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| BFH, 14.12.1995 - VIII B 131/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klagebefugnis aller Mitberechtigten bei Anfechtung eines einheitlichen Feststellungsbescheids
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.07.1986 - II R 246/83
Anwaltsgemeinschaft - Bewertung - Betriebsvermögen - Einheitswert - Verfahren - …
Auszug aus BFH, 14.12.1995 - VIII B 131/95
Eine notwendige Beiladung wäre hinsichtlich des A nur dann entbehrlich gewesen, wenn dessen -- zulässiges -- Klageverfahren mit dem hier zugrundeliegenden gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO verbunden worden wäre (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. Juli 1986 II R 246/83, BFHE 147, 120, BStBl II 1986, 820, 821). - BFH, 27.09.1990 - IX B 83/90
Beschwerde gegen die Beiladung eines "Mitberechtigten"
Auszug aus BFH, 14.12.1995 - VIII B 131/95
Wird ein einheitlicher Feststellungsbescheid i. S. des § 48 Abs. 2 FGO angefochten, sind alle Mitberechtigten klagebefugt und deshalb -- soweit sie nicht selbst Klage erheben -- grundsätzlich notwendig beizuladen (…vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. September 1992 IX B 32/92, BFH/NV 1993, 185), es sei denn, die übrigen Mitberechtigten wären -- ausnahmsweise -- unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt (vgl. § 40 Abs. 2 FGO) betroffen (vgl. BFH-Beschluß vom 27. September 1990 IX B 83/90, BFH/NV 1991, 330). - BFH, 23.09.1992 - IX B 32/92
Notwendige Beiladung Dritter gemäß § 60 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung (FGO)
Auszug aus BFH, 14.12.1995 - VIII B 131/95
Wird ein einheitlicher Feststellungsbescheid i. S. des § 48 Abs. 2 FGO angefochten, sind alle Mitberechtigten klagebefugt und deshalb -- soweit sie nicht selbst Klage erheben -- grundsätzlich notwendig beizuladen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. September 1992 IX B 32/92, BFH/NV 1993, 185), es sei denn, die übrigen Mitberechtigten wären -- ausnahmsweise -- unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt (vgl. § 40 Abs. 2 FGO) betroffen (…vgl. BFH-Beschluß vom 27. September 1990 IX B 83/90, BFH/NV 1991, 330). - BFH, 30.06.1967 - VI B 49/66
Verfahrensmangel der fehlenden Beiladung der Miteigentümer
Auszug aus BFH, 14.12.1995 - VIII B 131/95
Es ist auch vom Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auszugehen, daß die angefochtene Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH- Beschluß vom 30. Juni 1967 VI B 49/66, BFHE 89, 328, BStBl III 1967, 612).
- BFH, 07.07.1998 - VIII R 17/96
Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens; unterlassene notwendige Beiladung
Auf die Beschwerde des ehemaligen Klägers wegen Nichtzulassung der Revision hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 14. Dezember 1995 VIII B 131/95 die Revision zugelassen. - BFH, 14.12.1995 - VIII R 27/95
Zulässigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision
Der Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde VIII B 131/95 wirkt sich nicht auf die wegen mangelhafter Begründung unzulässig erhobene Verfahrensrevision aus (BFH-Beschluß vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; Beschluß des erkennenden Senats vom 30. August 1995 VIII R 83/93, nicht veröffentlicht, ständige Rechtsprechung;… a. A. Ruban/Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 116 Rz. 6 a).
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