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Rechtsprechung
   BFH, 13.10.2023 - VIII S 8/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,29804
BFH, 13.10.2023 - VIII S 8/23 (https://dejure.org/2023,29804)
BFH, Entscheidung vom 13.10.2023 - VIII S 8/23 (https://dejure.org/2023,29804)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 2023 - VIII S 8/23 (https://dejure.org/2023,29804)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 4, FGO § 133a Abs 1, FGO § 133a Abs 2 S 5, FGO § 133a Abs 4 S 1, FGO § 142
    Zur Darlegung eines Gehörsverstoßes in einer Anhörungsrüge gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss durch nicht vertretene Antragsteller

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Darlegung eines Gehörsverstoßes in einer Anhörungsrüge gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss durch nicht vertretene Antragsteller

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 FGO, § 133a Abs 1 FGO, § 133a Abs 2 S 5 FGO, § 133a Abs 4 S 1 FGO, § 142 FGO
    Zur Darlegung eines Gehörsverstoßes in einer Anhörungsrüge gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss durch nicht vertretene Antragsteller

  • IWW

    § 133a FGO, § 62 Abs... . 4 FGO, § 133a Abs. 1 FGO, § 133a Abs. 2 Satz 1 FGO, § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 133a Abs. 2 Satz 5 FGO, § 133a Abs. 4 Satz 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO, § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 3 Abs. 2 GKG, § 133a Abs. 4 Satz 3 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Darlegung eines Gehörsverstoßes in einer Anhörungsrüge gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss durch nicht vertretene Antragsteller

  • rechtsportal.de

    Zur Darlegung eines Gehörsverstoßes in einer Anhörungsrüge gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss durch nicht vertretene Antragsteller

  • datenbank.nwb.de

    Zur Darlegung eines Gehörsverstoßes in einer Anhörungsrüge gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss durch nicht vertretene Antragsteller

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.03.2014 - XI S 1/14

    Darlegungsanforderungen bei Anhörungsrüge - Statthaftigkeit eines Antrags auf …

    Auszug aus BFH, 13.10.2023 - VIII S 8/23
    Rn. 8 a) Die Antragsteller müssen für die Darlegung eines Gehörsverstoßes schlüssig und substantiiert erläutern, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen sie sich nicht haben äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus sie meinen, dies folgern zu können (vgl. BFH-Beschluss vom 26.03.2014 - XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 7).

    Dies gilt auch dann, wenn wie im Streitfall mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen Bewilligung von PKH fortgesetzt werden soll (BFH-Beschluss vom 26.03.2014 - XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 18).

  • BFH, 15.12.2010 - II S 31/10

    Begründungsintensität von PKH-Beschlüssen - Kein Vertretungszwang bei Antrag auf …

    Auszug aus BFH, 13.10.2023 - VIII S 8/23
    Ihre Eingabe ist als Anhörungsrüge gemäß § 133a Abs. 1 FGO zu behandeln, die auch ohne Beachtung des Vertretungszwangs von den Antragstellern in zulässiger Weise erhoben werden kann (vgl. zum Vertretungszwang BFH-Beschluss vom 15.12.2010 - II S 31/10, BFH/NV 2011, 619, Rz 5;… zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen PKH-Beschlüsse des BFH vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.10.2014 - IX S 19/14, BFH/NV 2015, 222;… vom 11.05.2023 - VIII S 3/23, BFH/NV 2023, 860).
  • BFH, 31.10.2014 - IX S 19/14

    Erfolglose Anhörungsrüge bei nicht entscheidungserheblicher Gehörsverletzung - …

    Auszug aus BFH, 13.10.2023 - VIII S 8/23
    Ihre Eingabe ist als Anhörungsrüge gemäß § 133a Abs. 1 FGO zu behandeln, die auch ohne Beachtung des Vertretungszwangs von den Antragstellern in zulässiger Weise erhoben werden kann (…vgl. zum Vertretungszwang BFH-Beschluss vom 15.12.2010 - II S 31/10, BFH/NV 2011, 619, Rz 5; zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen PKH-Beschlüsse des BFH vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.10.2014 - IX S 19/14, BFH/NV 2015, 222;… vom 11.05.2023 - VIII S 3/23, BFH/NV 2023, 860).
  • BFH, 11.05.2023 - VIII S 3/23

    Ablehnungsgesuch eines nicht vertretenen Anhörungsrügeführers

    Auszug aus BFH, 13.10.2023 - VIII S 8/23
    Ihre Eingabe ist als Anhörungsrüge gemäß § 133a Abs. 1 FGO zu behandeln, die auch ohne Beachtung des Vertretungszwangs von den Antragstellern in zulässiger Weise erhoben werden kann (…vgl. zum Vertretungszwang BFH-Beschluss vom 15.12.2010 - II S 31/10, BFH/NV 2011, 619, Rz 5;… zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen PKH-Beschlüsse des BFH vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.10.2014 - IX S 19/14, BFH/NV 2015, 222; vom 11.05.2023 - VIII S 3/23, BFH/NV 2023, 860).
  • BFH, 07.12.2016 - V S 34/16

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 13.10.2023 - VIII S 8/23
    Zur substantiierten Begründung einer Anhörungsrüge gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss im Zusammenhang mit einer noch zu erhebenden Nichtzulassungsbeschwerde müssen die nicht vertretenen Antragsteller in zumindest laienhafter Weise darlegen, welches entscheidungserhebliche Vorbringen der BFH bei der Entscheidung über die Ablehnung der PKH nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat, woraus sie dies ableiten und dass bei summarischer Prüfung ein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO vorliegen könnte (vgl. zum Prüfungsmaßstab der Erfolgsaussichten einer PKH für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde BFH-Beschlüsse vom 07.12.2016 - V S 34/16 (PKH), BFH/NV 2017, 470, Rz 6, 7; vom 27.09.2006 - VIII S 16/06 (PKH), BFH/NV 2007, 89, unter II.2.
  • BFH, 27.09.2006 - VIII S 16/06

    Darlegungsanforderungen an den Streitstand in einem Prozesskostenhilfeverfahren; …

    Auszug aus BFH, 13.10.2023 - VIII S 8/23
    Zur substantiierten Begründung einer Anhörungsrüge gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss im Zusammenhang mit einer noch zu erhebenden Nichtzulassungsbeschwerde müssen die nicht vertretenen Antragsteller in zumindest laienhafter Weise darlegen, welches entscheidungserhebliche Vorbringen der BFH bei der Entscheidung über die Ablehnung der PKH nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat, woraus sie dies ableiten und dass bei summarischer Prüfung ein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO vorliegen könnte (…vgl. zum Prüfungsmaßstab der Erfolgsaussichten einer PKH für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde BFH-Beschlüsse vom 07.12.2016 - V S 34/16 (PKH), BFH/NV 2017, 470, Rz 6, 7; vom 27.09.2006 - VIII S 16/06 (PKH), BFH/NV 2007, 89, unter II.2.
  • BFH, 25.07.2025 - XI S 12/25

    Anhörungsrüge; Frist; Kenntnis; chronische Erkrankung; eingeschränkte …

    Hierzu muss vom Rügeführer schlüssig und substantiiert erläutert werden, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich nicht hat äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen haben soll und woraus der Rügeführer meint, dies folgern zu können (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.03.2014 - XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 7; vom 13.10.2023 - VIII S 8/23, BFH/NV 2024, 33, Rz 8).
  • BFH, 26.11.2024 - VIII S 9/24

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen einen die Gewährung der AdV ablehnenden …

    Hierzu muss vom Rügeführer (hier: Antragsteller) schlüssig und substantiiert erläutert werden, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich nicht hat äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen haben soll und woraus der Rügeführer (hier: Antragsteller) meint, dies folgern zu können (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.03.2014 - XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 7; vom 13.10.2023 - VIII S 8/23, BFH/NV 2024, 33, Rz 8).
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