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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1962 - VIII B 53.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,15
BVerwG, 03.05.1962 - VIII B 53.61 (https://dejure.org/1962,15)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1962 - VIII B 53.61 (https://dejure.org/1962,15)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1962 - VIII B 53.61 (https://dejure.org/1962,15)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anerkennung als Flüchtling - Möglichkeit der Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht - Zuständigkeit des Revisionsgerichts zur Nachprüfung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 138
  • NJW 1962, 1411
  • MDR 1962, 843
  • DVBl 1962, 531
  • DÖV 1962, 913
  • JR 1963, 152
 
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Wird zitiert von ... (101)

  • BVerwG, 29.11.1974 - II B 15.74

    Unanfechtbarkeit der Berufungsverwerfung durch Beschluß

    In bezug auf die weiteren in § 152 Abs. 1 Satz 1 VwGO angeführten Vorschriften (§ 125 Abs. 2 und § 132 Abs. 3 VwGO) hat das Bundesverwaltungsgericht schon durch Beschluß vom 3. Mai 1962 - BVerwG VIII B 53.61 - (BVerwGE 14, 138) entschieden, daß dann, wenn das Oberverwaltungsgericht eine Berufung als unzulässig durch Beschluß verworfen hat, gegen die Versagung der Zulassung der Beschwerde in diesem Beschluß die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben ist.

    Dem Senat sind die Bedenken bekannt, die im Schrifttum gegen den Ausschluß der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verwerfung der Berufung durch Beschluß erhoben worden sind (vgl. insbesondere Eyermann, JZ 1963, 179;… ferner Eyermann-Froehler, VwGO, 6. Aufl., Anm. 7 zu § 125;… Schunck-De Clerck, VwGO, 2. Aufl., Anm. 2 b, bb zu § 125; Ule, VwGO, Anm. II 2 zu § 125;… Klinger, VwGO, 2. Aufl., Anm. B 1 b zu § 130;… Forsthoff, Verwaltungsrecht, 8. Aufl., S. 504, Fußnote 2).

  • BVerwG, 29.01.1965 - VIII B 35.63

    Erteilung der Häftlingshilfebescheinigung - Gewährung einer Haftentschädigung - …

    Die Beschwerde ist nicht zuzulassen gegen einen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts, durch den eine Berufung verworfen wird nicht deshalb, weil sie unstatthaft oder nicht in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt ist, sondern aus einen anderen Grunde (Ergänzung zu BVerwGE 14, 138).

    Durch die aus Gründen der Verfahrensvereinfachung in die Wahl des Oberverwaltungsgerichts gestellte Beschlußform soll der Berufungskläger nicht schlechter gestellt werden, als er stünde, wenn über seine Berufung in der an sich gebotenen Urteilsform entschieden worden wäre (vgl. BVerwGE 14, 138 [141]).

  • BVerwG, 24.02.1986 - 8 B 22.86

    Anfechtung von Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts mit der Beschwerde an …

    Gegen die Nichtzulassung der Beschwerde in einem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts, der eine Berufung als unzulässig verwirft, findet die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht statt (vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 1962 - BVerwG VIII B 53.61 - BVerwGE 14, 138 [BVerwG 03.05.1962 - VIII B 53/61] und vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 5).

    Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf den Fall der Nichtzulassung der Beschwerde gegen den die Berufung verwerfenden Beschluß des Oberverwaltungsgerichts kommt nicht in Betracht (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1962 a.a.O. S. 140).

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