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Rechtsprechung
   BFH, 21.12.2007 - VIII B 56/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9545
BFH, 21.12.2007 - VIII B 56/07 (https://dejure.org/2007,9545)
BFH, Entscheidung vom 21.12.2007 - VIII B 56/07 (https://dejure.org/2007,9545)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 2007 - VIII B 56/07 (https://dejure.org/2007,9545)
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    FGO § 62 Abs. 1; ; FGO § 62 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AO § 393 Abs. 1

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsgemäße Darlegung eines Verfahrensmangels; Bestellung eines Beistands; keine Bindung des FG an Freispruch im Steuerstrafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren

    Auszug aus BFH, 21.12.2007 - VIII B 56/07
    Der Kläger meint, die Rechtsfrage sei klärungsbedürftig, ob ein Finanzgericht (FG) entgegen den tatrichterlichen Feststellungen des Strafrichters die Erfüllung des Tatbestandes der Steuerhinterziehung als gegeben unterstellen dürfe ohne die Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03 (BFHE 204, 380) d.h. ohne detailliert darzulegen und zu begründen, worauf es seine Annahme stütze.

    Das vom Kläger herangezogene BFH-Urteil in BFHE 204, 380 bestätigt zum einen diesen verfahrensrechtlichen Ausgangstatbestand einer nicht bestehenden Bindung an ein Strafurteil, zum anderen in Übereinstimmung mit einer ständigen Rechtsprechung des BFH, dass das FG sich die tatsächlichen Feststellungen einer vorangegangenen strafgerichtlichen Entscheidung auch zu Eigen machen kann, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis gewonnenen Überzeugung diese Feststellungen zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen gegen diese Feststellungen erhoben werden.

  • BFH, 27.03.2007 - VIII B 152/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Gemeinschaftsrecht, Grundsatz "in dubio pro reo"

    Auszug aus BFH, 21.12.2007 - VIII B 56/07
    Abgesehen davon, dass das FG die volle Überzeugung von einer durch den Kläger begangenen Steuerhinterziehung in Höhe der entsprechend für die Streitjahre 1993 bis 1996 höher festgesetzten Einkommensteuer gewonnen und seine Entscheidung ausdrücklich nicht auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kläger oder eine mangels hinreichender Aufklärbarkeit des Sachverhaltes auf die objektive Feststellungslast abgestellt hat, würde die Nichtbeachtung der Feststellungslast im Rahmen der Beweiswürdigung ohnedies keinen Verfahrensmangel, sondern allenfalls einen nicht zur Zulassung der Revision führenden materiellen Fehler des angefochtenen Urteils darstellen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335).
  • BFH, 18.04.2006 - VIII B 141/05

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 21.12.2007 - VIII B 56/07
    Darüber hinaus ist auf die Bedeutung der Klärung der konkreten Rechtsfrage für die Allgemeinheit einzugehen (BFH-Beschluss vom 18. April 2006 VIII B 141/05, BFH/NV 2006, 1465, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.2005 - XI B 230/03

    Steuerfahndung; Rechtsweg; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Auszug aus BFH, 21.12.2007 - VIII B 56/07
    Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, hindert ein Freispruch im Strafverfahren wegen der Eigenständigkeit des Besteuerungsverfahrens gegenüber dem Steuerstrafverfahren gemäß § 393 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) das FG nicht, aufgrund eigener Feststellungen zur vollen Überzeugung von einer Steuerhinterziehung zu gelangen (BFH-Beschluss vom 4. Mai 2005 XI B 230/03, BFH/NV 2005, 1485).
  • BFH, 03.04.2007 - VIII B 60/06

    NZB: Verfahrensmangel, unterlassene Zeugenvernehmung, Divergenz

    Auszug aus BFH, 21.12.2007 - VIII B 56/07
    a) Die ordnungsgemäße Darlegung eines Verfahrensmangels verlangt, dass diejenigen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- genau und schlüssig bezeichnet werden, aus denen sich ergeben soll, dass der behauptete Verfahrensmangel vorliegt und das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden, ggf. unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf ihm beruhen kann (BFH-Beschluss vom 3. April 2007 VIII B 60/06, BFH/NV 2007, 1341).
  • BFH, 03.04.2007 - VIII B 101/06

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 21.12.2007 - VIII B 56/07
    Einer Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, wenn die Rechtsfrage nur anhand einzelfallbezogener Umstände beantwortet werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 3. April 2007 VIII B 101/06, BFH/NV 2007, 1343, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2000 - VII B 193/00

    Anordnung zur Bestellung eines Bevollmächtigten (§ 62 Abs. 1 Satz 2 FGO )

    Auszug aus BFH, 21.12.2007 - VIII B 56/07
    Diese Voraussetzung ist nicht nur erfüllt, wenn dem Beteiligten die Fähigkeit zum schriftlichen oder mündlichen Vortrag fehlt, er also nicht geschäftsgewandt ist, sondern auch dann, wenn andere, in der Person des Beteiligten liegende Umstände erwarten lassen, dass er den Rechtsstreit nicht einwandfrei und sachgerecht abwickeln kann (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2000 VII B 193/00, BFH/NV 2001, 335).
  • FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15

    Abziehbarkeit von Dritten getragener Kosten für eine Unterkunft am Studienort als …

    Rn. 42 Zwar ist eine Verwendung von Darlehensmitteln bereits im Jahr des tatsächlichen Abflusses zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 2008 VI R 41/05, BFH/NV 2008, 805 m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21

    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben …

    Selbst ein Freispruch oder die Einstellung eines Strafverfahrens nach Maßgabe der strafprozessualen Vorschriften in §§ 153, 153a StPO hindert das FG wegen der Eigenständigkeit des Besteuerungs- gegenüber dem Strafverfahren nicht daran, wie im Streitfall aufgrund eigener Feststellungen zur vollen Überzeugung vom Vorliegen des objektiven und subjektiven Tatbestands einer Steuerhinterziehung zu gelangen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.10.2008 - VIII B 62/07, juris; vom 21.12.2007 - VIII B 56/07, BFH/NV 2008, 805, …und vom 04.05.2005 - XI B 230/03, BFH/NV 2005, 1485).
  • BFH, 04.07.2008 - II B 66/07

    Feststellung einer Steuerhinterziehung durch FA und FG - Darlegung der …

    Hierzu muss sich der Beschwerdeführer insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), den Äußerungen im Schrifttum sowie mit den ggf. veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinandersetzen (…BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 2007 V B 66/06, BFH/NV 2007, 2067; vom 21. Dezember 2007 VIII B 56/07, BFH/NV 2008, 805, …und vom 19. Februar 2008 VIII B 49/07, BFH/NV 2008, 1158, ständige Rechtsprechung).

    Der BFH hat nach der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde diese Rechtsprechung nochmals bestätigt und ausgeführt, dass selbst ein Freispruch im Strafverfahren wegen der Eigenständigkeit des Besteuerungsverfahrens gegenüber dem Steuerstrafverfahren gemäß § 393 Abs. 1 AO das Finanzgericht (FG) nicht hindere, aufgrund eigener Feststellungen zur vollen Überzeugung von einer Steuerhinterziehung zu gelangen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 805).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2024 - 2 S 1297/24

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Gewerbesteuerschulden; Kausalität; …

    Im Verwaltungsprozess können tatsächliche Feststellungen einer vorangegangenen strafgerichtlichen Entscheidung verwertet werden; das Verwaltungsgericht kann sich solche Feststellungen zu eigen machen, wenn sie nach seiner Überzeugung zutreffend sind, es sei denn, dass die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen erheben und entsprechende Beweisanträge stellen, die das Verwaltungsgericht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (vgl. zur Bindungswirkung von Strafurteilen im Finanzgerichtsprozess BFH…, Beschluss vom 30.07.2009 - VIII B 214/07 - juris Rn. 7; Urteile vom 21.12.2007 - VIII B 56/07 - juris Rn. 8 …und vom 07.03.2006 - X R 8/05 - juris Rn. 13 jeweils mwN; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 03.02.2015 - 8 LA 2/14 - juris Rn. 14 zur Berücksichtigung eines rechtskräftigen Strafurteils bei einer Entscheidung über den Entzug einer Approbation).
  • BFH, 16.02.2012 - II B 99/11

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision - geringe Anforderungen an …

    Ob im konkreten Fall eine Bezugnahme zulässig ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und kann daher die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache oder die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts nicht begründen (…BFH-Beschlüsse vom 14. September 2007 VIII B 20/07, BFH/NV 2008, 25, und vom 21. Dezember 2007 VIII B 56/07, BFH/NV 2008, 805).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07

    Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - …

    Selbst ein Freispruch, oder --wie der Kläger nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO mitgeteilt hat-- die Beschränkung des Strafverfahrens im Rahmen einer verfahrensbeendigenden einvernehmlichen Absprache zwischen den Beteiligten und dem darauf beruhenden Ausschluss weiterer Steuerverkürzungen wegen Zinseinnahmen aus sog. Tafelpapieren in den Jahren 1996 bis 1998, weil diese dem Angeklagten (Kläger) nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" nicht mit einer zur Verurteilung erforderlichen ausreichenden Sicherheit hätten nachgewiesen werden können, hindert wegen der Eigenständigkeit des Besteuerungsverfahrens gegenüber dem Steuerstrafverfahren gemäß § 393 Abs. 1 AO das FG nicht, aufgrund eigener Feststellungen zur vollen Überzeugung von einer --zur Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO führenden-- Steuerhinterziehung zu gelangen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 2007 VIII B 56/07, BFH/NV 2008, 805;… vom 4. Mai 2005 XI B 230/03, BFH/NV 2005, 1485).
  • BFH, 15.05.2009 - II B 125/08

    Darlegung der Zulassungsgründe

    Kann eine Rechtsfrage nur anhand einzelfallbezogener Umstände beantwortet werden, kommt der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu (…BFH-Beschlüsse vom 14. September 2007 VIII B 20/07, BFH/NV 2008, 25, und vom 21. Dezember 2007 VIII B 56/07, BFH/NV 2008, 805, m.w.N.).
  • BFH, 16.07.2008 - II B 14/08

    Anforderungen an Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - qualifizierter …

    Einer Rechtssache kommt im Übrigen keine grundsätzliche Bedeutung zu, wenn die Rechtsfrage nur anhand einzelfallbezogener Umstände beantwortet werden kann (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 25, und vom 21. Dezember 2007 VIII B 56/07, BFH/NV 2008, 805, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2009 - X B 115/09

    Sachverhaltswürdigung - Keine Aufteilung von Reisekosten bei untergeordnetem …

    Eine dieser Vorschrift entsprechende ordnungsgemäße Darlegung eines Verfahrensmangels verlangt u. a., dass diejenigen Tatsachen genau und schlüssig bezeichnet werden, aus denen sich ergeben soll, dass der behauptete Verfahrensmangel vorliegt (vgl. u. a. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Dezember 2007 VIII B 56/07, BFH/NV 2008, 805).
  • FG München, 20.02.2013 - 9 K 3184/11

    Aussetzung des Verfahrens § 74 FGO; Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; …

    Das FG kann sich aber die tatsächlichen Feststellungen einer vorangegangenen strafgerichtlichen Entscheidung auch zu Eigen machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis gewonnenen Überzeugung diese Feststellungen zutreffend sind und keine substantiierten Einwendungen dagegen erhoben werden (BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 2012 V B 9/12; vom 21. Dezember 2007 VIII B 56/07, BFH/NV 2008, 805, vom 30. Juli 2009 VIII B 214/07, BFH/NV 2009, 1824 …und vom 13. Januar 2006 VIII B 7/04, BFH/NV 2006, 914).
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