Rechtsprechung
| BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 34 Abs 2 Nr 1, EStG § 34 Abs 3 S 4, EStG § 24 Nr 1, EStG § 24 Nr 3, EStG VZ 2016
Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG
- rechtsinformationen.bund.de
Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34 Abs 2 Nr 1 EStG 2009, § 34 Abs 3 S 4 EStG 2009, § 24 Nr 1 EStG 2009, § 24 Nr 3 EStG 2009, EStG VZ 2016
Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG - IWW
- Wolters Kluwer
Veräußerung eines Teils einer Gemeinschaftspraxis; Tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn; Zweck einer Begünstigungsregelung; In der Vergangenheit zu Unrecht gewährte Vergünstigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 34 Abs. 2, Abs. 3, § 24 Nrn. 1 und 3
Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG - rechtsportal.de
EStG § 34 Abs. 2, Abs. 3, § 24 Nrn. 1 und 3
Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Veräußerungsgewinn - und der Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung auch bei zu Unrecht gewährter Vergünstigung durch Finanzamt
- haufe.de (Kurzinformation)
Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Steuerermäßigungen
- Steuerermäßigungen in der Einkommensteuer
- Steuersatzermäßigungen
- Außerordentliche Einkünfte (§ 34 EStG)
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2018 - 2 K 205/17
- BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19
Papierfundstellen
- BFHE 274, 443
- DB 2022, 169
- BStBl II 2022, 169
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- BFH, 21.07.2009 - X R 2/09
Einkünfteübergreifender Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG - Verbrauch des …
Auszug aus BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19
Rn. 17 Der Steuerpflichtige braucht sich die rechtswidrige Gewährung der Vergünstigung in einem Vorjahr nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann nicht entgegenhalten zu lassen, wenn für ihn angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und des Fehlens eines Hinweises im Bescheid nicht erkennbar gewesen ist, dass das FA die Vergünstigung ohne den erforderlichen Antrag gewährt hat (…z.B. BFH-Beschluss vom 01.12.2015 - X B 111/15, BFH/NV 2016, 199, zu § 34 Abs. 3 EStG; BFH-Urteile vom 21.07.2009 - X R 2/09, BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG;… vom 08.03.1994 - IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785, m.w.N., zu erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG a.F., …und vom 15.05.2002 - X R 97/98, BFH/NV 2002, 1428).Rn. 26 b) Dass die Entscheidungen des BFH zum Verbrauch einer antragsgebundenen Steuervergünstigung, die dem Steuerpflichtigen nur einmal gewährt werden kann (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 199; BFH-Urteil in BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG), anders als die Urteile zum sog. Objektverbrauch (…vgl. zu § 7b EStG a.F. BFH-Urteile vom 12.10.2005 - IX R 58/04, BFH/NV 2006, 258;… vom 10.10.1989 - IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287;… vom 08.12.1992 - IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361;… in BFH/NV 1994, 785; vom 22.04.1980 - VIII R 202/78, BFHE 131, 204, BStBl II 1980, 689;… zu § 10e EStG a.F. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1428), erst nach der Veranlagung der Kläger für das Jahr 2006 ergangen sind, führt zu keinem anderen Ergebnis.
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2018 - 2 K 205/17
Kein Verbrauch der nur einmal zu gewährenden Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1 …
Auszug aus BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28.11.2018 - 2 K 205/17 aufgehoben.Rn. 6 Das FG gab der Klage mit Urteil vom 28.11.2018 - 2 K 205/17 aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2019, 169 wiedergegebenen Gründen statt.
- BFH, 01.12.2015 - X B 111/15
Verbrauch des Antragsrechts nach § 34 Abs. 3 EStG trotz unberechtigter Gewährung …
Auszug aus BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19
Rn. 17 Der Steuerpflichtige braucht sich die rechtswidrige Gewährung der Vergünstigung in einem Vorjahr nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann nicht entgegenhalten zu lassen, wenn für ihn angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und des Fehlens eines Hinweises im Bescheid nicht erkennbar gewesen ist, dass das FA die Vergünstigung ohne den erforderlichen Antrag gewährt hat (z.B. BFH-Beschluss vom 01.12.2015 - X B 111/15, BFH/NV 2016, 199, zu § 34 Abs. 3 EStG; BFH-Urteile vom 21.07.2009 - X R 2/09, BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG;… vom 08.03.1994 - IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785, m.w.N., zu erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG a.F., …und vom 15.05.2002 - X R 97/98, BFH/NV 2002, 1428).Rn. 26 b) Dass die Entscheidungen des BFH zum Verbrauch einer antragsgebundenen Steuervergünstigung, die dem Steuerpflichtigen nur einmal gewährt werden kann (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 199; BFH-Urteil in BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG), anders als die Urteile zum sog. Objektverbrauch (…vgl. zu § 7b EStG a.F. BFH-Urteile vom 12.10.2005 - IX R 58/04, BFH/NV 2006, 258;… vom 10.10.1989 - IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287;… vom 08.12.1992 - IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361;… in BFH/NV 1994, 785; vom 22.04.1980 - VIII R 202/78, BFHE 131, 204, BStBl II 1980, 689;… zu § 10e EStG a.F. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1428), erst nach der Veranlagung der Kläger für das Jahr 2006 ergangen sind, führt zu keinem anderen Ergebnis.
- BFH, 15.05.2002 - X R 97/98
Wohneigentumsförderung; Objektverbrauch, § 10 e EStG
Auszug aus BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19
Rn. 17 Der Steuerpflichtige braucht sich die rechtswidrige Gewährung der Vergünstigung in einem Vorjahr nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann nicht entgegenhalten zu lassen, wenn für ihn angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und des Fehlens eines Hinweises im Bescheid nicht erkennbar gewesen ist, dass das FA die Vergünstigung ohne den erforderlichen Antrag gewährt hat (…z.B. BFH-Beschluss vom 01.12.2015 - X B 111/15, BFH/NV 2016, 199, zu § 34 Abs. 3 EStG; BFH-Urteile vom 21.07.2009 - X R 2/09, BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG;… vom 08.03.1994 - IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785, m.w.N., zu erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG a.F., und vom 15.05.2002 - X R 97/98, BFH/NV 2002, 1428).Rn. 26 b) Dass die Entscheidungen des BFH zum Verbrauch einer antragsgebundenen Steuervergünstigung, die dem Steuerpflichtigen nur einmal gewährt werden kann (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 199; BFH-Urteil in BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG), anders als die Urteile zum sog. Objektverbrauch (…vgl. zu § 7b EStG a.F. BFH-Urteile vom 12.10.2005 - IX R 58/04, BFH/NV 2006, 258;… vom 10.10.1989 - IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287;… vom 08.12.1992 - IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361;… in BFH/NV 1994, 785; vom 22.04.1980 - VIII R 202/78, BFHE 131, 204, BStBl II 1980, 689; zu § 10e EStG a.F. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1428), erst nach der Veranlagung der Kläger für das Jahr 2006 ergangen sind, führt zu keinem anderen Ergebnis.
- BFH, 08.03.1994 - IX R 12/90
Eintritt eines Objektsverbrauchs durch die Gewährung von erhöhten Absetzungen für …
Auszug aus BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19
Rn. 17 Der Steuerpflichtige braucht sich die rechtswidrige Gewährung der Vergünstigung in einem Vorjahr nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann nicht entgegenhalten zu lassen, wenn für ihn angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und des Fehlens eines Hinweises im Bescheid nicht erkennbar gewesen ist, dass das FA die Vergünstigung ohne den erforderlichen Antrag gewährt hat (…z.B. BFH-Beschluss vom 01.12.2015 - X B 111/15, BFH/NV 2016, 199, zu § 34 Abs. 3 EStG; BFH-Urteile vom 21.07.2009 - X R 2/09, BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG; vom 08.03.1994 - IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785, m.w.N., zu erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG a.F., …und vom 15.05.2002 - X R 97/98, BFH/NV 2002, 1428).Rn. 26 b) Dass die Entscheidungen des BFH zum Verbrauch einer antragsgebundenen Steuervergünstigung, die dem Steuerpflichtigen nur einmal gewährt werden kann (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 199; BFH-Urteil in BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG), anders als die Urteile zum sog. Objektverbrauch (…vgl. zu § 7b EStG a.F. BFH-Urteile vom 12.10.2005 - IX R 58/04, BFH/NV 2006, 258;… vom 10.10.1989 - IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287;… vom 08.12.1992 - IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361; in BFH/NV 1994, 785; vom 22.04.1980 - VIII R 202/78, BFHE 131, 204, BStBl II 1980, 689;… zu § 10e EStG a.F. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1428), erst nach der Veranlagung der Kläger für das Jahr 2006 ergangen sind, führt zu keinem anderen Ergebnis.
- BFH, 07.10.2010 - V R 17/09
Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts …
Auszug aus BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19
Ein solcher kommt zwar insbesondere in Betracht, wenn sich die Rechtsprechung des BFH verschärft und der Steuerpflichtige im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage Dispositionen getroffen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26.09.2007 - V B 8/06, BFHE 219, 245, BStBl II 2008, 405, m.w.N.; BFH-Urteil vom 07.10.2010 - V R 17/09, BFH/NV 2011, 865, m.w.N.). - BFH, 26.09.2007 - V B 8/06
Anspruch auf Vertrauensschutz bei Verschärfung der Rechtsprechung des BFH oder …
Auszug aus BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19
Ein solcher kommt zwar insbesondere in Betracht, wenn sich die Rechtsprechung des BFH verschärft und der Steuerpflichtige im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage Dispositionen getroffen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26.09.2007 - V B 8/06, BFHE 219, 245, BStBl II 2008, 405, m.w.N.;… BFH-Urteil vom 07.10.2010 - V R 17/09, BFH/NV 2011, 865, m.w.N.). - BFH, 15.03.2012 - III R 96/07
Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer …
Auszug aus BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19
Allerdings hätten sie durch einen --trotz der insoweit erstrebten höheren Steuerfestsetzung zulässigen (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 15.03.2012 - III R 96/07, BFHE 237, 407, BStBl II 2012, 719; Wendt, FR 2010, 30)-- Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 den Verbrauch der Vergünstigung verhindern können. - BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04
Eigenheimzulage; Objektverbrauch
Auszug aus BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19
Rn. 26 b) Dass die Entscheidungen des BFH zum Verbrauch einer antragsgebundenen Steuervergünstigung, die dem Steuerpflichtigen nur einmal gewährt werden kann (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 199; BFH-Urteil in BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG), anders als die Urteile zum sog. Objektverbrauch (vgl. zu § 7b EStG a.F. BFH-Urteile vom 12.10.2005 - IX R 58/04, BFH/NV 2006, 258;… vom 10.10.1989 - IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287;… vom 08.12.1992 - IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361;… in BFH/NV 1994, 785; vom 22.04.1980 - VIII R 202/78, BFHE 131, 204, BStBl II 1980, 689;… zu § 10e EStG a.F. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1428), erst nach der Veranlagung der Kläger für das Jahr 2006 ergangen sind, führt zu keinem anderen Ergebnis. - BFH, 22.04.1980 - VIII R 202/78
Objektverbrauch - Erhöhte Absetzung - Gebäude - Baumaßnahme
Auszug aus BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19
Rn. 26 b) Dass die Entscheidungen des BFH zum Verbrauch einer antragsgebundenen Steuervergünstigung, die dem Steuerpflichtigen nur einmal gewährt werden kann (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 199; BFH-Urteil in BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG), anders als die Urteile zum sog. Objektverbrauch (…vgl. zu § 7b EStG a.F. BFH-Urteile vom 12.10.2005 - IX R 58/04, BFH/NV 2006, 258;… vom 10.10.1989 - IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287;… vom 08.12.1992 - IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361;… in BFH/NV 1994, 785; vom 22.04.1980 - VIII R 202/78, BFHE 131, 204, BStBl II 1980, 689;… zu § 10e EStG a.F. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1428), erst nach der Veranlagung der Kläger für das Jahr 2006 ergangen sind, führt zu keinem anderen Ergebnis. - BFH, 08.12.1992 - IX R 137/88
Voraussetzungen des Eintretens eines Objektsverbrauchs nach dem …
- BFH, 10.10.1989 - IX R 184/85
Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Anschaffung eines …
- FG Hamburg, 12.06.2024 - 1 K 141/22
Einkommensteuer: Verbrauch des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 34 Abs. 3 EStG …
Rn. 16 Nach der Rechtsprechung des BFH (siehe insbesondere mit zahlreichen weiteren Nachweisen BFH Urteil vom 28.09.2021, VIII R 2/19, BFHE 274, 443, BStBl II 2022, 169, juris), der das Schrifttum weitgehend folgt und der auch der erkennende Senat folgt, ist die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat.Will sich der Steuerpflichtige die Möglichkeit vorbehalten, die Vergünstigung in einem späteren Jahr in Anspruch zu nehmen, muss er die Steuerfestsetzung anfechten, in der ihm die Vergünstigung zu Unrecht gewährt worden ist (BFH Urteil vom 28.09.2021, VIII R 2/19, BFHE 274, 443, BStBl II 2022, 169, juris, Rn 16, 18).
Mit diesem Verständnis eines Verbrauchs der Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG auch ohne den eigentlich erforderlichen Antrag des Steuerpflichtigen wird verhindert, dass der Steuerpflichtige mehrfach in den Genuss der Vergünstigung dieser Steuerermäßigung kommt (BFH Urteil vom 28.09.2021, VIII R 2/19, BFHE 274, 443, BStBl II 2022, 169, juris, Rn 23).
Rn. 17 Maßgeblich ist jedoch, dass der Steuerpflichtige den ihn begünstigenden Irrtum des Finanzamtes erkennt und billigt (BFH Urteil vom 28.09.2021, VIII R 2/19, BFHE 274, 443, BStBl II 2022, 169, juris, Rn 18).
Der Steuerpflichtige braucht sich daher die rechtswidrige Gewährung der Vergünstigung in einem Vorjahr nach den Grundsätzen von Treu und Glauben dann nicht entgegenhalten zu lassen, wenn für ihn angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und des Fehlens eines Hinweises im Bescheid nicht erkennbar gewesen ist, dass das Finanzamt die Vergünstigung ohne den erforderlichen Antrag gewährt hat (BFH Urteil vom 28.09.2021, VIII R 2/19, BFHE 274, 443, BStBl II 2022, 169, juris, Rn 17 mit weiteren Nachweisen).
- LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23
Steuerberaterhaftung: Umfang der Beratungs- und Prüfungspflicht des …
Mit Urteil vom 28.09.2021 (Az.VIII R 2/19) hob dieser das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts auf und wies die Klage der Beklagten ab.Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 28.09.2021 (Az. VIII R 2/19) sei aus heiterem Himmel gekommen und so nicht absehbar gewesen.
Rn. 49 Der Beklagten ist zwar zuzugeben, dass es Rechtsprechung zu der Norm des § 34 Abs. 3 EStG, die sich mit der Problematik der Anwendung des günstigen Steuersatzes des § 34 Abs. 3 S. 2 EStG, ohne entsprechenden Antrag und ohne, dass die Voraussetzungen der Norm vorliegen, von dem Finanzamt angewendet wird, vor dem zu diesem Streitfall ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.09.2021 (Az. VIII R 2/19) nicht gab.
- OLG Schleswig, 11.10.2024 - 17 U 4/24
Steuerberaterhaftung wegen unterlassenem Hinweis auf Finanzamtsfehler
Rn. 19 Auf die Revision des Finanzamtes X. hob der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28. September 2021 (Az.VIII R 2/19, Anlage K 7, Anlagenband Kläger) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts auf und wies die Klage der Kläger ab.Es habe zudem im Jahre 2008, zum Zeitpunkt der Prüfung des Steuerbescheides am 11. Juni 2008, kein einziges Urteil gegeben, das von einem Verbrauch der Steuervergünstigung ausgegangen sei, wenn überhaupt kein Antrag gestellt worden sei. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 28. September 2021 (Az. VIII R 2/19) sei aus heiterem Himmel gekommen und so nicht absehbar gewesen.
- OLG München, 27.04.2026 - 19 U 3294/25
Aufrechnung, Sicherheitsleistung, Freigabeanspruch, Schadensersatz, Besitzschutz, …
Rn. 78 Damit verlangt der Kläger mit der Geltendmachung seiner Gegenforderung etwas, was er augenblicklich wieder zurückzugewähren hätte (dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est), was nach § 242 BGB eine unzulässige Rechtsausübung darstellt und der Beklagten eine rechtshemmende Einrede dagegen gibt (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Januar 2026 - XI ZR 131/24 - Rn. 17; BAG…, Urteil vom 25. November 2025 - 3 AZR 77/25 - juris Rn. 55; BVerwG…, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 10 B 22/16 - juris Rn. 8; BFH, Urteil vom 28. September 2021 - VIII R 2/19 - juris Rn. 29; BSG…, Urteil vom 17. Mai 2023 - B 8 SO 6/22 R - juris Rn. 23), welche erst mit Übergabe des streitgegenständlichen Gemäldes an den Kläger im August 2023 entstanden ist und damit nach mündlicher Verhandlung vor dem 15. Zivilsenat im Juli 2021, § 767 Abs. 2 ZPO. - BFH, 04.09.2023 - VI B 21/23
Keine Beschwer durch die Einkünftequalifikation in einem Einkommensteuerbescheid
Rn. 5 Der vermeintlichen Divergenzentscheidung, dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.09.2021 - VIII R 2/19 (BFHE 274, 443, BStBl II 2022, 169, dort Rz 25) haben die Kläger den Rechtssatz entnommen, dass die Steuerpflichtigen gegen einen Einkommensteuerbescheid, "durch den sie zum damaligen Zeitpunkt nicht beschwert waren, hätten Einspruch einlegen müssen, um eine steuerliche Benachteiligung in einem Einkommensteuerbescheid für einen nachfolgenden Veranlagungszeitraum zu verhindern".Rn. 6 Die Kläger legen jedoch nicht dar, dass das Urteil des FG und das BFH-Urteil vom 28.09.2021 - VIII R 2/19 (BFHE 274, 443, BStBl II 2022, 169) zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind.
- FG Köln, 20.03.2024 - 9 K 926/22
Versagung des Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes ( EStG )
Rn. 20 Die vollständige Verbrauchswirkung tritt auch ein, wenn der Freibetrag, der dem Wortlaut des § 16 Abs. 4 EStG nach ausdrücklich einen Antrag des Steuerpflichtigen voraussetzt, vom Finanzamt ohne vorherige Antragstellung berücksichtigt wurde und der Steuerpflichtige gegen die unzutreffende Festsetzung nicht vorgegangen, diese also bestandskräftig geworden ist (st. Rspr., vgl. BFH, Urteil vom 21. Juli 2009 X R 2/09, BStBl II 2009, 963; vom 28. September 2021 VIII R 2/19, BStBl II 2022, 169 …und Beschluss vom 1. Dezember 2015 X B 111/15, BFH/NV 2016, 199-200 entsprechend zu § 34 Abs. 3 EStG und BFH…, Urteil vom 15. Mai 2002 X R 97/98, BFH/NV 2002, 1428-1430 zum Objektverbrauch bei antragloser Gewährung der Abschreibung nach § 10e Abs. 4 EStG).Rn. 21 Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben muss sich der Steuerpflichtige ein Unterlassen rechtswahrender Maßnahmen wie die Einlegung von Rechtsbehelfen aber jedenfalls dann nicht entgegenhalten lassen, wenn der Verwaltungsakt deshalb keinen Anlass dazu gibt, weil belastende Wirkungen weder durch den Bescheid selbst oder die Korrespondenz im Verwaltungsverfahren, zu dem auch das Einspruchsverfahren gehört, nicht erkennbar waren (st. Rechtsprechung, vgl. BFH in BStBl II 2009, 963; BStBl II 2022, 169;… BFH/NV 2016, 199-200).
- FG Niedersachsen, 28.02.2023 - 8 K 152/22
Beschwer; Einkunftsart; Keine Beschwer durch abweichende Zuordnung von Einkünften …
Insoweit verweisen die Kläger auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. September 2021 (VIII R 2/19, BStBl 2022 II 169).Ein Steuerpflichtiger, der sich die Möglichkeit vorbehalten will, die Vergünstigung nach § 34 EStG in einem späteren Jahr in Anspruch zu nehmen, müsse daher die Steuerfestsetzung anfechten, in der ihm die Vergünstigung zu Unrecht gewährt worden ist (BFH-Urteil vom 28. September 2021 VIII R 2/19, BStBl II 2022, 169).
- FG Niedersachsen, 24.05.2023 - 6 K 75/21
Anleger-Aktiengewinn; Ausserbilanzielle Korrektur; Rückwirkungsverbot; …
Dieser darf auf die Bestandskraft von Steuerbescheiden, die auf einer für ihn günstigen Gesetzgebung oder Rechtsprechung beruhen vertrauen (BFH vom 28. September 2021 VIII R 2/19, BStBl. II 2022, 169).
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