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   BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 183/05   

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https://dejure.org/2006,7811
BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 183/05 (https://dejure.org/2006,7811)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2006 - VIII ZR 183/05 (https://dejure.org/2006,7811)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - VIII ZR 183/05 (https://dejure.org/2006,7811)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung der Betankung eines Küstenmotorschiffes mit Bunkeröl; Unternehmensbezogenes Geschäft; Jahrelange Praxis der Bestellung ohne einen Hinweis auf ein Handeln im fremden Namen und der anschließenden Begleichung der Rechnungen vom eigenen Konto

  • Judicialis

    BGB § 164 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 164 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 433 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 Abs. 2
    Zur Abgabe von Willenserklärungen als Stellvertreter abgegeben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlung der Betankung eines Küstenmotorschiffes mit Bunkeröl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86

    Ungewißheit über Person des Vertretenen

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 183/05
    Dabei sind die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört, und die typischen Verhaltensweisen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987 - VII ZR 299/86, WM 1988, 466 unter 1 a).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 115/13

    Indizwirkung gemeinsamer Vergütungsregeln auf die Bestimmung der angemessenen

    Die innerhalb einer solchen Geschäftsverbindung im Lauf der Zeit entwickelte und regelmäßig der Abwicklung zugrunde gelegte Praxis begründet nicht allein ein schutzwürdiges Vertrauen der Parteien darauf, dass bei künftigen Verträgen entsprechend verfahren werde, sondern ist als konkludente Vereinbarung, in ihrer Wirkung einem Rahmenvertrag vergleichbar, zu deuten (BGH, Urt. v. 12.02.1992, VIII ZR 84/91, NJW 1992, 1232, zur Einbeziehung von AGB; BGH, Urt. v. 03.05.2006, VIII ZR 183/05, TranspR 2006, 315, zur Auslegung eines Kommissionsgeschäfts; BGH, Urt. v. 27.09.2011, XI ZR 328/09, DB 2011, 2767, zur konkludenten Genehmigung einer Lastschriftbuchung; LG München I, Urt. v. 11.09.2012, 28 O 30145/11).
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