Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen und Schwerkriegsbeschädigten - Verpflichtungsklage in der Form der Vornahmeklage oder Bescheidungsklage im Wehrpflichtrecht - Gesetzliche Grenzen des Ermessens bei der der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 3 ; WpflG § 11 Abs. 2
Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.09.1968 - III A 116/68
- BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68
Papierfundstellen
- BVerwGE 36, 323
- NJW 1971, 1579
- DÖV 1971, 316
Wird zitiert von ... (39) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68
Die darin enthaltene Weisung an die Wehrbehörden, "jeweils einen von mehreren Söhnen von Kriegerwitwen und Schwerkriegsbeschädigten nicht mehr zum Grundwehrdienst einzuberufen", befaßt sich nicht in der Art einer norminterpretierenden Verwaltungsvorschrift (vgl. dazu BVerwGE 34, 278) mit der Auslegung geltenden Rechts; sie bedeutet vielmehr der Sache nach die Einführung und tatbestandliche Abgrenzung einer im Gesetz nicht vorgesehenen weiteren Wehrdienstausnahme.Der erkennende Senat hat jedoch schon früher darauf hingewiesen, daß eine diese Ermessensausübung regelnde Verwaltungsanweisung auf rechtliche Bedenken stößt, wenn sie das Ermessen der nachgeordneten Behörden in dem zur Heranziehung führenden mehrstufigen Verfahren in einer Weise bindet, die den gesetzesgebundenen Entscheidungen in einem anderen Abschnitt des Verfahrens widerspricht (BVerwGE 34, 278 [285/286]).
Deshalb ist die im angefochtenen Urteil für möglich gehaltene Begründung eines Anspruchs des Bürgers über eine Auslegung, insbesondere eine erweiternde Auslegung der Verwaltungsvorschriften schon im Ansatz verfehlt (BVerwGE 34, 278 und Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 185.67 -).
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68
Der erkennende Senat hat unter Aufgabe früherer, entgegenstehender Rechtsprechung wiederholt entschieden, daß auch im Wehrpflichtrecht die Verpflichtungsklage in der Form der Vornahme- oder Bescheidungsklage (§§ 42, 113 Abs. 4 VwGO) die richtige Klagart dann ist, wenn Gegenstand des Rechtsstreits ein erstrebter, von der Behörde jedoch abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt ist (vgl. z.B. BVerwGE 29, 239). - BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67
Ablehnung eines Antrages auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Durchsetzung des als …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68
Im vorliegenden Rechtsstreit ist daher gemäß § 88 VwGO unabhängig von dem formulierten Klagantrag von einer Verpflichtungsklage mit dem Begehren auf Aufhebung der ablehnenden Bescheide sowie auf die - wegen des den Wehrbehörden eingeräumten Ermessens allein in Betracht kommende - Verpflichtung der Beklagten zur erneuten Bescheidung des abgelehnten Antrages auszugehen (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 149.67 - [MDR 1970, 261 = BWV 1970, 92 = DÖV 1970, 248 = DVBl. 1970, 276]). - BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68
Sie ist mithin insbesondere dort geboten, wo eine Wehrdienstausnahme im gerichtlichen Verfahren nicht verteidigungsweise zur Abwehr des Einberufungsbescheids eingesetzt wird (BVerwGE 27, 257), sondern - wie hier - nach einem im wehrbehördlichen Verfahren erfolglos gebliebenen (isolierten) Antrag gerichtlich durchgesetzt werden soll.
- BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95
Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG , …
Das gilt besonders für Fälle, in denen der Wortlaut einer Verwaltungsvorschrift unklar und darum auslegungsbedürftig ist (vgl. etwa BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69]; 36, 323 [BVerwG 26.11.1970 - VIII C 89/68]; 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73]; 44, 136 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]; 52, 193 [BVerwG 23.03.1977 - VI C 8/74]; 58, 45 [BVerwG 25.04.1979 - 8 C 52/77]; Urteile vom 2. Juni 1976 - BVerwG 7 C 33.74 - Buchholz 411.2 BEG Nr. 1 S. 4 und vom 2. Februar 1995 - BVerwG 2 C 19.94 - NVwZ-RR 1996, 47 [BVerwG 02.02.1995 - 2 C 19/94]). - BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
Es ist nicht zulässig, einzelne Wehrpflichtige oder Gruppen von Wehrpflichtigen über die gesetzlich vorgezeichneten Wehrdienstausnahmen hinaus - womöglich sogar je nach dem aktuellen Personalbedarf in von Jahr zu Jahr wechselndem Umfang - von der Wehrdienstleistung grundsätzlich auszunehmen (vgl. auch BVerwGE 36, 323; 45, 197). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2026 - 4 B 5.24
Beamtenverhältnis auf Zeit, "Entfristung" des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt eine nach außen wirkende, einen Anspruch der Bürgerinnen und Bürger begründende Selbstbindung der Verwaltung, soweit sie auf Verwaltungsvorschriften zurückzuführen ist, nicht etwa aus einer diesen nicht zukommenden normativen Allgemeinverbindlichkeit, sondern in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG aus der gleichmäßigen Handhabung der von ihr geregelten Sachverhalte (BVerwG, Urteil vom 26. November 1970 - VIII C 104.68 - juris Rn. 16).
- BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 89.73
Anfechtung einer Einberufung durch einen verfügbaren Wehrpflichtigen
Die Auswahl der einzuberufenden aus den an sich verfügbaren Wehrpflichtigen nach § 21 WPflG bestimmt sich allein nach dem Interesse der Bundeswehr an der optimalen Deckung ihres Personalbedarfs anhand der konkret gegebenen Wehrersatzlage und mithin ausschließlich nach spezifischen Gründen des öffentlichen Wohls (Bestätigung und Fortführung von BVerwGE 36, 323 [326]).Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, handeln die zuständigen Wehrersatzbehörden bei der Entscheidung über die Auswahl der nach dem Musterungsergebnis zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen zur Einberufung nach ihrem durch § 21 Abs. 1 WPflG eingeräumten Ermessen, das sich an dem Gesichtspunkt der festgestellten Eignung im Hinblick auf den Personalbedarf der Bundeswehr auszurichten hat (vgl. BVerwGE 36, 323 [326]).
Die Wehrdienstausnahmen sind im Wehrpflichtgesetz abschließend geregelt; Änderungen und Erweiterungen obliegen allein dem Gesetzgeber (BVerwGE 36, 323 …und Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - [a.a.O.]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2017 - 15 A 1345/15
Staatlich anerkannte private Hochschule; Professorenbezeichnung; Weiterführen; …
Rn. 71 Vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 30. September 1993 - 1 WB 29.93 -, juris Rn. 7 f., Urteile vom 26. Juni 1987 - 8 C 6.85 -, juris Rn. 29, vom 16. Dezember 1970 - VI C 48.69 -, juris Rn. 6, vom 26. November 1970 - VIII C 104.68 -, juris Rn. 16, vom 10. Dezember 1969 - VIII C 104.69 -, juris Rn. 12 ff., und vom 22. Januar 1969 - VI C 52.65 -, juris Rn. 50; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 114 Rn. 86 ff. - BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R
Aufhebung der Vergabe von Haushaltsmitteln aufgrund Richtlinien
Denn den rechtlichen Maßstab für die Vergabe der Haushaltsmittel und die Beurteilung des Anspruchs des Klägers bildet bei einer derartigen Lage die erforderliche Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG), soweit die Vergabe als solche oder die Richtlinien nicht rechtswidrig sind (…BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2; BVerwGE 44, 72, 74 f;… vgl BSGE 60, 230, 236 f = SozR 6100 Allg Nr. 1; BVerwGE 34, 278, 281; 36, 323, 327; 61, 15, 18). - BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
Rechtscharakter einer Einberufungsanordnung
Eine derartige Selbstbindung scheitert in bezug auf die Einberufungsanordnungen nicht an deren Regelungsgegenstand: Sie enthalten nicht in der Art einer norminterpretierenden Verwaltungsvorschrift eine Weisung zur Auslegung von Rechtsvorschriften, sondern betreffen den Bereich, innerhalb dessen die Wehrbehörden bei der Einberufung der Wehrpflichtigen nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden haben (vgl. BVerwGE 36, 323).Indessen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, selbstverständliche und aus dem Rechtsstaatserfordernis des Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende Voraussetzung einer solchen Selbstbindung, daß Verwaltungsanordnung und die durch sie bestimmte Verwaltungspraxis mit dem objektiven Recht vereinbar sind (BVerwGE 14, 313 sowie die bereits erwähnten Urteile BVerwGE 34, 278 und 36, 323; Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 26.69 -).
Der vorliegende Zusammenhang erfordert keine abschließende Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen die Wehrbehörden im Rahmen des Ermessens, das ihnen bei der Auswahl der Wehrpflichtigen im Hinblick auf deren Eignung und auf den Personalbedarf der Bundeswehr eingeräumt ist (BVerwGE 36, 323), auch das Alter der zum Grundwehrdienst heranstehenden Wehrpflichtigen berücksichtigen dürfen.
- OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 5/15
Einstufung als Großunternehmen für die Bewilligung einer Zuwendung nach den …
Der Anspruch der Klägerin folgt allein aus der Zweckbestimmung und dem insoweit eindeutigen Wortlaut der KMU-Definition und nicht etwa aus einer - dem Gericht nicht zukommenden - erweiternden Auslegung der Verwaltungsvorschriften (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urt. v. 26.11.1970 - VIII C 104.68 -, BVerwGE 36, 323, Juris Rn. 16;… Urt. v. 17.01.1996 - 11 C 5.95 -, NJW 1996, 1766, Juris Rn. 21). - BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung - …
§ 21 Abs. 1 WPflG räumt den Kreiswehrersatzämtern bei der Auswahl der für den Grundwehrdienst verfügbaren Wehrpflichtigen zur Einberufung ein Ermessen ein, das sich an der festgestellten Eignung der Wehrpflichtigen im Hinblick auf den Personalbedarf der Bundeswehr auszurichten hat (Urteile vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 104.68 - BVerwGE 36, 323 [BVerwG 26.11.1970 - VIII C 104/68] und vom 19. Juni 1974 - BVerwG VIII C 89.73 - BVerwGE 45, 197 [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73] m.weit.Nachw.). - BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 37/96 R
Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose - gerichtliche Überprüfung …
Sie kann vielmehr verlangen, bei der Vergabe der für die "Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose" zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Art. 3 Abs. 1 GG in gleicher Weise wie andere Arbeitgeber behandelt zu werden, soweit die Vergabe als solche oder die Richtlinien nicht gesetzwidrig sind (vgl BSGE 60, 230, 236 f; BVerwGE 44, 72, 74 f; 8, 4, 10; 34, 278, 281; 36, 323, 327; 61, 15, 18).Die von der Verwaltung erlassenen Vorschriften unterliegen dabei zwar keiner eigenständigen richterlichen Auslegung, weil sie nicht wie Gesetze und Rechtsverordnungen schon durch ihr Vorhandensein Rechte des Bürgers begründen; in Sonderheit verbietet sich eine erweiternde Auslegung (BVerwGE 36, 323, 327; BVerwG Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 101).
- BGH, 23.04.2021 - V ZR 147/19
Verpflichtung der BVVG gegenüber einem Erwerber auf dessen Verlangen ein …
- VG Köln, 21.04.2004 - 8 K 154/04
Umfang des Ermessens der Wehrersatzbehörden bei der Entscheidung über die Auswahl …
- BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 23.04.2021 - V ZR 248/19
Erwerb ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Fläche im Beitrittsgebiet: …
- BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen rechtsmißbräuchlicher Herbeiführung …
- BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 19.74
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Vollziehbarer Musterungsbescheid …
- BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78
Befristetes Arbeitsverhältnis eines Wehrpflichtigen zur beruflichen Weiterbildung …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 2 LC 906/04
Anspruch eines Gerichtsvollziehers auf Übernahme von Schäden am eigenen PKW …
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.1990 - 10 S 3081/89
Selbstbindung der Verwaltung bei Subventionsvergabe über längeren Zeitraum - …
- BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - 15 A 2264/15
Professor; Übernahme; Beamtenverhältnis; Altersgrenze; Einmalbetrag; …
- VG Gießen, 29.10.2002 - 4 E 4325/99
Widerruf eines Einberufungsbescheides - Rechtsverletzung
- VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 7719/06
Subventionsrecht; Anspruch; EAGFL; Erledigung; Fördermittel; Förderung; …
- BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 40.78
- BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 70.70
Belastung des Wehrpflichtigen in seinem beruflichen Fortkommen
- VG Köln, 23.12.2003 - 8 L 3008/03
Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzbarkeit einer …
- BVerwG, 03.09.1975 - 8 B 43.75
Rückwirkender Widerruf des Einberufungsbescheids - Berechtigungen der …
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 97.69
Zurückstellung vom Wehrdienst aus Gründen der Berufsausbildung - Unterbrechung …
- BVerwG, 25.08.1982 - 8 B 259.81
Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen angeblicher …
- BVerwG, 05.06.1979 - 8 CB 11.79
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.05.1971 - V C 14.69
Ausgleich für Besatzungsschäden - Risiko des wechselhaften Ausmaßes von …
- VG Neustadt, 16.03.2004 - 8 L 476/04
- VG Köln, 08.01.2004 - 8 L 4/04
Wehrgerechtigkeit nach Art. 3 Abs. 1 GG unter den Wehrpflichtigen; Umfang der …
- OVG Thüringen, 31.03.2000 - 2 ZEO 220/00
Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Verbot der Vorwegnahme der …
- VG Leipzig, 09.02.1995 - 6 K 1707/93
- VG Köln, 09.10.2013 - 8 K 4695/13
Leistungen nach § 1 Abs. 1 der Anerkennungsrichtlinie für Verfolgte i.S.d. § 1 …
- VG München, 15.11.2012 - M 12 K 12.1079
Zuwendungsempfänger; Verwaltungsvorschrift; Auslegung
- VG Hannover, 10.02.1972 - VI A 197/69
- OVG Bremen, 04.11.1975 - I BA 22/74
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