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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - VII-Verg 9/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2009
OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - VII-Verg 9/09 (https://dejure.org/2009,2009)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.2009 - VII-Verg 9/09 (https://dejure.org/2009,2009)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - VII-Verg 9/09 (https://dejure.org/2009,2009)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderungen an den Verdingungsunterlagen und unstatthafter Nachverhandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässiges Nachverhandeln auch ohne Wortlautänderung des Angebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderungen an den Verdingungsunterlagen und unstatthafter Nachverhandlungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässiges Nachverhandeln auch ohne Änderung des Wortlauts des Angebots! (IBR 2010, 105)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Ausschluss wegen fehlender Typenangabe bei produktspezifischer Ausschreibung! (IBR 2010, 46)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 672
  • VergabeR 2010, 277
  • ZfBR 2010, 207 (Ls.)
  • ZfBR 2010, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09
    Zu den Prüfungsmaßstäben hat der Bundesgerichtshof ausgeführt (BGH, Urt. v. 26.10.1983 - IVa ZR 80/82, NJW 1984, 721 m.w.N., gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung):.

    Dem stehen nicht ausgeräumte Zweifel daran entgegen, ob die Beigeladene Transformatoren mit Wicklungen aus Kupfer anbieten wollte, sowie ferner die Gewissheit, dass die Antragsgegnerin das Angebot der Beigeladenen jedenfalls nicht in dieser Weise verstanden hat (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1983 - IVa ZR 80/82, NJW 1984, 721 m.w.N.).

    c) Da nicht bereits aus dem Angebotswillen und dem Verständnis des Erklärungsempfängers (der Antragsgegnerin) auf einen klaren Inhalt des Angebots geschlossen werden kann - hier wirkt sich aus, dass der Senat nicht feststellen kann, die Beigeladene habe die Transformatoren ausschreibungswidrig mit Aluminium-Wicklung anbieten wollen, allein die Antragsgegnerin und die von ihr zugezogenen Ingenieure haben gezweifelt, ob das Angebot nicht in diesem Sinn zu verstehen sei -, kommt es in einer weiteren Stufe des Auslegungsvorgangs darauf an, wie der Empfänger der empfangsbedürftigen Willenserklärung (hier die Antragsgegnerin) diese bei objektiver Würdigung aller Umstände und mit Rücksicht auf Treu und Glauben zu verstehen hatte (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1983 - IVa ZR 80/82, NJW 1984, 721 m.w.N.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09
    Im Nachprüfungsverfahren selbst musste die Antragstellerin nicht mehr rügen (ebenso BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06, VergabeR 2007, 59, 65 Rn. 37).
  • BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05

    Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09
    Nicht bei der Frage, wie der Erklärungsempfänger (hier der öffentliche Auftraggeber) die Willenserklärung (das Angebot) nach den Umständen zu verstehen hatte, aber bei der Feststellung, wie er sie tatsächlich verstanden hat, dürfen und müssen auch spätere Vorgänge, insbesondere das nachträgliche Verhalten oder Erklärungen des Bieters insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf seinen tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers zulassen können (…vgl. u.a. BGH, Urt. v. 24.6.1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, 2879;… Urt. v. 16.10.1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259;… Urt. v. 16.9.1998 - V ZR 77/87, NJW-RR 1989, 198, 199;… Urt. v. 26.11.1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803; Urt. v. 7.12.2006 - VII ZR 166/05, BauR 2007, 574 Rn. 18 - jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.2000 - Verg 21/00, VergabeR 2001, 38, 39; Beschl. v. 12.3.2007 - VII-Verg 53/06).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09
    Dem stehen die Grundsätze der Privatautonomie und der Vertragsabschlussfreiheit entgegen (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.2002 - X ZR 232/00, NZBau 2003, 168;… Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NZBau 2004, 283, 284).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09
    Nicht bei der Frage, wie der Erklärungsempfänger (hier der öffentliche Auftraggeber) die Willenserklärung (das Angebot) nach den Umständen zu verstehen hatte, aber bei der Feststellung, wie er sie tatsächlich verstanden hat, dürfen und müssen auch spätere Vorgänge, insbesondere das nachträgliche Verhalten oder Erklärungen des Bieters insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf seinen tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers zulassen können (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 24.6.1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, 2879;… Urt. v. 16.10.1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259;… Urt. v. 16.9.1998 - V ZR 77/87, NJW-RR 1989, 198, 199;… Urt. v. 26.11.1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803;… Urt. v. 7.12.2006 - VII ZR 166/05, BauR 2007, 574 Rn. 18 - jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.2000 - Verg 21/00, VergabeR 2001, 38, 39; Beschl. v. 12.3.2007 - VII-Verg 53/06).
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09
    Nicht bei der Frage, wie der Erklärungsempfänger (hier der öffentliche Auftraggeber) die Willenserklärung (das Angebot) nach den Umständen zu verstehen hatte, aber bei der Feststellung, wie er sie tatsächlich verstanden hat, dürfen und müssen auch spätere Vorgänge, insbesondere das nachträgliche Verhalten oder Erklärungen des Bieters insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf seinen tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers zulassen können (…vgl. u.a. BGH, Urt. v. 24.6.1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, 2879; Urt. v. 16.10.1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259;… Urt. v. 16.9.1998 - V ZR 77/87, NJW-RR 1989, 198, 199;… Urt. v. 26.11.1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803;… Urt. v. 7.12.2006 - VII ZR 166/05, BauR 2007, 574 Rn. 18 - jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.2000 - Verg 21/00, VergabeR 2001, 38, 39; Beschl. v. 12.3.2007 - VII-Verg 53/06).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 282/02

    Ansprüche des Bieters bei grundloser Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09
    Dem stehen die Grundsätze der Privatautonomie und der Vertragsabschlussfreiheit entgegen (…vgl. BGH, Urt. v. 5.11.2002 - X ZR 232/00, NZBau 2003, 168; Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NZBau 2004, 283, 284).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95

    Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09
    Nicht bei der Frage, wie der Erklärungsempfänger (hier der öffentliche Auftraggeber) die Willenserklärung (das Angebot) nach den Umständen zu verstehen hatte, aber bei der Feststellung, wie er sie tatsächlich verstanden hat, dürfen und müssen auch spätere Vorgänge, insbesondere das nachträgliche Verhalten oder Erklärungen des Bieters insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf seinen tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers zulassen können (…vgl. u.a. BGH, Urt. v. 24.6.1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, 2879;… Urt. v. 16.10.1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259;… Urt. v. 16.9.1998 - V ZR 77/87, NJW-RR 1989, 198, 199; Urt. v. 26.11.1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803;… Urt. v. 7.12.2006 - VII ZR 166/05, BauR 2007, 574 Rn. 18 - jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.2000 - Verg 21/00, VergabeR 2001, 38, 39; Beschl. v. 12.3.2007 - VII-Verg 53/06).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09
    Nicht bei der Frage, wie der Erklärungsempfänger (hier der öffentliche Auftraggeber) die Willenserklärung (das Angebot) nach den Umständen zu verstehen hatte, aber bei der Feststellung, wie er sie tatsächlich verstanden hat, dürfen und müssen auch spätere Vorgänge, insbesondere das nachträgliche Verhalten oder Erklärungen des Bieters insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf seinen tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers zulassen können (…vgl. u.a. BGH, Urt. v. 24.6.1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, 2879;… Urt. v. 16.10.1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259;… Urt. v. 16.9.1998 - V ZR 77/87, NJW-RR 1989, 198, 199;… Urt. v. 26.11.1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803;… Urt. v. 7.12.2006 - VII ZR 166/05, BauR 2007, 574 Rn. 18 - jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.2000 - Verg 21/00, VergabeR 2001, 38, 39; Beschl. v. 12.3.2007 - VII-Verg 53/06).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - Verg 53/06

    Vergabeverfahren - zur Berücksichtigung nachträglich abgegebener Erläuterungen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09
    Nicht bei der Frage, wie der Erklärungsempfänger (hier der öffentliche Auftraggeber) die Willenserklärung (das Angebot) nach den Umständen zu verstehen hatte, aber bei der Feststellung, wie er sie tatsächlich verstanden hat, dürfen und müssen auch spätere Vorgänge, insbesondere das nachträgliche Verhalten oder Erklärungen des Bieters insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf seinen tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers zulassen können (…vgl. u.a. BGH, Urt. v. 24.6.1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, 2879;… Urt. v. 16.10.1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259;… Urt. v. 16.9.1998 - V ZR 77/87, NJW-RR 1989, 198, 199;… Urt. v. 26.11.1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803;… Urt. v. 7.12.2006 - VII ZR 166/05, BauR 2007, 574 Rn. 18 - jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.2000 - Verg 21/00, VergabeR 2001, 38, 39; Beschl. v. 12.3.2007 - VII-Verg 53/06).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Ausschluss eines Bieters wegen einer …

  • BGH, 16.09.1988 - V ZR 77/87

    Wirksamkeit einer Auflassungsvormerkung - Anspruch auf Zustimmung zur Löschung - …

  • VK Köln, 20.02.2009 - VK VOB 44/08
  • OLG München, 29.07.2010 - Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion einer Rüge der Vermischung von Eignungs- …

    Da die Antragstellerin mit ihrem Antrag gescheitert ist, auf ihr Angebot den Zuschlag zu erteilen, hat sie 1/3 der Kosten zu tragen (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG Düsseldorf vom 14.10.2009 - Verg 9/09).
  • VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-02/16

    Nachprüfungsverfahren: Raumlufttechnische Anlagen

    Wenn kein solches übereinstimmendes Verständnis von Erklärendem und Erklärungsempfänger festgestellt werden kann, kommt es darauf an, wie der Empfänger die empfangsbedürftige Willenserklärung bei objektiver Würdigung aller Umstände und mit Rücksicht auf Treu und Glauben zu verstehen hatte (s. zum Vorstehenden BGH, Urteil vom 26. Oktober 1983, IVa ZR 80/82, zitiert nach OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2009, VII-Verg 9/09 m.z.N. aus der weiteren Rechtsprechung des.

    Dementsprechend können nur bei der Feststellung, wie der Erklärungsempfänger (hier: die Ag) die Willenserklärung (hier: das Angebot der ASt) tatsächlich verstanden hat, auch spätere Vorgänge, insbesondere nachträgliche Erklärungen des Bieters, insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers im Zeitpunkt des Zugangs der Willenserklärung zulassen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006, VII ZR 166/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2009, aaO. m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2008, Verg 1/08).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 61/11

    Ablehnung des Ausschlusses eines Angebots von der Wertung, da die Angebotspreise …

    Rn. 30 b) Ein Ausschluss des Angebots der Beigeladenen käme aber in Betracht, wenn die Beigeladene durch ihr Verhalten oder nachträgliche Erklärungen zu erkennen gegeben hätte, dass sie nicht willens oder in der Lage ist, eine ausschreibungskonforme Leistung zu erbringen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2009, VII Verg 9/09, und 12. März 2007, VII Verg 53/06, jeweils m.w.N; mit anderer rechtlicher Begründung OLG München, Beschluss vom 15. November 2007, Verg 10/07).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.01.2010 - Verg 9/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,44936
OLG München, 11.01.2010 - Verg 9/09 (https://dejure.org/2010,44936)
OLG München, Entscheidung vom 11.01.2010 - Verg 9/09 (https://dejure.org/2010,44936)
OLG München, Entscheidung vom 11. Januar 2010 - Verg 9/09 (https://dejure.org/2010,44936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anwaltliche Geschäftsgebühr im Verfahren vor der Vergabekammer und deren Anrechnung auf die Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren

  • ibr-online

    Geschäftsgebühr im Verfahren vor der VK: Anrechnung auf die Verfahrensgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 11.01.2010 - Verg 9/09
    19 a) Nach der Entscheidung des BGH vom 29.9.2009 - X ZB 1/09 - ist die Geschäftsgebühr, die der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer erhält, auf die Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren anzurechnen.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des I., III. und VIII. Zivilsenats des BGH ist diese Anrechnung auch im Außenverhältnis zum Prozessgegner in der Kostenfestsetzung anzuwenden (BGH vom 29.9.2009 - X ZB 1/09 m.w.N.).

    Gegen diese Ansicht hat der X. Senat im Beschluss vom 29.9.2009 - X ZB 1/09 - zwar durchgreifende Zweifel geäußert, aber nicht abschließend Stellung genommen, da es hierauf im zu entscheidenden Fall nicht ankam.

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG München, 11.01.2010 - Verg 9/09
    20 b) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet wird und nicht umgekehrt (BGH vom 7.3.2007 - VIII ZR 86/06 als grundlegende Entscheidung).
  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den …

    Auszug aus OLG München, 11.01.2010 - Verg 9/09
    Doch hat der II. Zivilsenat des BGH - Beschluss vom 2.9.2009 - II ZB 35/07 - entschieden, dass sich die Anrechnung im Verhältnis zu Dritten nicht auswirke, und zwar auch nicht für Altfälle.
  • BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07

    Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 11.01.2010 - Verg 9/09
    14 a) Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.9.2008 - X ZB 19/07 -bemisst sich die Geschäftsgebühr für die Vertretung im Nachprüfungsverfahren für einen Rechtsanwalt, der bereits im Vergabeverfahren tätig geworden ist, nach Nr. 2301 VV RVG.
  • OLG Brandenburg, 28.12.2011 - Verg W 2/11

    Rücknahme der sofortigen Beschwerde: Kostenfestsetzung

    Allerdings ist zu beachten, dass die anwaltliche Geschäftsgebühr im Verfahren vor der Vergabekammer auf die Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren anzurechnen ist (BGH, Beschluss vom 29.9.2009, X ZB 1/09, NJW 2010, 76; OLG München, Beschluss vom 11.1.2010, Verg 9/09, jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 10.06.2009 - Verg 9/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,95439
OLG München, 10.06.2009 - Verg 9/09 (https://dejure.org/2009,95439)
OLG München, Entscheidung vom 10.06.2009 - Verg 9/09 (https://dejure.org/2009,95439)
OLG München, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - Verg 9/09 (https://dejure.org/2009,95439)
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