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Rechtsprechung
   BFH, 05.07.2000 - VIII B 81/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8805
BFH, 05.07.2000 - VIII B 81/99 (https://dejure.org/2000,8805)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2000 - VIII B 81/99 (https://dejure.org/2000,8805)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - VIII B 81/99 (https://dejure.org/2000,8805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Amtsermittlungsgrundsatz - Nichterhebung von Beweisen - Unterbliebene Zeugenvernehmung - Unbekannter Aufenthaltsort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensmangel; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.01.1991 - VII R 86/89

    Zulässigkeit einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines wirksamen …

    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - VIII B 81/99
    Zudem hat sich der Kläger nicht mit der bisherigen --die Rechtsfrage des Klägers betreffenden-- Rechtsprechung des BFH (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1991 VII B 25/91, BFH/NV 1992, 610; BFH-Urteil vom 15. Januar 1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81) auseinander gesetzt.
  • BFH, 24.02.1999 - VIII B 50/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfassungswidrigkeit von Rechtsnormen …

    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - VIII B 81/99
    Macht ein Beschwerdeführer die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache geltend (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), so ist erforderlich, dass er konkret auf die zu entscheidende Rechtsfrage, ihre Bedeutung für die Allgemeinheit sowie insbesondere auf ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit eingeht (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 VIII B 50/98, BFH/NV 1999, 1220).
  • BFH, 16.10.1998 - VI B 300/98

    Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - VIII B 81/99
    Hierzu hätte der Kläger anhand des Tatbestands und der Entscheidungsgründe sowie anhand seines schriftsätzlichen Vorbringens im erstinstanzlichen FG-Verfahren im Einzelnen darlegen müssen, welches --entscheidungserhebliche-- Vorbringen das FG nicht zur Kenntnis genommen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1998 VI B 300/98, BFH/NV 1999, 503).
  • BFH, 11.11.1999 - VIII B 57/98

    NZB; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - VIII B 81/99
    Soweit der Kläger den Verfahrensmangel damit begründet, dass das FG die Lebensgefährtin des Klägers als Zeugin hätte vernehmen müssen, legt der Kläger insbesondere nicht dar, weshalb er nicht von sich aus im erstinstanzlichen Verfahren einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, obwohl er bereits im Verfahren vor dem FG anwaltlich vertreten war (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 11. November 1999 VIII B 57/98, BFH/NV 2000, 585;… Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozess, Rz. 228).
  • BFH, 23.11.1994 - II B 111/93

    Bestehen einer Divergenz eines finanzgerichtlichen Urteils zum Urteil des …

    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - VIII B 81/99
    Ist die Rechtsfrage vom BFH bereits entschieden worden, so ist zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung zu dem betreffenden Problemkreis erforderlich und die Frage zu erörtern, ob durch diese Rechtsprechung die vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Fragen bereits als geklärt anzusehen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. November 1994 II B 111/93, BFH/NV 1995, 624;… vom 17. Juni 1992 II B 183/91, BFH/NV 1993, 179).
  • BFH, 17.06.1992 - II B 183/91

    Voraussetzungen für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - VIII B 81/99
    Ist die Rechtsfrage vom BFH bereits entschieden worden, so ist zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung zu dem betreffenden Problemkreis erforderlich und die Frage zu erörtern, ob durch diese Rechtsprechung die vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Fragen bereits als geklärt anzusehen sind (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. November 1994 II B 111/93, BFH/NV 1995, 624; vom 17. Juni 1992 II B 183/91, BFH/NV 1993, 179).
  • BFH, 10.12.1991 - VII B 25/91

    Rechtmäßigkeit der öffentlichen Zustellung eines Vorbescheids

    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - VIII B 81/99
    Zudem hat sich der Kläger nicht mit der bisherigen --die Rechtsfrage des Klägers betreffenden-- Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1991 VII B 25/91, BFH/NV 1992, 610;… BFH-Urteil vom 15. Januar 1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81) auseinander gesetzt.
  • BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Darüber hinaus gehört zur schlüssigen Rüge des von der Klägerin geltend gemachten Verfahrensmangels auch der Vortrag, warum kein entsprechender Beweisantrag gestellt worden ist oder warum sich dem FG die Notwendigkeit der Beweiserhebung trotzdem hätte aufdrängen müssen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1140, und vom 5. Juli 2000 VIII B 81/99, BFH/NV 2000, 1492).
  • BFH, 14.10.2002 - VII B 86/01

    Anforderungen der Behauptung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Die behaupteten Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, nämlich der unzureichenden Sachaufklärung (§ 76 FGO) und fehlender Gewährung des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2 FGO), sind ebenfalls nicht schlüssig dargelegt worden (zu den Darlegungserfordernissen geltend gemachter Verfahrensfehler vergleiche Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 48, und BFH-Beschluss vom 5. Juli 2000 VIII B 81/99, BFH/NV 2000, 1492, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2001 - X B 136/00

    Zulassungsgrund - Rechtsmittel - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche …

    Unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung hätte es zu einer Sachprüfung nur kommen können, wenn die Kläger in der Beschwerdebegründung konkret auf eine bestimmte Rechtsfrage eingegangen wären und deren Klärungsbedürftigkeit im allgemeinen Interesse ebenso deutlich gemacht hätten wie ihre Klärungsfähigkeit im Rahmen des anhängigen Verfahrens (…BFH-Beschlüsse vom 27. März 2000 III B 67/99, BFH/NV 2000, 1091; vom 5. Juli 2000 VIII B 81/99, BFH/NV 2000, 1492, und in BFH/NV 2000, 1504, 1505).
  • BFH, 02.05.2001 - X B 10/01

    Grundsätzliche Bedeutung - Zuordnung zum Betriebsvermögen - Widmungsentscheidung …

    Hierzu wären --auch im Rahmen der behaupteten Abweichung (…s. dazu allgemein: Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 16, m.w.N.; im Übrigen hier unter 3.)-- besonders ausführliche Auseinandersetzungen mit Rechtsprechung und Literatur erforderlich gewesen, weil alle für die Entscheidung dieses Rechtsstreits erheblichen Grundsatzfragen als generell geklärt anzusehen sind (…zu den erhöhten Begründungserfordernissen in solchen Fällen: BFH-Beschlüsse vom 9. November 1999 VIII B 96/99, BFH/NV 2000, 473, vom 7. Februar 2000 VI B 254/99, BFH/NV 2000, 948, und vom 5. Juli 2000 VIII B 81/99, BFH/NV 2000, 1492).
  • BFH, 26.02.2004 - VII B 174/03

    Keine Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung, wenn FG den Feststellungen eines …

    Hierzu hätte der Kläger --worauf der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zutreffend hinweist-- vortragen müssen, welche Fragen im Einzelnen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und warum sich dem FG die Notwendigkeit der Beweiserhebung trotzdem hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können und schließlich, warum der im Termin zur mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene Kläger die fehlende Sachaufklärung nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt hat, bzw. aus welchem Grunde ihm dieses nicht möglich oder nicht zumutbar war (…st. Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1140, und vom 5. Juli 2000 VIII B 81/99, BFH/NV 2000, 1492, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.12.2001 - X B 20/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

    Hierzu wären --auch im Rahmen der behaupteten Abweichung (…s. dazu allgemein: Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 16, m.w.N.; im Übrigen hier unter 2.)-- besonders ausführliche Auseinandersetzungen mit Rechtsprechung und Literatur erforderlich gewesen, weil alle für die Entscheidung dieses Rechtsstreits erheblichen Grundsatzfragen als generell geklärt gelten können (…zu den erhöhten Begründungserfordernissen in solchen Fällen: BFH-Beschlüsse vom 9. November 1999 VIII B 96/99, BFH/NV 2000, 473;… vom 7. Februar 2000 VI B 254/99, BFH/NV 2000, 948, und vom 5. Juli 2000 VIII B 81/99, BFH/NV 2000, 1492): Das gilt hinsichtlich der Bedeutung der Einkünfteerzielungsabsicht für die Tatbestandsmäßigkeit i.S. des § 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Allgemeinen (…dazu Schmidt/Seeger, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., 2001, § 2 Rz. 22 ff., m.w.N.), ebenso wie für die einzelnen Kriterien, nach denen diese "innere Tatsache" gerade in Grenzfällen anhand äußerer Umstände (Indizien) im Rahmen einer Gesamtbeurteilung zu würdigen ist (s. dazu vor allem: BFH-Entscheidungen vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 765, unter C. IV. 2. bis 4.; vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727, und in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663;… Schmidt/Seeger, a.a.O., § 2 Rz. 22 ff. und 55, sowie Schmidt/ Weber-Grellet, a.a.O., § 15 Rz. 30 ff., jeweils m.w.N.) und schließlich auch für die hierbei maßgeblichen Beweisregeln (…Weber-Grellet, a.a.O., § 15 Rz. 33, m.w.N.).
  • BFH, 31.10.2000 - IV B 1/00

    NZB; mangelnde Ladung zur mündlichen Verhandlung

    Unter diesen Umständen kann dahin stehen, ob die Kläger zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des geltend gemachten Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Einzelnen hätten darlegen müssen, wozu sie sich nicht hätten äußern können und was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten und warum das angegriffene Urteil dann anders ausgefallen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2000 VIII B 81/99, BFH/NV 2000, 1491).
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