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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - VII-Verg 57/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2045
OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - VII-Verg 57/05 (https://dejure.org/2006,2045)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2006 - VII-Verg 57/05 (https://dejure.org/2006,2045)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - VII-Verg 57/05 (https://dejure.org/2006,2045)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattungsfähigkeit der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen (bei Interessengegensatz und aktiver Beteiligung am Verfahren durch Anträge oder sonstiger wesentlicher Förderung des Verfahrens)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde gemäß §§ 116 Abs. 1 , 117 Abs. 1 GWB - Erstattung der Kosten des Beigeladenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung für den Bau von Abwasserkanälen; Pflicht zur Tragung der Kosten für notwendige Auslagen der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung; Erstattung der Kosten des Beigeladenen; Förderung des erstinstanzlichen Verfahrens durch Vortrag des Beigeladenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (4)

  • VK Düsseldorf, 08.08.2005 - VK-07/05

    Zulässigkeit vonÄnderungsvorschlägen durch Bieter im öffentlichen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 57/05
    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 8. August 2005 (VK-07/2005-B), zu Ziffer 3. aufgehoben.

    Die Vergabekammer hat mit Beschluss vom 8. August 2005 (VK-07/2005-B) den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin mit der Begründung verworfen, dass ihre neun Nebenangebote - ebenso wie die Nebenangebote der übrigen Bieter - nicht zu werten seien, weil die Verdingungsunterlagen nicht die an die Nebenangebote zu stellenden sachlich-technischen Mindestanforderungen definierten.

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 57/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (NZBau 2001, 165, 166 m.w.N; Beschl. v. 20.3.2003, Verg 26/02, Umdruck S. 3, Beschl. v. 22.7.2005, VII-Verg 28/05) hängt die Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Falle des Unterliegens des Antragstellers auf Grund einer Sachentscheidung im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab.
  • BayObLG, 22.11.2002 - Verg 26/02

    Kostentragung für Beigeladenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 57/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (NZBau 2001, 165, 166 m.w.N; Beschl. v. 20.3.2003, Verg 26/02, Umdruck S. 3, Beschl. v. 22.7.2005, VII-Verg 28/05) hängt die Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Falle des Unterliegens des Antragstellers auf Grund einer Sachentscheidung im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab.
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 28/05

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 57/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (NZBau 2001, 165, 166 m.w.N; Beschl. v. 20.3.2003, Verg 26/02, Umdruck S. 3, Beschl. v. 22.7.2005, VII-Verg 28/05) hängt die Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Falle des Unterliegens des Antragstellers auf Grund einer Sachentscheidung im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab.
  • VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08

    Unterlassene Bekanntgabe der berücksichtigten Unterkriterien

    Es entspricht in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO im Allgemeinen der Billigkeit, dem erfolglosen Antragsteller auch die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn er sich mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat und wenn sich der Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (vgl.nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006, Verg 57/05; OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2004, 6 Verg 15/03, m.w.N.).
  • OLG Celle, 08.09.2011 - 13 Verg 4/11

    Verpflichtung des Auftraggebers in einem öffentlichen Vergabeverfahren zur …

    Hat sich der Beigeladene in einen bewussten Interessensgegensatz zu der unterlegenen Partei gestellt und das Verfahren durch eigene Anträge gefördert, so entspricht die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen regelmäßig billigem Ermessen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006 -Verg 57/05, BeckRS 2006, 04699;… Glahs in: Reidt/Stickler/Glahs, a.a.O., § 128 Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. Beschl. v. 20. Juli 2000, VII Verg 2/99 NZBau 2001, 165, 166; Beschl. v. 8. Februar 2006, VII Verg 57/05; jeweils m.w.N.), die auch nach der Neufassung des § 128 GWB fort gilt, entspricht es billigem Ermessen, dass eine erfolglose Antragstellerin die notwendigen Kosten der Beigeladenen trägt, wenn diese sich aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt und ein Interessengegensatz zur Antragstellerin besteht.
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