mai 2016 - Verg 50/15, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 35/15).
  • VK Rheinland, 28.08.2019 - VK 25/19

    Benennung spezieller Nachunternehmerleistungen kann nachgefordert werden!

    Opitz, a.a.O., § 16 VOB/A-EU, Rn. 67; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.08.2017 - VII-Verg 17/17; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.05.2016 - VII-Verg 50/15; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.10.2015 - VII-Verg 35/15.
  • VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18

    Berufung auf Referenz setzt die Einbindung des Referenzinhabers in die …

    Eine Aufklärung kommt nicht in Betracht, auch wenn richtigerweise der Aufklärung grundsätzlich der Vorrang vor dem Ausschluss von Angeboten aus formellen Gründen zu geben ist, um wirtschaftliche Angebote im Wettbewerb zu halten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 35/15, sowie Beschluss vom 11. Mai 2016 - Verg 50/15).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - Verg 47/20

    Offenes Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags über die Lieferung von …

    Der genannte Ausschlussgrund kommt auch dann zum Tragen, wenn der Bieter zwar keine Änderungen an seinen Eintragungen vorgenommen, jedoch seine Eintragungen von vornherein nicht zweifelsfrei bzw. widersprüchlich sind (Senatsbeschlüsse vom 19. August 2020, VII-Verg 14/20, und vom 11. Mai 2016, VII-Verg 50/15, juris Rn. 26 zur VOL/A).
  • VK Westfalen, 29.07.2016 - VK 2-25/16

    Nicht wertungsrelevante Preise können nachgefordert werden!

    Wenn der Auftraggeber sie entgegen seinen ausdrücklichen Erklärungen für wertungsrelevant erachtet, hätte er sie mindestens nachfordern und den Hintergrund der Begründung der Antragstellerin aufklären müssen (OLG Saarbrücken vom 24.2.2016, Az.: 1U 60/15/ OLG Düsseldorf vom 11.5.2016 - Verg 50/15 2. Leitsatz).
  • VK Bund, 30.04.2025 - VK 1-28/25

    Angebot widersprüchlich: Aufklärung vor Ausschluss!

    Der Auftraggeber ist vielmehr verpflichtet, das Angebot aufzuklären und dem Bieter Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. Februar 2023, VII-Verg 17/22, vom 2. August 2017, VII-Verg 17/17, vom 11. Mai 2016, VII-Verg 50/15, und vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 35/15).
  • VK Bund, 16.09.2016 - VK 1-82/16

    Nachprüfungsverfahren: Helmtauchausstattung

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