Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.07.1978

Rechtsprechung
   BFH, 04.12.1979 - VIII R 23/78   

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BFH, 04.12.1979 - VIII R 23/78 (https://dejure.org/1979,500)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1979 - VIII R 23/78 (https://dejure.org/1979,500)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1979 - VIII R 23/78 (https://dejure.org/1979,500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG (1974) § 7b Abs. 6

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 357
  • DB 1980, 716
  • BStBl II 1980, 199
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.04.1978 - VIII R 119/76

    Nutzungswert - Einfamilienhaus - Versteuerung - Einfamilienhaus-Verordnung -

    Auszug aus BFH, 04.12.1979 - VIII R 23/78
    Der Kläger irrt, wenn er meint, daß dieser Überlegung die Entscheidung des Senats vom 11. April 1978 VIII R 119/76 (BFHE 126, 13, BStBl II 1979, 17) entgegenstehe.
  • BFH, 08.11.1977 - VIII R 110/76

    Eigentumswohnung - Nachträgliche Teilung eines Mietwohngrundstücks - Erhöhte

    Auszug aus BFH, 04.12.1979 - VIII R 23/78
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 8. November 1977 VIII R 110/76 (BFHE 123, 560, BStBl II 1978, 82) im einzelnen ausgeführt hat, war Zweck der Steuervergünstigung ursprünglich die uneingeschränkte Förderung des Wohnungsbaus, später nach der hier in Rede stehenden Gesetzesfassung eine Förderung sowohl der Schaffung von Wohnraum als auch der Bildung von Vermögen in privater Hand, und ist jetzt seit 1977 - soweit eine Förderung des Wohnungsbaus von der Vermögensbildung abzugrenzen ist - nur noch die Vermögensbildung oder die Erhaltung von gebildetem Vermögen.
  • BFH, 24.05.2023 - X R 22/20

    Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß

    Es verweist auf die für zutreffend erachtete Begründung des FG-Urteils und führt ergänzend unter anderem aus, zu der ähnlich formulierten Vorschrift des § 7b Abs. 6 EStG 1974 (a.F.) habe der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass erhöhte Absetzungen nach § 7b Abs. 1 und 2 EStG a.F. nur für ein einziges Objekt abgezogen werden könnten (Urteil vom 04.12.1979 - VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199).

    Dieser Befund wird zudem dadurch bestätigt, dass sich die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung des § 10f Abs. 3 EStG an diejenige des § 7b Abs. 6 EStG a.F. anlehnt, für die anerkannt ist, dass sie einen Objektverbrauch regelte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 04.12.1979 - VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199, unter 1.).

  • BFH, 04.12.1979 - VIII R 96/76

    Zur Objektbeschränkung bei erhöhten Abschreibungen nach § 7b EStG

    Im Anwendungsbereich des § 7 b EStG 1975 kann ein Steuerpflichtiger die erhöhten Absetzungen nur einmal für ein einziges Objekt in Anspruch nehmen (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78).

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78 (BStBl II 1980, 199) entschieden und begründet.

    Die in § 15 Abs. 4 Satz 1 EStDV enthaltene einschränkende Auslegung des Gesetzes rechtfertigt sich aus dem im Urteil des Senats vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78 dargelegten Zweck des Gesetzes in seinen Fassungen für 1965 und 1975.

  • BFH, 04.09.1990 - IX R 197/87

    Erhöhte Absetzungen beim unentgeltlich erwerbenden Rechtsnachfolger bei

    Jeder Steuerpflichtige kann die Begünstigung grundsätzlich nur einmal und nur für ein einziges Objekt in Anspruch nehmen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199).

    Die Objektbeschränkung soll der Gefahr einer unangemessenen Inanspruchnahme des Steuervorteils durch Begrenzung der Zahl der begünstigten Objekte vorbeugen (BFH-Urteil in BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199).

  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2018 - 2 K 205/17

    Kein Verbrauch der nur einmal zu gewährenden Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1

    Der BFH führt aus: Die Frage, ob im Einzelfall Objektverbrauch i.S. des § 7b Abs. 5 EStG eingetreten ist, entscheidet sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH allein danach, ob der Steuerpflichtige sich bei einem Objekt für die erhöhten Absetzungen gemäß § 7b EStG entschieden und sich diese Vergünstigung bei ihm steuerlich ausgewirkt hat (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199 zu § 7 Abs. 6 Satz 1 EStG 1974; BFH-Beschluss vom 5. April 1990 IX B 201/89, BFH/NV 1990, 766).
  • BFH, 20.07.1982 - VIII R 162/81

    AfA - Erstobjekt - Folgeobjekt

    Im Anwendungsbereich des § 7 b EStG 1965 und 1975 konnte der Steuerpflichtige die Vergünstigung nur einmal für ein einziges Objekt erhalten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199); Objekt in diesem Sinne ist auch der Anteil an einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder an einer Eigentumswohnung (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 96/76, BFHE 129, 360, BStBl II 1980, 201).
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 137/88

    Voraussetzungen des Eintretens eines Objektsverbrauchs nach dem

    Die Frage, ob im Einzelfall Objektverbrauch i.S. des § 7b Abs. 5 EStG eingetreten ist, entscheidet sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH allein danach, ob der Steuerpflichtige sich bei einem Objekt für die erhöhten Absetzungen gemäß § 7b EStG entschieden und sich diese Vergünstigung bei ihm steuerlich ausgewirkt hat (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199 zu § 7 Abs. 6 Satz 1 EStG 1974; BFH-Beschluß vom 5. April 1990 IX B 201/89, BFH/NV 1990, 766).
  • BFH, 04.12.1979 - VIII R 233/77

    Zur Objektbeschränkung bei erhöhten Abschreibungen nach § 7b EStG für Ehegatten

    Zur Begründung wird auf die Urteile des Senats vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78 und VIII R 96/76 (BStBl II 1980, 199, 201) verwiesen.
  • BFH, 05.04.1990 - IX B 201/89

    Voraussetzungen für eine Begünstigung nach dem Einkommensteuergesetz

    Hat sich der Steuerpflichtige bei einem Objekt für die erhöhten Absetzungen gem. § 7 b EStG entschieden und haben sich die erhöhten Absetzungen über die nach § 7 Abs. 4 EStG zulässigen AfA hinaus steuerlich ausgewirkt, so kann der Steuerpflichtige kein weiteres Objekt mehr erhöht abschreiben (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199, das § 7 Abs. 6 Satz 1 EStG 1974 betraf).
  • BFH, 04.12.1979 - VIII R 188/78

    Ausbau - Baumaßnahme - Errichtung eines Gebäudes - Bauabschnitt

    Wegen der Beschränkung auf ein einziges Objekt - bei Ehegatten auf zwei Objekte - wird auf die Senatsurteile vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78 und VIII R 233/77 (BStBl II 1980, 199, 202) verwiesen.
  • BFH, 11.05.1993 - IX R 10/90

    Steuerliche Wirkungen der Zurechnung eines Bauwerks zu mehreren Steuerpflichtigen

    Dies gilt entgegen der Auffassung des FG unabhängig davon, ob der Miteigentümer-Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten hinzuerwirbt und auf diese Weise Alleineigentum an der Eigentumswohnung entsteht; zutreffend weist das FA nämlich darauf hin, daß sich für die Klägerin das Objekt i.S. des § 7b EStG in dem Veranlagungszeitraum - auf ihren Miteigentumsanteil - konkretisiert hat, in dem sie sich erstmals für die erhöhten Absetzungen gemäß § 7b EStG entschieden hat und sich diese Vergünstigungen bei ihr steuerlich ausgewirkt haben (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199 zu § 7b Abs. 6 Satz 1 EStG 1974; BFH-Beschluß vom 5. April 1990 IX B 201/89, BFH/NV 1990, 766).
  • BFH, 22.04.1980 - VIII R 202/78

    Objektverbrauch - Erhöhte Absetzung - Gebäude - Baumaßnahme

  • BFH, 03.05.1983 - VIII R 23/80

    Alleineigentümer mehrerer Eigentumswohnungen - Erhöhte Absetzung -

  • FG Niedersachsen, 31.01.2002 - 16 K 14585/00

    Wegfall der Suspendierung des Objektverbrauchs gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG

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Rechtsprechung
   BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1177
BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78 (https://dejure.org/1978,1177)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1978 - VIII R 23/78 (https://dejure.org/1978,1177)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1978 - VIII R 23/78 (https://dejure.org/1978,1177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 260
  • DB 1979, 679
  • BStBl II 1979, 116
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.07.1968 - IV CB 22.68
    Auszug aus BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78
    Zum Nachweis der Übereinstimmung seiner Entscheidung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) verweist der I. Senat des BFH auf den Beschluß vom 24. Juli 1968 IV CB 22.68 (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 139 VwGO Nr. 30).

    Es ist nicht ersichtlich, daß das BVerwG in seiner Entscheidung IV CB 22.68 etwas anderes zum Ausdruck bringen wollte.

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78
    In diesem Beschluß hat das BVerwG keinen Unterschied zwischen der Begründung der Revision mit der Rüge der Verletzung formellen Rechts und der Begründung der Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts gemacht, jedoch auf eine frühere Entscheidung des BVerwG vom 14. Juni 1963 VII C 44.62 (Buchholz, a. a. O., 310, § 139 Nr. 13) verwiesen, in der das BVerwG unter Hinweis auf § 139 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - eine mit § 120 Abs. 2 FGO übereinstimmende Regelung - die Bezugnahme des Revisionsklägers auf die Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde zur Begründung seiner Revision für unzureichend erklärt hat, weil der Revisionskläger in dem zu entscheidenden Falle seine Revision mit der Rüge der Verletzung formellen Rechts begründen wollte.
  • BSG, 24.08.1976 - 8 RU 152/75

    Revision - Begründung - Bezugnahme auf die Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung

    Auszug aus BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat im Urteil vom 24. August 1976 8 RU 152/75 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977 S. 201) erklärt, daß die Verweisung auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde als Revisionsbegründung anzuerkennen sei, wenn nicht Verfahrensmängel, sondern materielle Fehler der Vorentscheidung gerügt werden.
  • BVerwG, 21.04.1977 - 8 B 50.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurückstellung vom Zivildienst

    Auszug aus BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78
    Nachdem der Senat auf die Beschwerde des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) die Revision gegen das die Einkommensteuer 1974 betreffende Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 9. September 1976 durch Beschluß vom 12. Januar 1978 VIII B 50/76 zugelassen hatte, legte der Kläger mit Schreiben vom 3. Februar 1978 Revision ein, verwies zur Begründung der Revision "zunächst" auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde und kündigte eine Ergänzung der Revisionsbegründung bis zum Ende des nächsten Monats an.
  • BVerwG, 06.11.1970 - VII C 65.67
    Auszug aus BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78
    Soweit dem BVerwG-Urteil vom 6. November 1970 VII C 65.67 (Bayerische Verwaltungsblätter 1971 S. 276), in dem das BVerwG die Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde unterschiedslos selbst dann für unzureichend erklärt hat, wenn eine Fotokopie beigefügt wird, etwas anderes entnommen werden könnte, kommt es hierauf nicht an, weil die Revision in dem entschiedenen Fall aus anderen Gründen zulässig war, so daß es sich bei der Entscheidung über die Unzulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung in einem anderen Verfahren um ein obiter dictum handelt.
  • BFH, 30.07.2003 - X R 63/01

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme auf NZB

    Eine Ausnahme gilt u.a. aber dann, wenn die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ihrem Inhalt nach auch zur Begründung der Revision genügt (BFH-Urteile vom 25. Juli 1978 VIII R 23/78, BFHE 126, 260, BStBl II 1979, 116; vom 18. März 1981 I R 102/77, BFHE 133, 247, BStBl II 1981, 578, 579; vom 22. Dezember 1987 IX R 149/84, BFH/NV 1988, 497; in BFH/NV 1996, 385; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 62; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 120 FGO Tz. 90).
  • BFH, 18.03.1981 - I R 102/77

    Revision - Verfahrensmangel - Rüge

    In dem Urteil vom 25. Juli 1978 VIII R 23/78 (BFHE 126, 260, BStBl II 1979, 116) hat sich der BFH der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und des Bundessozialgerichts (BSG) angeschlossen, daß zur Revisionsbegründung im Falle der Rüge der Verletzung materiellen Rechts die Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ausreicht, wenn diese Begründung ihrem Inhalt nach zur Begründung der Revision genügt.
  • BFH, 26.09.1995 - VII R 29/95

    Begründung der Revision durch Bezugnahme auf die Begründung der

    Eine Ausnahme gilt u. a. aber dann, wenn die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ihrem Inhalt nach auch zur Begründung der Revision genügt (Gräber/Ruban, a. a. O., § 120 Rdz. 35; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 120 FGO Tz. 55; BFH-Urteile vom 25. Juli 1978 VIII R 23/78, BFHE 126, 260, BStBl II 1979, 116; vom 18. März 1981 I R 102/77, BFHE 133, 247, BStBl II 1981, 578, 579; vom 22. Dezember 1987 IX R 149/84, BFH/NV 1988, 497; Senatsbeschluß vom 23. August 1988 VII R 112, 113/87, BFH/NV 1989, 241, 242).
  • BFH, 22.12.1987 - IX R 149/84

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

    Diese Ausführungen lassen erkennen, daß sich das FA mit den Gründen der Vorentscheidung auseinandergesetzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1978 VIII R 23/78, BFHE 126, 260, BStBl II 1979, 116).
  • BFH, 23.08.1988 - VII R 112/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Ausnahmen sind allerdings möglich, etwa dann, wenn schon die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde eine gründliche Auseinandersetzung mit der Vorentscheidung enthält und in der Revision die Verletzung materiellen Rechts gerügt wird (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 1978 VIII R 23/78, BFHE 126, 260, BStBl II 1979, 116).
  • BFH, 08.12.1982 - VIII R 93/79
    NV: Zur Revisionsbegründung reicht die Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) aus, wenn der Kläger bereits im Zusammenhang mit der Begründung der NZB sich eingehend mit dem sachlichen Inhalt der Entscheidung des FG auseinandergesetzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 25.7.1978 VIII R 23/78).2.
  • BFH, 23.10.1981 - VI R 45/79
    Da im Streitfall die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde keine eingehende Auseinandersetzung mit dem sachlichen Inhalt der Vorentscheidung enthielt, sondern nur die Aufzählung von vier BFH-Urteilen sowie die Behauptung, daß die Vorentscheidung von diesen Urteilen abweiche, konnte der Senat offenlassen, ob der Auffassung im BFH-Urteil vom 25.7.1978 VIII R 23/78 zu folgen ist.
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