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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.04.2004

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - VII-Verg 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,870
OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - VII-Verg 8/04 (https://dejure.org/2004,870)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2004 - VII-Verg 8/04 (https://dejure.org/2004,870)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2004 - VII-Verg 8/04 (https://dejure.org/2004,870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Überprüfung des Loszuschnitts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf; Voraussetzungen für das Vorliegen einer öffentlichen Ausbildungsstätte und Fortbildungsstätte; Bestehen eines Anspruchs auf Zerlegung in Teillose

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bietergemeinschaft: Ausreichende Berücksichtigung mittelständischer Interessen? (IBR 2004, 274)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1505 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 457
  • VergabeR 2004, 462
  • VergabeR 2004, 511
  • ZfBR 2004, 725 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (1)

  • VK Bund, 03.02.2004 - VK 1-01/04

    Maßnahmen nach § 48 SGB III zur Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - Verg 8/04
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 3. Februar 2004 (VK 1 - 1/04) wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden …

    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. Senat, Beschl. vom 13.9.2001 - Verg 4/01; Beschl. v. 14.8.2003 - Verg 46/03 Umdruck Seite 6; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68; Brandenburgisches OLG, NZBau 2000, 44 f.; für die Dokumentation einer Entscheidung über die Bildung von Losen gem. § 5 Nr. 1 VOL/A s. a. Senat VergR 2004, 511).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 38/04

    Mittelstandsförderung bei der Vergabe

    Dessen ungeachtet sind Kostennachteile hier nicht konkret geprüft und durchgerechnet worden, erst recht nicht zum entscheidenden Zeitpunkt bei der Entscheidung über die Aufteilung in Lose; eine Nachholung könnte insoweit nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich aus Gründen der Transparenz auch nicht erfolgen (vgl. Senat VergabeR 2004, 511 f und VergabeR 2004, 513 f).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 100/11

    Erfordernis der Bildung von Teillosen bei der Beschaffung von Druckern und …

    Der Rügetatbestand des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB setzt eine Kenntnis der zugrundeliegenden Tatsachenvorgänge und die - zumindest laienhafte - rechtliche Vorstellung des Antragstellers von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften voraus (…vgl. allein BGH VergabeR 2007, 59 Rn. 35; OLG Düsseldorf VergabeR 2008, 671; 2004, 511, 512).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.04.2004 - VII-Verg 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19408
OLG Düsseldorf, 28.04.2004 - VII-Verg 8/04 (https://dejure.org/2004,19408)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.2004 - VII-Verg 8/04 (https://dejure.org/2004,19408)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 2004 - VII-Verg 8/04 (https://dejure.org/2004,19408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2004 - Verg 8/04
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Bewerber in zulässiger Weise die Vergabekammer anrufen und geltend machen kann, durch die Nichtbeachtung der die Aufhebung der Ausschreibung betreffenden Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt zu sein; denn nicht jede Aufhebung führe zwingend zu einer Erledigung des Vergabeverfahrens, möge dies auch häufig der Fall sein (vgl. Beschluss vom 18.2.2003 - X ZB 43/02, NZBau 2003, 293).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 37/01

    Stellung eines Nachprüfungsantrages bei Aufhebung der Ausschreibung; Zulässigkeit …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2004 - Verg 8/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.2.2002 - Verg 37/01 und 40/01, Beschluss vom 5.10.2001 - Verg 28/01) ist im Rahmen der Fortsetzungsfeststellung über die weiteren Rügen einer Beschwerde auch dann nicht zu entscheiden, wenn das Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber wegen der Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens auf Schadensersatz in Anspruch nehmen will.
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2001 - Verg 28/01

    Verstoß einer Vergütungsregelung gegen § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2004 - Verg 8/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.2.2002 - Verg 37/01 und 40/01, Beschluss vom 5.10.2001 - Verg 28/01) ist im Rahmen der Fortsetzungsfeststellung über die weiteren Rügen einer Beschwerde auch dann nicht zu entscheiden, wenn das Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber wegen der Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens auf Schadensersatz in Anspruch nehmen will.
  • VK Bund, 03.02.2004 - VK 1-01/04

    Maßnahmen nach § 48 SGB III zur Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2004 - Verg 8/04
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 3. Februar 2004 (VK 1 - 1/04) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels aufgehoben:.
  • BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21

    Dringlichkeit der Vergabe bezüglich des Ankaufs von Antigen-Schnelltests zur …

    Rn. 96 Der Normzweck des § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB besteht darin, den Antragsteller nicht um den Ertrag der Früchte seiner bisherigen Verfahrensführung zu bringen, wenn sich das Nachprüfungsverfahren durch Beendigung des Vergabeverfahrens erledigt hat; zudem soll eine unökonomische nochmalige Überprüfung derselben Sach- und Rechtslage in einem nachfolgenden Schadensersatzprozess vermieden werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00, BGHZ 146, 202 [juris Rn. 27];… BayObLG vom 7. Oktober 1999, 2 Verg 3/99, BayObLGZ 1999, 318 [juris Rn. 14]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. April 2004, VII-Verg 8/04, juris Rn. 10).
  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

    Sinn und Zweck des § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse zu erhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung derselben Sach- und Rechtslage zu vermeiden (BayObLG, B. v. 02.08.2001 - Verg 8/01; OLG Düsseldorf, B. v. 28.04.2004 - Verg 8/04; erkennende Kammer, B. v. 02.02.2005 - VK-SH 1/05; 2. VK Bund, B. v. 02.09.2005 - VK 2-57/05; B. v. 08.06.2005 - VK 2- 48/05; VK Südbayern, B. v. 17.08.2004 - 20-04/04).

    Sie soll, wie die Rechtsprechung zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO formuliert, gewährleisten, "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat." (BVerwG, U. vom 20.01.1989 ­ 8 C 30/87; OLG Düsseldorf, B. v. 28.04.2004 - Verg 8/04; 2. VK Bund, B. v. 28.02.2006 - VK 2-154/04; VK Südbayern, B. v. 23.11.2004 - 45-06/04; B. v. 17.08.2004 - 20-04/04).

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2023 - Verg 27/22

    Vergabeverfahrensanfechtung gegen die im offenen Verfahren durchgeführte …

    Die in § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB eröffnete Möglichkeit eines Feststellungsantrags stellt vielmehr unter dem Gesichtspunkt des Primärrechtsschutzes eine Ausnahmevorschrift dar, die gewährleisten soll, dass eine Partei nicht um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht wird, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat (OLG München…, Beschluss vom 30. Januar 2020, Verg 28/19, BeckRS 2020, 5806 Rn. 9; Senatsbeschluss vom 28. April 2004, Verg 8/04, BeckRS 2016, 8682).
  • VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11

    Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

    Sinn und Zweck des § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse zu erhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung derselben Sach- und Rechtslage zu vermeiden (BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - Verg 8/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom28.04.2004 - Verg 8/04; erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005 - VK-SH 1/05; 2. VK Bund, Beschluss vom 02.09.2005 - VK 2-57/05; Beschluss vom 08.06.2005 - VK 2-48/05; VK Südbayern, Beschluss vom 17.08.2004 - 20-04/04).

    Sie soll, wie die Rechtsprechung zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO formuliert, gewährleisten, "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat" (BVerwG, Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30/87; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2004 - Verg 8/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 28.02.2006 - VK 2-154/04; VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2004 - 45-06/04; Beschluss vom 17.08.2004 - 20-04/04).

  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

    Dabei muss der Feststellungsantrag jedoch inhaltlich dem zuvor gestellten Verpflichtungs- bzw. Gestaltungsantrag entsprechen; ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist kein zulässiges Mittel, um in das Nachprüfungsverfahren nach dessen Erledigung einen neuen Streitgegenstand einzuführen (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 16.05.2018 - Verg 24/17 - vgl.a. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.02.2002 - Verg 37/01 - Beschl.v. 28.04.2004 - Verg 8/04 -).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2023 - 11 Verg 1/23

    Unzulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags im …

    Sinn und Zweck des § 168 Abs. 2 S. 2 GWB ist es, bereits im Nachprüfungsverfahren erarbeitete Ergebnisse zu erhalten, und so eine nochmalige, der Prozessökonomie widersprechende Überprüfung derselben Sach- und Rechtslage zu vermeiden (OLG Celle Beschluss vom 19.3.2019 - 13 Verg 1/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.4.2004 - VII-Verg 8/04).
  • OLG Naumburg, 25.08.2011 - 2 Verg 4/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Umfang der Kostenentscheidung durch den …

    OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 28.04.2004, VII-Verg 8/04, und v. 02.03.2005, VII-Verg 70/04; OLG Koblenz, Beschluss v. 04.02.2009, 1 Verg 4/08).
  • VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13

    Mit der Erteilung des Zuschlags endet der Beschaffungsvorgang!

    Die in § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ermöglichte Überleitung von einem Nachprüfungsverfahren in ein Verfahren zur Feststellung einer Rechtsverletzung bezweckt nämlich grundsätzlich, die in dem erstgenannten Verfahren bereits erarbeiteten Ergebnisse zu erhalten und so eine nochmalige zivilgerichtliche Überprüfung derselben Sach- und Rechtslage zu vermeiden (OLG Düsseldorf, B. v. 28.04.2004 - VII - Verg 8/04; VK Arnsberg, B. v. 12.06.2012 - VK 08/12).
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