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Rechtsprechung
   BFH, 24.04.2015 - VIII B 100/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13625
BFH, 24.04.2015 - VIII B 100/14 (https://dejure.org/2015,13625)
BFH, Entscheidung vom 24.04.2015 - VIII B 100/14 (https://dejure.org/2015,13625)
BFH, Entscheidung vom 24. April 2015 - VIII B 100/14 (https://dejure.org/2015,13625)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 FGO bei Streit um den Mittelpunkt i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 FGO bei Streit um den Mittelpunkt i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 FGO bei Streit um den Mittelpunkt i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 FGO bei Streit um den Mittelpunkt i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG

  • IWW

    § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b Satz 3 des Einkommensteuergesetzes, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 EStG, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß des FG gegen § 96 Abs. 1 FGO; Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bei mehreren Erwerbstätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestimmung des Mittelpunktes der Haupttätigkeit eines Steuerpflichtigen vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.06.2012 - VI B 108/11

    Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung - Darlegung von …

    Auszug aus BFH, 24.04.2015 - VIII B 100/14
    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26; vom 18. Juni 2012 VI B 108/11, BFH/NV 2012, 1612).

    Rn. 4 b) Voraussetzung des Vorliegens dieses Verfahrensfehlers ist unter anderem, dass sich dem FG ausgehend von dessen materiell-rechtlichem Standpunkt bei Berücksichtigung der geltend gemachten Tatsachen die vom Beschwerdeführer behaupteten Schlussfolgerungen hätten aufdrängen müssen (siehe BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1612, unter Rz 11 zur Darlegungslast).

    Insoweit handelt es sich um die Rüge materiell-rechtlicher Fehler des FG durch die Kläger, die im Beschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich sind, nicht aber um die Begründung eines Verfahrensverstoßes (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1612, m.w.N.).

  • BFH, 16.07.2014 - X R 49/11

    Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten - Mittelpunkt der gesamten …

    Auszug aus BFH, 24.04.2015 - VIII B 100/14
    Das FG knüpft somit an die ständige Rechtsprechung des BFH an, dass bei mehreren Erwerbstätigkeiten eines Steuerpflichtigen der Mittelpunkt der Gesamttätigkeit nach dem Mittelpunkt der Haupttätigkeit zu bestimmen ist (BFH-Urteile vom 16. Juli 2014 X R 49/11, BFH/NV 2015, 177, unter Rz 39;… vom 11. November 2014 VIII R 3/12, BFH/NV 2015, 559, unter Rz 32).

    Abzustellen ist dabei auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung, nicht auf die Vorstellung des betroffenen Steuerpflichtigen (BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 177, unter Rz 40).

  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 3/12

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen …

    Auszug aus BFH, 24.04.2015 - VIII B 100/14
    Das FG knüpft somit an die ständige Rechtsprechung des BFH an, dass bei mehreren Erwerbstätigkeiten eines Steuerpflichtigen der Mittelpunkt der Gesamttätigkeit nach dem Mittelpunkt der Haupttätigkeit zu bestimmen ist (…BFH-Urteile vom 16. Juli 2014 X R 49/11, BFH/NV 2015, 177, unter Rz 39; vom 11. November 2014 VIII R 3/12, BFH/NV 2015, 559, unter Rz 32).
  • BFH, 25.09.2007 - IX B 199/06

    Darlegung einer Divergenz (hier: Schuldvorwurf bei Einschaltung eines …

    Auszug aus BFH, 24.04.2015 - VIII B 100/14
    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26;… vom 18. Juni 2012 VI B 108/11, BFH/NV 2012, 1612).
  • BFH, 17.06.2004 - IV R 33/02

    Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten

    Auszug aus BFH, 24.04.2015 - VIII B 100/14
    Rn. 5 aa) Das FG hat auf Seite 9 des Urteils unter Abschnitt 6 a dargelegt, materiell-rechtlicher Ausgangspunkt für seine Prüfung sei nach dem BFH-Urteil vom 17. Juni 2004 IV R 33/02 (BFH/NV 2005, 174), dass bei mehreren Erwerbstätigkeiten eines Steuerpflichtigen dessen Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b Satz 3 des Einkommensteuergesetzes in der für die Streitjahre 2007 und 2008 jeweils anzuwendenden Fassung (EStG) gestuft zu bestimmen sei: Zunächst sei der Betätigungsmittelpunkt der jeweiligen Einzeltätigkeiten zu ermitteln, um sodann auf dieser Grundlage den qualitativen Schwerpunkt der Gesamttätigkeit festzulegen.
  • BFH, 09.03.2009 - IX B 186/08

    Häusliches Arbeitszimmer - rechtliches Gehör - Sitzungsprotokoll - Sachaufklärung …

    Auszug aus BFH, 24.04.2015 - VIII B 100/14
    Für die Frage, ob das FG von sich aus den Sachverhalt hätte weiter aufklären müssen, ist aber dessen materiell-rechtlicher Standpunkt entscheidend (siehe BFH-Beschluss vom 9. März 2009 IX B 186/08, juris, unter 2.c).
  • BFH, 12.08.2015 - III B 50/15

    Nachzahlungszinsen bei nachträglicher Wahl der Zusammenveranlagung

    Rn. 18 bb) Darüber hinaus setzt das Vorliegen des geltend gemachten Verfahrensfehlers voraus, dass sich dem FG ausgehend von dessen materiell-rechtlichem Standpunkt bei Berücksichtigung der geltend gemachten Tatsachen die vom Kläger behaupteten Schlussfolgerungen hätten aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. April 2015 VIII B 100/14, BFH/NV 2015, 1108, Rz 4).
  • FG Köln, 20.05.2015 - 3 K 1146/13

    Ermittlungspflicht des Finanzamtes

    Maßgebend ist, ob - unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung - das qualitativ für eine bestimmte steuerbare Tätigkeit Typische im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird (…BFH, Urteile vom 16.07.2014 X R 49/11, BFH/NV 2015, 177 und vom 11.11.2014 VIII R 3/12, BStBl. II 2015, 382 und Beschluss vom 24.04.2015 VIII B 100/14, bei juris).
  • BFH, 06.02.2019 - VIII B 23/18

    Zur Entscheidung auf der Grundlage des Gesamtergebnisses des Verfahrens

    Insoweit handelt es sich um die Behauptung materiell-rechtlicher Fehler des FG durch die Kläger, die im Beschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich sind (BFH-Beschluss vom 24. April 2015 VIII B 100/14, BFH/NV 2015, 1107, Rz 9).
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