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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - VII-Verg 69/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,319
OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - VII-Verg 69/04 (https://dejure.org/2004,319)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.2004 - VII-Verg 69/04 (https://dejure.org/2004,319)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 2004 - VII-Verg 69/04 (https://dejure.org/2004,319)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten eines Nachprüfungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungs- und Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen (IBR 2005, 1038)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (127)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04
    Als ein in diesem Sinne " unterliegender Beteiligter" ist auch der Beigeladene - mit der Folge, dass er an den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu beteiligen ist und notwendige Aufwendungen des obsiegenden Gegners zu erstatten hat - anzusehen, sofern er zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat, und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist (vgl. OLG Düsseldorf NZBAU 2000, 440, 444 -Euro-Münzplättchen III; Senat, Beschl. v. 13.8.2003, Verg 1/02).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04
    Als ein in diesem Sinne " unterliegender Beteiligter" ist auch der Beigeladene - mit der Folge, dass er an den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu beteiligen ist und notwendige Aufwendungen des obsiegenden Gegners zu erstatten hat - anzusehen, sofern er zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat, und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist (vgl. OLG Düsseldorf NZBAU 2000, 440, 444 -Euro-Münzplättchen III; Senat, Beschl. v. 13.8.2003, Verg 1/02).
  • VK Bund, 29.06.2005 - VK 3-52/05

    Baumaßnahme Staatliche Museen

    Die Beigeladene ist hier als "unterliegende" Beteiligte in diesem Sinne anzusehen, denn sie hat sich nicht nur durch ausführlichen Vortrag am Nachprüfungsverfahren beteiligt, sondern auch zur Hauptsache einen Antrag gestellt, der in der Sache nicht erfolgreich war (vgl. Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13. August 2003, Verg 1/02, und vom 23. November 2004, VII - Verg 69/04 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

    Altpapierverwertungsanlage - Vergabenachprüfungsverfahren: Verhandlungsverfahren …

    Rn. 94 aa) Ein beigeladener Bieter ist an den Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur dann zu beteiligen, wenn er in der Hauptsache einen Antrag gestellt hat und die Vergabekammer gegen seinen Antrag entschieden hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 15.06.2000, Verg 6/00 - ZVgR 2000, 227; v. 13.08.2003, VII-Verg 1/02 - VergabeR 2004, 126; sowie v. 23.11.2004, VII-Verg 69/04 - zitiert nach juris).
  • VK Bund, 06.02.2008 - VK 3-11/08

    Beschaffung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln

    Da in der Hauptsache entgegen ihrem Antrag entschieden worden ist, ist die Bg zu 1) hier als mit unterliegend im Sinne des § 128 Abs. 3, Abs. 4 GWB anzusehen (Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13. August 2003, Verg 1/02, und vom 23. November 2004, VII - Verg 69/04 m.w.N.).

    Die Bg zu 2) ist demgegenüber nicht als ein unterliegender Beteiligter im Sinne des § 128 Abs. 3, Abs. 4 GWB anzusehen, denn sie hat zur Hauptsache keinen Antrag gestellt (Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13. August 2003, Verg 1/02, und vom 23. November 2004, VII - Verg 69/04 m.w.N.).

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