Rechtsprechung
| BFH, 14.03.2017 - VIII R 25/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 20 Abs 1 Nr 6 S 1, EStG VZ 2010
Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung - rechtsinformationen.bund.de
Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2010
Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung - IWW
§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § ... 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG, § 118 Abs. 1 FGO, § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sätze 7 und 8 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 20 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Verlusten aus dem Rückkauf einer Sterbegeldversicherung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Anforderungen an die Feststellung fehlender Gewinnerzielungsabsicht
- Betriebs-Berater
Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1
Berücksichtigung von Verlusten aus dem Rückkauf einer Sterbegeldversicherung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Rückkauf einer Sterbegeldversicherung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Überblick über die Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte nach § 20 Abs. 1 EStG
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 11.02.2014 - 1 K 1465/13
- BFH, 14.03.2017 - VIII R 25/14
- BFH - BFH VIII R 25/14 (anhängig)
Papierfundstellen
- BFHE 258, 237
- BB 2017, 2005
- DB 2017, 1947
- BStBl II 2017, 1038
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.03.2017 - VIII R 38/15
Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Auszug aus BFH, 14.03.2017 - VIII R 25/14
Rn. 18 Auch hier gilt nach Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007, 1912) die tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht (grundsätzlich dazu Senatsurteil vom 14. März 2017 VIII R 38/15, BFHE 258, 240). - BFH, 14.05.2014 - VIII R 37/12
Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen …
Auszug aus BFH, 14.03.2017 - VIII R 25/14
Rn. 17 b) Im Streitfall kann die steuerliche Anerkennung des negativen Unterschiedsbetrags auch nicht unter Hinweis auf das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht versagt werden (zum grundsätzlichen Erfordernis der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 EStG, und zwar getrennt für jede einzelne Kapitalanlage, stellvertretend Senatsurteil vom 14. Mai 2014 VIII R 37/12, BFH/NV 2014, 1883). - FG Nürnberg, 11.02.2014 - 1 K 1465/13
Modifizierte Überschusserzielungsabsicht als Voraussetzung für …
Auszug aus BFH, 14.03.2017 - VIII R 25/14
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 11. Februar 2014 1 K 1465/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 09.07.2019 - X R 9/17
Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen
Rn. 72 Das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht ist auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 EStG grundsätzlich zu prüfen und für jede einzelne Kapitalanlage getrennt zu beurteilen (BFH-Urteile vom 14.03.2017 - VIII R 38/15, BFHE 258, 240, BStBl II 2017, 1040, Rz 18, und VIII R 25/14, BFHE 258, 237, BStBl II 2017, 1038, Rz 18). - FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16
Einkommensteuer: Behandlung des Forderungsausfalls aus einem …
Die Einkünfteerzielungsabsicht ist daher für Kapitalanlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2009 (widerleglich) zu vermuten (so BFH-Urteile vom 14. März 2017 VIII R 25/14, BStBl II 2017, 1038, und VIII R 38/15, BStBl II 2017, 1040). - BFH, 24.06.2019 - VIII R 25/16
Besteuerung fondsgebundener Lebensversicherungen bis zum 31.12.2004
Rn. 20 d) Die Grundentscheidung, dass auch Wertveränderungen des eingezahlten Vermögens bei der Ermittlung von Einkünften, die aus Lebensversicherungen erzielt werden, im Rahmen der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, hat der Gesetzgeber erst mit der Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG durch das AltEinkG getroffen, nach der der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge zu versteuern ist (vgl. Senatsurteil vom 14.03.2017 - VIII R 25/14, BFHE 258, 237, BStBl II 2017, 1038, zur steuerlichen Berücksichtigung eines negativen Unterschiedsbetrags).
- FG Münster, 24.08.2022 - 7 K 1646/20
Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen …
Rn. 37 1. Da Kapitalerträge gemäß § 20 Abs. 1 bis 3 EStG einem Werbungskostenabzugsverbot (§ 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 20 Abs. 9 EStG) und der beschränkten Verlustverrechnung (§ 20 Abs. 6 EStG) unterliegen, wird die Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen dieser Einkunftsart grundsätzlich vermutet (ständige Rechtsprechung des BFH, siehe hierzu z.B. Urteile vom 14.03.2017 VIII R 38/15, BStBl II 2017, 1040 sowie VIII R 25/14, BStBl II 2017, 1038, BMF-Schreiben vom 12.04.2018 (IV C 1-S 2252/08/10004:021, 2018/0281370, BStBl I 2018, 624 Rn 125;… Finanzgericht Münster Urteil vom 29.09.2020 6 K 1176/17 E, EFG 2021, 198).Rn. 39 a. Auch bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Frage, ob Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, danach entschieden, ob während einer Totalperiode ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 14.05.2014 VIII R 37/12, BFH/NV 2014, 1883
und vom 14.03.2017 VIII R 25/14, BStBl II 2017, 1038 und VIII R 38/15, BStBl II 2017, 1040).Rn. 40 Zur Widerlegung der Einkünfteerzielungsabsicht genügt weder das bloße Vorliegen eines negativen Unterschiedsbetrages noch kann auch eine ggf. fehlende Einkünfteerzielung bei Abschluss der Kapitalanlage abgestellt werden (BFH-Urteil vom 14.03.2017 VIII R 25/14, BStBl II 2017, 1038).
- FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
Steuerliche Folgen aus einem im Streitjahr erfolgten Bondstripping und der …
Zum dritten sind Kapitalerträge häufig von Währungspolitik und Aktienkurs abhängig (BFH, Urteil vom 14.03.2017 - VIII R 38/15 -, BFHE 258, 240, BStBl II 2017, 1040 m.w.N.; BFH, Urteil vom 14.03.2017 - VIII R 25/14 -, BFHE 258, 237, BStBl II 2017, 1038).Rn. 109 Im Bereich der Kapitaleinkünfte ist in gegenständlicher Hinsicht das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht getrennt für jede einzelne Kapitalanlage zu prüfen (BFH, Urteil vom 14.03.2017 - VIII R 25/14 -, BFHE 258, 237, BStBl II 2017, 1038 m.w.N.).
- BFH, 01.07.2025 - VIII R 3/23
Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher …
Rn. 19 aa) Wie der Senat in den BFH-Urteilen vom 14.03.2017 - VIII R 38/15 (BFHE 258, 240, BStBl II 2017, 1040, Rz 19, 20, 21) und vom 14.03.2017 - VIII R 25/14 (BFHE 258, 237, BStBl II 2017, 1038, Rz 18) ausgeführt hat, sollten mit der Besteuerung der Kapitalerträge im System der abgeltenden Besteuerung in § 20 Abs. 2 EStG umfassend alle in Betracht kommenden Kapitalanlagen und -einkünfte, insbesondere auch realisierte positive und negative Wertsteigerungen des Kapitalstamms (§ 20 Abs. 2 EStG) erfasst werden; zudem beruht die widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht auf den Einschränkungen des objektiven Nettoprinzips durch das Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 20 Abs. 9 EStG und den Verlustabzugsbeschränkungen gemäß § 20 Abs. 6 EStG.Im BFH-Urteil vom 14.03.2017 - VIII R 25/14 (BFHE 258, 237, BStBl II 2017, 1038, Rz 18) hatte der Senat über die Steuerbarkeit des Verlusts aus der Veräußerung einer Sterbegeldversicherung (Kapitalversicherung mit Sparanteilen) zu entscheiden, die nur in den Fällen des Rückkaufs (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) und ab dem 01.01.2009 des Verkaufs der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an einen Dritten (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG) überhaupt zu einer Besteuerung führen konnte, da die Auszahlung des Sterbegelds im Todesfall nicht der Besteuerung unterlag.
- FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13
Berücksichtigung des Verlustes bei der Veräußerung von Ansprüchen aus einer …
Rn. 64 4. Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren VIII R 25/14 zugelassen. - FG Nürnberg, 30.03.2022 - 3 K 1470/19
Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen TecDAX Zertifikaten an eine GmbH
Rn. 37 Unter Darlegung der Rechtsprechungsgrundsätze zur Einkünfteerzielungsabsicht insbesondere bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Hinweise auf BFH-Beschluss vom 25.06.1984, GrS 4/82, BStBl II 1984, 751; BFH-Urteile vom 14.03.2017 VIII R 25/14, BStBl II 2017, 1038; vom 27.07.1999 VIII R 36/98, BStBl 1999, 769; vom 09.07.2019 X R 9/17, BStBl II 2021, 418; vom 15.12.1999 X R 23/95, BStBl II 2000, 267) kommt die Klägerseite zum Ergebnis, dass die Gewinnerzielungsabsicht zu bejahen sei.
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