Rechtsprechung
| BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesfinanzhof
GG Art 103 Abs 1, ZPO § 227 Abs 1, ZPO § 227 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, FGO § 155
Ablehnung eines Terminverlegungsantrags, der vom FG fehlerhaft als ein "in letzter Minute" gestellter Antrag beurteilt wird
- rechtsinformationen.bund.de
Ablehnung eines Terminverlegungsantrags, der vom FG fehlerhaft als ein "in letzter Minute" gestellter Antrag beurteilt wird
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 227 Abs 1 ZPO, § 227 Abs 2 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO
Ablehnung eines Terminverlegungsantrags, der vom FG fehlerhaft als ein "in letzter Minute" gestellter Antrag beurteilt wird - IWW
- Wolters Kluwer
Durchführung einer mündlichen Verhandlung trotz Antrags auf Terminverlegung; Am Morgen des Vortags der mündlichen Verhandlung wegen einer Erkrankung gestellter Antrag; Fehlerhafte Behandlung als "in letzter Minute" gestellter Antrag; Ermittlung von Kontaktdaten eines ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 155 S. 1; ZPO § 227 Abs. 1
Ablehnung eines kurzfristigen Terminverlegungsantrags - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 143 Abs. 2
Durchführung einer mündlichen Verhandlung trotz Antrags auf Terminverlegung; Am Morgen des Vortags der mündlichen Verhandlung wegen einer Erkrankung gestellter Antrag; Fehlerhafte Behandlung als "in letzter Minute" gestellter Antrag; Ermittlung von Kontaktdaten eines ... - datenbank.nwb.de
Ablehnung eines Terminverlegungsantrags, der vom FG fehlerhaft als ein "in letzter Minute" gestellter Antrag beurteilt wird
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird ein Verlegungsantrag am Morgen des Vortags "in letzter Minute" gestellt?
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der krankheitsbedingte Terminverlegungsantrag am Vortag der Verhandlung
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 24.02.2021 - 3 K 115/20
- BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21
Papierfundstellen
- FamRZ 2022, 1046
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BFH, 04.11.2019 - X B 70/19
Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag
Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21
In derartig eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 04.11.2019 - X B 70/19, BFH/NV 2020, 226, Rz 10;… vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 13, 14, 17, 18, …und vom 28.05.2021 - VIII B 103/20, BFH/NV 2021, 1361, Rz 4 bis 6).Dies ist z.B. der Fall bei Anträgen, die erst nach Dienstschluss des Vortags gestellt wurden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 226, Rz 15, mit Bezugnahme auf die BFH-Beschlüsse vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 14: Eingang des Antrags um 19:26 Uhr, …und vom 26.11.2013 - I B 2/13, BFH/NV 2014, 542: Eingang des Antrags um 16:08 Uhr).
- BFH, 28.05.2021 - VIII B 103/20
Ablehnung eines Terminverlegungsantrags aufgrund schwerwiegender …
Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21
In derartig eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 04.11.2019 - X B 70/19, BFH/NV 2020, 226, Rz 10;… vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 13, 14, 17, 18, und vom 28.05.2021 - VIII B 103/20, BFH/NV 2021, 1361, Rz 4 bis 6).Jedenfalls gegenüber sachkundigen Prozessbevollmächtigten oder Beteiligten --wie dem Kläger als Steuerberater, der sich vorliegend selbst vertritt-- besteht keine richterliche Hinweispflicht in Bezug auf die Verpflichtung, einen kurz vor der mündlichen Verhandlung gestellten Terminverlegungsantrag von sich aus substantiiert zu begründen und die darin aufgestellten tatsächlichen Behauptungen glaubhaft machen zu müssen (…BFH-Beschlüsse vom 05.05.2020 - III B 158/19, BFH/NV 2020, 905, Rz 8; in BFH/NV 2021, 1361, Rz 5).
- BFH, 05.05.2020 - III B 158/19
Terminsverlegungsantrag "in letzter Minute"
Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21
Jedenfalls gegenüber sachkundigen Prozessbevollmächtigten oder Beteiligten --wie dem Kläger als Steuerberater, der sich vorliegend selbst vertritt-- besteht keine richterliche Hinweispflicht in Bezug auf die Verpflichtung, einen kurz vor der mündlichen Verhandlung gestellten Terminverlegungsantrag von sich aus substantiiert zu begründen und die darin aufgestellten tatsächlichen Behauptungen glaubhaft machen zu müssen (BFH-Beschlüsse vom 05.05.2020 - III B 158/19, BFH/NV 2020, 905, Rz 8;… in BFH/NV 2021, 1361, Rz 5).
- BFH, 21.04.2020 - X B 13/20
Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag
Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21
In derartig eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 04.11.2019 - X B 70/19, BFH/NV 2020, 226, Rz 10; vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 13, 14, 17, 18, …und vom 28.05.2021 - VIII B 103/20, BFH/NV 2021, 1361, Rz 4 bis 6). - BFH, 15.11.2021 - VIII B 2/21
Behandlung eines Beweisantrags zu einer Verfahrensrüge im …
Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21
Das Revisionsgericht hat im Wege des Freibeweises die Tatsachen festzustellen, die zur Beurteilung erforderlich sind, ob ein rechtzeitig gerügter Verfahrensmangel vorliegt (BFH-Beschluss vom 15.11.2021 - VIII B 2/21, juris, Rz 15). - BFH, 26.11.2013 - I B 2/13
Antrag auf Terminsverlegung; substantiierter Vortrag
Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21
Dies ist z.B. der Fall bei Anträgen, die erst nach Dienstschluss des Vortags gestellt wurden (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 226, Rz 15, mit Bezugnahme auf die BFH-Beschlüsse vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 14: Eingang des Antrags um 19:26 Uhr, und vom 26.11.2013 - I B 2/13, BFH/NV 2014, 542: Eingang des Antrags um 16:08 Uhr). - BFH, 08.11.2016 - I B 137/15
Revisionszulassung wegen eines besonders schwerwiegenden "qualifizierten" …
Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21
Dies ist z.B. der Fall bei Anträgen, die erst nach Dienstschluss des Vortags gestellt wurden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 226, Rz 15, mit Bezugnahme auf die BFH-Beschlüsse vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 14: Eingang des Antrags um 19:26 Uhr, …und vom 26.11.2013 - I B 2/13, BFH/NV 2014, 542: Eingang des Antrags um 16:08 Uhr). - BFH, 29.05.2012 - IV B 51/11
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mündliche Verhandlung in Abwesenheit …
Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21
Eine Terminverlegung kann jedoch nicht --wie hier vom FG-- allein wegen eines fehlenden ärztlichen Attests oder einer fehlenden weiteren Glaubhaftmachung verweigert werden, wenn das Gericht Zeit zur Prüfung eines dahin gehenden Antrags hat und seinerseits die Glaubhaftmachung der Erkrankung nicht verlangt (…BFH-Urteil vom 04.05.1994 - XI R 104/92, BFH/NV 1995, 46; BFH-Beschluss vom 29.05.2012 - IV B 51/11, BFH/NV 2012, 1469, Rz 11). - BFH, 04.05.1994 - XI R 104/92
Verlegung eines Termins zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21
Eine Terminverlegung kann jedoch nicht --wie hier vom FG-- allein wegen eines fehlenden ärztlichen Attests oder einer fehlenden weiteren Glaubhaftmachung verweigert werden, wenn das Gericht Zeit zur Prüfung eines dahin gehenden Antrags hat und seinerseits die Glaubhaftmachung der Erkrankung nicht verlangt (BFH-Urteil vom 04.05.1994 - XI R 104/92, BFH/NV 1995, 46;… BFH-Beschluss vom 29.05.2012 - IV B 51/11, BFH/NV 2012, 1469, Rz 11).
- BFH, 07.06.2022 - VIII B 51/21
Zur grundsätzlichen Bedeutung der Prüfung einzelner Umstände aufgrund formeller …
In derartig eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…s. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 04.11.2019 - X B 70/19, BFH/NV 2020, 226, Rz 10;… vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 13, 14, 17, 18;… vom 28.05.2021 - VIII B 103/20, BFH/NV 2021, 1361, Rz 4 bis 6; vom 22.03.2022 - VIII B 49/21, juris, Rz 5).Jedenfalls gegenüber sachkundigen Prozessbevollmächtigten oder Beteiligten --wie dem Kläger als Rechtsanwalt, der vorliegend sich selbst und die Klägerin vertritt-- besteht keine richterliche Hinweispflicht in Bezug auf die Verpflichtung, einen kurz vor der mündlichen Verhandlung gestellten Terminverlegungsantrag von sich aus substantiiert zu begründen und die darin aufgestellten tatsächlichen Behauptungen glaubhaft machen zu müssen (…BFH-Beschlüsse vom 05.05.2020 - III B 158/19, BFH/NV 2020, 905, Rz 8;… in BFH/NV 2021, 1361, Rz 5; vom 22.03.2022 - VIII B 49/21, juris, Rz 5).
Rn. 18 Bei dem vom Kläger gestellten Antrag handelte es sich um einen "in letzter Minute" gestellten Terminverlegungsantrag, bei dem auch ohne Hinweis des Gerichts erhöhte Anforderungen an die sofortige Glaubhaftmachung der erheblichen Gründe galten, da der Antrag erst am Sitzungstag eine halbe Stunde vor der mündlichen Verhandlung gestellt wurde und dem Gericht keine Zeit blieb, den Kläger zur weiteren Glaubhaftmachung aufzufordern (vgl. BFH-Beschluss vom 22.03.2022 - VIII B 49/21, juris, Rz 6).
- BFH, 31.03.2023 - VIII B 20/22
Zur Glaubhaftmachung der Erkrankung eines nicht vertretenen Klägers gemäß § 227 …
In derartig eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…BFH-Beschlüsse vom 04.11.2019 - X B 70/19, BFH/NV 2020, 226, Rz 10;… in BFH/NV 2020, 900, Rz 13, 14, 17, 18;… vom 28.05.2021 - VIII B 103/20, BFH/NV 2021, 1361, Rz 4 bis 6, und vom 22.03.2022 - VIII B 49/21, BFH/NV 2022, 608, Rz 5).Ein solcher besonderer Umstand kann auch darin liegen, dass der Kläger die Vertagung beantragt und anschließend für eine Aufforderung zur Glaubhaftmachung durch das FG nicht erreichbar ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2022, 608, Rz 8;… in BFH/NV 2020, 226, Rz 15).
- BFH, 30.06.2023 - VIII B 13/22
Zur Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Prüfungsanordnung gegenüber einem …
Das Revisionsgericht hat im Wege des Freibeweises diejenigen Tatsachen festzustellen, die zur Beurteilung erforderlich sind, ob ein rechtzeitig gerügter Verfahrensmangel vorliegt (BFH-Beschlüsse vom 15.11.2021 - VIII B 2/21, Rz 15; vom 22.03.2022 - VIII B 49/21, Rz 9).
- BFH, 21.04.2023 - VIII B 144/22
Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag
In derartig eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2020, 226, Rz 10;… in BFH/NV 2020, 900, Rz 13, 14, 17, 18;… vom 28.05.2021 - VIII B 103/20, BFH/NV 2021, 1361, Rz 4 bis 6, und vom 22.03.2022 - VIII B 49/21, BFH/NV 2022, 608, Rz 5). - BFH, 23.04.2024 - VIII B 31/23
Formfreiheit eines Terminaufhebungs- beziehungsweise -verlegungsantrags
Erhöhte Anforderungen an die (sofortige) Darlegung und Glaubhaftmachung von Verhinderungsgründen gelten nach ständiger Rechtsprechung nur für Terminverlegungsanträge, die quasi "in letzter Minute" gestellt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 22.03.2022 - VIII B 49/21, BFH/NV 2022, 608, Rz 5). - FG Hamburg, 15.03.2023 - 3 K 153/22
Schenkung auf den Todesfall bei Einräumung eines Wohnungsrechts - …
Andere Kontaktmöglichkeiten konnten auch nicht im Internet recherchiert werden (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 22. März 2022, VIII B 49/21, BFH/NV 2022, 608).
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