Rechtsprechung
| BFH, 30.03.1999 - VIII R 29/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BGB § 181; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 4; ; FGO § 60 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Vercharterung von Schiffen - Gewinnfeststellungsbescheid - Beiladung - Notwendige Beiladung - Fehlende Beiladung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 60 Abs. 3
Beiladung bei unzulässiger Klage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 20.03.1995 - V 1114/94
- BFH, 04.03.1999 - VIII R 29/95
- BFH, 30.03.1999 - VIII R 29/95
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.02.1990 - I R 156/86
- Hinzuziehung und Beiladung im Rechtsbehelfsverfahren gegen einen …
Auszug aus BFH, 30.03.1999 - VIII R 29/95
Sie sind beizuladen, damit die Entscheidung über die Höhe und die Zurechnung eines etwaigen Entnahmegewinns auch ihnen gegenüber in Rechtskraft erwächst (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 1990 I R 156/86, BFHE 160, 123, BStBl II 1990, 696, unter B. 2. der Gründe;… zur Beiladung bei Entnahmen von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen vgl. auch BFH-Urteil vom 17. Oktober 1985 IV R 34/84, BFH/NV 1987, 374). - BFH, 30.03.1999 - VIII R 16/99
Mitunternehmer; unzulässige Klage gegen Einspruchsentscheidung betr. die …
Auszug aus BFH, 30.03.1999 - VIII R 29/95
Diese Klagen waren, wie der Senat in seinem Urteil VIII R 16/99 vom heutigen Tage ausgeführt hat, unzulässig. - BFH, 17.10.1985 - IV R 34/84
Klagebefugnis hinsichtlich der gesonderten Gewinnfeststellung für eine KG
Auszug aus BFH, 30.03.1999 - VIII R 29/95
Sie sind beizuladen, damit die Entscheidung über die Höhe und die Zurechnung eines etwaigen Entnahmegewinns auch ihnen gegenüber in Rechtskraft erwächst (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 1990 I R 156/86, BFHE 160, 123, BStBl II 1990, 696, unter B. 2. der Gründe; zur Beiladung bei Entnahmen von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen vgl. auch BFH-Urteil vom 17. Oktober 1985 IV R 34/84, BFH/NV 1987, 374).
- BFH, 30.12.2003 - IV B 21/01
Klagebefugnis eines Mitunternehmers
Im Urteil vom 30. März 1999 VIII R 29/95 (BFH/NV 1999, 1468) ging es um eine Segelyacht, die eine KG --wie sie vortrug unter Wert-- an einen ihrer Gesellschafter verkauft hatte.Möglicherweise lag den Entscheidungen in BFH/NV 1989, 511 und BFH/NV 1999, 1468 die Vorstellung zugrunde, wegen des Erfordernisses dieser Prüfung seien die Gesellschafter zur Klage der Gesellschaft notwendig beizuladen, was ihre Klagebefugnis voraussetzt.
- BFH, 28.09.2017 - IV R 17/15
Einspruchsbefugnis eines Gesellschafters bei Streit über die Höhe eines …
Rn. 29 (2) Zu Unrecht stützt sich das FG für seine abweichende Rechtsauffassung zudem auf das BFH-Urteil vom 30. März 1999 VIII R 29/95 (…BFH/NV 1999, 1468). - FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 189/99
Verbilligte Veräußerung durch Personengesellschaft an Mitunternehmer
Auf die Revision der Kläger hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Verfahren betreffend B und C von dem anhängigen Revisionsverfahren (VIII R 29/95) abgetrennt und die (abgetrennten) Revisionen durch Urteil vom 30. März 1999 - VIII R 16/99 - wegen Unzulässigkeit der von B und C erhobenen Klagen als unbegründet zurückgewiesen.- Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das Urteil des BFH vom 30. März 1999 - VIII R 29/95 - Bezug genommen.
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 3 K 393/13
Isolierte Anfechtung der den Einspruch als unzulässig verwerfenden …
Hierzu verweise die Klägerin auf die Urteile des BFH vom 20. Oktober 1988 (…IV R 97/85, BFH/NV 1989, 511) und vom 30. März 1999 ( VIII R 29/95, BFH/NV 1999, 1468 ).Demgegenüber hat der BFH durch Urteil vom 20. Oktober 1988 (…IV R 97/85, BFH/NV 1989, 511) und durch Urteil vom 30. März 1999 ( VIII R 29/95, BFH/NV 1999, 1468 ) die Auffassung vertreten, dass Kommanditisten klagebefugt seien, weil es um Sachentnahmen gehe.
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2014 - 3 K 393/13
Einspruchs- und Klagebefugnis des allein betroffenen Gesellschafters hinsichtlich …
Hierzu verweise die Klägerin auf die Urteile des BFH vom 20. Oktober 1988 (…IV R 97/85, BFH/NV 1989, 511) und vom 30. März 1999 ( VIII R 29/95, BFH/NV 1999, 1468 ).Demgegenüber hat der BFH durch Urteil vom 20. Oktober 1988 (…IV R 97/85, BFH/NV 1989, 511) und durch Urteil vom 30. März 1999 ( VIII R 29/95, BFH/NV 1999, 1468 ) die Auffassung vertreten, dass Kommanditisten klagebefugt seien, weil es um Sachentnahmen gehe.
- BFH, 20.10.2003 - VIII R 15/00
Beiladung; Entnahme stiller Reserven
Da dies regelmäßig zu einer verdeckten Entnahme (in das Privatvermögen) der auf ihren Anteil an den stillen Reserven des Wirtschaftsguts verzichtenden und an der erwerbenden Gesellschaft nicht beteiligten Gesellschafter der veräußernden Gesellschaft führt (vgl. dazu näher Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, unter 2. der Gründe, und vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFHE 192, 516, Deutsches Steuerrecht 2000, 1905), war Sch als der betroffene Gesellschafter notwendig zum Verfahren beizuladen (…vgl. u.a. BFH-Urteile vom 20. Oktober 1988 IV R 97/85, BFH/NV 1989, 511, und vom 30. März 1999 VIII R 29/95, BFH/NV 1999, 1468).
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Rechtsprechung
| BFH, 04.03.1999 - VIII R 29/95 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 20.03.1995 - V 1114/94
- BFH, 04.03.1999 - VIII R 29/95
- BFH, 30.03.1999 - VIII R 29/95
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.03.1970 - IV 4/64
Gewinnfeststellungsverfahren - Einkommensteuerliche Auswirkungen - Streitwert
Auszug aus BFH, 04.03.1999 - VIII R 29/95
Der Streitwert beträgt 1 v.H. der Einkünfte, deren Umqualifizierung die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) von gewerblichen Einkünften in Vermietungseinkünfte begehrt hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. März 1970 IV 4/64, BFHE 99, 11 , BStBl II 1970, 547 ). - BFH, 16.01.1985 - IX R 97/84
Bemessung des Streitgegenstandes bei der Geltendmachung einer Minderung von …
Auszug aus BFH, 04.03.1999 - VIII R 29/95
Denn etwaige künftige steuerliche Auswirkungen sind bei der Bemessung des Streitwerts nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1985 IX R 97/84, BFH/NV 1986, 173).
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