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Rechtsprechung
   BFH, 08.01.2009 - VIII B 175/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10157
BFH, 08.01.2009 - VIII B 175/07 (https://dejure.org/2009,10157)
BFH, Entscheidung vom 08.01.2009 - VIII B 175/07 (https://dejure.org/2009,10157)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - VIII B 175/07 (https://dejure.org/2009,10157)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen Divergenz und wegen eines Verfahrensmangels wegen Nichterhebung eines angebotenen Zeugenbeweises

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; UmwStG § 24; ; EStG § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Beschwerde nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 Finanzgerichtordnung ( FGO ) wegen Divergenz

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung einer Divergenz und eines Verfahrensmangels; Nichterhebung eines angebotenen Zeugenbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BFH, 20.12.2005 - X B 128/05

    Wirtschaftliches Eigentum bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII B 175/07
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend machen, das FG sei von dem Beschluss des BFH vom 20. Dezember 2005 X B 128/05 (BFH/NV 2006, 704) abgewichen.

    Weder aus der Beschwerdebegründung noch aus den Gründen des Beschlusses in BFH/NV 2006, 704 ist jedoch ersichtlich, dass der BFH dort über die Frage der steuerrechtlichen Zurechnung eines unter Nießbrauchsvorbehalt übertragenen Grundstücks im Veranlagungszeitraum vor der Eigentumsumschreibung zu entscheiden hatte.

  • BFH, 05.04.1984 - IV R 88/80

    Zur Einbringung eines freiberuflichen Betriebs nach § 22 UmwStG 1969 (§ 24 UmwStG …

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII B 175/07
    Die Kläger tragen ferner vor, das angefochtene Urteil weiche mit der Rechtsbehauptung, die von den Klägern beanspruchte Steuervergünstigung nach § 24 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) i.V.m. § 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sei zu versagen, weil die hierfür erforderliche Einbringungsbilanz und Eröffnungsbilanz nicht zeitnah aufgestellt worden sei, von dem Urteil des BFH vom 5. April 1984 IV R 88/80 (BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518) ab.

    Vielmehr hat der BFH im Urteil in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518 entschieden, dass die Steuervergünstigung des § 24 UmwStG i.V.m. § 34 EStG von Steuerpflichtigen mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nur beansprucht werden kann, wenn auf den Zeitpunkt der Einbringung eine Einbringungs- und Eröffnungsbilanz eingereicht wird.

  • BFH, 16.02.1995 - IV R 29/94

    Veräußerungserlös als Betriebseinnahme im Jahr des Zuflusses bei Gewinnermittlung …

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII B 175/07
    Die Revision ist schließlich auch nicht wegen Abweichung des FG von dem Urteil des BFH vom 16. Februar 1995 IV R 29/94 (BFHE 177, 389, BStBl II 1995, 635) zuzulassen.
  • BFH, 23.01.1992 - IV R 88/90

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Praxisübertragung zum Anfang des Folgejahres

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII B 175/07
    Das FG hat zutreffend darauf hingewiesen, dass sich in einem solchen Fall der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung nach der wirtschaftlichen Vertragserfüllung durch den Veräußerer bestimmt (vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 IV R 88/90, BFHE 167, 78, BStBl II 1992, 525;… Schmidt/Wacker, EStG, 27. Aufl., § 18 Rz 222).
  • BFH, 07.11.2001 - II R 32/99

    Vorbehaltsnießbrauch; wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII B 175/07
    Ob ein Wirtschaftsgut abweichend von dem Grundsatz des § 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) einem anderen als dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen ist, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 469).
  • BFH, 19.02.2008 - VIII B 49/07

    Darlegung einer Divergenzrüge - Grundsätzliche Bedeutung - Verlängerte …

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII B 175/07
    Eine Abweichung kann deshalb auch vorliegen, wenn das FG einem bestimmten Sachverhalt eine andere Rechtsfolge beigemessen hat als sie der BFH zu einem im Wesentlichen gleichen Sachverhalt ausgesprochen hat (BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 VIII B 49/07, BFH/NV 2008, 1158, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2008 - VIII B 189/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Ablehnung unsubstantiierter Beweisanträge …

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII B 175/07
    Da es sich bei § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO um eine Verfahrensvorschrift handelt, auf deren Einhaltung der fachkundig vertretene Prozessbeteiligte --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge in der mündlichen Verhandlung-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), muss zur Bezeichnung des Verfahrensmangels grundsätzlich vorgetragen werden, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich gewesen sein soll (…BFH-Beschlüsse vom 30. Dezember 2002 XI B 58/02, BFH/NV 2003, 787; vom 28. Juli 2008 VIII B 189/07, [...]).
  • BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74

    Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für …

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII B 175/07
    In einem solchen Fall kann die Revision nur zugelassen werden, wenn für sämtliche der die Entscheidung tragenden Gründe Zulassungsgründe i.S. des § 115 Abs. 2 FGO gegeben sind (BFH-Beschluss vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524).
  • BFH, 11.08.2006 - VIII B 322/04

    NZB: Übergehen von Beweisanträgen, Sachaufklärungspflicht, Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII B 175/07
    Von einem Rügeverzicht ist bereits dann auszugehen, wenn zur mündlichen Verhandlung kein Zeuge geladen worden ist und damit für den Kläger erkennbar ist, dass das FG die beantragte Zeugenvernehmung nicht durchzuführen beabsichtigt; wird dies in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt, so liegt darin ein Verzicht auf die Geltendmachung des Verfahrensverstoßes der unterlassenen Beweiserhebung (BFH-Beschluss vom 11. August 2006 VIII B 322/04, BFH/NV 2006, 2280, m.w.N.).
  • BFH, 30.12.2002 - XI B 58/02

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII B 175/07
    Da es sich bei § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO um eine Verfahrensvorschrift handelt, auf deren Einhaltung der fachkundig vertretene Prozessbeteiligte --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge in der mündlichen Verhandlung-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), muss zur Bezeichnung des Verfahrensmangels grundsätzlich vorgetragen werden, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich gewesen sein soll (BFH-Beschlüsse vom 30. Dezember 2002 XI B 58/02, BFH/NV 2003, 787; vom 28. Juli 2008 VIII B 189/07, [...]).
  • BFH, 19.10.2007 - IV B 163/06

    Sonderbetriebsvermögen II bei der Betriebsaufspaltung

  • FG Hessen, 17.01.2001 - 1 K 2654/97

    Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft

  • BFH, 29.04.2009 - VI B 139/07

    Darlegung eines Verfahrensmangels wegen mangelnder Sachaufklärung

    Verhandelt der Beteiligte ohne Verfahrensrüge zur Sache, obwohl er den Verfahrensmangel kannte oder kennen musste, so verliert er sein Rügerecht (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2003 VII B 370/02, BFH/NV 2004, 843;… vom 17. Dezember 2004 VIII B 152/04, BFH/NV 2005, 1102; vom 26. Juli 2005 VI B 34/05, [...]; vom 8. Januar 2009 VIII B 175/07, [...]; vom 18. Februar 2009 XI B 90/08 u.a., [...]; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 92; jeweils m.w.N.).
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